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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Plötzlich Staatenlos
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Beitrag begonnen von drzivago am 19.09.2013 um 15:10:48

Titel: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von drzivago am 19.09.2013 um 15:10:48
Hallo Leute!  :)
Ob mir jemand ein gute Rat geben koennte!
Ich lebe in D seit 1994. Komme aus Russland. Habe auch einen Pass bekommen vom Russ. Konsulat im Hamburg, dann wurde Pass wieder bei Konsulat erneuert.

Im Fruhling 2012 hab mich entschlossen zurück nach Russland zu kehren - Und trotzdem nach der Enttäuschung bin wieder zurückgekehrt und zwar im Oktober 2012. Und es gab kein Problem beim Ein- und Ausreisen.

Mein Russischen Pass ist im November 2012 abgelaufen und bin zu Russischen Konsulat im Hamburg gegangen. Ich habe einen Antrag auf Passausstellung gemacht.

Zirka nach 3-4 Monaten hab ich einen Anwort vom Konsulat erhalten , dass ich leider kein Bürger der Russischen Föderation bin. :-X Es gibt nämlich ein neues Verfahren über der Feststellung der Staatsangehörigkeit und nur die Personen die Fest angemeldet waren zum Februar 1992 - nur diese haben die russische Staatsangehörigkeit automatisch bekommen (ehem. UdSSR). Und da ich nicht angemeldet gewesen - bin ich nun laut Gesetzt kein Rus. Bürger - Obwohl früher hab ich den Pass automatisch bei der Botschaft verlängert.

Das Ordnungsamt Hannover stellt mir aber keinen Reiseausweiss (Übereinkommen vom 1954 ) aus und das Amt will dass ich einen Antrag bei der Botschaft stelle auf Russ. Einbürgerung (Wahrscheinlich die da denken bei Ordnungsamt , dass ich blöd bin? ;D).

Ich laufe herum ohne Pass mit einer Fiktionsbescheinigung die immer nach 6 Mon. verlängert werden sollte.Wie läuft das Verfahren über Anerkennung als Staatenlose?
Was soll ich machen? Ich habe schriftlich bei Ordnungsamt Antrag gemacht aber zurück hat kein Schwein geantwortet!

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Runenwolf am 19.09.2013 um 15:23:07

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
Ich habe schriftlich bei Ordnungsamt Antrag gemacht aber zurück hat kein Schwein geantwortet!


Schweine arbeiten normalerweise nicht in Ordnungsämtern!
Vielleicht solltest du dir deine Wortwahl besser überlegen.
Hier im Board gibt es auch Mitarbeiter von Ordnungsämtern, vielleicht ist sogar von deinem einer dabei, der hier unentgeltlich in seiner Freizeit hilft.
Und da finde ich die Bezeichnung "Schwein" doch etwas unpassend!

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Mick am 19.09.2013 um 15:35:39
Ähm, Runenwolf... Das ist eine Redensart und war mit
Sicherheit nicht beleidigend gemeint.

Im Übrigen empfehle ich den Modalarm, wenn man
Beleidigungen zu entdecken glaubt.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von reinhard am 19.09.2013 um 16:00:03
@drzivago

Zunächst solltest Du die Frage beantworten, was aus Deiner Sicht gegen den Versuch der Wiedereinbürgerung spricht.

Ich fürchte: Solange Du das nicht versuchst, wird eine deutsche Behörde keine Staatenlosigkeit anerkennen.

Auf jeden Fall musst Du diese Möglichkeit immer im Auge behalten und nicht nur die Forderung an die Ausländerbehörde stellen.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Saxonicus am 19.09.2013 um 17:27:48

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
Ich lebe in D seit 1994. 


drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
nur die Personen die Fest angemeldet waren zum Februar 1992 - nur diese haben die russische Staatsangehörigkeit automatisch bekommen (ehem. UdSSR).

