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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung zum deutschen Kind
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Beitrag begonnen von Mausi251080 am 18.02.2013 um 13:47:30

Titel: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 18.02.2013 um 13:47:30
Hallo
ich hab mal eine Frage. Mein Freund und ich haben seit September eine gemeinsame Tochter.
Wir haben die Vaterschaft anerkennen lassen und nun den Visumsantrag abgegeben.

Vor einiger Zeit war ich nun bei der hiesigen ALB zur Befragung. Wurde gefragt wie er lebt, wo er lebt, wann ich bei ihm war, wie wir hier leben wollen, ob ein Besuchervisum reichen würde, ob seine Familie von uns wisse, ob seine andere Tochter hier nach Deutschland kommen soll usw. noch dazu ob ich einem DNA Gutachten zustimmen würde. Ich habe diesem zugestimmt und habe alles wahrheitsgemäß beantwortet und konnte dann wieder gehen mit dem Hinweis wir könnten Ende des Monats mit einer Rückmeldung rechnen.

Wieder zu Hause hab ich mich gefragt ob das so normal ist das man ein DNA Gutachten erstellen lassen soll?
Ich weiß doch wer mir ein Kind macht oder ist das ein typisches Vorgehen?

Desweiteren soll ich nun erneut zur Vorsprache zur ALB. Ist auch dieses üblich? Ich hab damals schon alles erzählt was es zu erzählen gab über unsere Beziehung und muss jetzt noch mal zur Befragung? Was wird denn jetzt noch gefragt?

Vielleicht könnt ihr mir hier ja etwas helfen was mich da erwarten wird würde mich freuen.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 18.02.2013 um 14:03:02
Nein, das ist alles überflüssig.

Wenn er die Vaterschaft wirksam anerkannt hat, das Sorgerecht geteilt ist und er den Zuzug zum Kind beantragt, musst Du nichts mehr für's Visum tun.

Ein "Vaterschaftstest" ist unsinnig, weil Du ja auch das Sorgerecht mit einem Vater teilen kannst, der nicht "biologischer" Vater ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 18.02.2013 um 14:07:31
Das Sorgerecht haben wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geteilt das wollten wir dann machen wenn er hier eingereist ist, da wir ja immer noch nicht wissen ob er überhaupt kommen darf und wenn nicht ist eine Sorgerechtsteilung für die Entscheidungen hier vor Ort für uns ja nicht wirklich sinnvoll.

Kann das der Auslöser für das DNA Gutachten sein? Denn wenn das der Grund wäre müssten wir das halt jetzt noch machen bzw. ich müsste das lediglich ja noch beim Jugendamt verfügen er hat das ja bereits in der Vaterschaftsanerkennung schon angegeben.

Ich fühl mich halt etwas ausgefragt hab schon die komplette Beziehung offen dar gelegt und im Grunde hat die ja wenig bis gar nichts mit der Tatsache zu tun das es seine Tochter ist oder seh ich das falsch?

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 18.02.2013 um 14:13:49
Wenn er kein Sorgerecht hat, wird der Visumantrag sowieso abgelehnt. Dann ist der Rest Deiner Fragen (und der Fragen der ABH) eigentlich egal.

Ich habe den Verdacht, dass Deine ABH oder Dein Sachbearbeiter sich nicht wirklich mit dem Thema auskennt.

Einen DNA-Test kann die Behörde nur im Rahmen einer Anfechtung der Vaterschaftserklärung verlangen, also wenn sie glaubt, die Vaterschaft würde nur anerkannt, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Das ist aber eigentlich eher für eine ausreisepflichtige ausländische Mutter relevant, die schwanger ist und sich schnell eine Anerkennung von einem Deutschen machen lässt, um hier bleiben zu können.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 18.02.2013 um 14:20:13
Das ist gut möglich den der zuständige Bearbeiter hatte mir beim letzten Mal schon gesagt das er so einen Fall bisher noch nicht hatte, dass der ausländische Vater zum deutschen Kind kommen soll.  ;)

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Saxonicus am 18.02.2013 um 14:22:55

reinhard schrieb am 18.02.2013 um 14:13:49:
Einen DNA-Test kann die Behörde nur im Rahmen einer Anfechtung der Vaterschaftserklärung verlangen, also wenn sie glaubt, die Vaterschaft würde nur anerkannt, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Was man allerdings, unter Berücksichtigung der anderen Beiträge der TS, wohl seitens der ABH nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen kann/will.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 18.02.2013 um 14:27:24
Ja, aber wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt,
die Mutter das Sorgerecht teilt,
der Vater dann das Visum bekommt und sich um das Kind tatsächlich kümmert (Unterhalt bezahlt, das Kind zum Kindergarten bringt, beim Kinderarzt im Wartezimmer sitzt...)

