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VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN (Gelesen: 22.140 mal)
MONIKA IBRAHIM
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Antwort #45 - 03.03.2013 um 17:30:33
 
ist es auch , problemloser.die dame der außländerbehörde meinte besser hier und jetzt haben wir die probleme. aber wir werden uns nun in der türkei das ja wort geben:). ach wir haben ehrlich nur probleme gehabt.ich hoffe das wenn ich eine neue arbeitsstelle habe nicht doch noch wieder ein neues problem haben werde Zwinkernd insallah
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #46 - 12.04.2013 um 17:14:35
 
Hallo
suche dringend einen Rat von Experten die mir eine Sichere Antwort geben koennen.
Wir befinden uns noch im Remonstrationsverfahren. Wir wissen noch nichtsss neues. Die Auslaenderbehörde hat mir gesagt, besser die Remonstration abwarten noch nicht vorher Heiraten da der Visumantrag ja auf Eheschliessung war. Dann waere alles wie nicht mehr gültig und alles müsste neu. Wir haben beinahe Angst beim Konsulat nachzufragen um erneut Probleme zu bekommen. Darum bitte ich um Experten rat wie koennen wir endlich auf schnellstem Weg UNSER gemeinsames Leben haben .
Danke
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #47 - 12.04.2013 um 18:06:58
 
Ist also das Visum ein anderes weil bei den Merkblaettern steht Eheschliessung/ Ehegattennachzug und für mich hört sich das nach dem selben Visum an. Es ist genug wir sind bald 3 Jahre zusammen und doch getrennt voneinander ımmer und immer wieder
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Antwort #48 - 12.04.2013 um 18:10:32
 
es wäre kein Neuantrag nötig, weil es immer noch auf das selbe hinauslaufen würde. Dir ist aber schon mehrfach in dem Thread gesagt worden, dass ihr mit einer Eheschließung in der Türkei keine neuen Fakten schaffen werdet, weil der Scheineheverdacht immer noch im Raum steht. Auch die Remonstration wird nichts ändern (wurde Dir auch mehrmals gesagt), da hilft nur klagen.
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #49 - 12.04.2013 um 19:48:05
 
das habe ich auch verstanden, was mich verunsichert ist nur das die auslaenderbehörde mir sagte ein neuer Antrag müsse gestellt werden.. wir lassen uns unser! Leben von einer Behörde schwer machen das ist unglaublich und wir wollen nicht noch mehr Steine, darum erneut meine Frage
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Antwort #50 - 13.04.2013 um 20:00:22
 
Aber genau diese Fragen sind doch mehrfach beantwortet worden. Wenn Du unsicher bist, lies einfach die Antworten oben. Nochmal das Gleiche fragen bringt Dir keine neue Antwort.
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Antwort #51 - 23.04.2013 um 15:01:50
 
Hallo liebe Experten
Meine Frage. Wie können wir dem Konsulat das Beweisen, dass wir eine Eheliche Lebensgemeinschaft führen werden und die Eheschließung nicht dem Einreisezweck dient  ? Wer hat Tips dazu wie wir das noch Beweisen können schriftlich, das wir aus Liebe heiraten wenn wir nicht gelassen werden Ihnen das Real zu beweisen. Wie können wir das schaffen diese Falsche Aussage zu entkräften?
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Antwort #52 - 23.04.2013 um 18:34:55
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 23.04.2013 um 15:01:50:
Meine Frage. Wie können wir dem Konsulat das Beweisen, 

das ist gar nicht mehr möglich ... Antrag abgewiesen, Remonstration läuft.
Hat diese keinen Erfolg, könnt Ihr klagen (und da muss das Gericht und nicht die AV überzeugt werden).

Heiratet Ihr und stellt dann einen neuen Antrag auf FZF zum Ehegatten, dann sind die Karten ein bisschen neu gemischt.
Die bereits bekannten Fakten bleiben ja Fakt (Altersunterschied etc...).
Am sichersten wäre das Leben in ehelicher LG in seinem Land, um dann "irgendwann" wieder umzuziehen.
Wann "irgendwann" ist, weiss ich nicht, aber nicht in ein paar Wochen.

Alles andere hängt vom Einzelfall ab, da kann man kein Kochrezept vorlegen.
Fakt ist: Die AV und/oder ABH haben Zweifel an ehelicher LG.
Ihr konntet diese Zweifel nicht zerstreuen.

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