Moin TimMaia,
da ging einiges durcheinander:
1.) Dein Freund kann als Tourist für 90 Tage ohne Visum nach Deutschland einreisen, wenn er die Brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt.
2.) Besser direkt nach Frankfurt fliegen, NICHT über einen anderen Ort im Schengen-Raum, also z.B. Lissabon oder Madrid.
3.) Immer MIT Rückflugticket (ist eh häufig billiger als Oneway).
4.) Er braucht ein Einladungsschreiben, eine Krankenversicherung für die 90 Tage (ca. 70-80 Euro) und genügend a) Bares oder b) Schecks oder c) eine Verpflichtungserklärung (dafür musst Du genug verdienen, Einkommensnachweise der letzten drei Monate). Wenn er nicht kontrolliert wird, kann das Einladungsschreiben auch reichen - ist aber ein bisschen russisches Roulette.
5.) Die 90 Tage gelten für den ganzen Schengenraum, wenn er also seine Familie besuchen will, dann innerhalb der 90 Tage. Wenn Ihr heiraten solltet (s.u.) kann er die Familie, nachdem er einen Aufentghaltstitel für Deutschland hat, anschließend ja ohne Einschränkungen besuchen.
6.) Ihr könnt rechtlich problemlos innerhalb der 90 Tage hier in Deutschland heiraten - vorausgesetzt, Dein Freund hat die notwendigen Unterlagen mit und sie beglaubigen lassen.
7.) Letztlich entscheidend ist die Liste, die Du bei dem für Deinen Wohnort in Deutschland zuständigen Standesamt bekommst: Einen Termin holen, hingehen, und nach den notwendigen Unterlagen fragen.
8.) Es läuft aber etwa auf folgendes heraus:
a.) neue Abschrift der Geburtsurkunde Deines Freundes (ist ein halbes Jahr lang gültig, Ihr müsstet also innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung geheiratet haben),
b.) "Ledigkeitserklärung" Deines Freundes (das bedeutet in Brasilien meist: Eine eidesstattliche Erklärung Deines Freundes auf dem Standesamt, dass er ledig ist, mit zwei Zeugen, die unter Androhung einer Gefängnisstrafe beeiden, dass er ledig sei, mit Unterschrift und Pass-Nummer eingetragen - vom brasilianischen Standesamt bestempelt und unterschrieben), ein Beispiel für das entsprechende leere Formular findest Du dort:
http://sistemas.mre.gov.br/kitweb/datafiles/Frankfurt/pt-br/file/DECLARA%C3%87%C...c.) "Legalisierung" dieser beiden Unterlagen durch das deutsche(!) Konsulat in Brasilien(!), das für das Standesamt Deines Freundes (wo seine Geburtsurkunde registriert ist) zuständig ist,
d.) Meldebescheinigung Deines Freundes von seinem Wohnort, e.) von ihm unterschriebene Vollmacht, dass Du für Euch beide die Anmeldung beim Standesamt Deiner Stadt erledigen darfst,
f.) Kopie des Passes Deines Freundes von einer brasilianischen Behörde belaubigt,
g.) eine aktuelle Abschrift Deiner Geburtsurkunde (es sei denn, Ihr heiratet in der Stadt, in der Du geboren wurdest),
h.) alle brasilianischen Dokumente müssen von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland(!) übersetzt werden, i.) nach den Klärungen aller Formalitäten durch das Standesamt braucht Ihr für die Anmeldung noch eine Genehmigung des Oberlandesgerichts (kostet auch Geld und Zeit: deshalb mit Vollmacht vor dem Eintreffen Deines Freundes alles regeln)
Wenn Ihr dann geheiratet habt, braucht Dein Freund noch einen Aufenthaltstitel (mit dem dann auch eine Arbeitserlaubnis verbunden ist). Dafür ist die Heirat und ein bestandener A1-Test (Start A1) bei einem Goethe-Institut (im Ausland oder in Deutschland) nötig. In den Goethe-Instituten in Deutschland findet etwa einmal im Monat eine A1-Prüfung statt. Anmeldung und Bezahlung ist vorher nötig. Die Ausländernehörde braucht auch Zeit, um alles zu prüfen und zu genehmigen - also nicht zu knapp kalkulieren.
Das alles ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit - entscheidend sind schon die persönlichen Umstände und die Behörden vor Ort (Standesamt + Ausländerbehörde).
Dein Post ist ja schon eine Weile her, aber vielleicht ja auch für andere interessant ... ist es denn noch aktuell?