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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> wie bringe ich sie am einfachsten nach D
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Beitrag begonnen von Falconi am 08.02.2014 um 08:15:54

Titel: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 08.02.2014 um 08:15:54
hallo Leute,
ich bin neu hier im forum
mein Name ist Udo 55 Jahre aus
Franken
ich hab eine Beziehung zu einer Philippina, wir kennen uns schon etwas länger, ca 1,5 Jahre, sind aber seit kurzem erst zusammen
zu meinem kleinen Problem
also, sie ist Witwe, war verheiratet mit einem Holländer, sie hat mit  ihm ein Kind 2 Jahre alt
jetzt will ich sie zu mir nach Deutschland holen, auf dem einfachsten Weg.
den Pass für das Kind will sie jetzt beantragen
welches Visum braucht sie?
ist es das für FZ oder ein anderes?
kann sie damit direkt nach D einreisen, oder muss sie über Holland nach D
Danke euch für euere Hilfe

Gruß Udo

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 08.02.2014 um 09:44:52
welche Grundlage hätte um sie überhaupt nach Deutschland zu kommen? Das niederländische Kind darf nur hier sein, wenn es ausreichende Exitenzmittel und eine KV in Deutschland hat (gilt genauso wie für die Mutter). Hat sie genug Geld?

Das Kind hat ein Aufenthaltsrecht samt Mutter in den NL (Eugh Zambrano), damit kann sie besuchsweise kommen.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 08.02.2014 um 15:57:39

schrieb am 08.02.2014 um 09:44:52:
welche Grundlage hätte um sie überhaupt nach Deutschland zu kommen? Das niederländische Kind darf nur hier sein, wenn es ausreichende Exitenzmittel und eine KV in Deutschland hat (gilt genauso wie für die Mutter). Hat sie genug Geld?

Das Kind hat ein Aufenthaltsrecht samt Mutter in den NL (Eugh Zambrano), damit kann sie besuchsweise kommen.


die Grundlage liegt ja auf der Hand, sie will mit mir in Deutschland leben
Geld hat sie, sie bekommt eine Witwenrente und Waisenrente
für den
Rest Kv werde ich sorgen

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von reinhard am 08.02.2014 um 16:19:37
Gemeint ist aber die rechtliche Grundlage.

Ein Kind mit niederländischer Staatsangehörigkeit hat das Recht, in den Niederlanden zu leben. Eine Frau mit philippinischer Staatsangehörigkeit hat das Recht, auf den Philippinen zu leben.

Zu Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage, das "Wollen" alleine betrifft sicherlich viele Tausend Menschen, das hat aber rechtlich keine Bedeutung.

Grundlage, um in Deutschland zu leben, könnte eine deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes oder ein deutscher Adoptivvater oder ein deutscher Ehemann sein. Alles andere solltet Ihr in den Niederlanden regeln.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von mgb am 08.02.2014 um 18:42:48
Wie jetzt? Ein niederländischer Staatsbürger hat kein Anrecht auf Freizügigkeit als EU-Bürger und ein Familienangehöriger eines niederländischen Staatsbürger kein Anrecht auf Anwendung EU-Richtlinie 2004/38?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von reinhard am 08.02.2014 um 18:45:13
Denk bitte daran, dass der "niederländische Staatsbürger" 2 Jahre alt ist. Wie soll er sein Freizügigkeitsrecht mit Sicherung der Existenzmittel und des Krankenversicherungsschutzes für sich selbst und die mitziehenden Familienangehörigen genau ausüben?

Es hilft dem Anfragenden nicht, wenn Du das Thema abstrakt und theoretisch anspricht. Er sucht eine Antwort für ein zweijähriges Kind.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von mgb am 08.02.2014 um 18:47:55
Zuerstmal kann auch der Familienangehörige die Existenzmittel liefern.
In dem Fall die Rente. KV wahrscheinlich aus dem Rentenanspruch.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Alacrity am 08.02.2014 um 23:07:04
Das ist doch wie beim Chen Fall.
Minderjähriger EU-Bürger möchte in einem anderen Mitgliedsstaat leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit er hat, und kann das nur umsetzen, wenn sein Sorgeberechtigter auch dort leben darf.

