Guten Tag,
ich weiss nicht von welchem Punkt ich anfangen soll. aber ich brauche euere Rat. in April 2012 wurde ein beamter von Ausländerbehörde in BW (jurestische Angelegenheit) ein Schriftstück geschrieben,wo drauf steht, das er nach überprüfung meinem Fall festgestellt hat, das ich staatenlos bin.Dieses Schriftstück war in meiner Akte bei der ausländerbehörde, weil ich damals ein staatenlosen Pass beantragt habe. aber bevor sie mir den pass bekommen habe, bin ich nach NRW gezogen,dort haben sie mir mein staatenlosigkeit nicht anerkannt und die wollten es nochmal bearbeiten. und meiner Sachbearbeiter von
ABH hat mir nochmal duese Schriftstück gezeigt,was von BW über meinem Fall geschrieben ist.
Aber das Problem ist jetzt, ich bin zu meiner deutsche Frau umgezogen (in andere Stadt in NRW), und sie möchten meine staatlosigkeit anerkennt,wenn die andere behörde in BRD anerkannt hat aber leider die jetztige anständige
ABH findet die schriftstück nicht mehr in meiner Akte. Was soll ich jetzt machen? bekommt man keine kopie davon von der erste behörde,die diesen fall bearbeitet hat bzw darf ich aktenansicht beantragen und selber nach diesen schriftstück in meiner Akte suchen, weil es nicht sein kann,dass es einfach verschwunden ist,aber vielleicht hat die sachbearbeiten nicht richtig gesucht!