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Asylverfahren endet bald (Gelesen: 1.373 mal)
Sadya
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylverfahren endet bald
02.02.2014 um 16:53:33
 
Hallo ihr lieben,
Ich kenne mich mit dem Thema leider nicht aus und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Ich bin nun seit einem knappen Jahr mit einem Asylbewerber aus Indien zusammen. Seit einem halben Jahr wohnt er bei mir.
Laut seinem Ausweis ist der Aufenthalt bis max 13.2.14 für ihn möglich. Er würde früher schon einmal verlängert.
Besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung?
Er hat keine papiere bis auf diesen Ausweis,kann er abgeschoben werden? Welche Möglichkeiten gibt es für ihn hier zu bleiben?
Ich möchte ihn wirklich nicht verlieren,wie sieht es demnach mit der ehe aus?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen,danke schonmal und sorry für die vielen fragen Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2014 um 17:04:18
 
Sadya schrieb am 02.02.2014 um 16:53:33:
Ausweis

Genaue Bezeichung bitte. Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Letztere wird immer wieder verlängert sofern keine (rechtskräftige) Entscheidung im Asylverfahren getroffen worden ist.
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« Zuletzt geändert: 02.02.2014 um 17:15:50 von N/V »  
 
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Sadya
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.02.2014 um 17:10:14
 
Es ist eine aufenthaltsgestattung.
Also kann das "längstens gültig bis..." Noch verlängert werden?
Was würde passieren wenn es abgelehnt wird? Welche Möglichkeiten gibt es?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.02.2014 um 17:19:36
 
Sadya schrieb am 02.02.2014 um 17:10:14:
Also kann das "längstens gültig bis..." Noch verlängert werden?

Solange er keinen Bescheid vom BAMF bekommt wird die Gestattung verlängert.

Wie es weiter geht, naja die Chancen für Inder auf eine Anerkennung sind niedrig. Wenn ihr heiraten wollt würde - bei einer Ablehnung des Asylantrags - die Ausreise und die Nachholung des Visumverfahrens anstehen.
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