... dann bringt ein DNA-Test gar nichts, weil der keinerlei Auskunft beisteuern kann.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 18.02.2013 um 18:46:09
Also wir sind ein Paar. Wenn er hier ist soll er gemeinsam mit mir unsere Tochter erziehen ebenso wie auch alle anderen Rechte und Pflichten eines Vaters geniessen genauso möchten wir Tisch und Bett miteinander teilen und dies darf gerne auch überprüft werden.

Von mir aus machen wir auch ein DNA Gutachten ehrlich gesagt ist mir persönlich ziemlich egal was wir alles tun müssen für mich steht im Vordergrund nur das ihr Vater sie endlich mal im Arm halten kann und mit uns leben kann denn seit über 1 Jahr ohne ihn vermiss ich ihn persönlich und sie sieht ihn seit Monaten auch nur über Webcam und schön ist das nicht.

Also egal was nötig wäre um zu zeigen das wir zusammen sein wollen und zusammen leben wollen würden wir die Nachweise erbringen mir gehts nur darum ob der Ablauf der ALB so normal ist oder ob es im Vergleich zu anderen Verfahren irgendwelche Auffälligkeiten gibt.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von grisu1000 am 18.02.2013 um 21:14:23

Saxonicus schrieb am 18.02.2013 um 14:22:55:
reinhard schrieb am Heute um 14:13:49:Einen DNA-Test kann die Behörde nur im Rahmen einer Anfechtung der Vaterschaftserklärung verlangen, also wenn sie glaubt, die Vaterschaft würde nur anerkannt, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen.Was man allerdings, unter Berücksichtigung der anderen Beiträge der TS, wohl seitens der ABH nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen kann/will. 


Einene DNA-Test kann eine Behörde überhaupt nicht verlangen. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich bewußt hohe Hürden aufgestellt. Will die ABH die Vaterschaft anfechten, kann sie dies vor dem Gericht. Das Gericht entscheidet dann ob überhaupt ein eintsprechendes Gutachten angefertigt wird. Eine Visabalehnung mit Zweifel an der Vaterschaft wäre deshalbIMHO  nur nach dem obengenannten Gerichtsweg möglich, da der Mann zur Zeit ohne wenn und aber rechtlicher Vater ist. (§1592 BGB)

Die ABH kann den oben angesprochenen Wege gehen (§1600 Abs 3 BGB) oder sie soll es sein lassen. Ein privat durchgeführtes Gutachten hätte sowieso keinerlei beweiswert, nur würden die Behörden dann den den Weg über Gericht gehen mit erneuten Gutachten. Das Risko und die Kosten bei einem freiwilligen Test trägt also alleine der Bürger.

Sollten hier Mitarbeiter der ABH forsch auftreten und irgendetwas von Mitwirkungspflicht bei Visaanträgen reden, kann mann sie bitten die Forderung nach einen Vaterschaftstest schriftlich zu stellen.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 19.02.2013 um 09:20:30
Guten Morgen
also können sie jetzt die Vaterschaftsanerkennung anzweifeln oder nicht?
Irgendwie ist man sich hier ja auch nicht einig oder versteh ich das jetzt falsch?
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung inkl. seitens der Botschaft aufgenommenen Sorgerechtsteilung die ich beim Jugendamt noch bestätigen lassen muss was ich aber bisher nicht getan hab.
Können sie dieses denn verlangen?

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 19.02.2013 um 10:34:14
Die können die Vaterschaftsanerkennung
- entweder zur Kenntnis nehmen und akzeptieren
- oder vor Gericht dagegen klagen.

Rumreden und Dich verunsichern dürfen sie nicht. Stell Dich einfach und und sage: Klagt doch!

Aber ohne Sorgerechtserklärung wird das Visum voraussichtlich sowieso abgelehnt. Die allerdings kannst Du, wenn Du einmal unterschrieben hast, nicht mehr zurücknehmen.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von schweitzer am 19.02.2013 um 10:39:59
Für ein außerhalb einer ehelichen Beziehung gezeugtes bzw. geborenes Kind ist derjenige der rechtliche Vater (mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten), der die Vaterschaft wirksam anerkannt hat. Punkt.

Wenn es zugleich bzw. in der Folge eine wirksame Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts gibt und dieses Sorgerecht in der Folge auch durch den rechtlichen Vater ausgeübt werden soll bzw. ausgeübt wird, bedarf es dazu grundsätzlich der Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft. - Wenn das Kind ein deutsches ist besteht Anspruch auf Ausübung des Sorgerechts in Deutschland.