Wenn Du erst 1994 nach Deutschland gekommen bist, wo warst Du denn dann 1992 gemeldet ? Doch wohl (noch) in Russland bzw. in der UdSSR.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von erne am 19.09.2013 um 19:21:45

reinhard schrieb am 19.09.2013 um 16:00:03:
was aus Deiner Sicht gegen den Versuch der Wiedereinbürgerung spricht.


die Notwendigkeit?
Eine "Wieder"einbürgerung impliziert ja auch, dass man nicht (mehr) Staatsbürger dieses Staates ist.


reinhard schrieb am 19.09.2013 um 16:00:03:
Ich fürchte: Solange Du das nicht versuchst, wird eine deutsche Behörde keine Staatenlosigkeit anerkennen.

da kann ich nicht folgen.
Wenn er das versucht und das gelingt, kann auch *keine* Behörder Staatenlosigkeit anerkennen, da keine vorliegt :-)

Du meinst wahrscheinlich, dass er mehr nachweise braucht, dass er sich bemüht hat, einen Nachweis zu bekommen, dass er nicht mehr Staatsbürger des anderen Landes ist.
siehe auch Antwort (Frage) Nr. 4

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von drzivago am 19.09.2013 um 19:32:49
also nur Reden ..Reden-- kann jemand was genaues sagen?

zu 1 - kennt keiner Max Raabe ???  ;D
http://www.youtube.com/watch?v=sTvIb5bu-GI
wollte doch keiner Beleidigen!!

2. Nach der Rote Armee hab ich versaut mich wieder anzumelden--- deshalb hab mich erst auch im 1994 angemeldet

3. ich habe ein offizielles Antwort von der Botschaft ++was will Mann mehr?

4. ich hab mich bemüht aber wieder sich einburgern lasse finde ich blöd da ich lieberdie Deutsche annehmen würde - wohne schon solange hier

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Märchenprinz am 19.09.2013 um 20:21:56

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49:
also nur Reden ..Reden-- kann jemand was genaues sagen?


Mit den Angaben die du gegeben hast, wird hier wohl niemand etwas bestimmtes sagen können, da es hier um russisches Staatsangehörigkeitsrecht geht.

Aus meiner Sicht gibt es hier so einige Ungereimtheiten:

Tatsächlich wird bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses beim Konsulat, wenn der alte Pass abgelaufen ist, ein Nachweis verlangt, bzw. wird von amtswegen geprüft ob man Staatsangehöriger ist. Dazu muss man tatsächlich eine Menge an Unterlagen einreichen.

Andererseits führt die Tatsache, dass man mglw. den Nachweis - z.B. mangels Unterlagen-  nicht führen kann, noch lange nicht zum Verlust der russ. Staatsangehörigkeit.
In dem Fall hat man, wenn man den Pass hat ablaufen lassen, im Prinzip "den Zonk" und somit eine Menge bürokratischen Ärger am Hals.


drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49:
ich habe ein offizielles Antwort von der Botschaft ++was will Mann mehr?


Und was steht dort genau? Dass man tatsächlich festgestellt hat, dass die russ. StaG nicht erworben wurde, oder lediglich ob sich das nicht feststellen lässt. Das ist ein ziemlicher Unterschied.

In jedem Fall bekommt man aber die Bescheinigung, dass wenn die russ. StaG nicht erworben wurde, man vorher zumindest Sowjetbürger war. In dem Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass irgenbdeine andere StaG der Nachfolgestaaten erworben wurde.

Dann wird man wohl seitens der dt. Behörde verlangen, dass du eine entspr. Beschionigung von den AVs sämtlicher Nachfolgestaaten zu besorgen hast.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von drzivago am 19.09.2013 um 22:40:07
Da steht dass bei der Überprüfung sich heraushestellt hat dass ich im Febr 1992 nicht angemeldet gewesen und deshalb die Botschaft kann die Passausstellung nicht machen audgrund desss. dass ich kein russ. Staatsangehöriger bin! Und die vorherige Passausstellung lediglich ein Fehler gewesen!

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von tiggger am 19.09.2013 um 22:49:21

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 22:40:07:
Passausstellung nicht machen audgrund desss. dass ich kein russ. Staatsangehöriger bin!

ok. Kommt eine andere Staatsangehörigkeit infrage? Vielleicht wo Du bei der roten Armee stationiert warst? Von denen die infrage kommen, könnte man sich auch eine Negativbescheinigung holen.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Märchenprinz am 20.09.2013 um 00:00:48
Am ehesten kommt die StaG des Nachfolgestaates der Republik in Frage, in der du geboren wurdest. Die Russische hast du wohl tatsächlich nicht erworben.

