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Plötzlich Staatenlos (Gelesen: 10.590 mal)
Themen Beschreibung: ich habe nun keine Staatsangehörigkeut
Märchenprinz
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Antwort #15 - 20.09.2013 um 12:29:27
 
Ganz irrelevant ist das nicht. Zumindest nicht  sein Geburtsort, bzw. der seiner Eltern.
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Geburtserwerb durch Abstammung stattgefunden hat irgen deines Nachfolgestaats. (Auch ohne Registrierung)
Siehe Art 13. Nr. 2 StaG RSFR.
Eine ähnliche Regelung hab ich auch im Ukrainischen StaG gefunden. (Art. 8 StaG UA)
Wahrscheinschlich gibt es das auch in den Gesetzen der anderen Nachfolgestaaten ähnliches.

Dewegen ist es schon wichtig zu wissen, wo er geboren wurde, und wo zum Zeitpunkt seiner Geburt die Eltern sesshaft gewesen waren.

tiggger schrieb am 20.09.2013 um 12:15:56:
wie er vermutet wirklich staatenlos

Das ist eher unwahrscheinlich. Ausser bei jüdischen Kontingentflüchtlingen hab ich das noch nie so angetroffen, bei ehem. Sowjetbürgern. Es wurde zwar immerwieder auch versucht sich als vermeintlich staatenlos darzustellen, meist aber um sich die EB unter HvM zu erschleichen, was aber nicht funktioniert hat.
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drzivago
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Antwort #16 - 20.09.2013 um 15:16:27
 
geboren in Russland, die Eltern auch aus Russland - rsfsr- nie woanders gewesen. die Bescheinigung sagt definiv dass ich nun leider kein burger der RF bin und das nach einem Überprüfung - Staatsangeh.festellungsverfahren mit Anfrage nach Moskauer Zentralregister!

also--- ich verstehe das ganze nicht-- und ich bin kein kontingentfluchtl- ich kamm nach D und heiratete.
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Antwort #17 - 20.09.2013 um 15:24:38
 
Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Ganz irrelevant ist das nicht. 

Doch.

Ohne wenigstens eine Willenserklärung des volljährigen Ex-Sowjetbürgers ist die völlig irrelevant.

Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Das ist eher unwahrscheinlich. 

Das ist nicht nur wahrscheinlich, das ist so.

Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Ausser bei jüdischen Kontingentflüchtlingen hab ich das noch nie so angetroffen, bei ehem. Sowjetbürgern. 

Aber ich.
Z.B. bei Deutschverheirateten, die sich - nicht der Regelfall - vor der Übersiedlung abgemeldet hatten. Dort schlicht bei allen.

Ich habe das Theater 1993 bei meiner damaligen Ehefrau gehabt. Und hatte viele Parallelfälle.

Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Es wurde zwar immerwieder auch versucht sich als vermeintlich staatenlos darzustellen, 

Und genau aus dieser in Deutschland weit verbreiteten Auffassung resultieren für die Betroffenen zusätzliche Schwierigkeiten ohne Ende.
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Saim1957
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Antwort #18 - 24.09.2013 um 17:00:07
 
Ich würde es noch einmal bei der Botschaft probieren. Dort natürlich alle Unterlagen lückenlos vorlegen. Die Geburtsurkunde ist sicher auch von Vorteil und die Meldebescheinigung von Deutschland.Damit müssten sich doch alle Probleme lösen lassen.
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Antwort #19 - 24.09.2013 um 18:06:51
 
Saim1957 schrieb am 24.09.2013 um 17:00:07:
Die Geburtsurkunde ist sicher auch von Vorteil und die Meldebescheinigung von Deutschland.Damit müssten sich doch alle Probleme lösen lassen. 


"toller" (eher "doller") tip
nein, eben nicht ... *damit* alleine kann man die Probleme nicht lösen

für russische Staatsangehörigkeit:
Er muss etwas vorlegen, was er nicht hat, das ist die Meldebescheinigung/Propiska zu einem bestimmten Zeitpunkt in RUS.

für den Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit den Nachweis, dass er keine andere Staatsangehlrigkeit hat. Und da liegt das Problem: etwas nachzuweisen, was es gibt ist erheblich einfacher als nachzuweisen, dass es etwas nicht gibt.
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Märchenprinz
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Antwort #20 - 24.09.2013 um 21:34:41
 
Ich finde diese gesamte Geschichte ist etwas undurchsichtig, was das Verhalten der russischen Behörden angeht und die Rechtslage insgesamt auch.

Muss zugeben, dass ich etwas voreingenommen war als ich den Sachverhalt gelesen hab. Nunmehr zweifele ich keinesfalls an Petersburgers Sachkompetenz. Wenn er sagt, dass seine Frau seinerzeits den gleichen "Ärger" auch hatte, glaube ich ihm.
Mich würde allersdings interessieren, wie sich das Ganze dann gelöst hat. Leider habe ich festgestellt, dass selbst hochgebildete Russen sehr oft einen Mangel an gesellschafts/- staatsbürgerkundlichen Kentnissen aufweisen, und deswegen nicht immer alles was man von denen mitbekommt sofort nachvollziehbar ist.

