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Anmeldetermin einer Ehe auf dem Standesamt mit Dolmetscher?? (Gelesen: 12.158 mal)
Marc-in-Mainz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.11.2013 um 01:49:44
 
Mein argentinischer Lebenspartner und ich möchten eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft auf dem Standesamt anmelden.
Soweit haben wir schon alle benötigten Papiere aus Argentinien (Ledigkeitsbescheinigung usw.)übersetzen und beglaubigen lassen und beim Standesamt vorgelegt.
Am Montag hatten wir nun einen Termin, um einen Termin für die
"Ehe"schliessung zu machen. Der Standesbeamte wollte wissen, wer von uns beiden welchen Nachnamen behalten/ annehmen möchte. Das ist wohl etwas komliziert, mein Partner hat das nicht verstanden auf deutsch.Er hat Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Daraufhin hat der Beamte das Gespräch abgebrochen, und gesagt, wir müssten mit einen Dolmetscher wieder kommen und könnten den Termin für die Trauung so nicht machen. Etwas vor den Kopf gestossen gingen wir nach hause. Habt ihr ähnliche Erfahrungen auf dem Standesamt?
Muss das ein vereidigter Dolmetscher sein?
Ich hoffe nicht, einen solchen bekommen wir so kurzfristig nicht,
und der würde 480 Euro kosten... Schockiert/Erstaunt
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thomas182
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.11.2013 um 01:54:59
 
Marc,  na klar braucht das Standesamt einen Dolmetscher und der kostet für dieses Stündlein ca 30 Euro. In Argentinien wird meines Wissens Spanisch gesprochen, das sollte in Mainz / Wiesbaden machbar sein.

http://www.justiz-dolmetscher.de/
Ich fand eben auf die Schnelle schon mal vier in Mainz.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.11.2013 um 02:40:16
 
Verstehe den Aufriss nicht. Es ging nur um eine Terminvereinbarung und nicht um die Eheschließung selber. Und die Namensänderung ist sowas von Pillepalle. Eure Wunsch nach Namensänderung bedeutet nämlich nur massig Papierkram für den Standesbeamten...

Du solltest mit deinem Partner Montag früh nochmal zum Standesamt gehen und auf einen anderen Standesbeamten und auf eine sofortige Terminvergabe bestehen.

Meine Frau und ich, und wie wir mitbekamen auch andere Paare, wurden bei unserem Standesamt auch erst durch wenig motivierte Standesbeamte bearbeitet. Durch Zufall bekamen wir andere Standesbeamte und wir waren sooooo überrascht von der Freundlichkeit und der zuvorkommenden Behandlung.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #3 - 10.11.2013 um 11:58:33
 
Zitat:
Marc,  na klar braucht das Standesamt einen Dolmetscher und der kostet für dieses Stündlein ca 30 Euro.


Nein. Ein Blick ins Gesetz mit der Honorarordnung hilft:

Dolmetscher rechnen im 30-Minuten-Takt ab, aber die Stunde kostet 70 Euro (eventuell zzgl. 19 % MWSt.).
Dazu kommen die Fahrtkosten, die Fahrtzeit ist immer Teil der Arbeitszeit.

http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html
(siehe § 9)

Es sind Freiberufler, sie müssen also ihre Rentenversicherung, Rücklagen für Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Werbung, Fortbildungen, Kosten des Vereidigungsverfahrens beim Gericht etc. pp. alleine bezahlen, also "Arbeitnehmeranteil" und "Arbeitgeberanteil". 30 Euro sind das, was sie davon übrig behalten.

Ob allerdings eine Dolmetscherin oder Dolmetscher nötig ist, sagt das Standesamt. Das ist in der Regel nur für die eigentliche Zeremonie, also die Eheschließung selbst nötig.
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Tina05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.11.2013 um 21:44:14
 
reinhard schrieb am 10.11.2013 um 11:58:33:
Ob allerdings eine Dolmetscherin oder Dolmetscher nötig ist, sagt das Standesamt. Das ist in der Regel nur für die eigentliche Zeremonie, also die Eheschließung selbst nötig.


Falsch, die Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft geht oft auch ohne Dolmetscher, aber für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft wird bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen ein Dolmetscher benötigt, da in diesem Zusammenhang eine ganze Liste juristischer Fragen zu klären sind. Wenn dafür die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, kann das schwerwiegende Folgen haben.

@ Marc: Ich gehe davon aus, dass ihr eure Partnerschaft anmelden wolltet. Oder wurden seine Unterlagen bereits vollständig geprüft und eine Befreiung durch das OLG erteilt? Ansonsten gilt: Da dein zukünftiger Lebenspartner im Rahmen der Anmeldung einige rechtlich teilweise nicht so einfachen Fragen beantworten muss und auch verbindliche Unterschriften leistet, muss ein verantwortungsbewußter Standesbeamter die Anmeldung abbrechen, wenn er den Eindruck hat, dass eine Verständigung auf Deutsch bei diesen komplexen Themen nicht möglich ist.

Sind einfache Deutschkenntnisse vorhanden, kann ohne Dolmetscher geheiratet/die Lebenspartnerschaft begründet werden. Denn die Frage "Möchten Sie mit Herrn X die Lebenspartnerschaft begründen" versteht er dann sicher.
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Aras
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Antwort #5 - 10.11.2013 um 22:11:56
 
Welche Liste von juristischen Fragen müssen denn zu Anmeldung geklärt werden?
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Tina05
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Antwort #6 - 11.11.2013 um 09:50:28
 
Aras schrieb am 10.11.2013 um 22:11:56:
Welche Liste von juristischen Fragen müssen denn zu Anmeldung geklärt werden?


Hier mal eine Auswahl möglicher Knackpunkte

Fragen zu unterschiedlichen Angaben in den vorgelegten Unterlagen (kommt öfter vor)
Familienstand
Verwandtschaft untereinander
Ehehindernisse
Fragen aufgrund des Heimatrechts des ausländischen Partners
Geschäftsfähigkeit
Gültigkeit der Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Heimatstaat - Pflicht zur Registrierung usw.
Recht der Namensführung, hinkende Namensführung
Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen mit vielen detaillierten Angaben
Antrag auf Befreiung beim OLG
eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand und ggf. weitere Tatsachen - z.B. fehlende Angaben in den vorgelegten Unterlagen
...
vieles ergibt sich erst im Laufe der Anmeldung

Glaub mir, Aras, wenn ein Standesbeamter schon bei den einfachen Fragen merkt, dass eine Verständigung schwierig werden könnte, ist er gut beraten, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Bei der Eheschließung hingegen muss nur noch geklärt werden, ob beide JA sagen - und das klappt auch mit wenig Deutschkenntnissen.
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thomas182
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.11.2013 um 14:39:38
 
100% Zustimmung aus eigener Erfahrung  zu @Tina05`s Posting, die Anmeldung zur Eheschließung betreffend.

//Bei der Eheschließung selbst, sagt der Standesbeamte auch nicht gerade wenig. Das Versteht, wer nur A1 hat kein Mensch//

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Aras
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Antwort #8 - 11.11.2013 um 14:56:00
 
Dann habe wir wohl den Sonderfall erwischt Smiley. Denn für uns haben ja die Dokumente gesprochen. Und die einzige juristische Frage war die nach der Namensführung, und die war schnell mit "Wir haben schon darüber gesprochen, und wir behalten unsere Namen" beantwortet.

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thomas182
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Antwort #9 - 11.11.2013 um 14:59:37
 
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Antwort #10 - 11.11.2013 um 15:58:42
 
Ich sehe jetzt keine Verbindung zu dem hier geschilderten Fall. Und wenn du schon so argumentierst, dann erlaube doch diese Argumentationsweise:

Der Partner von Marc-in-Mainz
Zitat:
[...] hat Grundkenntnisse der deutschen Sprache.