Dazu aus wiki:

Zitat:
On the other hand, a refusal to allow the parent, whether a national of a Member State or a national of a non-member country, who is the carer of a child to whom Article 18 EC and Directive 90/364 grant a right of residence, to reside with that child in the host Member State would deprive the child’s right of residence of any useful effect. It is clear that enjoyment by a young child of a right of residence necessarily implies that the child is entitled to be accompanied by the person who is his or her primary carer and accordingly that the carer must be in a position to reside with the child in the host Member State for the duration of such residence.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 09.02.2014 um 10:25:54
Das muss man eben diffenrenzieren:

Ist das Kind durch das Vorhandensein von ausreichenden Exitenzmitteln und einer KV zweifellos freizügigkeitsberechtigt, dann gilt "Chen" und somit haben beide ein Aufenthaltsrecht in anderen EU-Staaten.

Liegt hingegen kein Freizügigkeitsbestand vor ("Zambrano"), dann kann das Kind grundsätzlich nur ein Aufenthaltsrecht für sich und seine Eltern in dem Land ableiten, dessen Staatsangehörigkeit es auch besitzt, weil es sonst gezwungen wäre, die EU zu verlassen.

Siehe zusammengefasst:  EuGH, Urt. v. 10.10.2013 - C-86/12 - "Alokpa ".

Es wurde mir aber mitgeteilt, dass der TS eine Eheschließung beabsichtigt deshab wäre das normale FZF-Verfahren durchzuführen für die Frau. Das  niederländische Kind braucht nur einen Pass zur Einreise. 

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 09.02.2014 um 12:35:30
Es wäre mir schon geholfen, wenn ich sie erst mal in holland habe, dann sieht man weiter

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von reinhard am 09.02.2014 um 12:38:42
Es ist immer hilfreich, mehrere Möglichkeiten durchzugehen:

• Kind mit holländischem Pass, Mutter beantragt holländisches Visum.

• Mutter mit Heiratsabsicht in DE, klärt alle Dokumente mit dem Standesamt und besteht A1-Test, beantragt Visum, Kind braucht keines.

• Kind mit holländischem Pass erfüllt Freizügigkeits-Voraussetzungen, Mutter beantragt deutsches Visum mit abgeleiteter Freizügigkeit.

Und wenn eine Möglichkeit klappt, seht Ihr weiter.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 09.02.2014 um 13:41:14
Punkt 2wäre die letzte Möglichkeit die ich nutzen möchte
dann fällt die Witwenrente weg

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von mgb am 10.02.2014 um 01:09:18
Wichtig ist zuerstmal der holländische Pass für den Sohn deiner Freundin.
Danach Visum als Familienangehöriger eines Eu-Bürgers bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen beantragen.
Existenzmittel und KV spielen für das Visum und den Aufenthalt in Deutschland in den ersten 90 Tagen keine Rolle.
Wenn sie in Deutschland bleiben will in den ersten 90 Tagen des Aufenthaltes ihren Aufenthalt bei der zuständigen AB anmelden mit Nachweis Existenzmittel und KV.

Beim Visumantrag am besten gleich noch einen Ausdruck vom Chen Urteil beilegen.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 12.02.2014 um 03:03:36
Ich bin zur Zeit noch auf Boracay
und habe hier keine  Computer
sobald ich wieder zuhause bin  werde ich mich nach chen erkundigen
und das Visum für D vesuchen
danke für eure Hilfe

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 13.04.2014 um 17:32:42

mgb schrieb am 10.02.2014 um 01:09:18:
Wichtig ist zuerstmal der holländische Pass für den Sohn deiner Freundin.
Danach Visum als Familienangehöriger eines Eu-Bürgers bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen beantragen.
Existenzmittel und KV spielen für das Visum und den Aufenthalt in Deutschland in den ersten 90 Tagen keine Rolle.
Wenn sie in Deutschland bleiben will in den ersten 90 Tagen des Aufenthaltes ihren Aufenthalt bei der zuständigen AB anmelden mit Nachweis Existenzmittel und KV.

