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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
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Beitrag begonnen von Bucan am 23.12.2013 um 20:22:21

Titel: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 23.12.2013 um 20:22:21
hallo...
ich bin doppelstaatler deutsch und turkisch.habe in der turkei geheiratet und.bin jetz schwanger.mochte aber in deutschland entbinden und will das mein partner auch dabei ist.wie muss ich vorgehen kann mir jemand informationen geben?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 23.12.2013 um 20:37:56
1) Du musst ärztlich feststellen lassen, dass Du schwanger bist (Schwangerschaftspass etc.). Schickst ihm den Beleg zu.

2) Er beantragt das Visum (Formular: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis) und gibt dort an, wo er wohnen will.
Er muss nachweisen, dass er der Vater ist. Als Ehemann ist er automatisch der Vater, er muss also nur Heiratsurkunde haben.

3) Falls er angibt, dass er bei Dir wohnen will, ist Deine Ausländerbehörde zuständig. Sie bekommt vier Wochen nach Antragstellung die Akte und fragt Dich, ob Du einverstanden bist, dass er einzieht, ob Platz für ihn ist etc.

4) Das Visum soll dann (mit Zustimmung der ABH) ca. vier Wochen vor der Geburt gegeben werden.

P.S.: In Deutschland bist Du nur Deutsche. In der Türkei bist Du nur Türkin. Doppelstaatlerin bist Du in den anderen rund 200 Staaten der Erde.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von grisu1000 am 23.12.2013 um 20:42:15

Bucan schrieb am 23.12.2013 um 20:22:21:
hallo...
ich bin doppelstaatler deutsch und turkisch.habe in der turkei geheiratet und.bin jetz schwanger.mochte aber in deutschland entbinden und will das mein partner auch dabei ist.wie muss ich vorgehen kann mir jemand informationen geben?


Du selber gar nichts. Du kannst nach Deutschland reisen und das Kind bekommen. Wollt ihr anschleißend hier leben, so benötigt deine Ehemann eine FZF-Visa zum ungeborenen Kind.

Es sollte schnellstmöglich beantragt werden. Die Einreise ist so zu ermöglichen, dass der Vater zur Geburt hier sein kann.

Zur Benatragung wird neben den üblichen Unterlagen eine Eheurkunde und eine Kopie des Mutterpasss mit wahrscheinlichen Geburtstermin benötigt.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von alici88 am 23.12.2013 um 21:31:45
Wir sind ganz frisch raus aus der sache sprich ich habe erst letzte woche bei der abh vorgesprochen und die zustimmung bekommen aber der pass ist noch nicht bei meinem freund angekommen. Also was ihr alles braucht ist : alman dilinde eksiksiz doldurulmus ve basvuru sahibinin kendisi tarafindan imzalanmis iki adet basvuru formu
ikamet kanununun 55.maddesine gore ek belge
3 adet biyometrik vesikalik resim
en az bir yil gecerli tc pasaportu
tc vatandasi olan ebeveyne ait tam tekmil vukuatli nufus kayit ornegi
anne pasaportunun (mutterpass) tam fotokopisi
alman vatandasi ebeveynden pasaport veya kimlik fotokopisi
almanyada yasayan ebeveynden ikamet belgesi
evlenme cuzdani.
Das wurde von uns alles verlangt melde dich wenn du fragen hast und ich entschuldige mich bei allen das ich alles auf turkisch geschriben habe aber uns wurde die liste so geschickt

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 23.12.2013 um 23:12:13
vielen dank an alle...

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.12.2013 um 17:46:15
hallo alici88 wurde dir gerne eine pn schicken.geht aber nicht weil ich im forum noch keine 5 nbeitrage hab.. :(

*

gibt es neuigkeiten bei euch?


[edit]Wegen der 5 Beiträge darf man das Team/die Glomods gern per mail fregen... - aber nun hat sich das ja eh' erledigt. - Habe dann gleich noch mal das Folgepost angefügt. Hast ja trotzdem noch die 5 nötigen Beitrage ...[/edit]

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.12.2013 um 20:48:26
Ich habe da noch eine Frage: Könnte mein Mann jetzt schon ein Visum beantragen und erwähnen, dass er zur Geburt des gemeinsamen Kindes einreisen und nach der Entbindung ein paar Wochen später wieder in die Türkei zurück kehren wird. Er wird nicht in Deutschland leben. Das  Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind wird nur beantragt, damit sicher gestellt ist, dass er zur Entbindung da ist.Vielen Dank...

