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Ve wie kommt man ohne probleme da raus? (Gelesen: 5.473 mal)
Andy1980
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ve wie kommt man ohne probleme da raus?
27.09.2013 um 16:57:31
 
Hallo alle zusammen,
ich habe da mal eine frage,wo ich auf eure hilfe hoffe!
Ich habe vor 7 monaten eine Ve Unterschrieben für eine Freundin die ein nicht Europer geheiratet hat.
Jetzt habe ich mich mit den Mann verkracht!
Nun ist meine frage was kann mir passiernen,wenn die beiden sich nach 6 monaten Ehe scheiden lassen?
Er hat hier Arbeit nur sieht es danach aus das sie die Scheidung will,weil er sich anders gibt wie er vorher vor gab.
Kann meiner Freundin und mir was passieren,muss er Deutschland verlassen,wenn sie sich Scheiden last?
Lg Andrea
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2013 um 17:01:09
 
Kannst du bitte näheres zum zeitlichen Verlauf erklären?

Also was wichtig wäre:

- Die Staatsangehörigkeit deiner Freundin,
- VE vor oder nach der Heirat?
- Kam der Mann mit einem Hochzeitsvisum?
- Wurde nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach §28, also der Familienzusammenführung beantragt und durch die Ausländerbehörde vergeben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andy1980
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.09.2013 um 17:06:43
 
Sorry ja kann ich,
also meine Freundin ist deutsche,er mazedonier.
Die VE wurde vor der Ehe ab gegeben.
Das Visum ist auf Eheschliessung gestellt worden.
Die beiden haben 1 Woche nach einreise geheiratet.
Und er hat nach der Eheschliessung 1 Jahr aufenthalt genehmigt bekommen mit direkter Ae.
Wenn noch fragen offen sind,bitte ruhig stellen!
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Aras
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Antwort #3 - 27.09.2013 um 17:15:40
 
Die Verpflichtungserklärung ist durch die Aufenthaltserlaubnis obsolet.

Die VE hast du für den Zweck der Eheschließung in Deutschland abgegeben. Dadurch dass die Eheschliessung in Deutschland erfolgte und die FZF-AE ausgestellt wurde hat sich der Grund des Aufenthalts geändert. Und zwar lebt er jetzt mit seiner Ehefrau.

Schau dir den anderen Fall an:

Die beiden hätten nicht geheiratet und er wäre trotzdem hier geblieben, dann wärst du zur Pflicht genommen worden. Wäre er nach nicht erfolgter Eheschließung wieder nach Hause gefahren, hätte sich ja auch deine VE erledigt, da er für eine weitere Einreise ja nicht auf die alte VE zur Eheschließung berufen könnte.

Des Weiteren sind Ehepartner zu einander unterhaltspflichtig. Also im Zweifel müsste deine Freundin in die Pflicht genommen werden.

tl;dr;
Du bist fein raus.
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Andy1980
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.09.2013 um 17:27:02
 
puhhh da bin ich ja schon mal beruhigt  Smiley
Aber was wird nun aus ihr?
Was kann sie den nun tun?
Muss er aus Deutschland,wenn sie die scheidung einreicht?
Er hat sie wirklich voll hinters Licht geführt,ich glaube sogar dran das er sie nur wegen den Aufenthalt in Deutschland geheiratet hat.
Und jetzt wo er sicher hier ist,geht er mit ihr um wie ein stück dreck!
Mache mir echt sorgen sie so zu sehen,ist schließlich meine beste Freundin.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.09.2013 um 17:42:33
 
Sie könnte die Eheaufhebung anstreben. Das sollte sie aber dann so schnell wie möglich machen.

Am Besten ausziehen (Trennung von Bett und Tisch). Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Guten Anwalt für Familienrecht holen und entweder Ehe aufheben oder Ehe scheiden lassen.

Je nachdem was besser für sie ist.

Wenn die Ehe aufgehoben wird, dann wird die Ehe als nie vorhanden angesehen. Dadurch werden z.B. Rentenansprüche nicht geteilt behalten.

Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche geteilt. Außerdem werden Unterhaltsansprüche wirksam. Beispiel: Wenn er gut verdient und deine Freundin studiert, dann hat sie Anspruch auf Unterhalt für den Zeitraum der Regelstudienzeit, weil das war der gemeinsame Lebensplan, und darauf hat sich die Frau auch eingerichtet. Im umgekehrten Fall müsste deine Freundin Unterhalt zahlen.

Manchmal hat man aber auch "Verrückte", welche mit physischer und psychischer Gewalt drohen. Da verzichtet man auch gerne auf Unterhalt wenn man nicht mehr diese Person sehen muss. Dann wäre wiederum die Eheaufhebung erstrebenswert, weil man dann nicht ggf. vom Amt gezwungen wird den Unterhalt vom ehem. Ehepartner zu holen.

Unabhängig davon besteht keine unbedingte Unterhaltspflicht, da die beiden nicht lang genug verheiratet waren (< 2 Jahre).

Ich würde die Ehenichtigkeit anstreben, da es die richtige Sanktion gegenüber der einseitigen Scheinehe ist. Außerdem wäre quasi als Heiratsschwindler "enttarnt". Wenn das aktenkundlich wird, dann kann er gerne erneut eine Deutsche heiraten, aber er hätte Schwierigkeiten zu beweisen dass es eine schutzwürdige echte Ehe ist.