Beim Visumantrag am besten gleich noch einen Ausdruck vom Chen Urteil beilegen.


wir brauchen noch ca 4 Wochen bis der Ausweis für den kleinen da ist
wie ist das mit dem beantragen für dieses Visum,
muss sie dafür nach Manila um ein interview zu machen wie beim Schengen Visum?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 14.04.2014 um 08:11:25
Nachricht von der deutschen Botschaft in Manila



Sehr geehrter Herr XXX

dem Antrag sind neben den üblichen Unterlagen zur Familienzusammenführung, welche Sie unserer Internetseite entnehmen können (Antragsformulare, Fotos, etc.) Folgendes beizufügen:

- Nachweis, dass das Kind freizügigkeitsberechtigt ist (siehe hierzu insbesondere § 4 S. 1 FreizügG/EU), also Kopie des holländischen Reisepasses
- Nachweis über Sorgerecht (Geburtsurkunde, sofern Sorge gemeinsam ausgeübt wurde auch, auch die Sterbeurkunde des Vaters),
- Nachweis darüber, dass die Kindesmutter über ausreichende Mittel verfügt, um die öffentlichen Finanzen des
Aufnahmemitgliedstaates nicht zu belasten
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland

Im Übrigen ist für mich auf den ersten Blick nicht erkennbar, inwiefern das von Ihnen erwähnte Urteil hier Anwendung finden soll. Allerdings kann ich dazu natürlich erst Stellung nehmen, wenn mir alle Einzelaspekte des Falles bekannt sind.
--

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von mgb am 15.04.2014 um 22:07:42
Du könntest es mal so probieren.

Das zitierte Urteil soll darauf hinweisen, das EU-Recht in Anspruch genommen werden soll.
Frage an die Botschaft:
Will die deutsche Botschaft in so einem Fall Freizügigkeitsgesetz/EU ( plus Visahandbuch Teil III ) oder Aufenthaltsgesetz anwenden?
Für das Visaantragsverfahren für Familienangehörige von EU-Bürgern gibt es keinen Hinweis auf der Internetseite der deutschen Botschaft Manila.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von grisu1000 am 16.04.2014 um 04:48:07

mgb schrieb am 15.04.2014 um 22:07:42:
Will die deutsche Botschaft in so einem Fall Freizügigkeitsgesetz/EU ( plus Visahandbuch Teil III ) oder Aufenthaltsgesetz anwenden?


Was das Konsulat will, spielt keine Rolle, entscheidend ist was die Kindesmutter beantragt.

Die Entscheidende Frage ist?
Sind die Witwen- und Weisenrente ausreichend für einen Aufenthalt in DEU. Ansonsten könnte sie zwar nach der EU-Richtlinie mit dem Kind mit einfachen Einreisevisa nach DEU Reisen müßte aber zurückkehren.


Ich würde das Konsulat darauf hinweisen das es sich nicht um ein FZF-Visa handelt sondern um ein einfaches Einreisevisa nach der Richtlinie zur EU-Freizügigkeit, da ein Aufenthalt nach EU-Freizügigkeit (ausreichend Finanzmittel § 4 FreizügG/EU) beabsichtigt ist, in Verbindung mit dem Visahandbuch Teil III, im übrigen ist der Aufenthalt für die ersten 90 Tage voraussetzungslos. Damit sind irgendwelche Existenzmittel und KV bei der Visabeantragung nicht erforderlich.

Natürlich schadet es nicht wenn die Nachweise über die Witwen und Weisenrente begefügt werden.

Sollte das Konsulat von den Forderungen nach einem Visa-Vefahren unter Beteiligung der ABH nicht abweichen wollen würde ich als ersten Schritt SOLVIT Deutschland einschalten.

