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Wie hoch ist die Abschiebungkosten? (Gelesen: 3.699 mal)
tung
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie hoch ist die Abschiebungkosten?
01.09.2013 um 19:13:38
 
Hallo,mein Name ist Tung.Ich bin 1994 in Deutschland geboren.Im 2003 wurde meine Familie nach Vietnam abgeschoben.Vor der Flug war mein Vater in Gefängnis und ich war in eine Jugendheim und lebte danach mit einer Lehrerin.Ich bin jetzt 19 und moechte wieder nach Deutschland einreisen zu studieren.Ich moechte wissen wie mann die Abschiebungkosten von Kinder rechnet und wie hoch ist es meistens?Wie lange dauert es?Es ist schon 10 Jahre und ich brauche es um mein Visa zu bekommen.ich habe schon eine Zulassung von einer Deutsche Uni,kann ess schnell werden?Heute ist Sontag,deshalb kann ich die Auslaenderbehoerde nicht kontacktieren.Danke sehr.
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reinhard
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Antwort #1 - 01.09.2013 um 19:23:07
 
Du musst bei der zuständigen Ausländerbehörde die Befristung der Sperre beantragen.

Ich würde dazu schreiben: "Als damaliges neunjähriges Kind bin ich vermutlich für Kosten der Abschiebung nicht verantwortlich."

Und dann musst Du abwarten, was die Behörde antwortet.
Falls Du einen Freund / Freundin in Deutschland hast: Gib eine Vollmacht und schreibe der Ausländerbehörde, dass sie die Antwort dorthin schicken soll, damit es schneller geht.

Rechne aber nicht damit, dass die Angelegenheit schnell geht. Zur Zeit ist es aber wichtig, dass Du jetzt startest.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.09.2013 um 19:54:56
 
Gibt es eine Einreisesperre?
Ist die Befristung beantragt worden?
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tung
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Antwort #3 - 02.09.2013 um 05:05:13
 
Ich habe die Auslaenderbehoerde schon gefragt,aber es war am Freitag.Vieleicht werden Sie mir es heute antworten.Aber weißt jemanden hier eine gleiche Situation.Wie lange dauert es am schnellsten,kann es in 1 woche vertig sein.ich dachte dass mann nur die Abschiebungkosten bezahlen muss?
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Runenwolf
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Antwort #4 - 02.09.2013 um 07:25:44
 
tung schrieb am 02.09.2013 um 05:05:13:
kann es in 1 woche vertig sein.


Eine Woche reicht in keinem Fall. Du musst erst mal den Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen, dann muss die Behörde die damalige Ausländerakte möglicherweise aus der Registratur anfordern, die wird dann ausgewertet und dann werden verschiedene Anfragen gemacht. Eine davon wird sein, wie hoch die Abschiebekosten waren. Das alles dauert seine Zeit.

Mit mehreren Wochen musst du schon rechnen.

Die Abschiebekosten musst du bezahlen. Das ist mal ganz klar. Aber die Befristung selbst darf nicht von der vorherigen Bezahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht werden.
Du könntest also auch nach der Einreise - wenn das Visum erteilt wird - die Abschiebekosten zahlen.

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schweitzer
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Antwort #5 - 02.09.2013 um 09:12:45
 
reinhard schrieb am 01.09.2013 um 19:23:07:
Ich würde dazu schreiben: "Als damaliges neunjähriges Kind bin ich vermutlich für Kosten der Abschiebung nicht verantwortlich." Und dann musst Du abwarten, was die Behörde antwortet.


Sehr wahrscheinlich wird sie ähnlich antworten wie Mick in
diesem
zwar schon etwas älteren aber insoweit wohl noch relevanten thread. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=

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tung
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Antwort #6 - 02.09.2013 um 10:18:29
 
Runenwolf schrieb am 02.09.2013 um 07:25:44:
Du könntest also auch nach der Einreise - wenn das Visum erteilt wird - die Abschiebekosten zahlen


Bist du sicher dass ich nach der Einreise nach Deutschland die Abschiebungkosten bezahlen kann?Ich dachte dass ich kein Visium bekomme und nicht nach Deutschland zuruck kommen kann,wenn ich die Abschiebungkosten noch nicht bezahlt habe?
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« Zuletzt geändert: 02.09.2013 um 10:42:07 von tung »  
 
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.09.2013 um 10:23:37
 
tung schrieb am 02.09.2013 um 10:18:29:
Ich dachte dass ich kein Visium bekomme und nicht nach Deutschland zuruck kommen kann,wenn ich die Abschiebungkosten noch nicht bezahlt habe?

