Hallo, alle zusammen
nur im Telegrammstiel:
geplante Hochzeit : Ich D , Frau aus VN, beide geschieden, (1 Kind 13Jahre in VN)
das Dokument zum alleinigem Sorgerecht wird von der AHB München anerkannt!! (vereidigter Übersetzter aus VN!)
alle anderen Dokumente müssen im Original hier in D vom vereidigten Übersetzter übersetzt werden ( VN ungesichertes Land in Bezug auf Dokumentenwesen)
nun : das Standesamt hier gibt mir eine Liste von Doku, die zu beschaffen sind :
u.a. Heiratsurkunde von Frau im Original ->unmöglich, denn diese wurde vom Gericht in VN während der Scheidung vernichtet-> Landesgesetzt, dafür gab es das Scheidungsurteil.
weiter: OLG München Webseite- Urkunden , die beschafft werden müssen: z.B Punkt A. , Absatz 4) wörtlich:
"Eigene eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und zur Anzahl der Vorehen, abgeben vor dem deutschen Standesbeamten."
Diese Dokument wird benötigt! wird warsch. nicht zur zur Visumserteilung benötigt, sondern erst wenns zur Hochzeit geht, richtig?
Frage 2: Kann das Standesamt Doku. verlangen, die das OLG möglicherweise versehentlich falsch gelistet hat?
(Heiratsurkunde der Frau)
..--..
Frage 3 : wenn ich in VN heirate, muss dann unsere neue Heiratsurkunde erst in D vom OLG geprüft und legalisiert werden, bevor ich eine Familienzusammenführung + Visum anstrebe?
- Doc AHB Verpflichtungserklärung ->vorhanden
-
A1 test ->kommt noch
- unsere Eheurkunde aus VN übersetzt etc ???-> kommt u.U.
- Doc alleiniges Sorgerecht ,( siehe oben)-> vorhanden
- fehlt noch was für das Visum zur
FZF?
vielen Dank für die Hilfe
Ecki