Bei den Unterlagen ist Visahandbuch Teil III eindeutig und das Visa ist grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen auszustellen.

Ihr nutzt den Standardvordruck, schreibt aber in das Feld Bemrkungen:
Antrag auf einfaches Einreisevisa nach Richtlinie 2004/38/EG in Verbindung mit dem Visahandbuch Teil III, da ich Angehöriger eines EU-Bürger bin der nach Deutschland reisen will und Ihn dorthin begleite.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 16.04.2014 um 08:35:30
ok, die Witwenrente wurde von Holland abgelehnt, sie bekommt nichts, den genauen Grund kenne ich noch nicht,
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte sie mit einem einfachen Einreisevisum kommen, muss aber nach 90 Tagen zurück

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 16.04.2014 um 10:52:37
Da wär ich mir nicht mal so sicher:

der dreimonatige, voraussetzungslose Aufenthalt nach Art. 6 I, II 2004/38/EG gilt für Berechtigte i.S.d Artikel 3.  Der EuGH hat aber klargestellt, dass Eltern, die nicht tatsächlich von ihren Kindern Unterhalt gewährt bekommen, nicht als "Berechtigte" gelten (vgl. "Alokpa", Rn. 24 ff.). Es ist auch so, dass die bisherigen Fällen, in denen Kinder involviert warren (Chen, Zambrano und Alokpa), diese bereits in der Union waren. Hier befindet sich das Kind nicht in der EU, die Aussage der Botschaft in der Hinsicht also durchaus verständlich.

Ohne ausreichende Existenzmittel sollte sie es über die Niederlande (Zambrano) versuchen.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 16.04.2014 um 11:51:58
ok wir haben heute an die NL Botschaft geschrieben, mal sehn was die sagen

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Alacrity am 16.04.2014 um 12:12:04

Falconi schrieb am 09.02.2014 um 13:41:14:
Punkt 2 [heiraten] wäre die letzte Möglichkeit die ich nutzen möchte
dann fällt die Witwenrente weg


Falconi schrieb am 16.04.2014 um 08:35:30:
ok, die Witwenrente wurde von Holland abgelehnt, sie bekommt nichts...

Dann könnt Ihr ja auch heiraten oder hattest Du noch andere Vorbehalte?

Wie sieht es mit (Halb-)Waisenrente für das niederländische Kind aus?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 16.04.2014 um 12:59:47
nein sie bekomt nichts,
ja heiraten werden wir, irgendwann. lass mich vom Staat nur nicht dazu zwingten

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von grisu1000 am 16.04.2014 um 14:42:12

schrieb am 16.04.2014 um 10:52:37:
Es ist auch so, dass die bisherigen Fällen, in denen Kinder involviert warren (Chen, Zambrano und Alokpa), diese bereits in der Union waren. Hier befindet sich das Kind nicht in der EU, die Aussage der Botschaft in der Hinsicht also durchaus verständlich.


Praktisch wird die Botschaft sich ohen ausreichend Existenzmittel IMHO querstellen um:
a) keinen Präzidenzfall zu schaffen
b) ein Zuzug in die Sozialsysteme zu verhindern.


Falconi schrieb am 16.04.2014 um 12:59:47:
nein sie bekomt nichts, 

Wahrscheinlich hätte sie zumindest Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie in den Niederlanden leben würde


Falconi schrieb am 16.04.2014 um 12:59:47:
ja heiraten werden wir, irgendwann. lass mich vom Staat nur nicht dazu zwingten 

Sind keine ausreichend Existenznmittel vorhanden, so ist IMHO auch aus den Niederlanden ein Nachzug nach DEU nicht so einfach möglich. Ohne Ehe gibt es schlicht und einfach keine Rechtsgrundlage.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 16.04.2014 um 17:35:03
ok, ich sehe schon, alles nicht das richtige
ich fliege am 1. Juni rüber um sie zu heiraten

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von deerhunter am 16.04.2014 um 18:04:08
die einzig richtige Entscheidung...und dann mit A1 und FZV heim nach Deutschland
Gratuliere

