i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1361043948

Beitrag begonnen von MONIKA IBRAHIM am 16.02.2013 um 20:45:47

Titel: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 16.02.2013 um 20:45:47
seit 2,5 jahren; bin ich nun mit meinem zukünftigen ehemann zusammen. ich bin deutsche er türke. ich bin 13 jahre älter, geschieden und habe zwei kinder. da ich langezeit sehr unglücklich verheiratet war und nun endlich richtig glücklich bin, haben wir seit mai kontakt zur deutschen botschaft in ankara. wir wollten damit wir auch mal längere zeit zusammen sein können und er ausser vor dem laptop auch mal meine familie richtig kennenlernen kann ein besuchervisum beantragen, wo wir dann auch unsere verlobung geplant hatten, an unserem 2 jährigem kennenlerntag. dieses wurde mit der begründung das keine erkennbaren wieder ausreise nachweise vorliegen abgelhnt. ich fliege seit september 2011 wenn eben möglich alle 6 wochen zu ihm. insgesamt war ich 8 mal bei ihm.am 28 dezember 2012 wollten wir dann heiraten in deutschland und er hatte am 3.  dezember einen erneuten termin bei der deutschen botschaft in ankara. am 17.12.12 habe ich von der auskländerbehörde erfahren das sie ihre zustimmung der botschaft mitgeteilt hat. wir waren so sehr glücklich das wir endlich zusammen sein konnten, aber diese freude hilt nicht lange an. am 19.12.12 bin ich dann zuihm geflogen und wir hatten für den 23.12.12 unsere rücklugtickets gebucht. jedoch kam der reisepass mit dem visum nicht :'( alleine musste ich wieder nach deutschland zu den kindern kehren. am 2. januar erhielt ich dann eine nachricht von der ausländerbehörede, das am 28. januar eine beidseitige befragung stattfinden soll. ich konnte das alles nicht mehr verstehen. die dame der abh und ich standen seit ungeähr 8 monaten regelmäßig in kontakt und sie kannte unsere ganze geschichte und nun sollten wir unsere liebe beweisen ? :-/ wir nahmen den termin wahr . nach der befragung haben wir dann über alles gesprochen.es stellte sich raus, das mein zuk. ehemann erst eine unterschrift abgeben sollte und er auch nicht nachlesen konnte was die dame vom konsulat geschrieben hat. im gegensatz zu mir. ich musste am ende alles durchlesen und dann meine unterschrift geben. dann stellten wir fest das ich zum beispiel auf eine frage mit 5 sätzen geantwortet habe und ibrahim auch alles genau gesagt hat, aber weil es kurz und knapp geschrieben werden sollte ? wurde eben nicht alles was wir gesagt haben zu papier gebracht. daraus hinaus kann es natürlich sein das sich das jetzt unterschiedlich anhören kann :'( dann kam in mir die angst hoch und ich habe sofort bei der abh angerufen und auch gesagt wie wir das zu 100 % gleich beantworten sollen wenn die sachbearbeiter unterschiedlich aufschreiben, aber nie genau so wie gesagt. sie sagte mir, machen sie sich keine sorgen, das wird sich wohl alles klären. wieder dachten wir, so jetzt kann unser leben beginnen. nein das visum wurde abgelehnt  :'( weil sie denken er wolle nur nach deutschland und nur darum wolle er mich heiraten  ;d ehrlich das ist unglaublich ;d seit 2,5 jahren sind wir zusammen. seit 1;5 jahren sehen wir uns; es sei denn, wir arbeiten ununterbrochen am laptop. wir stehen am morgen zusammen auf und schlafen am morgen zusammen ein. mein 2 name könnte frau misstrauen heissen aber er ist ein so sehr ehrlicher ung guter mensch. ich bin jetzt 41 jahre alt und habe genug lebenserfahrung und da wollen behörden über 2 menschen urteilen können? wie soll das so gehen ? das ist ungerecht. jetzt haben wir überlegt, was kann das sein und wir vermuten das unsere ehrlichkeit dazu geführt hat. ich wohne mietfrei im haus das meinen eltern gehört und habe dieses auch stolz mitgeteilt weil ich dachte, da ja der lebensunterhalt solange er nicht arbeiten kann gesichert ist sei das problem gelöst. dann arbeite ich bei einer arbeitnehmerüberlassung und als wir entschieden haben zu heiraten haben wir natürlich alles überlegt, wie soll unser leben aussehen, wo werden wir wohnen wo arbeiten. ich habe mit meinem arbeitgeber gesprochen und der sagte, wir werden wenn der hier eine arbeitsstelle für ihn finden. dieses haben wir auch alles so mitgeteilt. dann ist er gefragt worden, warum eine deutsche frau? ibrahim hat natürlich von seinem herzen gesprochen und gesagt das er sich bei mir sicher fühlt da er mir vertraut und sich geborgen fühlt, gefühle die er noch nie hatte. nun hat die dame aber so wie er verstanden hat geschrieben, ich fühle mich bei ihr sicher.
jetzt kommt meine vermutung warum sie so schlecht denken. er spricht von unserer liebe , sie hören aber das ganze gespräch ganz anders ...mietfrei wohnen, frau arbeitet bei einer arbeitnehmerüberlassung und er kann darüber eine arbeit finden ... und die frau gibt ihm sicherheit ...
wir werden jetzt natürlich remonstrieren weil er wird mit falschen menschen in einen topf gemacht das ist absolut nicht ok :'( ich brauche ehrlich eure hilfe. was sollen wir nur machen. wenn ich die kinder nicht hätte wäre ich schon lange hier weg. aber ich trage verantwortung für die zwei . die grosse ist 19 die kleine 16 jahre. ich bitte verzweifelt um rat. wir lieben uns über alles und wollen eine familie sein und endlich jeden tag uns in den armen halten können. warum werden auch ehrliche menschen wie schlecht abgewiesen.  :'(


