Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
wie bringe ich sie am einfachsten nach D (Gelesen: 22.218 mal)
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #15 - 14.04.2014 um 08:11:25
 
Nachricht von der deutschen Botschaft in Manila



Sehr geehrter Herr XXX

dem Antrag sind neben den üblichen Unterlagen zur Familienzusammenführung, welche Sie unserer Internetseite entnehmen können (Antragsformulare, Fotos, etc.) Folgendes beizufügen:

- Nachweis, dass das Kind freizügigkeitsberechtigt ist (siehe hierzu insbesondere § 4 S. 1 FreizügG/EU), also Kopie des holländischen Reisepasses
- Nachweis über Sorgerecht (Geburtsurkunde, sofern Sorge gemeinsam ausgeübt wurde auch, auch die Sterbeurkunde des Vaters),
- Nachweis darüber, dass die Kindesmutter über ausreichende Mittel verfügt, um die öffentlichen Finanzen des
Aufnahmemitgliedstaates nicht zu belasten
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland

Im Übrigen ist für mich auf den ersten Blick nicht erkennbar, inwiefern das von Ihnen erwähnte Urteil hier Anwendung finden soll. Allerdings kann ich dazu natürlich erst Stellung nehmen, wenn mir alle Einzelaspekte des Falles bekannt sind.
--
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #16 - 15.04.2014 um 22:07:42
 
Du könntest es mal so probieren.

Das zitierte Urteil soll darauf hinweisen, das EU-Recht in Anspruch genommen werden soll.
Frage an die Botschaft:
Will die deutsche Botschaft in so einem Fall Freizügigkeitsgesetz/EU ( plus Visahandbuch Teil III ) oder Aufenthaltsgesetz anwenden?
Für das Visaantragsverfahren für Familienangehörige von EU-Bürgern gibt es keinen Hinweis auf der Internetseite der deutschen Botschaft Manila.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #17 - 16.04.2014 um 04:48:07
 
mgb schrieb am 15.04.2014 um 22:07:42:
Will die deutsche Botschaft in so einem Fall Freizügigkeitsgesetz/EU ( plus Visahandbuch Teil III ) oder Aufenthaltsgesetz anwenden?


Was das Konsulat will, spielt keine Rolle, entscheidend ist was die Kindesmutter beantragt.

Die Entscheidende Frage ist?
Sind die Witwen- und Weisenrente ausreichend für einen Aufenthalt in DEU. Ansonsten könnte sie zwar nach der EU-Richtlinie mit dem Kind mit einfachen Einreisevisa nach DEU Reisen müßte aber zurückkehren.


Ich würde das Konsulat darauf hinweisen das es sich nicht um ein FZF-Visa handelt sondern um ein einfaches Einreisevisa nach der Richtlinie zur EU-Freizügigkeit, da ein Aufenthalt nach EU-Freizügigkeit (ausreichend Finanzmittel § 4 FreizügG/EU) beabsichtigt ist, in Verbindung mit dem Visahandbuch Teil III, im übrigen ist der Aufenthalt für die ersten 90 Tage voraussetzungslos. Damit sind irgendwelche Existenzmittel und KV bei der Visabeantragung nicht erforderlich.

Natürlich schadet es nicht wenn die Nachweise über die Witwen und Weisenrente begefügt werden.

Sollte das Konsulat von den Forderungen nach einem Visa-Vefahren unter Beteiligung der ABH nicht abweichen wollen würde ich als ersten Schritt SOLVIT Deutschland einschalten.

Bei den Unterlagen ist Visahandbuch Teil III eindeutig und das Visa ist grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen auszustellen.

Ihr nutzt den Standardvordruck, schreibt aber in das Feld Bemrkungen:
Antrag auf einfaches Einreisevisa nach Richtlinie 2004/38/EG in Verbindung mit dem Visahandbuch Teil III, da ich Angehöriger eines EU-Bürger bin der nach Deutschland reisen will und Ihn dorthin begleite.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #18 - 16.04.2014 um 08:35:30
 
ok, die Witwenrente wurde von Holland abgelehnt, sie bekommt nichts, den genauen Grund kenne ich noch nicht,
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte sie mit einem einfachen Einreisevisum kommen, muss aber nach 90 Tagen zurück
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #19 - 16.04.2014 um 10:52:37
 
Da wär ich mir nicht mal so sicher:

der dreimonatige, voraussetzungslose Aufenthalt nach Art. 6 I, II 2004/38/EG gilt für Berechtigte i.S.d Artikel 3.  Der EuGH hat aber klargestellt, dass Eltern, die nicht tatsächlich von ihren Kindern Unterhalt gewährt bekommen, nicht als "Berechtigte" gelten (vgl. "Alokpa", Rn. 24 ff.). Es ist auch so, dass die bisherigen Fällen, in denen Kinder involviert warren (Chen, Zambrano und Alokpa), diese bereits in der Union waren. Hier befindet sich das Kind nicht in der EU, die Aussage der Botschaft in der Hinsicht also durchaus verständlich.

Ohne ausreichende Existenzmittel sollte sie es über die Niederlande (Zambrano) versuchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #20 - 16.04.2014 um 11:51:58
 
ok wir haben heute an die NL Botschaft geschrieben, mal sehn was die sagen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #21 - 16.04.2014 um 12:12:04
 
Falconi schrieb am 09.02.2014 um 13:41:14:
Punkt 2 [heiraten] wäre die letzte Möglichkeit die ich nutzen möchte
dann fällt die Witwenrente weg

Falconi schrieb am 16.04.2014 um 08:35:30:
ok, die Witwenrente wurde von Holland abgelehnt, sie bekommt nichts...

Dann könnt Ihr ja auch heiraten oder hattest Du noch andere Vorbehalte?