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 16.04.2014 um 18:53:24
danke, aber man muss halt ale Möglichkeiten durch spielen
und meiner Kleinen ist es so auch lieber

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 30.04.2014 um 14:21:08
So leider musste ich meinen Plan wieder ändern, ich kann vor Herbst nicht frei machen, wir haben Saison.
Nun haben wir uns doch dazu entschieden, das einfache Visum über Holland zu beantragen
einfach, von wegen, meine Freundin hat an die holländische Botschaft geschrieben, und sie sagten, es ist der gleiche Weg wie das C oder Schengen Visum, ich brauche Krankenversicherung,
das ist nicht das Problem, hab ich schon abgeschlossen, aber sie verlangen eine finanzielle Leistungsfähigkeit von 34 € pro Tag und Kopf, das macht für 90 Tage fast 6200 €, und das ist ein Problem, ich müsste sie rüber senden, hab Verlust beim Umtausch, damit sie das Geld wieder mitbringen kann, und wieder zurück tauschen, also sehr viel Geld vernichtet.
Sollen wir es trotzdem versuchen das Visum zu beantragen, ich hab nun schon an mehreren stellen gelesen das für dieses einfache Visum zur Begleitung eines minderjährigen EU Bürgers das alles nicht erforderlich sei

das habe ich in einem holländischen Blog gefunden:

Unionsbürger-Richtlinie: die Freizügigkeit der Unionsbürger
Jeder, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaat hat, hält automatisch den Status der Unionsbürger . Sind Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu reisen, unter der Unionsbürger-Richtlinie drei verschiedene Aufenthaltsrecht: ein Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten, ein Aufenthalt für mehr als drei Monaten und einem dauerhaften Aufenthalt. Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen.
Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten, gibt es keine weiteren Voraussetzungen als der Besitz eines gültigen Personalausweises (Artikel 6). Dies gilt auch für Familienmitglieder, die den Unionsbürger begleiten oder die den Unionsbürger, auch wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen. Allerdings gibt es mehrere Bedingungen, zu überprüfen. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten Die Unionsbürger müssen:
entweder ein Mitarbeiter oder Selbstständigen (wirtschaftlich aktiv);
oder über ausreichende Existenzmittel für sich und seine Familie und eine Krankenversicherung auch. Dies ist, um sicherzustellen, dass sie auf die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats erhoben werden;
entweder als Student in der Ausbildung und über ausreichende Mittel für sich und seine Familie und haben auch Krankenversicherung

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Saxonicus am 30.04.2014 um 16:02:17

Falconi schrieb am 13.04.2014 um 17:32:42:
muss sie dafür nach Manila um ein interview zu machen wie beim Schengen Visum? 

Ich denke schon, denn sicherlich gibt es bei Euch vor Ort keine niederländische Vertretung.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von grisu1000 am 30.04.2014 um 19:52:29

Falconi schrieb am 30.04.2014 um 14:21:08:
as ist nicht das Problem, hab ich schon abgeschlossen, aber sie verlangen eine finanzielle Leistungsfähigkeit von 34 € pro Tag und Kopf, das macht für 90 Tage fast 6200 €, und das ist ein Problem,


Bei einer geplanten Übersiedlung nach NL kann ich mir das nicht vorstellen. Damit würde ja der Rückumzug des Kindes nach den NL verhindert. IMHO sprechen da Personen aneinander vorbei.
Zudem wiedersprich das dem was hier steht:
https://ind.nl/en/individuals/residence-wizard/family/child-with-parents/Pages/default.aspx


Mit Schengen-Visa kann sie heiraten, muss aber in Ihr Heimatland zurückkehren, da sie in den NL keinen Wohnsitzt besittz und Wahrscheinlich im Schengen Antrag die Rückkehrbereitschaft erklärt. Zudem müssten die niederländischen Behörden das Visum erstmal genehmigen.


Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 30.04.2014 um 21:11:06
ich blick das nicht ganz,
sie möchten bei der holländischen Botschaft ein Visum beantragen
zur begleitung eines minderjährigen holländischen Bürgers (Pass für Junior ist in arbeit)
und das für 90 Tage
mein Frage ist nun was brauchen wir für den Antrag?

a, habe ich gelesen, es ist nichts anders nötig als ihren Pass um das Visum zu bekommen

b, laut Botschaft muss sie aber ein C Visum beantragen mit allem was dazu gehört, dh. sie muss die Geldmittel vorlegen
34 € pro Tag
was stimmt nun?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von reinhard am 30.04.2014 um 21:30:43
Will sie wirklich nur zu Besuch? Oder will sie nach Holland umziehen?

Es hört sich ja so an, als wollte sie nur als Touristin kommen. Dann dürfte sie ja nicht arbeiten, müsste aber irgendwo wohnen und essen.

Was plant sie denn wirklich?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 30.04.2014 um 21:43:09
von arbeiten oder leben in Holland war nie die rede,
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 30.04.2014 um 21:44:27
nur um das klar zu stellen, ein einfaches Einreisevisum nach NL wird es nicht geben. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die in das Land ihrer Staatsangehörigkeit reisen und sich dort niederlassen wollen.

Da NL anscheinend keine mit dem dt. Recht ähnliche Rechtsgrundlage für den Nachzug zu einem niederländischen minderjährigen Kind kennt, müsst ihr klar stellen, dass der Nachzug aufgrund von Art. 21 AEUV stattfinden soll, da das Kind sonst gezwungen wäre, außerhalb der EU zu leben.


Falconi schrieb am 30.04.2014 um 21:43:09:
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter


tja, nur blöd dass es für so etwas kein Visum gibt. Ihr plant offensichtlich einen Daueraufenthalt, das müsst ihr auch den Niederländern so erklären.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von grisu1000 am 30.04.2014 um 23:19:33

schrieb am 30.04.2014 um 21:44:27:
tja, nur blöd dass es für so etwas kein Visum gibt. Ihr plant offensichtlich einen Daueraufenthalt, das müsst ihr auch den Niederländern so erklären. 


Der einfachste Weg wäre IMHO das Visum zu einer Eheschließung in Deutschland, da die Erteilung eines Schenge-Visa in DEU oder die NL eher unwahrscheinlich ist. Es gibt schlicht und einfach kein Argument für eine Erteilung und die Rückkehrbereitschaft wäre das entscheidende Argument gegen die Erteilung. Und wahrscheinlich liegen da die Behörden in disem Fall nicht mal so falsch, siehe...


Falconi schrieb am 30.04.2014 um 21:43:09:
für mich ist es erst einmal wichtig sie und den Kleinen her zu bekommen, dann sehen wir weiter 


Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von sigi-n am 30.04.2014 um 23:19:43
Hallo
mit 34 Euro pro tag war die Niederländische AV noch gnädig, s. Tabelle
https://ind.nl/organisatie/nieuws/Paginas/Met-ingang-van-1-januari-2013-nieuwe-normbedragen-%E2%80%9Cmiddelenvereiste%E2%80%9D.aspx

Overgangsrecht
Aanvragen die zijn ingediend vóór 1 oktober 2012 worden getoetst aan het 'oude beleid'. Hierbij gelden de nieuwe maatregelen nog niet. Als de vreemdeling inreist met een mvv op basis van het na 1 oktober 2012 vervallen verblijfsdoel 'verblijf bij kind' dan kunt u gebruik maken van het  [externe link] aanvraagformulier vvr na mvv overgangsrecht. Op aanvragen die worden ingediend na 30 september 2012 zijn de nieuwe maatregelen wel van toepassing.
Uitzonderingen
In zeer bijzondere gevallen is een uitzondering mogelijk. En wel als een ouder verblijf wil bij een Nederlands kind. Voorwaarde is verder dat die ouder de enige verzorger van dat kind is. Kies wat moet ik doen als ik naar Nederland wil komen en geef aan dat het kind burger van de Unie is.
Als u een aanvraag wilt doen, gebruik dan het formulier op het "Overzicht: verblijf bij burger van de Unie" en kies in het formulier voor het doel: "enige verzorgende ouder van een minderjarig Nederlands kind zoals in 'Uitzondering: Nederlanders' onder 2 is beschreven (348)".

