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Einbürgerungszusicherung erhalten, nun gibt es mehr Fragen als vorher. (Gelesen: 10.776 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung mit zwei Pässen und NE
Saxonicus
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Antwort #15 - 31.07.2013 um 16:24:47
 
Errare_humanum_est schrieb am 31.07.2013 um 16:12:11:
Kann jemand bitte den Moderator zwecks Kontosperrung von g-galina kontaktieren?

Das ist doch schon alles erledigt.

Den Moderator kannst Du übrigens auch selbst kontaktieren, indem Du rechts oberhalb des zu beanstandenden Beitrages auf den Knopf "Moderator melden" klickst.
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Errare_humanum_est
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 31.07.2013 um 16:45:37
 
Ich fahre morgen nach Bonn um meinen russischen Reisepass abzuholen und werde dann in den nächsten Tagen bei der ABH vorsprechen.

Da wird sich dann herausstellen, ob ich die NE als eAT mit den Daten aus meinem russischen Pass bekommen kann und was mit der alten NE geschieht, die in den georgischen Pass reingeklebt ist.

Vielen Dank euch allen (auch dem Moderator für das schnelle Reagieren)!

Ich werde in einigen Tagen berichten, wie die Sache ausgeht. Vielleicht werde ich dadurch jemandem in der Zukunft helfen können.

MFG
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« Zuletzt geändert: 31.07.2013 um 16:58:41 von Errare_humanum_est »  
 
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Errare_humanum_est
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Antwort #17 - 11.08.2013 um 01:59:16
 
Hallo da bin ich wieder.

Ich habe jetzt einen neuen jungfreulichen russischen Reisepass! Bin damit bei der ABH gewesen, zwecks Übertragung der NE aus dem georgischen in den russischen Pass.
Es hat sich dabei bestätigt, was die Experten hier im Forum sagten. (Alle Angaben laut meiner Sachbearbeiterin, ich kann nicht für ihre Kompetenz bürgen.)
Man darf nur einen eAT besitzen, bzw auf dem eAT kann angeblich nur eine Passnummer eingetragen werden. Die Ausstelung eines eATs kostet 60€. Bei der Ausstellung eines eATs werden alte AT, die in den Pass reingeklebt sind, ungültig gemacht. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen (eATs werden bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.)

Allerdings konnte ich noch keinen eAT beantragen, weil zusätzliche Unterlagen gebraucht werden. So soll ich beglaubigte Übersetzungen von meiner Geburtsurkunde und der Bescheinigung über das Vorhandensein der russischen Staatsbürgerschaft von der russischen Botschaft mitbringen. Das Letztere scheint mir vollkommen überflüssig zu sein, da ich ja schon einen neuen russischen Pass besitze.
Außerdem soll ich, wenn ich demnächst wieder bei der ABH vorspreche, erläutern, wie ich überhaupt in den Besitz der russischen Staatsbürgerschaft komme.
Dann wird angeblich die Abteilungsleiterin entscheiden, wie in meinem Fall zu verfahren ist, weil meine Sachbearbeiterin damit etwas überfordert zu sein scheint.

MFG

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Errare_humanum_est
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Antwort #18 - 27.08.2013 um 22:27:33
 
So, nun ist es geschafft!
Ich danke allen für die Hilfe!

Vielleicht wird es ja jemandem helfen, wenn ich erzähle, wie es gewesen ist.
Ich habe folgende Unterlagen mitgebracht:

meinen alten Pass mit der eingeklebten NE drin, meinen neuen Pass, die Bescheinigung von der russ. Botschaft über das Vorhandensein der Staatsbürgerschaft (die habe ich bekommen, damit ich überhaupt einen russ. Pass beantragen konnte), die Geburtsurkunde und die dazugehörigen beeidigten Übersetzungen.

Nach dem Bezahlen von 60€ Gebühr, wurde mein Antrag auf die Erstellung des eAT angenommen und ich habe auch eine wichtige Bescheinigung von der ABH ausgestellt bekommen,
dass ich von dem alten Namen auf den alten Namen von der ABH umgemeldet wurde, weil die Schreibweisen in meinem alten und neuen Pass unterschiedlich sind. (Meine sämtlichen Zeugnisse und Bescheinigungen sind natürlich auf den alten Namen ausgestellt)
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich eine weitere Bescheinigung vom Standesamt bekommen könnte, mit der sich nachweisen läßt, dass es sich bei den 2 verschiedenen Schreibweisen um die selbe Person handelt.

Ach ja, einen Termin für dei Abholung des eAT gab es auch sofort, der ist Anfang Oktober, also in ca. 5-6 Wochen.

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Anyonne
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Antwort #19 - 28.08.2013 um 16:48:24
 
Am besten sprichst du mal mit der zuständigen Ausländerbehörde (ABH) und Einbürgerungsbehörde (EBH).

Die könntest bei der EBH mal nachfragen, ob deine Einbürgerung zurückgestellt werden kann, da du nicht weißt, was du im Moment möchtest.

Bezüglich deiner NE, müsstest du dich für eine Staatsangehörigkeit bzw. für einen Pass entscheiden, für welchen der eAT ausgestellt werden soll.
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PersönlichesPassProblem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 11.09.2013 um 13:50:36
 
Hallo,
es ist auf alle Fälle so, dass es billiger ist einen Einbürgerungsantrag zurück zu ziehen als nichts zu tun und dann darauf zu warten, dass der Antrag abgelehnt wird.

In meinem Fall kostete der zurück gezogene Antrag 127,50 Euro.
Wäre der Antrag abgelehnt worden wären 191,25 Euro fällig geworden.

Wenn Du Dich also dazu entschließt, die Einbürgerung "erst mal auf Eis zu legen" wäre es billiger Du ziehst den Antrag zurück.
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