Ausserdem befinde ich mich mglw. in der selben Situation wie der TS und Petersbuergers Frau. Bin Doppelstaatler und bei der Botschaft seit 1985 gemeldet. Habe allerdings nie meinen Pass ablaufen lassen, habe immer rechtzeitig einen neuen beantragt. Deswegen bin ich gerade dabei mich professionell rechtlich sachkundig zu machen.
Werde die Ergebnisse hier dann mitteilen.
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Antwort #21 - 25.09.2013 um 17:43:29
 
Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:
Mich würde allersdings interessieren, wie sich das Ganze dann gelöst hat.

Zunächst habe ich meine Heimatstadt auf Ausstellung eines Staatenlosenausweises (ich als Vertreter meiner Frau) verklagen müssen - und gewonnen.
Kurz darauf hat sie dann die Einbürgerung beantragt und wurde eingebürgert.

Es gab übrigens im Jahr 1993 ein Urteil des VGH Karlsruhe, der in einem (insofern) vergleichbaren Fall eines (ursprünglichen) Rumänen geurteilt hat, die seinerzeitige Entscheidung der Bundesinnenministerkonferenz, "selbstverschuldet" Staatenlosen solche Ausweise nicht auszustellen, rechtswidrig sei.

Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:
Leider habe ich festgestellt, dass selbst hochgebildete Russen sehr oft einen Mangel an gesellschafts/- staatsbürgerkundlichen Kentnissen aufweisen, und deswegen nicht immer alles was man von denen mitbekommt sofort nachvollziehbar ist.

Das resultiert meiner unmaßgeblichen Meinung nach aus allgemeiner Verdummungspolitik in solchen Fragen.

Ich selbst habe immer wieder böse Probleme, bei erforderlichen Auskünften von russischen Behörden Sachdienliches zu erfahren.
Es ist in jedem Einzelfall erforderlich, die "Verdummungsphrasen" zu zerschlagen und meinem Gesprächspartner zu zeigen, daß ich über sämtliche Grundinformationen zu verfügen und sie verstehe - ich benötige zusätzliche Detailinfos. Auch dann bekomme ich sie nicht immer.
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Antwort #22 - 02.01.2014 um 21:52:07
 
Hat sich das Ganze inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst?
Dann wäre mein Posting obsolet und stelle es den Moderatoren anheim, dieses zu löschen.

Wenn nicht, dann bitte ich vor allem den "Petersburger" Experten um Nachsicht dafür, dass ich seine Ausführungen nur sehr eingeschränkt teilen kann.

Zunächst, lieber  "Petersburger" muss ich zustimmen, dass Du recht sachkundig bist betreffend das einschlägige russische Gesetz. Dies betreffende Gesetzesbestimmung hatte zunächst den Regelungszweck, die Staatsangehörigkeit derjenigen früheren Bürger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu klären, die nicht in der Russischen Föderativen Sowjetrepublik geboren waren, jedoch bei und nach der Auflösung der UdSSR in der  Russländischen Föderation ihren Wohnsitz hatten. Hierfür wurde ein Stichtag definiert und als Entscheidungsgrundlage die ordnungsgemäße Einwohnermeldung festgelegt. Wer zu dem betreffenden Stichtag nicht ordnungsgemäß in der RF gemeldet war, konnte sich dort auch nicht rechtmäßig aufhalten, also dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für nicht-russländische Staatsangehörige der ehemaligen UdSSR ist der RF im Zweifelsfall -und um den handelt es sich ja wohl, wenn kein Wohnsitz in der RFR besteht- nicht zuständig. Für ehemalige Bürger der UdSSR mit rußländischer (dies ist deutlich umfassender als "russisch"!) Herkunft (vergleiche Eintrag "Nationalität" im sowjetischen / russischen Inlandspass) hatte die Registrierung am Stichtag nicht unbedingt eine Bedeutung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, sofern bis zum 31.12.1998 anstelle der sowjetischen Ausweisdokumente russische erworben wurden. Umwandlungen der Auslandsregistrierung bei den Konsulaten der UdSSR in Registrierungen bei den Konsulaten der RF wurden teils automatisch, in jedem Falle aber (nach russischen Maßstäben) unbürokratisch durchgeführt. Kein Bürger der UdSSR, der vor der Wohnsitznahme im Ausland auf dem Territorium der heutigen RF registriert war, sich ordentlich für die Wohnsitznahme im Ausland abgemeldet und ordentlich beim Konsulat der UdSSR am ausländischen Wohnsitz angemeldet hatte, wurde durch die Auflösung der UdSSR staatenlos. Gründe für die Staatenlosigkeit sind ausschließlich der Verstoß gegen die Meldevorschriften der UdSSR und/oder der RF. Es liegt damit ein klares Verschulden der Betroffenen vor.


