Jasi schrieb am 15.08.2013 um 08:40:57:Nun war ich bei dem SB der
ABH, der für den Visumantrag zuständig ist. Er behauptete, er wäre für die Befristung der
Einreisesperre zuständig, weil er auch für das Visum zuständig ist und nicht die
ABH, die damals die Abschiebung veranlasste.
Nach nochmaligen Lesen des Eingangsbeitrages finde ich überhaupt keinen Anlaß mehr darüber zu mutmaßen, daß irgendwer diesen Termin der Befristung abzuändern beabsichtigt.
Wie kommt der
TS überhaupt zu dieser Vermutung ?
Für die Visumserteilung ist einzig und allein die
AV zuständig und auch wenn die
ABH behörderintern daran beteiligt ist, braucht das die
TS überhaupt nicht zu interessieren.
Da wurden n.m.M. wieder einmal Gespenster gesehen und Probleme herbeigeredet, die überhaupt noch nicht auf den Tisch gekommen sind.
Auch SB bei der
ABH erzählen manchmal viel, wenn der Tag lang ist. Wichtig ist doch letztendlich nur das, was die
AV sagt und wie sie entscheidet, da sollte man sich nicht von irgendeiner unbedachten Äußerung eines SB verrückt machen lassen..
Vor allen hat sich - so wie ich das verstanden habe - auch dieser SB noch garnicht darüber geäußert, daß er den Befristungtermin abändern oder gar ganz stornieren will.