Errare_humanum_est
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Essen Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
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Hallo,
ich habe die letzten 20 Jahre meines Lebens mit meinem georgischen Reisepass in Deutschland gelebt. Davor wohnte ich zwar in Russland, hatte aber keinen gültigen russischen Pass, nur den alten aus der Sowjetunion. Meine Mutter, Schwester, Großeltern und andere Verwandte wohnen allesamt in Russland und ich konnte sie als Georgier mehrere Jahre nicht mehr besuchen, weil ich entweder kein Visum mehr für Russland bekam (wegen der angespannten russisch-georgischen Beziehungen) oder schlicht Angst hatte als Georgier (mit entsprechendem Aussehen) bei einer von unzähligen Passkontrollen von russischen Polizisten schikaniert zu werden. Bei meinen wenigen stattgefundenen Besuchen hatte ich stets ein russisches Visum in meinem georgischen Reisepass gehabt.
Nun hat sich im Zuge meiner Einbürgerung herausgestellt, dass ich auch eine russische Staatsbürgerschaft besitze. Beim Abholen der Einbürgerungszusicherung wurde mir aufgetragen den Verlust von georgischer UND russischer Staatsbürgerschaften oder einfach deren Nichtvorhandensein zu beweisen. Nach einer aufwendigen und teuren Nachfrage auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bei der russischen Botschaft hat sich bestätigt, dass ich als russischer Staatsbürger gelte. Das hatte mich erst mal aus den Socken gehauen, hätte ich doch mit einem russischen Reisepass schon die ganze Zeit meine Verwandten ohne Angst und Strapazen besuchen können! Wahrscheinlich hat mich meine Mutter vor 20 Jahren als in ihrer Wohnung lebend in Russland eingetragen, was dazu geführt hat, dass die russischen Behörden mich als russischen Staatsbürger führten. Das Erteilen der russischen Visa in meinem georgischen Pass kann ich nur auf verschiedene Namensschreibweisen zurückführen. Jedenfalls habe ich, als ich es amtlich hatte, einen russischen Reisepass beantragt und kann ihn übermorgen abholen!
Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche Möglichkeiten ich nun habe.
1. Georgische und russische Staatsbürgerschaften abgeben und deutschen Personalausweis abholen. 2. Die beiden Staatsbürgerschaften behalten und mit meiner Einbürgerungszusicherung (gültig bis 10.2014) die nahende Bundestagswahl abwarten. Man munkelt ja, dass die SPD, aber vor allem Grüne und die Linke wieder mehrere Staatsbürgerschaften erlauben wollen, wie es in den meisten anderen Ländern üblich ist.
Ich tendiere momentan zu zwei, auch weil es ganz schön aufwendig sein dürfte 2 Staatsangehörigkeiten aufzugeben.
Was würdet ihr mir raten? Habe ich irgendetwas nicht beachtet oder vergessen? Und was passiert, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft? Kann man sich danach noch einmal einbürgern lassen? Fängt man dann mit dem Antrag bei null an?
Wenn ich 2 Pässe behalte, stellt sich noch eine Frage:
Ich werde meine Niederlassungserlaubnis aus meinem georgischen Pass in meinen neuen russischen übertragen lassen müssen, damit ich ohne Visum nach Russland fliegen kann. Weiß jemand, wie kompliziert das ist und wie lange das dauert? Ich habe noch keine elektronische Karte.
Verzeihung für so viel Text, umso mehr bin ich denjenigen dankbar, die mir einen Rat geben können!
MFG
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