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Arbeiten in Deutschland als nicht EU-bürger aber mit abgeschlossener Berufsausbildung in Deutschland (Gelesen: 28.143 mal)
ber625
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Antwort #75 - 10.01.2014 um 13:20:49
 
Langsam fange ich an zu rätseln.

*

Was könnten wir dafür tun, das wir glaubhaft werden.
ber625 schrieb am 10.01.2014 um 09:13:19:
Es ist durchaus zumutbar, weiterhin in der Türkei zu leben. 



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« Zuletzt geändert: 12.01.2014 um 10:53:19 von schweitzer »  
 
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ber625
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Antwort #76 - 14.01.2014 um 11:00:06
 
Hallo, wie viel gm pro Person ist es eihentlich, für Unterkunft in Baden Württemberg erforderlich
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schweitzer
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Antwort #77 - 14.01.2014 um 11:43:11
 
Beim Nachzug zu einem deutschen Familienangehörigen (auch Kind) ist (auch in Ba-Wü) die Wohnungsgröße unbeachtlich. Wichtig ist nur, dass eine Wohnung vorhanden ist.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #78 - 14.01.2014 um 11:47:30
 
ber625 schrieb am 10.01.2014 um 09:13:19:
Des Weiteren kommt ein Nachzug des Kindes S....e (3.5 jahre) nur in Frage, wenn der Lebensunterhalt vollständig gesichert ist und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Hier findet § 32 AufenthG Anwendung. § 28 AufenthG greift nicht.

deswegen meine frage
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Antwort #79 - 14.01.2014 um 11:52:54
 
@schweitzer, das Problem ist das ein Kind deutsch ist, das andere Kind türkisch.

Zitat:
2.4.2      
Ausreichender  Wohnraum  ist  –  unbeschadet
landesrechtlicher  Regelungen  –  stets  vorhan-
den, wenn für jedes Familienmitglied über sechs
Jahren  zwölf  Quadratmeter  und für  jedes  Fa-
milienmitglied  unter  sechs  Jahren  zehn  Qua-
dratmeter  Wohnfläche  zur  Verfügung  stehen
und Nebenräume  (Küche,  Bad,  WC)  in  ange-
messenem Umfang mitbenutzt werden können.
Eine  Unterschreitung  dieser  Wohnungsgröße
um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohn-
räume,  die  von  Dritten  mitbenutzt  werden,
bleiben  grundsätzlich  außer  Betracht;  mitbe-
nutzte  Nebenräume  können  berücksichtigt
werden.



12 m² pro Erwachsener
10 m² pro Kind
10% weniger vom Gesamt ist ok.

2 Erwachsene + 2 Kinder = 12 m² + 12 m² + 10 m² + 10 m² = 44 m²

Abzüglich 10 % Toleranz = 39,6 m²
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #80 - 14.01.2014 um 12:55:59
 
Aras schrieb am 14.01.2014 um 11:52:54:
2 Erwachsene + 2 Kinder = 12 m² + 12 m² + 10 m² + 10 m² = 44 m²

Abzüglich 10 % Toleranz = 39,6 m² 


wobei Küche, Bad, Flur nicht mitzählt
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #81 - 14.01.2014 um 13:09:08
 
Was im Zitat nachlesbar ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #82 - 14.01.2014 um 14:54:19
 
Also der vorrübergehender Bleibeunterkunft wäre 90 gm. Ist gleichzeitig das Eigentum der Familie. Sie selbst sind 5 Personen 2 erw. + 2 kinder über 6 jahre +1 kind unter 6 jahre. Und kommen wir noch dazu 2 Erw. + 1 kind über 6 jahre + 1 kind unter 6 jahre.
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Antwort #83 - 14.01.2014 um 15:05:08
 
Also bevor du jetzt anfängst das auszurechnen, solltest du einfach einen Untermietvertrag abschließen, wo zwei Zimmer euch direkt kostenfrei überlassen werden. Dieser Wohnraum sollte natürlich 40 m² groß ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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