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Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind) (Gelesen: 23.001 mal)
Bucan
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Antwort #15 - 06.01.2014 um 17:10:56
 
ja soweit hab ich das auch verstanden aber wenn ich beim deutschen konsulat und bei idata in istanbul anrufe und frage wie ich  vorgehen muss geben die mir keine richtigen information und versuchen mich abzuwimmeln.
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Antwort #16 - 06.01.2014 um 17:15:47
 
Du solltest niemals die Telefonkräfte, die das Terminvergabesystem kennen, mit rechtlichen Fragen belästigen. Frag solche Sachen nur hier.
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Bucan
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Antwort #17 - 06.01.2014 um 17:33:23
 
ich habe nur gefragt wie ich vorgehen muss.ob ich beim konsulat oder bei idata ein termin vereinbaren soll.
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Bucan
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Antwort #18 - 06.01.2014 um 17:39:32
 
ok dann fang ich mit meinen weiteren fragen an Smiley
ich habe mit meinem turkischen ausweis geheiratet,und muss mein deutschen personalausweis erneuern da mein nachname sich geandert hat.und die deutschen behorden mussen ja auch wissen das ich jetz verheiratet bin.
kann ich das hier in istanbul erledigen?
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Antwort #19 - 06.01.2014 um 19:28:22
 
Bucan schrieb am 06.01.2014 um 17:39:32:
und die deutschen behorden mussen ja auch wissen das ich jetz verheiratet bin.
kann ich das hier in istanbul erledigen? 


siehe
http://www.istanbul.diplo.de/contentblob/3765552/Daten/2935976/PA_Merkblatt_Antr...

Ich hab mal die Internetsuche für dich gemacht. Hat zwei Sekunden gedauert
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Bucan
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Antwort #20 - 06.01.2014 um 20:25:23
 
danke dir aber das nit dem perso weis ich auch Zwinkernd
ich wollte nur alles erwahnen was ich machen muss wegen heirat & namensanderung.
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Antwort #21 - 06.01.2014 um 20:52:53
 
Melodi schrieb am 06.01.2014 um 16:53:55:
Dann ist es sinnvoll Visum auf FZF zu stellen und nicht Touristenvisum oder so was.
Hab das selbst auch mitgemacht! 


Der richtige Weg ist der den das Konsulat genannt hat. Er stellt ein den Antrag auf ein Schengenvisa zur Geburt seines Kindes. Empfehlen würde ich ein Begeleitschreiben, in dem dargelegt wird, dass erstmal kein Nachzug zum Kind geplant ist, da der Ehemann noch in der Türkei beruflich gebunden ist. Nachweise dazu wären auch nicht schlecht.

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Antwort #22 - 06.01.2014 um 23:09:33
 
Bucan schrieb am 06.01.2014 um 13:59:42:
was fur ein visun muss mein mann fur fzf beantragen? 

Bucan schrieb am 25.12.2013 um 20:48:26:
nd nach der Entbindung ein paar Wochen später wieder in die Türkei zurück kehren wird. Er wird nicht in Deutschland leben. 



....
du stellst dauernd die "falschen" (unterschiedliche und widersprechende) Fragen, daher bekommst du immer wieder anders lautende Antworten.
Schilderst du nur die Hälfte der Situation kann man dir einfach nicht hlefen.

FZF nur, wenn er auch hier in D bleiben und leben will.
Will er das nicht, braucht er ein Besuchsvisum.
Wenn er dann edngültig nach D umziehen will, braucht er ein FZF Visum.
Punkt
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Antwort #23 - 07.01.2014 um 14:54:48
 
ich habe meine situation geschildert und antworten bekommen.in 2 wochen kann sich sicherlich einiges andern,so das ich andere fragen stellen muss.auserdemn war ich gestern nur bischen durcheinander weil ich falsche information bekommen hab.

er wird in deutschland leben,aber sehr oft ein/aus reisen.
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Antwort #24 - 07.01.2014 um 14:57:32
 
Wenn er in Deutschland leben wird, ist das normale Verfahren:
• FZF-Visum beantragen (Antrag auf Aufenthaltserlaubnis)
• FZF-Visum bekommen, vier Wochen vor Geburt einreisen
AE beantragen, die erst nach der Geburt gegeben wird.
• Danach: Bis zu 5,9 Monaten ausreisen ist unschädlich, er behält die AE und kann mit der AE hin- und herreisen.
• Wenn er länger als 6 Monate weg bleibt: Neuer Visumantrag, alles von vorne.
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Antwort #25 - 08.01.2014 um 17:53:54
 
Danke für die ausführliche antwort reinhard .
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Antwort #26 - 17.01.2014 um 17:33:53
 
Ich besitze die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Ich habe mit meinem türkischen Ausweis in der Türkei geheiratet. Ich führe nun den Nachnamen meines Ehemannes. Die Eheschließung ist in Deutschland noch nicht registriert somit auch der neue Nachname nicht. Ich werde in nächster Zeit nach Deutschland einreisen um unser gemeinsames Kind zu entbinden. Mein Ehemann wird einen Visaantrag zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind stellen.

Meine Frage wäre, ob es Probleme beim Visaantrag geben könnte, wenn mein Ehemann bei der Antragsstellung die nötigen Papiere einreicht und z.B. in meiner Meldebescheinigung noch mein Mädchenname geführt wird. Es wird so sein, dass in den Papieren aus der Türkei wie z.B. der Heiratsurkunde mein aktueller Nachname geführt wird und in den Papieren aus Deutschland, wie z.B. der Meldebescheinigung mein Mädchenname geführt wird.

Die Namensänderung werde ich in Deutschland in die Wege leiten, wenn ich eingereist bin. Ich habe jedoch erfahren, dass die Bearbeitung lange Zeit in Anspruch nimmt, wir aber den Visaantrag für meinen Ehemann bald stellen müssen.
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Antwort #27 - 17.01.2014 um 18:59:31
 
Er sollte dem Visumantrag einen Brief beifügen, in dem die baldige Namensänderung kurz beschrieben wird. Du kannst den Brief ja schreiben, er gibt ihn ab.

Grundsätzlich sind die Mitarbeiter der Behörden damit ja vertraut und auch nicht überrascht, es muss nur erklärt werden.
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Antwort #28 - 23.01.2014 um 18:39:32
 
Ok Danke..

ich hab da noch eine frage :
Wenn ich in Deutschland bin muss ich die Eheschließung im Ausland - in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Wie lange dauert das ?
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Antwort #29 - 23.01.2014 um 19:04:49
 
Bucan schrieb am 23.01.2014 um 18:39:32:
Wenn ich in Deutschland bin muss ich die Eheschließung im Ausland - in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

Nein, das musst Du nicht.

Zitat:
Wie lange dauert das ?

15 bis 30 Minuten.
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