gem. diesem sind die Werte aus den Tabellen notwendig.
In dem zweiten Absatz wird auf sehr besondere Umstände hingewiesen. Der Elternteil ist der alleinige versorger des minderjährigen Kind, in diesem Fall wird das so behandelt als ob das niederländische kind ein bürger der eu wäre, d.h. nur KV und ausreichende Mittel. das ganze bezieht sich auf Daueraufenthalt und nicht Touri Visum

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 01.05.2014 um 08:53:37
ein längerer aufenthalt in Holland ist nicht geplant
die 90 Tage würden reichen um den ganzen Papierkram mit den Behörden wegen der Rente zu erledigen, die restliche Zeit würde sie bei mir in D verbringen
das sie wieder zurück muss ist mir klar, aber so wie ihr hier schreibt habe ich auf diesen Weg keine Chance
da auch der Kleine mit soll, sie und ich möchten ihn nicht 3 Monate zuhause lassen.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 01.05.2014 um 11:37:13

grisu1000 schrieb am 30.04.2014 um 23:19:33:
Der einfachste Weg wäre IMHO das Visum zu einer Eheschließung in Deutschland, da die Erteilung eines Schenge-Visa in DEU oder die NL eher unwahrscheinlich ist. Es gibt schlicht und einfach kein Argument für eine Erteilung und die Rückkehrbereitschaft wäre das entscheidende Argument gegen die Erteilung. Und wahrscheinlich liegen da die Behörden in disem Fall nicht mal so falsch, siehe...


damit warte ich bis das durch ist, kann nicht mehr lande dauern

http://www.zeit.de/politik/2014-04/ehegatten-nachzug-sprachkenntnisse-eugh-gutachten

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 01.05.2014 um 12:08:08

Falconi schrieb am 01.05.2014 um 11:37:13:
damit warte ich bis das durch ist, kann nicht mehr lande dauern


Bist Du türkischer Staatsangehöriger?  :-?

In dem Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob die deutschen Regelungen gegen die Stillhalteklausel im Assoziationsrecht EWG-Türkei verstößt, was der GA hier bejaht hat. Das tangiert den Nachzug zu dt. Staatsangehörigen erstmal nicht.

Interessanter ist, was der GA auch noch über die Auslegung der FZF-RL, die zwar nicht auf Deutschverheiratete anwendbar ist, aber im dt. Recht aber durchaus relevant ist (§ 28 verweist in der Hinsicht auf § 30, das A1 als zwingende Tatbestandsvoraussetzung nennt) - ob A1 nämlich auch zulässigerweise vor der Einreise verlangt werden darf:


Zitat:
Nach dieser Klarstellung ist zunächst zu betonen, dass ein Umkehrschluss aus Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86 ergibt, dass Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben oder nicht Familienangehörige eines Flüchtlings sind, auch vor der Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Integrationsmaßnahmen auferlegt werden können. Da im vorliegenden Fall keiner der Eheleute Dogan Flüchtlingsstatus hatte, waren die deutschen Behörden berechtigt, Frau Dogan zu verpflichten, sich vor ihrer Einreise nach Deutschland unter Beachtung des deutschen Rechts Integrationsmaßnahmen gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86 zu unterwerfen.


Bei einem entsprechenden Urteil des EuGH wäre als A1 für die Ehegatten von Türken gekippt und bei anderen Ausländern (und wohl Deutschen) eine stärkere Einzelfallbetrachtung nötig.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von fons am 01.05.2014 um 20:16:24
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 14.06.2014 um 08:10:54
so, ich melde mich mal wieder
nachdem ich jetzt einige Zeit damit vergeutet habe, will ich es jetzt richtig machen
also Heiratsvisum für D mit FZ

ihr Sohn hat mittlerweile den holländischen, sowie einen Phil, Pass
muss sie trotzdem für das Visum den A1 machen,
oder können wir uns auf die Freizügigleit berufen?