Einschlägig ist das StaG RSFR in der Fassung vom 28.11.1993, Art. 13. Danach siehts tatsächlich nicht gut für dich aus. Einen Ersitzungstatbestand bei Gutgläubigkeit kennt das Russische Recht leider nicht.

Wo wurdest du geboren?

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von drzivago am 20.09.2013 um 07:46:16
geboren in Russland und der Armee war ich im 1989 in Russland bei Moskau!! aber nach der Armee hab ich mich nicht angemeldet da ich es einfach vergessen habe und habe auch nicht so viel Bedeutung für diese Angelegenheit gemacht. Erst als ich die Papiere nach Deu. (Einreisevisa) machen wollte - sollte ich mich für die Passausstellung anmelden. :-[

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von tiggger am 20.09.2013 um 08:41:21
Staatsangehörigkeit Deiner Eltern?

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 20.09.2013 um 09:03:25

Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 00:00:48:
StaG RSFSR in der Fassung vom 28.11.1993, Art. 13. 

28.11.1991


tiggger schrieb am 20.09.2013 um 08:41:21:
Staatsangehörigkeit Deiner Eltern?

Irrelevant.

Der Vortrag des TS entspricht den Gegebenheiten.
Selbst ein konkreter Student, der sich zwei Tage vor dem Stichtag in Moskau abgemeldet hatte und nach seiner Zugfahrt im Fernen Osten zwei Tage nach dem Stichtag wieder anmeldete, hatte 2005 immer noch keine russische StAng.
Da gab es eine ausführliche Reportage in den Medien ...

Wer am 06.02.1992 keine "Propiska" = ständige Registrierung auf dem Territorium der Russischen Föderation hatte, wurde nicht kraft Gesetzes als russischer StAng anerkannt - so wurde der Gesetzeserwerb formuliert.
In RUS galt und gilt: Ständiger Aufenthalt ist dort, wo man ständig registriert ist. Ob man sich überhaupt dort aufhält oder nicht.

Wer dazu noch im Ausland lebte, bekam noch nicht mal eine (offizielle) Information darüber selbst in den Fällen, wo die russische AV den Aufenthaltsort des "Auslandsrussen" kannte.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von tiggger am 20.09.2013 um 12:15:56

Petersburger schrieb am 20.09.2013 um 09:03:25:
Irrelevant.

Vermutlich in dem Fall. Vielleicht hätte sich aus eine Staatsangehörigkeit der Eltern (jetzt nicht die russische) auch eine für ihn ableiten lassen.
Gut, dass Du bestätigt hast, dass das in keinem Fall möglich ist.

D.h. der TE ist wie er vermutet wirklich staatenlos. Also, was soll er tun : Reiseausweis in Hannover schriftlich beantragen und bei Ablehnung klagen?

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Märchenprinz am 20.09.2013 um 12:29:27
Ganz irrelevant ist das nicht. Zumindest nicht  sein Geburtsort, bzw. der seiner Eltern.
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Geburtserwerb durch Abstammung stattgefunden hat irgen deines Nachfolgestaats. (Auch ohne Registrierung)
Siehe Art 13. Nr. 2 StaG RSFR.
Eine ähnliche Regelung hab ich auch im Ukrainischen StaG gefunden. (Art. 8 StaG UA)
Wahrscheinschlich gibt es das auch in den Gesetzen der anderen Nachfolgestaaten ähnliches.

Dewegen ist es schon wichtig zu wissen, wo er geboren wurde, und wo zum Zeitpunkt seiner Geburt die Eltern sesshaft gewesen waren.


tiggger schrieb am 20.09.2013 um 12:15:56:
wie er vermutet wirklich staatenlos

Das ist eher unwahrscheinlich. Ausser bei jüdischen Kontingentflüchtlingen hab ich das noch nie so angetroffen, bei ehem. Sowjetbürgern. Es wurde zwar immerwieder auch versucht sich als vermeintlich staatenlos darzustellen, meist aber um sich die EB unter HvM zu erschleichen, was aber nicht funktioniert hat.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von drzivago am 20.09.2013 um 15:16:27
geboren in Russland, die Eltern auch aus Russland - rsfsr- nie woanders gewesen. die Bescheinigung sagt definiv dass ich nun leider kein burger der RF bin und das nach einem Überprüfung - Staatsangeh.festellungsverfahren mit Anfrage nach Moskauer Zentralregister!

also--- ich verstehe das ganze nicht-- und ich bin kein kontingentfluchtl- ich kamm nach D und heiratete.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 20.09.2013 um 15:24:38

Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Ganz irrelevant ist das nicht. 