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 25.12.2013 um 21:07:07
Ja. Wenn er das Visum bekommt, kann er kommen (Visum-Datum ist normalerweise ein Monat vor der Geburt) und hier bis zu 90 Tage bleiben.

Er kann auch eine AE beantragen. Die bleibt in Kraft, auch wenn er in die Türkei fliegt, wenn er damit nicht "umzieht" (also gemeldet bleibt). Kommt er dann innerhalb von sechs Monaten her, ist alles in Ordnung, die AE bleibt dann bestehen.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.12.2013 um 21:36:23
danke fur die schnelle antwort.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 13:59:42
hallo ich hab da noch eine frage: was fur ein visun muss mein mann fur fzf beantragen?  ist das ein turistvisum:-?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 06.01.2014 um 14:25:38
Für die FZF immer ein FZF-Visum.

Heißt "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis".
(vgl. Antwort #1)

Als Tourist müsste er ja wieder ausreisen (und auch bei Antragstellung unterschreiben, dass er nur als Tourist kommt und wieder ausreist).

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 14:45:06
ich habe mit dem konsulat telefoniert und die meinten ich muss bei idata anrufen (das ist die firma,die visumantrage entgegen nimmt.)
und die haben gesagt das mein mann ein turistvisum beantragen muss und die schwangerschaftsbestatigung mit einreichen soll.
das kann doch dann garnicht richtig sein  :'(

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Melodi am 06.01.2014 um 14:50:04

Bucan schrieb am 25.12.2013 um 20:48:26:
Er wird nicht in Deutschland leben. Das  Visum zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind wird nur beantragt, damit sicher gestellt ist, dass er zur Entbindung da ist.Vielen Dank...


Das heißt, wenn er zur Geburt herkommt und nach der Geburt wieder geht und nicht in Deutschland leben wird möchte er das Kind nicht großziehen? Oder hat er zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vor nach Deutschland zu kommen?
Denn dann müsste er natürlich "Visum zur FZF" beantragen.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 16:41:26
Er muss erst mal einige Sachen bezüglich seiner Arbeit klären und kommt dann nach. Bei der Geburt will er jedoch anwesend sein.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Melodi am 06.01.2014 um 16:53:55

Bucan schrieb am 06.01.2014 um 16:41:26:
Er muss erst mal einige Sachen bezüglich seiner Arbeit klären und kommt dann nach. Bei der Geburt will er jedoch anwesend sein.



Dann ist es sinnvoll Visum auf FZF zu stellen und nicht Touristenvisum oder so was.
Hab das selbst auch mitgemacht!

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 17:10:56
ja soweit hab ich das auch verstanden aber wenn ich beim deutschen konsulat und bei idata in istanbul anrufe und frage wie ich  vorgehen muss geben die mir keine richtigen information und versuchen mich abzuwimmeln.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 06.01.2014 um 17:15:47
Du solltest niemals die Telefonkräfte, die das Terminvergabesystem kennen, mit rechtlichen Fragen belästigen. Frag solche Sachen nur hier.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 17:33:23
ich habe nur gefragt wie ich vorgehen muss.ob ich beim konsulat oder bei idata ein termin vereinbaren soll.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 17:39:32
ok dann fang ich mit meinen weiteren fragen an :)
ich habe mit meinem turkischen ausweis geheiratet,und muss mein deutschen personalausweis erneuern da mein nachname sich geandert hat.und die deutschen behorden mussen ja auch wissen das ich jetz verheiratet bin.
kann ich das hier in istanbul erledigen?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von grisu1000 am 06.01.2014 um 19:28:22

Bucan schrieb am 06.01.2014 um 17:39:32:
und die deutschen behorden mussen ja auch wissen das ich jetz verheiratet bin.
kann ich das hier in istanbul erledigen? 


siehe
http://www.istanbul.diplo.de/contentblob/3765552/Daten/2935976/PA_Merkblatt_Antrag_GK.pdf

Ich hab mal die Internetsuche für dich gemacht. Hat zwei Sekunden gedauert

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 06.01.2014 um 20:25:23
danke dir aber das nit dem perso weis ich auch ;)
ich wollte nur alles erwahnen was ich machen muss wegen heirat & namensanderung.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von grisu1000 am 06.01.2014 um 20:52:53

Melodi schrieb am 06.01.2014 um 16:53:55:
Dann ist es sinnvoll Visum auf FZF zu stellen und nicht Touristenvisum oder so was.
Hab das selbst auch mitgemacht! 


