Eine Dritt- und Negativstaatlerin, seit einem Jahr mit einem Deutschen verheiratet, beantragt vor zwei Wochen Verlängerung ihrer
AE (§ 28 I Nr. 1), die Ende November abläuft (wurde nach der Heirat nur für ein Jahr erteilt).
Den Integrationskurs hat sie im Juni abgeschlossen. Urkunde über den bestandenen Sprachtest
B1 bekam sie im Juli und legte das bei Antrag vor. Ergebnis für Orientierungskurs steht noch aus. Sachbearbeiter der
ABH sagt, die
AE könne nur dann um drei Jahre verlängert werden, wenn das Ergebnis des Orientierungskurses vorgelegt wird, andernfalls nur für ein Jahr.
Anruf beim Integrationskursträger ergibt, dass die Testergebnisse des Orientierungskurses neuerdings nur noch direkt in Nürnberg über das BaMF laufen, dass man deshalb jetzt monatelang darauf warten muss.
1. Darf die
ABH die 3-jährige Verlängerung überhaupt vom Bestehen des Orientierungskurses abhängig machen?
2. Ist es mittlerweile üblich, dass ABHs das verlangen? (Integrationskursträger behauptet, äußerst verärgert: "Das machen die jetzt immer so, obwohl das erst nach drei Jahren für die Einbürgerung gebraucht wird. Das ist die reine Willkür!")
3. Was kann man machen, falls das Ergebnis nicht rechtzeitig kommt? Eine
AE für nur ein Jahr ist nämlich keine Option: Die beiden wollen nächstes Jahr im Spätsommer in die USA, und das Visum für die Frau dürfte dann schwierig bis unmöglich werden. Außerdem bewirbt sich die Frau, die im Dezember den C1-Deutschkurs abschließen wird, gerade auf qualifizierte Jobs (Uniabsolventin). Da sie durch ihre noch nicht nicht perfekten Deutschkenntnisse ohnehin schon im Nachteil ist, möchte sie nicht noch zusätzlich durch einen nur kurzen Aufenthaltstitel gehandicapt sein.
4. Allgemeine Frage: Ist es üblich, die Integration - und damit auch die zukünftigen Steuereinnahmen von hochqualifizierten Ehepartnern von Deutschen - auf diese Weise zu behindern?