Doch.

Ohne wenigstens eine Willenserklärung des volljährigen Ex-Sowjetbürgers ist die völlig irrelevant.


Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Das ist eher unwahrscheinlich. 

Das ist nicht nur wahrscheinlich, das ist so.


Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Ausser bei jüdischen Kontingentflüchtlingen hab ich das noch nie so angetroffen, bei ehem. Sowjetbürgern. 

Aber ich.
Z.B. bei Deutschverheirateten, die sich - nicht der Regelfall - vor der Übersiedlung abgemeldet hatten. Dort schlicht bei allen.

Ich habe das Theater 1993 bei meiner damaligen Ehefrau gehabt. Und hatte viele Parallelfälle.


Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 12:29:27:
Es wurde zwar immerwieder auch versucht sich als vermeintlich staatenlos darzustellen, 

Und genau aus dieser in Deutschland weit verbreiteten Auffassung resultieren für die Betroffenen zusätzliche Schwierigkeiten ohne Ende.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Saim1957 am 24.09.2013 um 17:00:07
Ich würde es noch einmal bei der Botschaft probieren. Dort natürlich alle Unterlagen lückenlos vorlegen. Die Geburtsurkunde ist sicher auch von Vorteil und die Meldebescheinigung von Deutschland.Damit müssten sich doch alle Probleme lösen lassen.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von erne am 24.09.2013 um 18:06:51

Saim1957 schrieb am 24.09.2013 um 17:00:07:
Die Geburtsurkunde ist sicher auch von Vorteil und die Meldebescheinigung von Deutschland.Damit müssten sich doch alle Probleme lösen lassen. 


"toller" (eher "doller") tip
nein, eben nicht ... *damit* alleine kann man die Probleme nicht lösen

für russische Staatsangehörigkeit:
Er muss etwas vorlegen, was er nicht hat, das ist die Meldebescheinigung/Propiska zu einem bestimmten Zeitpunkt in RUS.

für den Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit den Nachweis, dass er keine andere Staatsangehlrigkeit hat. Und da liegt das Problem: etwas nachzuweisen, was es gibt ist erheblich einfacher als nachzuweisen, dass es etwas nicht gibt.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Märchenprinz am 24.09.2013 um 21:34:41
Ich finde diese gesamte Geschichte ist etwas undurchsichtig, was das Verhalten der russischen Behörden angeht und die Rechtslage insgesamt auch.

Muss zugeben, dass ich etwas voreingenommen war als ich den Sachverhalt gelesen hab. Nunmehr zweifele ich keinesfalls an Petersburgers Sachkompetenz. Wenn er sagt, dass seine Frau seinerzeits den gleichen "Ärger" auch hatte, glaube ich ihm.
Mich würde allersdings interessieren, wie sich das Ganze dann gelöst hat. Leider habe ich festgestellt, dass selbst hochgebildete Russen sehr oft einen Mangel an gesellschafts/- staatsbürgerkundlichen Kentnissen aufweisen, und deswegen nicht immer alles was man von denen mitbekommt sofort nachvollziehbar ist.

Ausserdem befinde ich mich mglw. in der selben Situation wie der TS und Petersbuergers Frau. Bin Doppelstaatler und bei der Botschaft seit 1985 gemeldet. Habe allerdings nie meinen Pass ablaufen lassen, habe immer rechtzeitig einen neuen beantragt. Deswegen bin ich gerade dabei mich professionell rechtlich sachkundig zu machen.
Werde die Ergebnisse hier dann mitteilen.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 25.09.2013 um 17:43:29

Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:
Mich würde allersdings interessieren, wie sich das Ganze dann gelöst hat.

Zunächst habe ich meine Heimatstadt auf Ausstellung eines Staatenlosenausweises (ich als Vertreter meiner Frau) verklagen müssen - und gewonnen.
Kurz darauf hat sie dann die Einbürgerung beantragt und wurde eingebürgert.

