drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49:also nur Reden ..Reden-- kann jemand was genaues sagen?
Mit den Angaben die du gegeben hast, wird hier wohl niemand etwas bestimmtes sagen können, da es hier um russisches Staatsangehörigkeitsrecht geht.
Aus meiner Sicht gibt es hier so einige Ungereimtheiten:
Tatsächlich wird bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses beim Konsulat, wenn der alte Pass abgelaufen ist, ein Nachweis verlangt, bzw. wird von amtswegen geprüft ob man Staatsangehöriger ist. Dazu muss man tatsächlich eine Menge an Unterlagen einreichen.
Andererseits führt die Tatsache, dass man mglw. den Nachweis - z.B. mangels Unterlagen- nicht führen kann, noch lange nicht zum Verlust der russ. Staatsangehörigkeit.
In dem Fall hat man, wenn man den Pass hat ablaufen lassen, im Prinzip "den Zonk" und somit eine Menge bürokratischen Ärger am Hals.
drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49: ich habe ein offizielles Antwort von der Botschaft ++was will Mann mehr?
Und was steht dort genau? Dass man tatsächlich festgestellt hat, dass die russ.
StaG nicht erworben wurde, oder lediglich ob sich das nicht feststellen lässt. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
In jedem Fall bekommt man aber die Bescheinigung, dass wenn die russ.
StaG nicht erworben wurde, man vorher zumindest Sowjetbürger war. In dem Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass irgenbdeine andere
StaG der Nachfolgestaaten erworben wurde.
Dann wird man wohl seitens der dt. Behörde verlangen, dass du eine entspr. Beschionigung von den AVs sämtlicher Nachfolgestaaten zu besorgen hast.