Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gewerbeschein für Ausländer (Gelesen: 3.305 mal)
mirza
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Livno, Bosnia
Livno
Bosnia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gewerbeschein für Ausländer
30.09.2013 um 22:58:14
 
Hallo:)

ich brauche ein paar ratschläge,ich habe ein gutes job angebot in DE bekommen,aber ich brauche einen gewerbeschein und eine steuernummer,jetzt die frage:Kann ich überhaupt als bosnischer staatsbürger einen frei gewerbeschein in deutschland bekommen,und gilt meine steuernummer immer noch,da ich schon bereits 7 monate legall in deutschland gearbeitet hab?Ich habe keinen aufenthaltstitel mehr,und bin freiwillig heim gegangen...

Ihr kennt euch sicherlich besser aus als ich,jder hinweis ist wilkommen,danke Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gewerbeschein für Ausländer
Antwort #1 - 01.10.2013 um 07:41:42
 
mirza schrieb am 30.09.2013 um 22:58:14:
ich habe ein gutes job angebot in DE bekommen,aber ich brauche einen gewerbeschein


Das kapier ich nicht, ein Job-Angebot, also nichtselbständig und dann einen Gewerbeschein?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gewerbeschein für Ausländer
Antwort #2 - 01.10.2013 um 16:08:47
 
Runenwolf schrieb am 01.10.2013 um 07:41:42:
Das kapier ich nicht, ein Job-Angebot, also nichtselbständig und dann einen Gewerbeschein?

Scheinselbständig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mirza
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Livno, Bosnia
Livno
Bosnia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gewerbeschein für Ausländer
Antwort #3 - 05.10.2013 um 13:45:40
 
tiggger schrieb am 01.10.2013 um 16:08:47:
Scheinselbständig.


es ist nichts illegales,ich brauche es nicht um nach deutschland zu kommen,ich arbeite hier aber die firma ist in deutschland,und die einzahlungen müssen dann auch in deutschland sein,die steuer muss gezahlt werden,also das ist eigentlich nur fürs einzahlen und nichts anderes,ich werde keine anderen einstellen.eigentlich ist es schon etwas kompliziert,ich weiss.gibt es vielleicht eine andere möglichkeit wie man das klären könnte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
muffin1
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 160
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gewerbeschein für Ausländer
Antwort #4 - 05.10.2013 um 14:27:25
 
wenn du in deinem land arbeitest und lebst, brauchst du einen gewerbeschein und eine steuernummer aus deinem land. deutsche gewerbescheine werden m.m.n.nur an in deutschland ansässige personen ausgestellt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gewerbeschein für Ausländer
Antwort #5 - 05.10.2013 um 17:58:45
 
mirza schrieb am 05.10.2013 um 13:45:40:
,ich werde keine anderen einstellen.eigentlich ist es schon etwas kompliziert,


Ja das ist es.
Machst du dich selbständig und bleibst in Bulgarien als Personengesellschaft, so ist dein Sitz in Bulgarien. Damit wirst du keinen Gewerbeschein in Deutschland bekommen, da die Entscheidungen des Selbständigen in Bulgarien entschieden werden. Folglich Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht in Bulgarien. Die Rechnungen müssen aus Bulgarien erstellt werden. Du darfst aber zu Dienstleistungszwecken jederzeit nach Deutschland einreisen.

Du kannst natürlich eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in (GmbH oder UG) Deutschland gründen und dich als Geschäftsführer einsetzen.Die Gesellschaft muss eine ladungsfähige Adresse in Deutschland haben. Damit kannst du dann Rechungen auf diese Adresse in Deutschland austellen und die GmbH wird als Gewerbe in der Gemeinde angemeldet.

Das ganze ist aber kompliziert (Buchführung, Steurpflicht usw.) und erfordert Fachwissen im Umgang mit einer Kapitalgesellschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema