Viktor8 schrieb am 16.02.2014 um 17:33:32:Der Reisepass muss dann in Konsulat in München geändert werden,
ja
edit: "muss" nur, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in UA hat.
ansonsten nicht "muss", sondern dann "kann"
Viktor8 schrieb am 16.02.2014 um 17:33:32:was scheinbar mit großem Aufwand verbunden ist?!
definiere "großer Aufwand".
Würde ich aber trotzdem nicht machen, da zumindest vor Jahren noch die "alte" Version mit dem draufgepappten Foto gemacht wird, nicht die maschinenlesbare.
Viktor8 schrieb am 16.02.2014 um 17:33:32: dass der Aufenthalttitel nur mit einem gültigem Reisepass gültig ist?
der
AT bleibt gültig, der dazugehöre Pass ist nur ein "Nachweis".
Brauchst beide Pässe, alten und neuen.
Viktor8 schrieb am 16.02.2014 um 17:33:32:Was für Unterlaten haben sie in Urkaine benötigt vor 5 Jahren (für Namensänderung, neuen Pass?)
Heiratsurkunde,
beglaubigt, und von der UA Botschaft legalisiert.
(und die üblichen, die ein Ukrainer sonst auch haben muss)