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dauerhafte aufenthaltsgenemigung (Gelesen: 1.404 mal)
wuffel74
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Beiträge: 1

Ochsenfurt, Bayern, Germany
Ochsenfurt
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag dauerhafte aufenthaltsgenemigung
17.11.2013 um 17:47:38
 
hallo,wer kann mir sagen was ich nach der heirat mit meiner verlobten aus georgien für unterlagen für die dauerhafte aufenthaltsgenemigung in deutschland bei bayrischen behörden brauche.
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wolfi745  
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: dauerhafte aufenthaltsgenemigung
Antwort #1 - 17.11.2013 um 18:05:43
 
wuffel74 schrieb am 17.11.2013 um 17:47:38:
dauerhafte aufenthaltsgenemigung 

Das nennt man Niederlassungserlaubnis

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2013 um 18:27:48
 
Ist die ehemalige Verlobte und jetzige Ehefrau denn in Georgien? Oder hier?

Falls sie in Georgien ist, braucht sie ein A1-Zertifikat und muss ein Visum beantragen. Dann kommen.

Falls sie dann hier ist oder jetzt schon hier ist, zieht Ihr zusammen, dann meldet sie sich an und beantragt die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre (bekommt sie eventuell aber erst mal nur für ein Jahr). Du musst bestätigen, dass Ihr zusammen wohnt und weiterhin zusammen wohnen wollt.
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