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wie bringe ich sie am einfachsten nach D (Gelesen: 22.245 mal)
Falconi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #30 - 30.04.2014 um 21:11:06
 
ich blick das nicht ganz,
sie möchten bei der holländischen Botschaft ein Visum beantragen
zur begleitung eines minderjährigen holländischen Bürgers (Pass für Junior ist in arbeit)
und das für 90 Tage
mein Frage ist nun was brauchen wir für den Antrag?

a, habe ich gelesen, es ist nichts anders nötig als ihren Pass um das Visum zu bekommen

b, laut Botschaft muss sie aber ein C Visum beantragen mit allem was dazu gehört, dh. sie muss die Geldmittel vorlegen
34 € pro Tag
was stimmt nun?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 30.04.2014 um 21:30:43
 
Will sie wirklich nur zu Besuch? Oder will sie nach Holland umziehen?

Es hört sich ja so an, als wollte sie nur als Touristin kommen. Dann dürfte sie ja nicht arbeiten, müsste aber irgendwo wohnen und essen.

Was plant sie denn wirklich?
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Falconi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 30.04.2014 um 21:43:09
 
von arbeiten oder leben in Holland war nie die rede,
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 30.04.2014 um 21:44:27
 
nur um das klar zu stellen, ein einfaches Einreisevisum nach NL wird es nicht geben. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die in das Land ihrer Staatsangehörigkeit reisen und sich dort niederlassen wollen.

Da NL anscheinend keine mit dem dt. Recht ähnliche Rechtsgrundlage für den Nachzug zu einem niederländischen minderjährigen Kind kennt, müsst ihr klar stellen, dass der Nachzug aufgrund von Art. 21 AEUV stattfinden soll, da das Kind sonst gezwungen wäre, außerhalb der EU zu leben.

Falconi schrieb am 30.04.2014 um 21:43:09:
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter


tja, nur blöd dass es für so etwas kein Visum gibt. Ihr plant offensichtlich einen Daueraufenthalt, das müsst ihr auch den Niederländern so erklären.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #34 - 30.04.2014 um 23:19:33
 
Zitat:
tja, nur blöd dass es für so etwas kein Visum gibt. Ihr plant offensichtlich einen Daueraufenthalt, das müsst ihr auch den Niederländern so erklären. 


Der einfachste Weg wäre IMHO das Visum zu einer Eheschließung in Deutschland, da die Erteilung eines Schenge-Visa in DEU oder die NL eher unwahrscheinlich ist. Es gibt schlicht und einfach kein Argument für eine Erteilung und die Rückkehrbereitschaft wäre das entscheidende Argument gegen die Erteilung. Und wahrscheinlich liegen da die Behörden in disem Fall nicht mal so falsch, siehe...

Falconi schrieb am 30.04.2014 um 21:43:09:
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 30.04.2014 um 23:19:43
 
Hallo
mit 34 Euro pro tag war die Niederländische AV noch gnädig, s. Tabelle
https://ind.nl/organisatie/nieuws/Paginas/Met-ingang-van-1-januari-2013-nieuwe-n
ormbedragen-%E2%80%9Cmiddelenvereiste%E2%80%9D.aspx

Overgangsrecht
Aanvragen die zijn ingediend vóór 1 oktober 2012 worden getoetst aan het 'oude beleid'. Hierbij gelden de nieuwe maatregelen nog niet. Als de vreemdeling inreist met een mvv op basis van het na 1 oktober 2012 vervallen verblijfsdoel 'verblijf bij kind' dan kunt u gebruik maken van het  [externe link] aanvraagformulier vvr na mvv overgangsrecht. Op aanvragen die worden ingediend na 30 september 2012 zijn de nieuwe maatregelen wel van toepassing.
Uitzonderingen
In zeer bijzondere gevallen is een uitzondering mogelijk. En wel als een ouder verblijf wil bij een Nederlands kind. Voorwaarde is verder dat die ouder de enige verzorger van dat kind is. Kies wat moet ik doen als ik naar Nederland wil komen en geef aan dat het kind burger van de Unie is.
Als u een aanvraag wilt doen, gebruik dan het formulier op het "Overzicht: verblijf bij burger van de Unie" en kies in het formulier voor het doel: "enige verzorgende ouder van een minderjarig Nederlands kind zoals in 'Uitzondering: Nederlanders' onder 2 is beschreven (348)".

