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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> zwecks Staatenlosigkeit
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Beitrag begonnen von student1980m am 20.06.2013 um 09:50:06

Titel: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von student1980m am 20.06.2013 um 09:50:06
Guten Tag,

ich weiss nicht von welchem Punkt ich anfangen soll. aber ich brauche euere Rat. in April 2012 wurde ein beamter von Ausländerbehörde in BW (jurestische Angelegenheit) ein Schriftstück geschrieben,wo drauf steht, das er nach überprüfung meinem Fall festgestellt hat, das ich staatenlos bin.Dieses Schriftstück war in meiner Akte bei der ausländerbehörde, weil ich damals ein staatenlosen Pass beantragt habe. aber bevor sie mir den pass bekommen habe, bin ich nach NRW gezogen,dort haben sie mir mein staatenlosigkeit nicht anerkannt und die wollten es nochmal bearbeiten. und meiner Sachbearbeiter von ABH hat mir nochmal duese Schriftstück gezeigt,was von BW über meinem Fall geschrieben ist.
Aber das  Problem ist jetzt, ich bin zu meiner deutsche Frau umgezogen (in andere Stadt in NRW), und sie möchten meine staatlosigkeit anerkennt,wenn die andere behörde in BRD anerkannt hat aber leider die jetztige anständige ABH findet die schriftstück nicht mehr in meiner Akte. Was soll ich jetzt machen? bekommt man keine kopie davon von der erste behörde,die diesen fall bearbeitet hat bzw darf ich aktenansicht beantragen und selber nach diesen schriftstück in meiner Akte suchen, weil es nicht sein kann,dass es einfach verschwunden ist,aber vielleicht hat die sachbearbeiten nicht richtig gesucht!

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 20.06.2013 um 11:54:56
Warst Du vor der Ausreise nach Deutschland bei der UNRWA registriert?

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von student1980m am 20.06.2013 um 17:43:37
wa ist UNRWA? ich bin ganz normal damals als student nach deutschland eingereist (ich habe eine ägyptische dokumente für flüchtilinge palästinenser besitzt). ich hatte auch vor lange zeit probleme wg- abschiebung usw gehabt.

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 20.06.2013 um 17:55:07

student1980m schrieb am 20.06.2013 um 17:43:37:
wa ist UNRWA? 

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfswerk_der_Vereinten_Nationen_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina-Fl%C3%BCchtlinge_im_Nahen_Osten - sind aber nicht für Ägypten zuständig.

Du solltest Dir einen Anwalt nehmen und der soll sich mal Deine Akte genau anesehen. Hier in dem Forum können wir nichts konkretes sagen.

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von student1980m am 20.06.2013 um 18:37:17
es geht gerade nicht um URWA?
meine frage war, ob die damalige ABH mir den schreiben nochmal schicken.. oder ob ich selber einen akten besichtigung bei jetztige ausländerbehörde beantragen darf,um diesen Schreiben zu suchen.

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 20.06.2013 um 18:46:37

student1980m schrieb am 20.06.2013 um 18:37:17:
meine frage war, ob die damalige ABH mir den schreiben nochmal schicken.

woher sollen wir das wissen? Hast Du das mal versucht?


student1980m schrieb am 20.06.2013 um 18:37:17:
oder ob ich selber einen akten besichtigung bei jetztige ausländerbehörde beantragen darf,um diesen Schreiben zu suchen

schon mal eine Ausländerakte gesehen? Du wirst da nichts daraus verstehen, lass das einen Profi machen wenn Du Dir wirklich was daraus erhoffst.

Titel: Re: zwecks Staatenlosigkeit
Beitrag von student1980m am 20.06.2013 um 18:51:42
Ja ich habe schon meine akte gesehen,aber das war freiwillig von der sachbearbeiter als er mir  diesen schriftstück gezeigt hat, wo drauf steht das ich als staatenlos anerkannt bin.Ich gebe Ihnen recht, ich werde lieber bei einem Anwalt melden, der diese Sache für mich erledigt. Danke

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