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VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN (Gelesen: 22.143 mal)
MONIKA IBRAHIM
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Antwort #30 - 18.02.2013 um 19:44:29
 
aber unsere liebe ist ganz stark damit entkräften wir doch von alleine eigentlich... der anwalt sagte heute vor gericht das kann 1 oder gar zwei jahre dauern.. und viele kosten ca. 2.000 euro
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Antwort #31 - 18.02.2013 um 19:52:14
 
Na ja, so ohne Grund und aus dem hohlen Bauch wird man das Visum kaum abgelehnt haben. Du solltest erst mal die Gründe, die zur Visumsablehnung geführt haben in Erfahrung bringen, damit Ihr sie gezielt entkräften könnt.

Bereits vorher einen neuen Antrag zu stellen ist wenig sinnvoll.
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Antwort #32 - 18.02.2013 um 20:06:15
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 18.02.2013 um 19:44:29:
aber unsere liebe ist ganz stark damit entkräften wir doch von alleine eigentlich...


Ja, genau das müsst Ihr versuchen.

Zitat:
der anwalt sagte heute vor gericht das kann 1 oder gar zwei jahre dauern.. und viele kosten ca. 2.000 euro


Ja, das kann sein. Aber wenn Ihr das Visum wollt, dann muss er nach der Ablehnung klagen.

Eine Remonstration dauert zwei bis drei Monate und kostet nichts. Wenn Ihr da aber nicht gezielt vorgehen könnt, er also nicht gezielt schriftlich genau die Gründe der Ablehnung widerlegen kann, ist das nur ein Zeitverlust von zwei / drei Monaten. Das müsst Ihr entscheiden.

Und zur Klage müsste er sich entschließen, vermutlich bist Du dann für die Bezahlung zuständig. Wie lange es dauert, kann Dir niemand sagen - erst mal bekommt Dein Anwalt die Akte und die Begründungen für die Ablehnung, dann schickt er die Begründung für das Visum. Darauf kann dann wieder Botschaft (Auswärtiges Amt) und ggf. Ausländerbehörde antworten.

Falls sich das Verfahren zu Euren Gunsten neigt, kann das AA auch vorschlagen: Ihr zieht die Klage zurück, die Botschaft gibt das Visum. Das bedeutet, es geht dann schnell, aber Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Falls Ihr gewinnt, bezahlt das AA einen Teil Deiner Kosten (Gerichtskosten, teils Anwalt).
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Antwort #33 - 18.02.2013 um 20:45:05
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 16.02.2013 um 20:45:47:
ich bin 13 jahre älter, geschieden und habe zwei kinder

Die Ablehnung begründet sich (höchstwahrscheinlich ?) auf diesen Umstand, da solche Verbindungen in islamischen Ländern weitgehend unüblich sind.

Deshalb geht man anscheinend davon aus, daß die Eheschließung lediglich zur Erlangung des Aufenthalts geplant ist.
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Antwort #34 - 18.02.2013 um 22:21:10
 
das wissen wir beide , aber wir sind nicht andere und ich hoffe irgendwann werden die gesetzte sich ändern unentschlossen
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Antwort #35 - 19.02.2013 um 05:37:06
 
Guten Morgen, ich konnte wieder nicht schlafen.

Ich habe einen für die Remonstration einen Brief von meiner Seele geschrieben und darum gebeten das wir erneut die Chance bekommen zusammenangehört werden dürfen.
Ibrahim hat die Reihenfolge der Botschaftsgänge niedergeschrieben und erklärt das wir wegen den Kindern hier leben wollen auf meinen Wunsch hin.

Jetzt überlege ich aber, wir haben keine genauen Gründe bezüglich der Ablehnung erhalten nur das es hinreichene Anhaltspunkte gibt. Geht eine Remonstration überhaupt wenn wir nur unsere Gefühle und unseren Weg schreiben den wir hatten.

oder besser das der Anwalt die Gründe der Ablehnung offen legt und wir dann remonstrieren?

oder die Remonstration abwarten, der Anwalt ist ja nebenbei auch eingeschaltet, dann wenn wieder abgelehnt werden sollte, weil wir eben mit unseren Schreiben noch nicht entkräften konnten, einen neuen Antrag versuchen weil wir ja dann die Gründe kennen und diese vesuchen alleine zu enträften ( Anwalt bleibt so lange eingschaltet , bis wir es geschafft haben )

hat jemand Erfahrung  Schockiert/Erstaunt


Änderung:
Folgepost :

hinreichende Anhaltspunkte das er sich nur hier niederlassen möchte ist ja ganz falsch, da er mit mir in der Türkei ein leben aufbauen möchte und ich  das nicht kann , noch nicht , wegen der Kinder.
Somit ist das ja vom Konsulat eine Bauchablehnung die so nicht stimmt. Dafür habe ich genügend Zeugen, meine ganze Familie, Freunde kennen unsere ganze Geschichte das alles wegen der Kinder ist .
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« Zuletzt geändert: 19.02.2013 um 06:53:13 von Mick » 
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Antwort #36 - 19.02.2013 um 10:30:29
 
Mit der Remonstration muss er die Gründe widerlegen, die zur Ablehnung geführt haben, und zwar ganz präzise und juristisch einwandfrei. Mit Gefühlen hat die Remonstration überhaupt nichts zu tun - die kann er äußern, das wird aber bei der Entscheidung ignoriert.

Es geht darum, dass er mit der Antragstellung behauptet, er wollte eine eheliche Lebensgemeinschaft herstellen. Die Informationen der Botschaft deuten darauf hin, dass er lediglich ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis haben will, an der Ehe selbst aber kein Interesse hat.

Genau dort muss er mit Belegen ansetzen.

Ansonsten: Wenn er das nicht kann, weil er die Ablehungsgründe nicht kennt, kann er auch sofort klagen.
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Antwort #37 - 28.02.2013 um 18:10:31
 
ich war heute beim Anwalt. Die Remonstration läuft. Meine Frage weil ich habe das nicht richtig vom Anwalt vertanden.

wir haben das Visum zur Eheschließung/ Familienzusammenführung beantragt in Ankara.

wenn es was ich nicht hoffe, weil ich hoffe wir können mit der Remonstration unsere Wahrheit zeigen,

falls es aber doch zu einer Kage kommt:( , sagte der Anwalt, Sie können auch in der Türkei heiraten dann würde er eben bei der Klage das Wort Visum Eheschließung / Famlienzusammenführung auf Familienzusammenführung ändern, aber ansonsten würde alles so weiter laufen.?? Stimmt das so ?

Aber ich denke dann muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden beimKonsulat auf Familienzusammenführung ? oder wie ? ehrlich ich verstehe nicht wie das geht , kann mir da jemand helfen?


Wie wäre das dann( das die Klage bestehen bleibt das ist mir klar ) unentschlossen

Wir können alles wiederlegen und beweisen, Wir suchen nur den kürzesten weg um endlich nach2,7 Jahren zusammen sein zu können  weinend

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Antwort #38 - 28.02.2013 um 18:21:05
 
warum schreibst Du nicht in deinem alten Thread weiter? http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1361043948/35#35

Wenn zwischenzeitlich in der TK geheiratet wird, ist kein neuer Antrag erforderlich, da noch immer das gleiche Ziel verfolgt wird (nationales Visum aus familiären Gründen).
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #39 - 03.03.2013 um 07:57:37
 
Wie wird beim Versorungsausgleich nach Gehalt geguckt. Ich wohne im Moment Mietfrei, da meine Familie mich so unterstützt.
Wie viel ist die Regel für den Versorgungsausgleich , das es keinerlei Probleme dafür geben kann? Oder ist das immer unterschiedlich wegen dem Bundesland usw . ? Weiß das jemand ? Zählen auch Nebenjobs dazu ? Ich möchte nicht das dieses auch noch zu einem Problem werden kann und möchte mich dafür auf jeden Fall absichern,( ich überlege mir eine andere Arbeitsstelle zuzulegen, da es in meiner Firma Probleme gibt. )
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Antwort #40 - 03.03.2013 um 08:00:19
 
Ich weiß nicht wie ich da weiterschreiben kann Griesgrämig Zwinkernd Frauen und Technik ...das trifft auf mich zu Smiley Muleta schrieb am 28.02.2013 um 18:21:05:
warum schreibst Du nicht in deinem alten Thread weiter? http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1361043948/35#35

Wenn zwischenzeitlich in der TK geheiratet wird, ist kein neuer Antrag erforderlich, da noch immer das gleiche Ziel verfolgt wird (nationales Visum aus familiären Gründen).

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Antwort #41 - 03.03.2013 um 08:54:59
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 03.03.2013 um 07:57:37:
Wie wird beim Versorungsausgleich nach Gehalt geguckt. Ich wohne im Moment Mietfrei, da meine Familie mich so unterstützt.
Wie viel ist die Regel für den Versorgungsausgleich , das es keinerlei Probleme dafür geben kann? Oder ist das immer unterschiedlich wegen dem Bundesland usw . ? Weiß das jemand ? Zählen auch Nebenjobs dazu ? Ich möchte nicht das dieses auch noch zu einem Problem werden kann und möchte mich dafür auf jeden Fall absichern,( ich überlege mir eine andere Arbeitsstelle zuzulegen, da es in meiner Firma Probleme gibt. )

Bist Du sicher, dass es Dir um den Versorgungsausgleich geht?
Das ist der Ausgleich der (u.a.)Rentanansprüche nach der Scheidung... bist Du schon verheiratet und willst Dich scheiden lassen?
Ansonsten kannst Du zB hier lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsausgleich
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #42 - 03.03.2013 um 09:14:11
 
[u]offf Smiley Verpflichungserklärung[/u] heist das Smiley ich musste als wir den Visumantrag gestellt haben 3 Gehaltsabrechungen vorlegen.
Jetzt wurde aber ja das Visum abgelehnt und wir werden in der Türkei deswegen heiraten weil unsere Papiere nur noch bis Mai 2013 gültig sind . Falls ich den Arbeitgeber wechseln werde, und die Ausländerbehörde dann noch einmal 3 neue Gehaltsabrechnungen wünscht, dafür frage ich... wie hoch MUSS mein Gehalt sein, das keine Probleme auftreten können , dafür  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #43 - 03.03.2013 um 10:33:23
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 03.03.2013 um 09:14:11:
wie hoch MUSS mein Gehalt sein, das keine Probleme auftreten können


das du Deutsche bist, muss der LU in der Regel nicht gesichert werden.
Somit ist dann dein Gehalt/Einkommen irrelevant
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #44 - 03.03.2013 um 12:04:05
 
Hallo Monika

Von mir wurden auch Einkommensnachweise von der ABH verlangt sowie auch Mietvertrag und das Scheidungsurteil der ersten Ehe.Es ist aber tatsãchlich so, dass es für die FZF uninteressant ist bzw sein sollte, was du verdienst, wenn du Deutsche bist.
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