Soweit die Fakten. - Sorgerechtsteilung wäre also nötig. -

Was die Behörde sonst noch "spielen" möchte, ist allein ihre Sache - Du musst jedenfalls keinen DNA-Test veranlassen bzw. bezahlen.


=schweitzer=

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 21.02.2013 um 14:34:08
Hallo also ich war zum 2ten Termin dort.

Sie wollten von mir wissen warum wir nach wie vor noch keine Sorgerechtsteilung vorgenommen haben und sie zweifeln an der Herstellung bzw. Ausübung der familiären Lebensgemeinschaft da er ja immer noch verheiratet ist.

Dazu sollte ich mich äußern was ich auch getan habe. Bzgl. Sorgerechtsteilung hab ich gesagt das ich bisher noch nichts gemacht hab weil wir das erst dann machen wollen wenn er auch tatsächlich hier ist, weil was bitte nützt geteiltes Sorgerecht wenn ich hier bin mit ihr und er in Ägypten. Wenn dann hier etwas entschieden werden muss muss ich ja dauernd schriftlich von ihm etwas vorliegen haben und das find ich persönlich wenig sinnvoll. Zudem entscheiden wir ja eh alles gemeinsam was mit unserem Kind gemacht wird. Vermutlich wird das aber nicht ausreichen oder?

Desweiteren hatte ich den Eindruck sie wollen ihn dazu zwingen sich scheiden zu lassen in Ägypten was meiner Meinung nach gar nicht relevant ist wenn wir zusammen leben wollen und ein gemeinsames Kind haben.

Uns gehts doch um das Kind und nicht darum wie die familiäre Situation ist.

Ich hab irgendwie das Gefühl das es denen nur noch um die Beziehung von uns geht und nicht mehr darum das er sein Kind sehen und mit seinem Kind leben kann.

Schlussendlich wurde mir dann gesagt das vermutlich das Visum auf Grund dieser Tatsachen abgelehnt werden würde und er nach wie vor nicht sein Kind sehen kann.

Was im Umkehrschluss für uns bedeutet entweder ich setz mich auf die Gefahr hin das er sie mir wegnehmen kann in den Flieger und flieg nach Ägypten oder aber meine Tochter sieht ihren Vater weiterhin nur via Webcam. Das kann doch nicht sein oder?

Ich bin grad echt am Ende und versteh das alles nicht mehr. Ich war der Meinung für alle Beteiligten sei es besser wenn er hier ist und mit uns leben darf als wenn ich genötigt, und nichts anderes ist das dann für mich, werde und nach Ägypten muss damit sie überhaupt mal mit ihrem Papa zusammen sein kann.

Sorry meine Emotionen kochen gerade etwas denn wenn das so kommt hab ich keine Lösung mehr. Könnt ihr uns eventuell noch etwas helfendes sagen?

Bin über jeden Vorschlag dankbar eine traurige kochende Mama  :'(

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 21.02.2013 um 14:48:23
Die Antworten hast Du ja schon bekommen.

Natürlich wird ein Visum nicht gegeben, wenn keine Sorgerechts-Erklärung vorliegt. Das ist rein rechtlich nicht zwingend, wird aber generell so gemacht. Umgangsrecht ohne Sorgerecht akzeptieren Ausländerbehörden nur, wenn der Vater bereits hier wohnt (z.B. abgelehnter Flüchtling).

Zur Scheidung zwingen kann die Ausländerbehörde ihn natürlich nicht, aber es ist eben der Verdacht, dass er das Kind nur anerkennt, um das Visum zu bekommen, und irgendwann holt er seine Frau nach, und die ägyptische Familie lebt dann hier.

Guck Dir die ganze Sache auch mal "mit den Augen der Behörde" an, damit Du verstehst, welche Punkte Du besonders angreifen & widerlegen musst.

Möglichkeit 1: Du teilst das Sorgerecht (Vorsicht: kannst Du nicht rückgängig machen!), er beantragt das Visum und kommt.

Möglichkeit 2: Er kassiert jetzt die Ablehnung und klagt dagegen (VG Berlin).

Möglichkeit 3: ...
(warte einfach noch ein bisschen, was andere diese Woche dazu sagen.)

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von erne am 21.02.2013 um 14:59:28

Mausi251080 schrieb am 21.02.2013 um 14:34:08:
Bzgl. Sorgerechtsteilung hab ich gesagt das ich bisher noch nichts gemacht hab weil wir das erst dann machen wollen wenn er auch tatsächlich hier ist

da hast du dein Problem:
Er bekommt voraussichtlich kein FZF Visum zum Kind, wenn er kein Sorgerecht hat. Sorgerecht ist eine Voraussetzung für dieses Visum, da er ja nach D zur Personensorge über das Kind kommen soll. Ohne Sorgerecht keine Personensorge.