Daddys' [edit]1. Wie bei uns üblich... eigene Frage = eigener Thread...
2. Die überflüssige Umfrage hab' ich mal gelöscht...
3. eine Bitte... Absätze und die Benutzung von GROß- und klein- Schreibung erleichtern das Lesen

Danke![/edit]

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 16.02.2013 um 21:06:32
Er kann natürlich remonstrieren (Du nicht).

Aber dazu sollte er die Gründe für die Ablehnung sehr genau wissen oder ahnen, damit er die Remonstration sehr gezielt begründen kann. Die Remonstration wird aber von den gleichen Behörden beantwortet, die schon den Visumantrag abgelehnt haben. Insofern müsste er die gleichen Leute mit guten, neuen Argumenten überzeugen.

Die andere Möglichkeit ist dann die Klage. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin, die Klage richtet sich gegen das Auswärtige Amt (da hängt die Botschaft dran). Dafür ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu suchen, der sich mit sowas auskennt. Rechne mit 1000 bis 2000 Euro und einem Jahr Dauer.


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 16.02.2013 um 21:36:49
rheinhard, vielen Dank für diese Hilfestellung. Die Ausländerbehörde hat mir mitgeteilt das allein die Aussage das ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung arbeite, von dem Konsulat falsch verstanden werden kann.Aber was erwarten die denn ? Sollen wir lügen , das ist für mich alles ganz unverständlich wenn so etwas auf eine Eheschließung  zum Zweck der Einreise  bedeuten soll. Wir haben für alles eine Erklärung nur muss man uns auch lassen diese ausspechen zu lassen und nicht nur uns einfach hören...bzw. ihm, denn die dame bei der ABH sagte sie sieht alles ganz ganz positiv, aber sie kennt auch unsere  ganze Lebensgeschichte bis zum heutigen Tag..
Wie erfahren wir aber die genauen Gründe ?  :o bis lang sind das alles nur vermutungen die wir haben.Wer wird uns diese genauen Gründe mitteilen können ? Über einen Anwalt ?

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 16.02.2013 um 22:27:21
Wenn er klagt, kann sein Anwalt Akteneinsicht beantragen. In der Akte findet er dann auch die Notizen der Sachbearbeiter.

Er kann auch bei der Botschaft Akteneinsicht beantragen, ohne Anwalt.

Du bist im Prinzip an der Antragstellung ja nicht beteiligt, weil Du schon in Deutschland lebst und als Deutsche auch kein Visum brauchst. Aber wenn die Ausländerbehörde Dir Informationen gibt, kannst Du die natürlich nutzen, um ihm bei der Remonstration behilflich zu sein. Eine Remonstration hat, da sie an die gleiche Behörde geht, eben nur Sinn, wenn sie wirklich etwas Neues bringt und "genau trifft". Sonst kann er im Grunde genommen gleich klagen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 06:26:33
er hat sich noch nie etwas zu schúlden kommen lassen, ist nicht vorbestraft oder ähnliches, sind denn wenn blossse vermutungen seitens des konusulates vorliégen, die chance für uns sehr gut ? er spricht super gut deutsch. nur weil die botschaft ofmals auch  ´mir bekannt negative erfahrungen gemacht hat, können die das dann trotzdem wenn wir beweisen können das er das nicht beabsichtigt zu heiraten um hier her zu kommen, uns das zuammenleben solange ich noch die verantwortung für die kinder trage verbieten, oder haben wir wenn wir in der türkei heiraten würden besser chancen das wir schnell zusammen sein können ? ich kann nicht schlafen bin nur noch nervös

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 06:35:49
hm ich lese gerade ich habe keinen eigenen Thread. Wie kann ich das schaffen ich habe das nicht anders gefunden

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Muleta am 17.02.2013 um 09:42:57
Die Chancen für die Erteilung des Visums steigen nicht, wenn bereits in der Türkei geheiratet wurde. Das bringt nichts.

Ohne Klage und Akteneinsicht ist in solchen Fällen nichts zu machen. Und dafür wirst Du vermutlich einen Anwalt brauchen, der Dir dann auch sagt, wo genau die Probleme/Abweichungen liegen.

Ohne Akten bleibt alles Spekulation und an sowas beteiligen wir uns hier im Forum nicht.

Und bitte: Erstmal die Gedanken etwas strukturieren und dann aufschreiben. Mit Absätzen! Solche "ich-schreibe-einfach-runter-was-mir-gerade-in-den-Sinn-kommt"-Texte kann niemand vernünftig lesen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von fons am 17.02.2013 um 10:18:05
Hallo!

Bitte keine doppelten threads . Wirst schon gelesen. Doppelpost gelöscht.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 10:29:01
Anwalt wird sowieso eingeschaltet das wir  als normalperson da nichts gegen Vorurteile  schaffen können haben wir ja deutlich erfahren müssen. Das wird dadurch nur sehr lang gezogen und verursacht unnötige Kosten.
Und natürlich bin ich durcheinander, weil ich das alles nicht mehr verstehen kann.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 10:54:31
ich habe noch eine Frage. Im Internet schreibt ein Anwalt dieses :

Sobald in Deutschland alle Voraussetzungen für eine Eheschließung geschaffen wurden und das örtliche Standesamt Ihnen den Eheschließungstermin bestätigt hat, besteht ein Anspruch auf die Erteilung des Heiratsvisums analog §§ 6 Abs.4, 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Das Recht, als Deutscher Staatsangehöriger mit seinem Ehegatten in Deutschland leben zu dürfen, ist verfassungsrechtlich geschützt, Art. 6 GG. 

Unsere Anmeldung zur Eheschließung am 28.12.12 lag dem Konsulat vor.

Wie vertragen sich diese Art. des GG ? zum Schutz der Familie, unsere Familie meine Kinder ich & Ibrahim leiden durch die Trennung, da wir kein normales Familienleben führen können.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Bayraqiano am 17.02.2013 um 10:58:35
Wenn aber ein Verdacht besteht, dass die Ehe nur dem Ehegatten einen Aufenthaltsrecht beschaffen soll, und eine eheliche LG nicht angestrebt wird (§27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG), ist das aber nicht vom GG abgedeckt.

Insofern muss man bei einer solchen Ablehnung klagen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 11:00:49
selbst die Standesbeamtin war sprachlos. Sie sagte mir das Standesamt prüft ausführlich ob eine Ehe geschlossen werden kann. Sie kann das ganze auch nicht verstehen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Bayraqiano am 17.02.2013 um 11:03:55
Das Standesamt prüft nur die formellen Eheschließungsvoraussetzungen. Für die ausländerrechtliche Seite ist man nicht zuständig. Nur weil es keine rechtlichen Bedenken gegen die Eheschließung selbst git heißt das noch lange nicht, dass die Behörden von einer ehelichen LG ausgehen müssen und entsprechend auch Visum und AE erteilen.


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 11:14:54
haben wir denn eine Chance auch bei einer Remonstration wenn er dann hoffentlich mal die Chance bekommt in ganzen Sätzen gehört zu werden ? Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 17.02.2013 um 12:32:03
Die Remonstration reicht er schriftlich ein, da wird niemand gehört.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Petersburger am 17.02.2013 um 12:34:48

MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 11:14:54:
Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben. 