Wie sieht es mit (Halb-)Waisenrente für das niederländische Kind aus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #22 - 16.04.2014 um 12:59:47
 
nein sie bekomt nichts,
ja heiraten werden wir, irgendwann. lass mich vom Staat nur nicht dazu zwingten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #23 - 16.04.2014 um 14:42:12
 
Zitat:
Es ist auch so, dass die bisherigen Fällen, in denen Kinder involviert warren (Chen, Zambrano und Alokpa), diese bereits in der Union waren. Hier befindet sich das Kind nicht in der EU, die Aussage der Botschaft in der Hinsicht also durchaus verständlich.


Praktisch wird die Botschaft sich ohen ausreichend Existenzmittel IMHO querstellen um:
a) keinen Präzidenzfall zu schaffen
b) ein Zuzug in die Sozialsysteme zu verhindern.

Falconi schrieb am 16.04.2014 um 12:59:47:
nein sie bekomt nichts, 

Wahrscheinlich hätte sie zumindest Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie in den Niederlanden leben würde

Falconi schrieb am 16.04.2014 um 12:59:47:
ja heiraten werden wir, irgendwann. lass mich vom Staat nur nicht dazu zwingten 

Sind keine ausreichend Existenznmittel vorhanden, so ist IMHO auch aus den Niederlanden ein Nachzug nach DEU nicht so einfach möglich. Ohne Ehe gibt es schlicht und einfach keine Rechtsgrundlage.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #24 - 16.04.2014 um 17:35:03
 
ok, ich sehe schon, alles nicht das richtige
ich fliege am 1. Juni rüber um sie zu heiraten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #25 - 16.04.2014 um 18:04:08
 
die einzig richtige Entscheidung...und dann mit A1 und FZV heim nach Deutschland
Gratuliere
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #26 - 16.04.2014 um 18:53:24
 
danke, aber man muss halt ale Möglichkeiten durch spielen
und meiner Kleinen ist es so auch lieber
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Falconi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #27 - 30.04.2014 um 14:21:08
 
So leider musste ich meinen Plan wieder ändern, ich kann vor Herbst nicht frei machen, wir haben Saison.
Nun haben wir uns doch dazu entschieden, das einfache Visum über Holland zu beantragen
einfach, von wegen, meine Freundin hat an die holländische Botschaft geschrieben, und sie sagten, es ist der gleiche Weg wie das C oder Schengen Visum, ich brauche Krankenversicherung,
das ist nicht das Problem, hab ich schon abgeschlossen, aber sie verlangen eine finanzielle Leistungsfähigkeit von 34 € pro Tag und Kopf, das macht für 90 Tage fast 6200 €, und das ist ein Problem, ich müsste sie rüber senden, hab Verlust beim Umtausch, damit sie das Geld wieder mitbringen kann, und wieder zurück tauschen, also sehr viel Geld vernichtet.
Sollen wir es trotzdem versuchen das Visum zu beantragen, ich hab nun schon an mehreren stellen gelesen das für dieses einfache Visum zur Begleitung eines minderjährigen EU Bürgers das alles nicht erforderlich sei

das habe ich in einem holländischen Blog gefunden:

Unionsbürger-Richtlinie: die Freizügigkeit der Unionsbürger
Jeder, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaat hat, hält automatisch den Status der Unionsbürger . Sind Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu reisen, unter der Unionsbürger-Richtlinie drei verschiedene Aufenthaltsrecht: ein Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten, ein Aufenthalt für mehr als drei Monaten und einem dauerhaften Aufenthalt. Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen.
Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten, gibt es keine weiteren Voraussetzungen als der Besitz eines gültigen Personalausweises (Artikel 6). Dies gilt auch für Familienmitglieder, die den Unionsbürger begleiten oder die den Unionsbürger, auch wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen. Allerdings gibt es mehrere Bedingungen, zu überprüfen. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten Die Unionsbürger müssen:
entweder ein Mitarbeiter oder Selbstständigen (wirtschaftlich aktiv);
oder über ausreichende Existenzmittel für sich und seine Familie und eine Krankenversicherung auch. Dies ist, um sicherzustellen, dass sie auf die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats erhoben werden;
entweder als Student in der Ausbildung und über ausreichende Mittel für sich und seine Familie und haben auch Krankenversicherung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #28 - 30.04.2014 um 16:02:17
 
Falconi schrieb am 13.04.2014 um 17:32:42:
muss sie dafür nach Manila um ein interview zu machen wie beim Schengen Visum? 

Ich denke schon, denn sicherlich gibt es bei Euch vor Ort keine niederländische Vertretung.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wie bringe ich sie am einfachsten nach D
Antwort #29 - 30.04.2014 um 19:52:29
 
Falconi schrieb am 30.04.2014 um 14:21:08:
as ist nicht das Problem, hab ich schon abgeschlossen, aber sie verlangen eine finanzielle Leistungsfähigkeit von 34 € pro Tag und Kopf, das macht für 90 Tage fast 6200 €, und das ist ein Problem,


Bei einer geplanten Übersiedlung nach NL kann ich mir das nicht vorstellen. Damit würde ja der Rückumzug des Kindes nach den NL verhindert. IMHO sprechen da Personen aneinander vorbei.
Zudem wiedersprich das dem was hier steht:
https://ind.nl/en/individuals/residence-wizard/family/child-with-parents/Pages/d...


Mit Schengen-Visa kann sie heiraten, muss aber in Ihr Heimatland zurückkehren, da sie in den NL keinen Wohnsitzt besittz und Wahrscheinlich im Schengen Antrag die Rückkehrbereitschaft erklärt. Zudem müssten die niederländischen Behörden das Visum erstmal genehmigen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema