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Zuständigkeit Befristung Einreiseverbot (Gelesen: 7.693 mal)
Jasi
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Antwort #15 - 15.08.2013 um 13:54:03
 
Danke Schweitzer  Smiley
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Jasi
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Antwort #16 - 16.08.2013 um 09:12:43
 
Neue Erkenntnisse in meinem Fall,
der SB der 'alten' ABH wird den Befristungsbescheid zurücknehmen,
darüber werde ich nächste Woche schriftlich informiert.

So wie es aussieht ist wirklich der SB der 'neuen' ABH für den Befristungsantrag zuständig, da zum Zeitpunkt des Besfristungsantrag schon der Antrag für das Visum am laufen war.

Das wäre wohl zwischen Bayern und Baden-Württemberg so.

Der SB der 'alten' ABH meinte wir können natürlich auch gegen die Zurücknahme des Bescheids klagen, aber das würde wenig Sinn machen, weil ihm ein Fehler unterlaufen ist und er den Befristungsbescheid nicht machen hätte dürfen.

Was kann man jetzt noch tun? ich vermute, wenn wir jetzt den Antrag für die Befristung bei dem 'neuen' SB beantragen müssen, dass die Frist dann sehr viel höher ausfallen wird?
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Antwort #17 - 16.08.2013 um 09:36:09
 
Jasi schrieb am 16.08.2013 um 09:12:43:
Was kann man jetzt noch tun?


Akzeptieren oder klagen oder, im Zweifel, sich mal mit einem guten Ausländerrechtsanwalt unterhalten. Letztlich nicht korrekt ergangene begünstigende Verwaltungsakte (ein solcher war für Euch der bisherige Befristungsbescheid) sind immer eine schwierige Materie, da spielen ggf. auch Dinge wie Vertrauensschutz mit hinein - aber das ist für einen Nichtjuristen (wie mich) letztlich nicht vernünftig einzelfallbezogen zu beurteilen.

Jasi schrieb am 16.08.2013 um 09:12:43:
ich vermute, wenn wir jetzt den Antrag für die Befristung bei dem 'neuen' SB beantragen müssen, dass die Frist dann sehr viel höher ausfallen wird? 


Das muss man erst mal sehen. Er muss schon auch sachgerecht und angemessen entscheiden, darf nicht etwaige persönliche Befindlichkeiten "spielen lassen".

Wenn die Frist wirklich erheblich länger ausfallen sollte, wäre auch dagegen wieder ein Rechtsmittel möglich. Die Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussicht wäre dann aber wohl wieder nur halbwegs seriös mit einem entsprechend guten Anwalt abzuwägen ...


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Antwort #18 - 16.08.2013 um 10:36:06
 
Vielen Dank Schweitzer, dann werde ich mich wohl wirklich nochmals mit unserem Anwalt in Verbindung setzen.
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