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von erne am 14.06.2014 um 10:37:55
entweder
Falconi schrieb am 14.06.2014 um 08:10:54:
Heiratsvisum für D mit FZ
mit A1
oder

Falconi schrieb am 14.06.2014 um 08:10:54:
uns auf die Freizügigleit berufen
, dann kein A1

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 14.06.2014 um 11:43:56
ok, danke wenn es funktioniert sind wir doch ein Stück weiter
deutsch lernen kann sie auch hier

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 14.06.2014 um 14:01:41

erne schrieb am 14.06.2014 um 10:37:55:
entweder
mit A1
oder
, dann kein A1

kannst du mir mehr infos geben?
bekommen wir das genehmigt?
oder ist es doch besser das die den A1 macht

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Falconi am 19.06.2014 um 16:46:16
ok, ich habe bei meiner ABH angerufen, sie muss keinen A1 machen

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von deerhunter am 20.06.2014 um 15:36:54

Falconi schrieb am 19.06.2014 um 16:46:16:
ok, ich habe bei meiner ABH angerufen, sie muss keinen A1 machen

Lass dir das schriftlich geben... 8-)

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von cabrio am 02.08.2014 um 23:25:52
Wie ist denn der Stand der Dinge, Falconi?

Du musst sie nämlich nicht heiraten. Sie hat ein von ihrem Kind, als Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht, abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in der EU. Sie muss auch nicht über Mittel zum Lebensunterhalt verfügen oder eine Krankenversicherung nachweisen:

"Besitzt der Unionsbürger ein Daueraufenthaltsrecht...entfällt eine Prüfiung seiner Freizügigkeitsvoraussetzungen und der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung für den drittstaatenangehörigen Familienangehörigen, wenn es sich um den Nachzug des Ehegatten..., eines minderjährigen Kindes oder des Elternteiles eines minderjährigen Unionsbürgers handelt."

Das ist ein Zitat aus einer Fachanweisung der Hamburger Innenbehörde vom März 2013 http://www.hamburg.de/contentblob/3893784/data/weisung-2-2013.pdf

Deine Freundin kann also mit ihrem Kind und dessen niederländischem Pass direkt und ohne über den Umweg der Niederlande nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis für sich verlangen. Ein Visum (Schengen, Familienzusammenführung oder ähnliches) darf von ihr eigentlich nicht verlangt werden. Es wäre aber schlau, das vorher bei der deutschen Botschaft zu erklären, damit man bei der Ankunft am Flughafen in Deutschland keinen Stress kriegt.




Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2014 um 17:31:25

cabrio schrieb am 02.08.2014 um 23:25:52:
Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht

achja?! Google lieber mal das Wort Daueraufenthaltsrecht...

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von cabrio am 03.08.2014 um 21:38:58

schrieb am 03.08.2014 um 17:31:25:
achja?! Google lieber mal das Wort Daueraufenthaltsrecht...


Mein Gott, wie soll denn ein zweijähriges Kind ein Daueraufenthaltsrecht haben - oder von seiner EU-Freizügigkeit nachhaltig Gebrauch gemacht haben?

Ich habe das doch nicht zitiert wegen des Daueraufenthaltsrechts, sondern wegen der abgeleiteten Freizügigkeit und also auch Niederlassungsfreiheit, die die Mutter des Kindes genießt.

Titel: Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Beitrag von Bayraqiano am 03.08.2014 um 21:42:51
ach lass es doch einfach, wenn ein Kind nicht freizügigkeitsberechtigt ist, dann hat es in D kein Aufenthaltsrecht.


cabrio schrieb am 03.08.2014 um 21:38:58:
Mein Gott

denk ich mir bei deart wenig Sachkenntnis auch immer.

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