Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung zum deutschen Kind (Gelesen: 7.057 mal)
Themen Beschreibung: Antrag auf Visumerteilung zum deutschen Kind
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Antwort #15 - 21.02.2013 um 15:05:53
 
Im Grunde genommen haben erne und reinhard alles gesagt.

Ohne Sorgerechtsteilung gibt es kein Visum zur Ausübung der Personensorge. Er will genau deswegen ja einreisen und dazu benötigt er eben den Nachweis, dass er das Sorgerecht auch ausüben kann.

Ein Umgangsrecht ohne Sorgerecht bei einem bereits in Deutschland lebenden Vater führt oftmals "nur" zu einem humanitärem Aufenthaltsrecht. Und genau ein solches kann er mittels eines Visums nicht bekommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Antwort #16 - 21.02.2013 um 19:10:36
 
reinhard schrieb am 21.02.2013 um 14:48:23:
Zur Scheidung zwingen kann die Ausländerbehörde ihn natürlich nicht, aber es ist eben der Verdacht, dass er das Kind nur anerkennt, um das Visum zu bekommen, und irgendwann holt er seine Frau nach, und die ägyptische Familie lebt dann hier. 


Es geht bei diesem Visum um das Recht des Kindes mit dem Vater aufzuwachsen. Drum kann der Ehestand des Vaters kein Kriterium sein, selbst wenn er hier mit seiner jetzigen Ehfrau leben will ist das rechtmäßig.

Da es um ein Grundgesetzliches Recht des Kindes und nur sekundär um das Vaters geht ist die Ablehnungsschwelle IMHO für ein Visa sehr hoch, IMHO wenn nur offensichtlicher Visumsmissbrauch vorliegt, einfache Indizien reichen hierzu nicht aus.

Heißt nicht dass die ABH trotzdem nicht das Veto für das Visa einlegen kann, dann muss man halt den Rechtsweg gehen.

Geteiltes Sorgerecht wird aber jetzt bereits vonnöten sein, außer der Kindesvater will durch die Instanzen der Gerichte und ein Grundsatzurteil herbeiführen, dass ein Umgangsrecht mit dem Kind für eine Visaerteilung ausreicht. (Was IMHO zu begrüßen wäre, aber aufgrund der mehrjährigen Verfahrensdauer abzuraten ist).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mausi251080
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Antwort #17 - 17.11.2013 um 21:37:03
 
Hallo ich hatte ja vor einiger Zeit schon einiges nachgefragt zu unserem Fall. Wir haben dann damals eine Ablehnung erhalten aus den Gründen fehlendes Sorgerecht hier, Ehe nach wie vor in Ägypten usw.

Zwischenzeitlich haben wir alles was evtl. noch gegen eine Einreise sprechen könnte abgearbeitet. Er hat sich Scheiden lassen, seine Abschiebekosten sind bezahlt die noch offen waren, die Einreisesperre ist befristet worden und wir haben geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich eine Idealvoraussetzung für einen neuen Antrag.

Nun ist folgendes passiert er hat alle Papiere fertig gemacht einen neuen Pass beantragt und das Visum beantragt. Nach einiger Zeit wollte ich mal nachfragen ob alles hier schon angekommen ist und schon stehen wir vor einem weiteren neuen Problem  Griesgrämig

Die Unterlagen sind alle angekommen nur leider wurden bei seinem neuen Pass 2 Namen weggelassen und das Visum läuft jetzt unter einem seiner Vornamen der aktuell als Nachname genutzt wird.

Grundsätzlich wäre das ja keine große Sache das auch hier ändern zu lassen, aber seine Papiere müssen ja in seiner Heimat legalisiert werden damit wir diese dann auch hier bei meinem Standesamt vorlegen können ebenso hat er ja in D auch bereits Rentenbeiträge eingezahlt die er dann sobald er hier ist ja auch weiter aufstocken möchte.

Gibt es irgendeine andere Möglichkeit das Visum bzw. auch seinen Pass dahingehend zu ändern das er mit seinem richtigen kompletten Namen hier einreisen kann ohne das wir wieder ewig lange auf einen Abgabetermin warten müssen bzw. das gesamte Verfahren neu beginnen müssen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema