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Anwalt oder nicht? (Gelesen: 4.488 mal)
Themen Beschreibung: Asylbewerber mit kind.
Ryu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anwalt oder nicht?
14.01.2014 um 10:00:40
 
Guten morgen.

Danke voraus für eure Hilfe.

Ich habe  Asyl beantragt und wir haben ( my freundin und ich) ein 3 monat altes Baby.
Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde und Sorgerecht für das Baby sind schon gemacht.
Können wir  jetzt selber mit die unterlagen direkt zu Ausländerbehörde gehen und Antrag auf aufhentalt machen oder müssen wir  unbedingt einen anwalt nehmen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.01.2014 um 10:07:35
 
Ist das Kind Deutsch?

Falls ja, dann braucht ihr keinen Anwalt, es geht auch ohne. Die Gestattung würde keine Rolle spielen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 39 Nr. 4 AufenthV).
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.01.2014 um 10:09:03
 
welche Staatangehörigkeit hat das Baby?

Ryu schrieb am 14.01.2014 um 10:00:40:
und Antrag auf aufhentalt machen

für dich oder das Baby?

wenn das Baby deutsch ist, dann ja.
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Ryu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.01.2014 um 10:14:45
 
Ja das Kind ist Deutsch.

Also  geht es ohne Anwalt. Schön.
Weil ein freund sagte zu mich, dass nur anwalt in fall von asylagelegenheiten  gespräche mit Ausländerbehörde führen kann.

And die andere frage ist:

Soll ich meinen Asylantrag zurücknehmen oder geht es automatisch , falls ich einen Aufenthalt durch kind bekomme?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.01.2014 um 10:19:04
 
Ryu schrieb am 14.01.2014 um 10:14:45:
Weil ein freund sagte zu mich, dass nur anwalt in fall von asylagelegenheitengespräche mit Ausländerbehörde führen kann.

ne, außer Du hast schon einen damit beauftragt.

Ryu schrieb am 14.01.2014 um 10:14:45:
Soll ich meinen Asylantrag zurücknehmen oder geht es automatisch , falls ich einen Aufenthalt durch kind bekomme?

Automatisch nicht, Du kannst das Asylverfahren weiter betreiben oder Du nimmst den Antrag zurück.

Aber auf keinen Fall den Antrag zurücknehmen bevor Du eine AE bekommen hast, auch die wenn die ABH das rät oder die Erteilung der AE davon abhängig macht!
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Ryu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.01.2014 um 10:35:31
 
ok.

Aber wenn ich eine AT durch baby bekomme, kann ich dann sorglos mein asylantrag zurücknehmen oder kann das Asyl weiterlaufen obwohl man schon Aufenthalt hat?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.01.2014 um 10:44:20
 
Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Asylantrag auch Chancen auf Erfolg hat kannst Du es auch trotz der AE zum Kind weiterlaufen lassen. Das ist nicht verboten.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #7 - 14.01.2014 um 10:46:19
 
Dein Asylantrag kann auch weiterlaufen, wenn Du eine AE wegen dem deutschen Kind bekommen hast. Niemand darf Dir die Fortsetzung Deines Asylverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss verwehren.

Nochmal aber der Hinweis: Wenn Du entscheidest, es zurück zu nehmen, dann erst nachdem Du die AE bekommen hast.

Sollte die ABH die AE ohne Rücknahme des Asylantrages verweigern, solltest Du Dich doch an einen Anwalt wenden.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 14.01.2014 um 10:48:31
 
Hast du reale Chancen auf eine Asylanerkennung? Mit anerkanntem Flüchtlingsstatus hast du ggf. Vorteile.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Ryu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.01.2014 um 11:11:35
 
achso  ok  wußte nicht. Ich dachte ist illegal , wenn man AE schon hat und trotzdem Asylverfahren weiterlaufen lasst.

Danke schön for the Antworten.

Noch  eine frage:

Ich hatte schon ein frühere aufenthalt von 8 jahre in Deutschland.
Sollte ich jetzt aufhentahlt durch baby bekommen, zählt die 8 jahre von damals sodass ich eventual nationalität beantragen kann?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.01.2014 um 11:14:01
 
Ryu schrieb am 14.01.2014 um 11:11:35:
Ich hatte schon ein frühere aufenthalt von 8 jahre in Deutschland.

Mit AT oder nur Duldung?
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Ryu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 14.01.2014 um 11:16:43
 
mit student aufenthalt
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.01.2014 um 11:42:40
 
wenn Du das Studium erfolgreich abgeschlossen hast könnte man max. 5 Jahre anrechnen. Die Frage stellt sie aber nicht vor 2017.
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Ryu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 17.01.2014 um 02:07:37
 
Das Studium wurde abgebrochen. fange eine weiter-bzw-Fortbildung über 9 Monate im März an. Job center hat mir wegen meine Vorkenntnissen durch früheres Studium( musste da paare studium nachweise vorlegen) eine Finanzierung zugestimmt . vorausgesetzt ich bin im besitzt einen AT

Wie sieht sieht es mit Anrechnungszeit für Berlin aus? Wird die gesamte Studium zeit angerechnet?

für die einbürgerung wie sieht es mit LU aus?  wird mein Verdient nur für Mich und mein kind gerechnet oder wird meine freundin auch mitberechnet?

bsp : Ich würde zb 1100 Euros im Monat verdienen. Mein miete ist 500 Euros. Unterhalt für mein kind sagen wir 200 Euros.
Ich hätte 400 Euros übrig zum leben. Könnte in diese Fall die lu gesichert sein oder rechnet man meine freundin mit dazu ?Denn wenn mein freundin mit gerechnet wird mit zb 300 Euros, würde die lu wohl nicht reichen.
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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #14 - 02.02.2014 um 00:42:04
 
Ich möchte dich nicht ausbremsen, aber warte doch erstmal, bis du deine Aufenthaltserlaubnis hast, bevor du über die Einbürgerung nachdenkst Zwinkernd Da brauchst du in der Regel 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, wobei ich dir nicht genau sagen kann, ob dein Studium durch Unterbrechung durch die Asylantragstellung noch angerechnet werden kann.

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