Sie könnte die Eheaufhebung anstreben. Das sollte sie aber dann so schnell wie möglich machen.
Am Besten ausziehen (Trennung von Bett und Tisch). Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Guten Anwalt für Familienrecht holen und entweder Ehe aufheben oder Ehe scheiden lassen.
Je nachdem was besser für sie ist.
Wenn die Ehe aufgehoben wird, dann wird die Ehe als nie vorhanden angesehen. Dadurch werden z.B. Rentenansprüche nicht geteilt behalten.
Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche geteilt. Außerdem werden Unterhaltsansprüche wirksam. Beispiel: Wenn er gut verdient und deine Freundin studiert, dann hat sie Anspruch auf Unterhalt für den Zeitraum der Regelstudienzeit, weil das war der gemeinsame Lebensplan, und darauf hat sich die Frau auch eingerichtet. Im umgekehrten Fall müsste deine Freundin Unterhalt zahlen.
Manchmal hat man aber auch "Verrückte", welche mit physischer und psychischer Gewalt drohen. Da verzichtet man auch gerne auf Unterhalt wenn man nicht mehr diese Person sehen muss. Dann wäre wiederum die Eheaufhebung erstrebenswert, weil man dann nicht ggf. vom Amt gezwungen wird den Unterhalt vom ehem. Ehepartner zu holen.
Unabhängig davon besteht keine unbedingte Unterhaltspflicht, da die beiden nicht lang genug verheiratet waren (< 2 Jahre).
Ich würde die Ehenichtigkeit anstreben, da es die richtige Sanktion gegenüber der einseitigen Scheinehe ist. Außerdem wäre quasi als Heiratsschwindler "enttarnt". Wenn das aktenkundlich wird, dann kann er gerne erneut eine Deutsche heiraten, aber er hätte Schwierigkeiten zu beweisen dass es eine schutzwürdige echte Ehe ist.
Aber ich denke ein Anwalt wäre die beste Anlaufstelle. Mir fehlen tiefere Kenntnisse über Scheidungen, da ich das nur von meinen Eltern kenne
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