reinhard schrieb am 21.02.2013 um 14:48:23:Zur Scheidung zwingen kann die Ausländerbehörde ihn natürlich nicht, aber es ist eben der Verdacht, dass er das Kind nur anerkennt, um das Visum zu bekommen, und irgendwann holt er seine Frau nach, und die ägyptische Familie lebt dann hier.
Es geht bei diesem Visum um das Recht des Kindes mit dem Vater aufzuwachsen. Drum kann der Ehestand des Vaters kein Kriterium sein, selbst wenn er hier mit seiner jetzigen Ehfrau leben will ist das rechtmäßig.
Da es um ein Grundgesetzliches Recht des Kindes und
nur sekundär um das Vaters geht ist die Ablehnungsschwelle
IMHO für ein Visa sehr hoch,
IMHO wenn nur offensichtlicher Visumsmissbrauch vorliegt, einfache Indizien reichen hierzu nicht aus.
Heißt nicht dass die
ABH trotzdem nicht das Veto für das Visa einlegen kann, dann muss man halt den Rechtsweg gehen.
Geteiltes Sorgerecht wird aber jetzt bereits vonnöten sein, außer der Kindesvater will durch die Instanzen der Gerichte und ein Grundsatzurteil herbeiführen, dass ein Umgangsrecht mit dem Kind für eine Visaerteilung ausreicht. (Was
IMHO zu begrüßen wäre, aber aufgrund der mehrjährigen Verfahrensdauer abzuraten ist).