Der richtige Weg ist der den das Konsulat genannt hat. Er stellt ein den Antrag auf ein Schengenvisa zur Geburt seines Kindes. Empfehlen würde ich ein Begeleitschreiben, in dem dargelegt wird, dass erstmal kein Nachzug zum Kind geplant ist, da der Ehemann noch in der Türkei beruflich gebunden ist. Nachweise dazu wären auch nicht schlecht.


Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von erne am 06.01.2014 um 23:09:33

Bucan schrieb am 06.01.2014 um 13:59:42:
was fur ein visun muss mein mann fur fzf beantragen? 


Bucan schrieb am 25.12.2013 um 20:48:26:
nd nach der Entbindung ein paar Wochen später wieder in die Türkei zurück kehren wird. Er wird nicht in Deutschland leben. 



....
du stellst dauernd die "falschen" (unterschiedliche und widersprechende) Fragen, daher bekommst du immer wieder anders lautende Antworten.
Schilderst du nur die Hälfte der Situation kann man dir einfach nicht hlefen.

FZF nur, wenn er auch hier in D bleiben und leben will.
Will er das nicht, braucht er ein Besuchsvisum.
Wenn er dann edngültig nach D umziehen will, braucht er ein FZF Visum.
Punkt

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 07.01.2014 um 14:54:48
ich habe meine situation geschildert und antworten bekommen.in 2 wochen kann sich sicherlich einiges andern,so das ich andere fragen stellen muss.auserdemn war ich gestern nur bischen durcheinander weil ich falsche information bekommen hab.

er wird in deutschland leben,aber sehr oft ein/aus reisen.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 07.01.2014 um 14:57:32
Wenn er in Deutschland leben wird, ist das normale Verfahren:
• FZF-Visum beantragen (Antrag auf Aufenthaltserlaubnis)
• FZF-Visum bekommen, vier Wochen vor Geburt einreisen
• AE beantragen, die erst nach der Geburt gegeben wird.
• Danach: Bis zu 5,9 Monaten ausreisen ist unschädlich, er behält die AE und kann mit der AE hin- und herreisen.
• Wenn er länger als 6 Monate weg bleibt: Neuer Visumantrag, alles von vorne.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 08.01.2014 um 17:53:54
Danke für die ausführliche antwort reinhard .

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 17.01.2014 um 17:33:53
Ich besitze die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Ich habe mit meinem türkischen Ausweis in der Türkei geheiratet. Ich führe nun den Nachnamen meines Ehemannes. Die Eheschließung ist in Deutschland noch nicht registriert somit auch der neue Nachname nicht. Ich werde in nächster Zeit nach Deutschland einreisen um unser gemeinsames Kind zu entbinden. Mein Ehemann wird einen Visaantrag zur Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind stellen.

Meine Frage wäre, ob es Probleme beim Visaantrag geben könnte, wenn mein Ehemann bei der Antragsstellung die nötigen Papiere einreicht und z.B. in meiner Meldebescheinigung noch mein Mädchenname geführt wird. Es wird so sein, dass in den Papieren aus der Türkei wie z.B. der Heiratsurkunde mein aktueller Nachname geführt wird und in den Papieren aus Deutschland, wie z.B. der Meldebescheinigung mein Mädchenname geführt wird.

Die Namensänderung werde ich in Deutschland in die Wege leiten, wenn ich eingereist bin. Ich habe jedoch erfahren, dass die Bearbeitung lange Zeit in Anspruch nimmt, wir aber den Visaantrag für meinen Ehemann bald stellen müssen.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 17.01.2014 um 18:59:31
Er sollte dem Visumantrag einen Brief beifügen, in dem die baldige Namensänderung kurz beschrieben wird. Du kannst den Brief ja schreiben, er gibt ihn ab.

Grundsätzlich sind die Mitarbeiter der Behörden damit ja vertraut und auch nicht überrascht, es muss nur erklärt werden.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 23.01.2014 um 18:39:32
Ok Danke..

ich hab da noch eine frage :
Wenn ich in Deutschland bin muss ich die Eheschließung im Ausland - in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Wie lange dauert das ?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Saxonicus am 23.01.2014 um 19:04:49

Bucan schrieb am 23.01.2014 um 18:39:32:
Wenn ich in Deutschland bin muss ich die Eheschließung im Ausland - in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

Nein, das musst Du nicht.


Zitat:
Wie lange dauert das ?

15 bis 30 Minuten.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 23.01.2014 um 19:14:20
wie muss ich nicht ?
ich habe in der türkei mit meinem türkischen ausweis geheiratet..

das muss doch in deutschland auch registriert  werden...
soweit ich weis, nach dem ich die unterlagen abgegeben hab daueurt es wochen?!