Es gab übrigens im Jahr 1993 ein Urteil des VGH Karlsruhe, der in einem (insofern) vergleichbaren Fall eines (ursprünglichen) Rumänen geurteilt hat, die seinerzeitige Entscheidung der Bundesinnenministerkonferenz, "selbstverschuldet" Staatenlosen solche Ausweise nicht auszustellen, rechtswidrig sei.


Märchenprinz schrieb am 24.09.2013 um 21:34:41:
Leider habe ich festgestellt, dass selbst hochgebildete Russen sehr oft einen Mangel an gesellschafts/- staatsbürgerkundlichen Kentnissen aufweisen, und deswegen nicht immer alles was man von denen mitbekommt sofort nachvollziehbar ist.

Das resultiert meiner unmaßgeblichen Meinung nach aus allgemeiner Verdummungspolitik in solchen Fragen.

Ich selbst habe immer wieder böse Probleme, bei erforderlichen Auskünften von russischen Behörden Sachdienliches zu erfahren.
Es ist in jedem Einzelfall erforderlich, die "Verdummungsphrasen" zu zerschlagen und meinem Gesprächspartner zu zeigen, daß ich über sämtliche Grundinformationen zu verfügen und sie verstehe - ich benötige zusätzliche Detailinfos. Auch dann bekomme ich sie nicht immer.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Sowieso am 02.01.2014 um 21:52:07
Hat sich das Ganze inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst?
Dann wäre mein Posting obsolet und stelle es den Moderatoren anheim, dieses zu löschen.

Wenn nicht, dann bitte ich vor allem den "Petersburger" Experten um Nachsicht dafür, dass ich seine Ausführungen nur sehr eingeschränkt teilen kann.

Zunächst, lieber  "Petersburger" muss ich zustimmen, dass Du recht sachkundig bist betreffend das einschlägige russische Gesetz. Dies betreffende Gesetzesbestimmung hatte zunächst den Regelungszweck, die Staatsangehörigkeit derjenigen früheren Bürger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu klären, die nicht in der Russischen Föderativen Sowjetrepublik geboren waren, jedoch bei und nach der Auflösung der UdSSR in der  Russländischen Föderation ihren Wohnsitz hatten. Hierfür wurde ein Stichtag definiert und als Entscheidungsgrundlage die ordnungsgemäße Einwohnermeldung festgelegt. Wer zu dem betreffenden Stichtag nicht ordnungsgemäß in der RF gemeldet war, konnte sich dort auch nicht rechtmäßig aufhalten, also dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für nicht-russländische Staatsangehörige der ehemaligen UdSSR ist der RF im Zweifelsfall -und um den handelt es sich ja wohl, wenn kein Wohnsitz in der RFR besteht- nicht zuständig. Für ehemalige Bürger der UdSSR mit rußländischer (dies ist deutlich umfassender als "russisch"!) Herkunft (vergleiche Eintrag "Nationalität" im sowjetischen / russischen Inlandspass) hatte die Registrierung am Stichtag nicht unbedingt eine Bedeutung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, sofern bis zum 31.12.1998 anstelle der sowjetischen Ausweisdokumente russische erworben wurden. Umwandlungen der Auslandsregistrierung bei den Konsulaten der UdSSR in Registrierungen bei den Konsulaten der RF wurden teils automatisch, in jedem Falle aber (nach russischen Maßstäben) unbürokratisch durchgeführt. Kein Bürger der UdSSR, der vor der Wohnsitznahme im Ausland auf dem Territorium der heutigen RF registriert war, sich ordentlich für die Wohnsitznahme im Ausland abgemeldet und ordentlich beim Konsulat der UdSSR am ausländischen Wohnsitz angemeldet hatte, wurde durch die Auflösung der UdSSR staatenlos. Gründe für die Staatenlosigkeit sind ausschließlich der Verstoß gegen die Meldevorschriften der UdSSR und/oder der RF. Es liegt damit ein klares Verschulden der Betroffenen vor.



Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 02.01.2014 um 23:50:01

Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Wer zu dem betreffenden Stichtag nicht ordnungsgemäß in der RF gemeldet war, konnte sich dort auch nicht rechtmäßig aufhalten, also dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Dieser Satz zeugt von tiefstem Unverständnis der Rechtslage und - viel schlimmer für die Betroffenen - der Rechtspraxis.


Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Kein Bürger der UdSSR, der vor der Wohnsitznahme im Ausland auf dem Territorium der heutigen RF registriert war, sich ordentlich für die Wohnsitznahme im Ausland abgemeldet und ordentlich beim Konsulat der UdSSR am ausländischen Wohnsitz angemeldet hatte, wurde durch die Auflösung der UdSSR staatenlos. 

Das Gegenteil ist der Fall.
Das traf ausnahmslos auf alle zu, die die von Dir genannten Voraussetzungen erfüllten.


Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Gründe für die Staatenlosigkeit sind ausschließlich der Verstoß gegen die Meldevorschriften der UdSSR und/oder der RF.

Und auch das ist genau das Gegenteil der Wahrheit.


Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 21:52:07:
Es liegt damit ein klares Verschulden der Betroffenen vor.

Und mit dieser völlig haltlosen Auffassung bist Du leider nicht allein. Was für die Betroffenen die Sache leider nur bis ins Absurde verschlimmert (hat).

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Sowieso am 02.01.2014 um 23:57:40
Kannst Du Deine Behauptungen belegen?

Die tatsächliche Situation ist ja auch etwas anders als es im Ausgangsposting erscheint. Die Botschaft darf tatsächlich keinen Pass mehr ausstellen aufgrund des unglücklich gehaltenen Gesetzes.

Eine Antr4ag auf Wiedereinbürgerung / oder auch auf Feststellen der russ. Staatsangehörigkeit wird aber dann idR positiv beschieden.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 03.01.2014 um 00:36:46

Sowieso schrieb am 02.01.2014 um 23:57:40:
Kannst Du Deine Behauptungen belegen?

Habe ich bereits.

Kannst Du Deine? Insbesonder diejenigen, die von mir als das Gegenteil der Wahrheit bezeichnet wurden?

Ich bin gespannt!

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Sowieso am 03.01.2014 um 02:22:32
Ich kann nirgends lesen, dass Du irgendeine Behauptung belegt hättest. Der angeführte "Fall Deiner eigenen Frau" ist, schon allein weil Du die genauen Umstände ja nicht dargestellt hast, kein Beleg, ebensowenig der "Fall" jenes Studenten, der angeblich durch die Presse ging. Was von der damaligen russischen Presse eines Abramovitsch, Beresowski oder der vom verurteilten Straftäter Ch. gesteuerten Presse zu halten ist, erübrigt sich zu erläutern.

Polemiken wie "das Gegenteil der Wahrheit" sind keine Belege.

Ein arabisches Sprichwort sagt: "Nur weil einer einen Bart trägt ist er noch lange kein Prophet." Nur weil man auf einem deutschen Konsulat in Peterburg arbeitet, hat man die Wahrheit und Erkenntnis nicht gepachtet.

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 03.01.2014 um 06:04:45

Sowieso schrieb am 03.01.2014 um 02:22:32:
Ich kann nirgends lesen, dass Du irgendeine Behauptung belegt hättest. 

Diese Frage (Staatenlosigkeit von Ex-UdSSR-StAng) ist nicht zum erstenmal diskutiert worden und kann in den entsprechenden Themen nachgelesen werden.

Du kommst, stellst unbewiesene (weil unbeweisbare) Behauptungen auf und forderst den Nachweis früherer Aussagen zur Widerlegung Deiner Aussagen.
Über die Art und Weise der schweige ich lieber.

Ich werde meine Zeit nicht an * verplempern.


[edit]Angebliche Beledigung entfernt.[/edit]

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Sowieso am 03.01.2014 um 13:38:52
Werter "Petersburger"!

Für die Bezeichnung "*" erwarte ich Ihre Entschuldigung und  Unterlassungserklärung. Sie stellt eine Straftat im Sinne des §185 STGB dar.

Sollte Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Über die hier gespeicherten IP-Daten wird es wohl ein leichtes sein, Ihre Identität ermitteln zu lassen.

Ich lasse mich von NIEMANDEM so herabkanzeln, verstehen Sie dies bitte.




[edit]In Frage stehender Begriff entfernt. Bitte zankt Euch per PN oder
Mail. Thread ist geschlossen.[/edit]

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