MONIKA IBRAHIM schrieb am 23.04.2013 um 15:01:50:Meine Frage. Wie können wir dem Konsulat das Beweisen,
das ist gar nicht mehr möglich ... Antrag abgewiesen,
Remonstration läuft.
Hat diese keinen Erfolg, könnt Ihr klagen (und da muss das Gericht und nicht die
AV überzeugt werden).
Heiratet Ihr und stellt dann einen neuen Antrag auf
FZF zum Ehegatten, dann sind die Karten ein bisschen neu gemischt.
Die bereits bekannten Fakten bleiben ja Fakt (Altersunterschied etc...).
Am sichersten wäre das Leben in ehelicher
LG in seinem Land, um dann "irgendwann" wieder umzuziehen.
Wann "irgendwann" ist, weiss ich nicht, aber nicht in ein paar Wochen.
Alles andere hängt vom Einzelfall ab, da kann man kein Kochrezept vorlegen.
Fakt ist: Die
AV und/oder
ABH haben Zweifel an ehelicher
LG.
Ihr konntet diese Zweifel nicht zerstreuen.