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Aras am 23.01.2014 um 19:23:17
Im Melderegister reicht und ist kostenlos.

Im Eheregister dauert es und kostet 60 €.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 23.01.2014 um 19:33:38
Mein neuer Nachname muss aber auch eingetragen werden und das dauert soweit ich weiß Wochen

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von alici88 am 01.02.2014 um 18:06:52
Nein du gehst zum meldeamt mit dem roten nikah defteri und lasst dort deinen namen andern.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 04.02.2014 um 12:16:45
Nein das geht mit dem deutschenausweis.
Ich habe aber mit dem turkischenausweis geheiratet.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 20.02.2014 um 18:40:05
Mein man hat am 17.2 sein antrag für das Vizum zur Fzf gestellt. Ihm wurde gesagt dass jeden donnerstag die Unterlagen nach Deutschland versendet werden.
Vorraussichtlich dauert der versand 3 bis 4 tage. Wann meinen sie würden sie mich zum Gesprach in der Auslanderbehörde einladen?Ich wohne in Neumünster / Schleswig holstein wenn das weiter hilft fur die bearbeitungsdauer.
Ausserdem habe ich eine sendungsnummer von der UPS. İst das die nummer von den Unterlagen die am donnerstag verschickt werden?


Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von erne am 20.02.2014 um 19:01:44

Bucan schrieb am 20.02.2014 um 18:40:05:
Vorraussichtlich dauert der versand 3 bis 4 tage. Wann meinen sie würden sie mich zum Gesprach in der Auslanderbehörde einladen?


grob geschätzt so in 1 bis 3 Wochen


Bucan schrieb am 20.02.2014 um 18:40:05:
Ausserdem habe ich eine sendungsnummer von der UPS. İst das die nummer von den Unterlagen die am donnerstag verschickt werden?

ehe nein, eine Botschaft verschickt AFIAK keine Dokumente per UPS
und warum ist das für dich relevant?


Die Botschaft wird die Unterlagen sowieso nicht an "deine" Botschaft schicken, sondern erst zu einer Zentralstelle; erst von da aus wird sie weiter an deine ABH geschickt.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.02.2014 um 13:41:50
Noch jemand da der mir antworten kann ? :)

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Runenwolf am 25.02.2014 um 13:53:31
Welche Frage hast du denn noch?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 25.02.2014 um 14:01:26
Warte doch erst mal, bis die Ausländerbehörde Dich einlädt. Das dauert vier bis sechs Wochen.

Bei Problemen hast Du ja den neuen Integrationsbeauftragten im Rathaus (Eingang vom Großflecken, gleich links), der kann Deutsch und Türkisch. Und Du hast die Beratungsstellen von AWO und Caritas. Aber es kann auch gut sein, dass alles unproblematisch ist und Du nur Geduld bis Ostern brauchst.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.02.2014 um 14:22:28
Neue fragen hab ich nicht.
Ich wollte nur das ich auch andere sichten zu lesen bekomme ;)
Danke reinhard.aber die entbindung ist am 1 mai.
Ostern? Wird das den nicht zu spaet?

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von reinhard am 25.02.2014 um 14:28:14
Nein, Wenn der Antrag am 17. Februar gestellt wurde, sollte alles rechtzeitig klappen.

Die Ausländerbehörde in Neumünster ist nicht besonders langsam, sondern arbeitet ganz normal. Es könnte sein, dass Du noch im März einen Termin bekommst. Aber erst mal müssen die Unterlagen ankommen, und die sind jetzt vermutlich noch nicht in Neumünster.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Runenwolf am 25.02.2014 um 14:28:46

Bucan schrieb am 25.02.2014 um 14:22:28:
Neue fragen hab ich nicht.Ich wollte nur das ich auch andere sichten zu lesen bekomme


Woher sollen denn wir wissen, wie die personelle Ausstattung deiner ABH ist? Vielleicht ist sie gut besetzt, dann könnte es schneller gehen. Vielleicht ist sie gut besetzt, aber es sind derzeit einige in Urlaub oder krank ... dann dauert es etwas länger. Vielleicht ist sie auch personell nicht so gut ausgestattet, dann kann es auch länger dauern. Wenn sie personell schlecht ausgestattet ist und Leute in Urlaub oder krank sind, wird es noch länger gehen. Das sind alles Faktoren, die da reinspielen und die unmöglich von hier aus zu beurteilen sind.

Titel: Re: Visum zum Familiennachzug vor der Geburt des Kindes (Nachzug zum ungeborenen Kind)
Beitrag von Bucan am 25.02.2014 um 14:34:31
Vielen Dank.

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