gem. diesem sind die Werte aus den Tabellen notwendig.
In dem zweiten Absatz wird auf sehr besondere Umstände hingewiesen. Der Elternteil ist der alleinige versorger des minderjährigen Kind, in diesem Fall wird das so behandelt als ob das niederländische kind ein bürger der eu wäre, d.h. nur KV und ausreichende Mittel. das ganze bezieht sich auf Daueraufenthalt und nicht Touri Visum
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Falconi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #36 - 01.05.2014 um 08:53:37
 
ein längerer aufenthalt in Holland ist nicht geplant
die 90 Tage würden reichen um den ganzen Papierkram mit den Behörden wegen der Rente zu erledigen, die restliche Zeit würde sie bei mir in D verbringen
das sie wieder zurück muss ist mir klar, aber so wie ihr hier schreibt habe ich auf diesen Weg keine Chance
da auch der Kleine mit soll, sie und ich möchten ihn nicht 3 Monate zuhause lassen.
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Falconi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #37 - 01.05.2014 um 11:37:13
 
grisu1000 schrieb am 30.04.2014 um 23:19:33:
Der einfachste Weg wäre IMHO das Visum zu einer Eheschließung in Deutschland, da die Erteilung eines Schenge-Visa in DEU oder die NL eher unwahrscheinlich ist. Es gibt schlicht und einfach kein Argument für eine Erteilung und die Rückkehrbereitschaft wäre das entscheidende Argument gegen die Erteilung. Und wahrscheinlich liegen da die Behörden in disem Fall nicht mal so falsch, siehe...



damit warte ich bis das durch ist, kann nicht mehr lande dauern

http://www.zeit.de/politik/2014-04/ehegatten-nachzug-sprachkenntnisse-eugh-gutac...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 01.05.2014 um 12:08:08
 
Falconi schrieb am 01.05.2014 um 11:37:13:
damit warte ich bis das durch ist, kann nicht mehr lande dauern


Bist Du türkischer Staatsangehöriger?  hä?

In dem Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob die deutschen Regelungen gegen die Stillhalteklausel im Assoziationsrecht EWG-Türkei verstößt, was der GA hier bejaht hat. Das tangiert den Nachzug zu dt. Staatsangehörigen erstmal nicht.

Interessanter ist, was der GA auch noch über die Auslegung der FZF-RL, die zwar nicht auf Deutschverheiratete anwendbar ist, aber im dt. Recht aber durchaus relevant ist (§ 28 verweist in der Hinsicht auf § 30, das A1 als zwingende Tatbestandsvoraussetzung nennt) - ob A1 nämlich auch zulässigerweise vor der Einreise verlangt werden darf:

Zitat:
Nach dieser Klarstellung ist zunächst zu betonen, dass ein Umkehrschluss aus Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86 ergibt, dass Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben oder nicht Familienangehörige eines Flüchtlings sind, auch vor der Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Integrationsmaßnahmen auferlegt werden können. Da im vorliegenden Fall keiner der Eheleute Dogan Flüchtlingsstatus hatte, waren die deutschen Behörden berechtigt, Frau Dogan zu verpflichten, sich vor ihrer Einreise nach Deutschland unter Beachtung des deutschen Rechts Integrationsmaßnahmen gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86 zu unterwerfen.


Bei einem entsprechenden Urteil des EuGH wäre als A1 für die Ehegatten von Türken gekippt und bei anderen Ausländern (und wohl Deutschen) eine stärkere Einzelfallbetrachtung nötig.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 01.05.2014 um 20:16:24
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #40 - 14.06.2014 um 08:10:54
 
so, ich melde mich mal wieder
nachdem ich jetzt einige Zeit damit vergeutet habe, will ich es jetzt richtig machen
also Heiratsvisum für D mit FZ

ihr Sohn hat mittlerweile den holländischen, sowie einen Phil, Pass
muss sie trotzdem für das Visum den A1 machen,
oder können wir uns auf die Freizügigleit berufen?
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Antwort #41 - 14.06.2014 um 10:37:55
 
entweder Falconi schrieb am 14.06.2014 um 08:10:54:
Heiratsvisum für D mit FZ
mit A1
oder
Falconi schrieb am 14.06.2014 um 08:10:54:
uns auf die Freizügigleit berufen
, dann kein A1
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #42 - 14.06.2014 um 11:43:56
 
ok, danke wenn es funktioniert sind wir doch ein Stück weiter
deutsch lernen kann sie auch hier
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Falconi
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Antwort #43 - 14.06.2014 um 14:01:41
 
erne schrieb am 14.06.2014 um 10:37:55:
entweder
mit A1
oder
, dann kein A1

kannst du mir mehr infos geben?
bekommen wir das genehmigt?
oder ist es doch besser das die den A1 macht
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Antwort #44 - 19.06.2014 um 16:46:16
 
ok, ich habe bei meiner ABH angerufen, sie muss keinen A1 machen
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