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Antwort #23 - 02.01.2014 um 23:50:01
 
Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Wer zu dem betreffenden Stichtag nicht ordnungsgemäß in der RF gemeldet war, konnte sich dort auch nicht rechtmäßig aufhalten, also dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Dieser Satz zeugt von tiefstem Unverständnis der Rechtslage und - viel schlimmer für die Betroffenen - der Rechtspraxis.

Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Kein Bürger der UdSSR, der vor der Wohnsitznahme im Ausland auf dem Territorium der heutigen RF registriert war, sich ordentlich für die Wohnsitznahme im Ausland abgemeldet und ordentlich beim Konsulat der UdSSR am ausländischen Wohnsitz angemeldet hatte, wurde durch die Auflösung der UdSSR staatenlos. 

Das Gegenteil ist der Fall.
Das traf ausnahmslos auf alle zu, die die von Dir genannten Voraussetzungen erfüllten.

Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Gründe für die Staatenlosigkeit sind ausschließlich der Verstoß gegen die Meldevorschriften der UdSSR und/oder der RF.

Und auch das ist genau das Gegenteil der Wahrheit.

Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Es liegt damit ein klares Verschulden der Betroffenen vor.

Und mit dieser völlig haltlosen Auffassung bist Du leider nicht allein. Was für die Betroffenen die Sache leider nur bis ins Absurde verschlimmert (hat).
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Antwort #24 - 02.01.2014 um 23:57:40
 
Kannst Du Deine Behauptungen belegen?

Die tatsächliche Situation ist ja auch etwas anders als es im Ausgangsposting erscheint. Die Botschaft darf tatsächlich keinen Pass mehr ausstellen aufgrund des unglücklich gehaltenen Gesetzes.

Eine Antr4ag auf Wiedereinbürgerung / oder auch auf Feststellen der russ. Staatsangehörigkeit wird aber dann idR positiv beschieden.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2014 um 00:11:01 von Sowieso »  

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Antwort #25 - 03.01.2014 um 00:36:46
 
Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 23:57:40:
Kannst Du Deine Behauptungen belegen?

Habe ich bereits.

Kannst Du Deine? Insbesonder diejenigen, die von mir als das Gegenteil der Wahrheit bezeichnet wurden?

Ich bin gespannt!
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Antwort #26 - 03.01.2014 um 02:22:32
 
Ich kann nirgends lesen, dass Du irgendeine Behauptung belegt hättest. Der angeführte "Fall Deiner eigenen Frau" ist, schon allein weil Du die genauen Umstände ja nicht dargestellt hast, kein Beleg, ebensowenig der "Fall" jenes Studenten, der angeblich durch die Presse ging. Was von der damaligen russischen Presse eines Abramovitsch, Beresowski oder der vom verurteilten Straftäter Ch. gesteuerten Presse zu halten ist, erübrigt sich zu erläutern.

Polemiken wie "das Gegenteil der Wahrheit" sind keine Belege.

Ein arabisches Sprichwort sagt: "Nur weil einer einen Bart trägt ist er noch lange kein Prophet." Nur weil man auf einem deutschen Konsulat in Peterburg arbeitet, hat man die Wahrheit und Erkenntnis nicht gepachtet.
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Antwort #27 - 03.01.2014 um 06:04:45
 
Sowieso schrieb am 03.01.2014 um 02:22:32:
Ich kann nirgends lesen, dass Du irgendeine Behauptung belegt hättest. 

Diese Frage (Staatenlosigkeit von Ex-UdSSR-StAng) ist nicht zum erstenmal diskutiert worden und kann in den entsprechenden Themen nachgelesen werden.

Du kommst, stellst unbewiesene (weil unbeweisbare) Behauptungen auf und forderst den Nachweis früherer Aussagen zur Widerlegung Deiner Aussagen.
Über die Art und Weise der schweige ich lieber.

Ich werde meine Zeit nicht an
*
verplempern.


Änderung:
Angebliche Beledigung entfernt.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2014 um 15:28:30 von Mick »  

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Antwort #28 - 03.01.2014 um 13:38:52
 
Werter "Petersburger"!

Für die Bezeichnung "
*
" erwarte ich Ihre Entschuldigung und  Unterlassungserklärung. Sie stellt eine Straftat im Sinne des §185 STGB dar.

Sollte Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Über die hier gespeicherten IP-Daten wird es wohl ein leichtes sein, Ihre Identität ermitteln zu lassen.

Ich lasse mich von NIEMANDEM so herabkanzeln, verstehen Sie dies bitte.




Änderung:
In Frage stehender Begriff entfernt. Bitte zankt Euch per PN oder
Mail. Thread ist geschlossen.
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« Zuletzt geändert: 03.01.2014 um 15:29:25 von Mick »  

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