Vielen Dank für Deine aufklärende und mutmachende Antwort!
Ich werde mich morgen zunächst einmal wie empfohlen in Frankfurt erkundigen. Die
Selbstauskunft werden wir dann im nächsten Schritt beantragen (... auf die Gefahr hin ... es müssen doch aber "ungefähre" Rücklaufzeiten für die
Selbstauskunft bekannt sein?).
Daddy schrieb am 12.08.2013 um 20:58:16:Irritiert mich, da Ziff. 2 der unerlaubte Aufenthalt ist und Ziff. 3 die unerlaubte Einreise. Letzteres dürfte aufgrund deiner Schilderung nicht gegeben sein.
Ich nehme folgendes an: Anna ist aus Schengen-Land XY (also das Land ihrer ursprünglichen Einreise und ihres Aufenthaltes) mit dem deutschen Kranich mit Zielland Nicht-Schengen abgeflogen. Der Kranich wickelt Frankfurt ab. Damit ist sie also illegal eingereist nach DE und hat sich unerlaubt aufgehalten (obwohl sie natürlich eigentlich nur über Frankfurt ausreisen wollte). Sie hat den Beamten damals eine Ehe-Bescheinigung aus Schengen-Land XY gezeigt, die aber scheinbar keine Relevanz hatte.
Daddy schrieb am 12.08.2013 um 20:58:16:Erst mal hat Anna ein Strafverfahren "am Hals"... der unerlaubte Aufenthalt hat rein rechtlich keine
Einreisesperre zur Folge. Einreisebedenken dürften eigentlich auch nicht gespeichert sein, aber letztlich bringt nur die bereits oft genannte
Selbstauskunft Licht ins vermeintliche Dunkel.
Ich halte mich mal eben an Deinem "eigentlich" fest, das etwas Mut macht.
Daddy schrieb am 12.08.2013 um 20:58:16:Ohne Probleme... wer weiß? Die
AV wird anhand der im Pass eingebrachten Stempel sicherlich die Überziehung der Aufenthaltszeiten erkennen. Welche Schlüsse sie in eurem speziellen Fall zieht kann hier vermutlich niemand sagen.
Wenn dies nach der
Selbstauskunft und ggf. Befristung der Sperre soweit ist, würde hier vlt. ein beigelegtes Schreiben mit Erläuterung der Umstände berücksichtigt werden?
Daddy schrieb am 12.08.2013 um 20:58:16:Der erste Schritt -ich wiederhole mich- ist aber die
Selbstauskunft. Ich vermute, dannach werden manche Steine nicht mehr vorhanden sein.
Was das Strafverfahren an und für sich angeht, kann hier auch nur gerätselt werden, aber da ihr einen Zustellungsbevollmächtigten habt, würde ich dort einfach mal anfragen, welche Schreiben dort hinsichtlich des Verfahrensausgangs vorliegen.
Danke!
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Petersburger schrieb am 12.08.2013 um 21:17:51:Diesem Gedankengang kann ich nicht folgen.
Wenn eine
Einreisesperre bestehen sollte und diese nur durch einen Antrag befristet werden kann, dann solltet Ihr nicht dann handeln, wenn das zeitliche Ende des Verfahrens möglicherweise paßt, sondern jetzt.
Je früher die Sache angegangen wird, desto früher kann sie aus der Welt kommen.
Und wenn eine Reise im nächsten Jahr aufgrund der Verfahrensdauer nicht klappt, dann kann die im übernächsten Jahr vielleicht doch stattfinden ...
Das ist natürlich richtig! Wir werden auch jetzt handeln (ich suche unterdessen doch lediglich nach etwas Erfreulichem wie bereits erfolgreichen Anfragen/ Anträgen).
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