Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:Mich würde allersdings interessieren, wie sich das Ganze dann gelöst hat.
Zunächst habe ich meine Heimatstadt auf Ausstellung eines Staatenlosenausweises (ich als Vertreter meiner Frau) verklagen müssen - und gewonnen.
Kurz darauf hat sie dann die Einbürgerung beantragt und wurde eingebürgert.
Es gab übrigens im Jahr 1993 ein Urteil des VGH Karlsruhe, der in einem (insofern) vergleichbaren Fall eines (ursprünglichen) Rumänen geurteilt hat, die seinerzeitige Entscheidung der Bundesinnenministerkonferenz, "selbstverschuldet" Staatenlosen solche Ausweise nicht auszustellen, rechtswidrig sei.
Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:Leider habe ich festgestellt, dass selbst hochgebildete Russen sehr oft einen Mangel an gesellschafts/- staatsbürgerkundlichen Kentnissen aufweisen, und deswegen nicht immer alles was man von denen mitbekommt sofort nachvollziehbar ist.
Das resultiert meiner unmaßgeblichen Meinung nach aus allgemeiner Verdummungspolitik in solchen Fragen.
Ich selbst habe immer wieder böse Probleme, bei erforderlichen Auskünften von russischen Behörden Sachdienliches zu erfahren.
Es ist in jedem Einzelfall erforderlich, die "Verdummungsphrasen" zu zerschlagen und meinem Gesprächspartner zu zeigen, daß ich über sämtliche Grundinformationen zu verfügen und sie verstehe - ich benötige zusätzliche Detailinfos. Auch dann bekomme ich sie nicht immer.