Zuerst geht es nicht um das Visum, sondern um die Befristung. Die Befristung kann ohne Bezahlung durchgeführt werden, das Visum dann auch, wenn die Frist abgelaufen ist. Wie hoch die Frist in Deinem Fall üblicherweise ist weiss ich nicht. Generell können es aber auch Jahre sein.

Zu bedenken wäre, dass wenn die Kosten vor der Befristung bezahlt sind, es unter Umständen den Ermessensspielraum der Frist zu Deinen Gunsten beeinflussen könnte (zumindest nicht negativ).

D.h. falls Du eh bezahlen möchtest, dann  mach es vor der Befristung.
Falls Du sagst : Ne, wenn ich erst in 2 Jahren wieder nach Deutschland kann, ist es mir nicht Wert. Dann kannst Du auch Pokern.
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Runenwolf
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Antwort #8 - 02.09.2013 um 10:28:17
 
tung schrieb am 02.09.2013 um 10:18:29:
Bist du sicher dass ich nach der Einreise nach Deutschland die Abschiebungkosten bezahlen.Ich dachte dass ich kein Visium bekomme und nicht nach Deutschland zuruck kommen kann,wenn ich die Abschiebungkosten noch nicht bezahlt habe? 


Ja, die Aufhebung der Einreisesperre darf nicht von der vorherigen Zahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht werden.

Allerdings solltest du der Behörde schon darlegen, wie du gedenkst, die Abschiebekosten nach Einreise zu bezahlen. Wenn du Student bist, musst du im Normalfall bei der Beantragung des Visums genügend Geld auf einem Sperrkonto haben, um das erste Jahr durchzustehen, das sind glaub ich so um die  8.000 €. Alternativ kann auch jemand für dich mittels einer VE bürgen.

Du darfst natürlich neben dem Studium auch arbeiten, aber nur im begrenzten Umfang. Pro Jahr sind das maximal 120 Tage, bzw. 240 halbe Tage.

Hast du dir denn schon Gedanken um die Finanzierung des Studiums gemacht?

*

tiggger schrieb am 02.09.2013 um 10:23:37:
Wie hoch die Frist in Deinem Fall üblicherweise ist weiss ich nicht. Generell können es aber auch Jahre sein.


Jahre mit Sicherheit nicht, der TS wurde vor 10 Jahren als 9-jähriger abgeschoben. Vermutlich wird relativ zeitnah befristet werden.

Änderung:
Folgepost <-----
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« Zuletzt geändert: 02.09.2013 um 11:23:05 von schweitzer »  
 
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Antwort #9 - 02.09.2013 um 10:41:44
 
Runenwolf schrieb am 02.09.2013 um 07:25:44:
... die Befristung selbst darf nicht von der vorherigen Bezahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht werden...
Gilt das nicht nur, wenn ein Anspruch auf Aufenthalt besteht (i. e. Familienzusammenführung)? Hier geht es um ein Studentenvisum.
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tung
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Antwort #10 - 02.09.2013 um 10:52:57
 
Runenwolf schrieb am 02.09.2013 um 10:28:17:
Hast du dir denn schon Gedanken um die Finanzierung des Studiums gemacht


Ja,ich habe schon 8040 euro in mein Konto in  der Deutsche Bank.
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Runenwolf
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Antwort #11 - 02.09.2013 um 10:53:07
 
Alacrity schrieb am 02.09.2013 um 10:41:44:
Gilt das nicht nur, wenn ein Anspruch auf Aufenthalt besteht (i. e. Familienzusammenführung)? Hier geht es um ein Studentenvisum. 


Soweit ich weiß, gilt das generell.

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