Aber ich denke ein Anwalt wäre die beste Anlaufstelle. Mir fehlen tiefere Kenntnisse über Scheidungen, da ich das nur von meinen Eltern kenne Zwinkernd.
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Antwort #6 - 27.09.2013 um 18:02:30
 
Ich kann nicht mehr meinen Beitrag ändern. Soweit ich recherchiert habe, kann man keine einseitige Scheinehe melden.

Aber zu den Optionen kann der Anwalt besser beraten.
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 27.09.2013 um 18:17:43
 
Eine Aufhebung der Ehe ist unter den genannten Umständen fast unmöglich denke ich. Damit  kommt man in Deutschland eh kaum durch. Sie wird eine normale Scheidung einreichen müssen. Vorher offiziell Trennung vollziehen, damit das Trennungsjahr beginnt und wenn sie mag, die Trennung der AHB melden (verpflichtet ist sie dazu nicht). Er wird ausreisen müssen. Wann, entscheidet die AHB. 

Soweit mir bekannt ist das mit Trennungsunterhalt, Rentenpunkte abgeben usw. bei so kurzer Ehedauer anders als bei einer länger gelebten Ehe. Aber da bin ich kein Fachmann, das können andere sicher besser (genauer) erklären.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 27.09.2013 um 18:21:33
 
Aras schrieb am 27.09.2013 um 17:42:33:
Sie könnte die Eheaufhebung anstreben. Das sollte sie aber dann so schnell wie möglich machen. 

Das dürfte kaum funktionieren (weil es kaum zu beweisen sein dürfte) und würde wahrscheinlich länger dauern als eine Scheidung, worauf es dann doch letztendlich hinauslaufen wird.

Auf dieses dünne Brett, sollte sie sich deshalb nicht verlassen. Besser gleich Trennung und dann die Scheidung beantragen.
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Andy1980
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.09.2013 um 18:37:12
 
Aus der Wohnung kann sie nicht einfach!
1.sie hat ein Kind was nicht von ihn ist.
2.der Mietvertrag läuf auf sie.
Er ist aber durch sein Job oft auf montage,was schon mal gut ist.
Psychischer Gewalt gibt es,ist aber nur eine frage der zeit bis es vielleicht zu physischer gewalt kommt.
Denke ist eine Aufhebung besser an gebracht!
Vielen lieben dak für die info´s  Zwinkernd

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Saxonicus
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Antwort #10 - 27.09.2013 um 19:09:27
 
Andy1980 schrieb am 27.09.2013 um 18:37:12:
Denke ist eine Aufhebung besser an gebracht!

Das solltst Du Dir nicht so einfach vorstellen, es sei denn, dass einer der folgende Gründe gegeben und auch gerichtsfest beweisbar ist.

Eheaufhebung
Aufhebungsgründe

Die Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im § 1314 BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots,
einer der Verlobten ist nicht ehemündig,
einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig),
die Verlobten geben die Eheerklärungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder
nicht persönlich oder unter einer Bedingung oder einer Frist ab,


Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch),
ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt,
ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt oder
die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (= Scheinehe).
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reinhard
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Antwort #11 - 29.09.2013 um 12:41:05
 
Sie kann die Trennung bei den zuständigen Behörden melden, also Finanzamt, Meldeamt, Ausländerbehörde. Ob und was die draus machen, erfährt sie dann.

Sie kann versuchen zu erreichen, dass er ausziehen muss.

Wenn sie sowieso die Trennung / Scheidung will, sollte sie sich beraten lassen. Es gibt Beratungsstellen für Ehefrauen, die unter Gewalt leiden. Falls sie keine findet, kann sie die Polizei oder ein Frauenhaus nach der Adresse fragen.

Für die Scheidung braucht sie sowieso eine Anwältin. Eine gute Familienanwältin kennt sich auch mit Trennung, Kontaktverbot, Trennungsunterhalt und ggf. Aufenthaltsrecht aus.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.09.2013 um 17:15:10
 
Sie sollte sich schnellstens von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.
Dieser kann u.a. auch per Eilantrag bei Gericht erwirken, dass ihr die eheliche Wohnng zur alleinigen Nutzung zugesprochen wird, sprich: der Mann muss ausziehen und sie kann mit dem Kind bleiben.
Die Chancen dafür stehen gut da sie ein Kind hat und es ihr damit nicht zugemutet werden kann eine andere Wohnung zu suchen und umzuziehen, ganz im Gegensatz zum Mann, zum andern ist sie ja wohl auch die alleinge Mieterin. Zieht sie aus, muss sie die Wohnung kündigen und der Mann bräuchte dann einen neuen, eigenen, Mietvertrag für die Wohnung. Ob er den dann bekommt sei mal dahin gestellt.
Sollte es nötig sein kann sie vorübergehend, bis der Mann ausgezogen ist, auch in einem Frauenhaus unter kommen, was ihr die nötige Sicherheit garantiert.

Je nach dem in welcher Art und in welchem Ausmaß die psychische Gewalt erfolgt wäre auch die Verhängung einer Kontaktsperre möglich.

Auch wenn sie nicht verpflichtet ist die Trennng der ABH zu melden, würde ich es an ihrer Stelle tun damit die Behörden von Anfang an im Bilde sind und von ihrer Seite aus ggf. die nötigen Schritte einleiten können.

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Das Wesentliche sieht man nur mit dem Herzen gut, es bleibt für das Auge unsichtbar.
 
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