Beide waren beim Standesamt um einen Termin für eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Die Dokumente die beigebracht worden sind, waren für eine Eintragung der Lebenspartnerschaft komplett und in Deutsch übersetzt.

Man kann ja auch sagen, dass diese beiden Erwachsenen Männer ihrer Sprachen mächtig sind. Und somit der Argentinier seine eigene Sprache kennt! Warum sollte er sonst vor dem Standesbeamten stehen. Also eine falsche Willenserklärung kann es vor dem Standesbeamten zur Terminvergabe nicht geben.

Ich schreibe das, weil die gemeinsame oder getrennte Namensführung völlig egal ist. Wenn kein gemeinsamer Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsname gewählt wird, dann behalten beide Partner ihren bisherigen Namen.

Zitat:
§ 3 Lebenspartnerschaftsname

(1) Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen eines der Lebenspartner bestimmen. Die Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, muss sie öffentlich beglaubigt werden.
[...]


Wollen Sie später einen gemeinsamen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen führen, so können sie das auch nach der Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft.

Also wo war der Grund bei der Frage nach der gemeinsamen Namensführung die Terminvereinbarung abzubrechen?

Im Zweifel muss man auch von seinem Papierdeutsch abrücken und es genauer erklären.

Des Weiteren ist der rechtswirksame Akt immernoch das rechtsgültige Ja-Wort und nicht die Terminvereinbarung. Es werden Formalitäten vorher geklärt und die entsprechenden geforderten Dokumente eingereicht etc., aber das Ja ist die endgültige Willenserklärung und alle Schritte dorthin nur Formalitäten, die benötigt werden um das Ziel zu erreichen.

Wichtige Rechtsfragen wie eine Gütertrennung werden nicht beim Standesamt gemacht.

Also in meinen Augen ist der Zeitpunkt des Abbruchs nicht nachvollziehbar.
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Antwort #11 - 11.11.2013 um 23:16:34
 
Ich hoffe, der TE meldet sich nochmal und stellt klar, ob es sich um

- die Anmeldung der Lebenspartnerschaft oder
- eine Terminvereinbarung nach Befreiung gehandelt hat.

In der Überschrift spricht er von Anmeldetermin, im Text dann von
Zitat:
einem Termin um einen Termin für die Eheschließung zu machen

Letzteres bräuchte wahrlich keinen Dolmetscher, da reicht es auch, wenn einer kommt/anruft und einen Termin festzurrt.

Mein Verdacht ist weiterhin, dass es sich um den Versuch gehandelt hat, die Lebenspartnerschaft anzumelden.

Aras schrieb am 11.11.2013 um 15:58:42:
Des Weiteren ist der rechtswirksame Akt immernoch das rechtsgültige Ja-Wort und nicht die Terminvereinbarung. Es werden Formalitäten vorher geklärt und die entsprechenden geforderten Dokumente eingereicht etc., aber das Ja ist die endgültige Willenserklärung und alle Schritte dorthin nur Formalitäten, die benötigt werden um das Ziel zu erreichen.

Wichtige Rechtsfragen wie eine Gütertrennung werden nicht beim Standesamt gemacht.

Die Willenserklärung ist und bleibt das Ja-Wort, da kann ich dir nur zustimmen. Und dieses schafft man oft ohne Dolmetscher (dass man die Rede des Standesbeamten nicht versteht, steht auf einem anderen Blatt - schöner ist es, einen Dolmetscher zu haben.)

Jedoch ist auch die Anmeldung mehr als eine Formalität, da falsche Angaben immerhin eine Ordnungswidrigkeit, teilweise sogar ein Straftatbestand sind.

Strafgesetzbuch:
§ 156      Falsche Versicherung an Eides statt,
§ 169      Personenstandsfälschung, z.B. Kindesunterschiebung,
§ 172      Doppelehe,
§ 267      Urkundenfälschung, z.B. Herstellung unechter Urkunden oder Verfälschung von Urkunden,
§ 271      Mittelbare Falschbeurkundung, z.B. Eintragungen auf Grund falscher Angaben,
§ 273      Verändern von amtlichen Ausweisen,
§ 281      Missbrauch fremder Ausweispapiere zur Täuschung im Rechtsverkehr.
(@TE - dies bezieht sich nicht auf euch, sondern ist allgemein angemerkt)


Ich schlage vor, wir warten ab, ob der TE uns noch nähere Erläuterungen zukommen lässt.

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Marc-in-Mainz
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Antwort #12 - 15.11.2013 um 13:57:26
 
Vielen Dank für eure rege Beteiligung!
Ich konnte schon einige wichtige Infos daraus entnehmen.
Sorry; dass ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde:
Also:
Unseren termin, den wir beim Standesamt hatten, war NICHT der Termin zur Eheschliessung- wie man landläufig sagt.
Ich erkläre nochmal ausführlich, wie wir vorgegangen sind:
Wir machten einen ersten termin mit dem Standesbeamten, der für Eheschliessungen mit Ausländern zuständig ist, um zu Fragen, was wir für eine Eheschliessung brauchen-
ich nenn das jetzt hier Ehe, ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, das Wort ist zu lang.
Mein partner hatte bereits aus Argentinien eine Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Geburtsurkunde mitgebracht.
Unser seeeehr wortkarger Beamte schaute sich die papiere an und sagte nur kurz, das müsste beglaubigt übersetzt werden-
dann sollten wir wiederkommen und man könne, wenn die beglaubigten Papiere vorliegen, 3 bis 4 Wochen einen Termin für die Eheschliessung machen (Trauung).
gesagt getan- die papiere waren beim folgenden Termin wohl ok-er hatte sie vorliegen, schaute sie kurz an uns stellte keine weiteren Fragen. Dann holte er, glaub ich, noch einen Auszug aus meiner Geburtsurkunde im keller- wie gesagt-er spricht nicht viel-
holte seinen Kalender und bat uns-oder besser ordnete an, wir sollen einen Termin vorschlagen. das machten wir, er füllte ein Formular aus- und stellte dann die Frage, wer nach der Trauung welchen Nachnamen behalten/ ändern möchte.
das fragte er meinen Partner, der kein Wort verstand, ich durfte auch nicht übersetzen- und meinte dann- dass würde so keinen Sinn machen- wir sollen mit Dolmetscher wieder kommen- zu diesem Vorgespräch, nicht zur Trauung.
Diesen Termin haben wir am 20.11.- ich bin etwas besorgt, der Dolmetscher ist nicht vereidigt.Einen solchen findet man nicht ohne weiteres, vor allem nicht, wenn man keine 500 euro ausgeben kann.
Von der eigentlichen Trauung weiss ich, dass es absoltut ausreicht, eine Person (Freund, Verwandter) mitzubringen, die Spanisch spricht. Diese wird dann vereidigt von Standesbeamten und darf übersetzen- recht unstressig.
ich hoffe, er gibt sich am 20.11. mit unserem Dolmetscher zufrieden.
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Antwort #13 - 15.11.2013 um 14:04:21
 
Bei uns war es da,als so:

Mein (EX) Mann verstand den Beamten auch nicht, aber:

der Beamte fragte ob wir jemanden haben der übersetzen kann. Ich durfte es nicht machen.
Wir haben einen Freund geholt, der wurde vereidigt, Personalien wurden aufgenommen, der Beamte vereidigte ihn, der Feund musste unterschreiben, dasser vereidigt worden ist und übersetzte alles.

Das wars (Rheinland-Pfalz)
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Antwort #14 - 15.11.2013 um 15:07:49
 
Marc-in-Mainz schrieb am 15.11.2013 um 13:57:26:
das fragte er meinen Partner, der kein Wort verstand

Wie soll er dann (s)eine AE erhalten, wenn er kein Deutsch kann ?
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