Mausi251080 schrieb am 21.02.2013 um 14:34:08:
Desweiteren hatte ich den Eindruck sie wollen ihn dazu zwingen sich scheiden zu lassen in Ägypten

sowas kann eine dt. Behörde gar nicht erzwingen.


Mausi251080 schrieb am 21.02.2013 um 14:34:08:
Könnt ihr uns eventuell noch etwas helfendes sagen? 


ohne Sorgerecht kein Visum zur Ausübung dieses Sorgerechts.
Ganz einfach.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Runenwolf am 21.02.2013 um 15:05:53
Im Grunde genommen haben erne und reinhard alles gesagt.

Ohne Sorgerechtsteilung gibt es kein Visum zur Ausübung der Personensorge. Er will genau deswegen ja einreisen und dazu benötigt er eben den Nachweis, dass er das Sorgerecht auch ausüben kann.

Ein Umgangsrecht ohne Sorgerecht bei einem bereits in Deutschland lebenden Vater führt oftmals "nur" zu einem humanitärem Aufenthaltsrecht. Und genau ein solches kann er mittels eines Visums nicht bekommen.


Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von grisu1000 am 21.02.2013 um 19:10:36

reinhard schrieb am 21.02.2013 um 14:48:23:
Zur Scheidung zwingen kann die Ausländerbehörde ihn natürlich nicht, aber es ist eben der Verdacht, dass er das Kind nur anerkennt, um das Visum zu bekommen, und irgendwann holt er seine Frau nach, und die ägyptische Familie lebt dann hier. 


Es geht bei diesem Visum um das Recht des Kindes mit dem Vater aufzuwachsen. Drum kann der Ehestand des Vaters kein Kriterium sein, selbst wenn er hier mit seiner jetzigen Ehfrau leben will ist das rechtmäßig.

Da es um ein Grundgesetzliches Recht des Kindes und nur sekundär um das Vaters geht ist die Ablehnungsschwelle IMHO für ein Visa sehr hoch, IMHO wenn nur offensichtlicher Visumsmissbrauch vorliegt, einfache Indizien reichen hierzu nicht aus.

Heißt nicht dass die ABH trotzdem nicht das Veto für das Visa einlegen kann, dann muss man halt den Rechtsweg gehen.

Geteiltes Sorgerecht wird aber jetzt bereits vonnöten sein, außer der Kindesvater will durch die Instanzen der Gerichte und ein Grundsatzurteil herbeiführen, dass ein Umgangsrecht mit dem Kind für eine Visaerteilung ausreicht. (Was IMHO zu begrüßen wäre, aber aufgrund der mehrjährigen Verfahrensdauer abzuraten ist).

Titel: Re: Familienzusammenführung zum deutschen Kind
Beitrag von Mausi251080 am 17.11.2013 um 21:37:03
Hallo ich hatte ja vor einiger Zeit schon einiges nachgefragt zu unserem Fall. Wir haben dann damals eine Ablehnung erhalten aus den Gründen fehlendes Sorgerecht hier, Ehe nach wie vor in Ägypten usw.

Zwischenzeitlich haben wir alles was evtl. noch gegen eine Einreise sprechen könnte abgearbeitet. Er hat sich Scheiden lassen, seine Abschiebekosten sind bezahlt die noch offen waren, die Einreisesperre ist befristet worden und wir haben geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich eine Idealvoraussetzung für einen neuen Antrag.

Nun ist folgendes passiert er hat alle Papiere fertig gemacht einen neuen Pass beantragt und das Visum beantragt. Nach einiger Zeit wollte ich mal nachfragen ob alles hier schon angekommen ist und schon stehen wir vor einem weiteren neuen Problem  :(

Die Unterlagen sind alle angekommen nur leider wurden bei seinem neuen Pass 2 Namen weggelassen und das Visum läuft jetzt unter einem seiner Vornamen der aktuell als Nachname genutzt wird.

Grundsätzlich wäre das ja keine große Sache das auch hier ändern zu lassen, aber seine Papiere müssen ja in seiner Heimat legalisiert werden damit wir diese dann auch hier bei meinem Standesamt vorlegen können ebenso hat er ja in D auch bereits Rentenbeiträge eingezahlt die er dann sobald er hier ist ja auch weiter aufstocken möchte.

Gibt es irgendeine andere Möglichkeit das Visum bzw. auch seinen Pass dahingehend zu ändern das er mit seinem richtigen kompletten Namen hier einreisen kann ohne das wir wieder ewig lange auf einen Abgabetermin warten müssen bzw. das gesamte Verfahren neu beginnen müssen?

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