Würde ich als Anwalt vermutlich auch erstmal sagen, um einen Mandanten zu bekommen.

Da ich aber kein Anwalt bin, halte ich eine solche Aussage ohne Kenntnis der Akten für ... mutig.
Um das nett zu formulieren.

Es würde mich nicht wundern, wenn dann nach Kenntnis der Aktenlage derselbe Anwalt ein wenig vorsichtiger formulieren würde.


Realistisch kann derzeit niemand aus der Ferne einschätzen, ob die Chancen für eine Remonstration gut oder schlecht oder überhaupt vorhanden sind.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 12:58:21
ich habe aber gelesen ich glaube hier im Forum das es vorkommt, das man nochmal vorsprechen kann bei der Botschaft ?
oder ist es sogar möglich das der Anwalt die Vollmacht erhält für uns die Remonstration zu machen. Ehrlich was kann ich machen ich habe doch die Kinder. Oder sollen wir direkt klagen , ich halte dieses getrennt sein so nicht mehr lange aus.   das sind jetzt schon 2,5 Jahre. Was ist der schnellste Weg? Kann denn das ganze an Vermutungen der Botschaft scheitern? Was soll ich nur machen  :'( ich kenne ihn doch wohl am besten, ich bin seit 2,5 Jahren jeden Tag in Kontakt durchgehend und seit 1,5 Jahren  ununterbrochen ausser  während der Arbeit zusammen. Wir beide gehen nicht raus, lediglich arbeiten und wenn mal einkaufen. Das kann doch ein Beamter über Papiere gar nicht beurteilen.  :'(das ist einfach unfair. Aktenlage sind die Worte die die Botschaft mit Ihren Worten schreibt, nicht die, die mein zuk. Mann gesagt hat.


[edit] nahezu gleichlautendes Doppelpost wurde gelöscht - =schweitzer=[/edit]

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Muleta am 17.02.2013 um 13:12:36

MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 11:14:54:
haben wir denn eine Chance auch bei einer Remonstration wenn er dann hoffentlich mal die Chance bekommt in ganzen Sätzen gehört zu werden ? Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben.


eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

(Exkurs: ich hab schon anwaltliche "Remonstrationen" gesehen, die bestanden aus einem Satz: 'Es wird um Übersendung eines Remonstrationsbescheides gebeten." Über die Sinnhaftigkeit muss sich dann jeder selbst Gedanken machen...)


MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 12:36:39:
Was soll ich nur machen 


wurde schon mehrfach gesagt: Klagen - es gibt überhaupt keine Alternative dazu und durch ('tschuldigung, aber so isses) rumjammern wird sich daran nichts ändern.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 13:18:05
das werden wir dann auch machen. klagen
Muleta schrieb am 17.02.2013 um 13:12:36:
eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

(Exkurs: ich hab schon anwaltliche "Remonstrationen" gesehen, die bestanden aus einem Satz: 'Es wird um Übersendung eines Remonstrationsbescheides gebeten." Über die Sinnhaftigkeit muss sich dann jeder selbst Gedanken machen...)


wurde schon mehrfach gesagt: Klagen - es gibt überhaupt keine Alternative dazu und durch ('tschuldigung, aber so isses) rumjammern wird sich daran nichts ändern.


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 13:30:29
<ICH WERDE WEGEN MEINEN KINDER DIESEN WEG GEHEN SEHR GERNE
MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 13:18:05:
das werden wir dann auch machen. klagen


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 17.02.2013 um 13:36:13
Und immer daran denken:

- Er hat das Visum beantragt.
- Er hat eine Ablehnung bekommen.
- Er klagt.

Allerdings kann der Anwalt von Dir gesucht werden, er kann auch die Klage einreichen und die Vollmacht seines Mandanten nachreichen. Denn dir sollte Dein Mann original unterschreiben und per Post schicken.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 13:44:13
vom Prinzip ja das stimmt, aber ....ich sehe das als unser beide Problem. Nicht seine Visumablehnung ,nein unser Leben unsere Ablehnung.. unser Leben wird uns  schwer gemacht auch das meiner Kinder.
Das Leben für 3 Menschen wird hier schwer gemacht. Und da das die Deutsche Botschaft ist und ich reinrassige Deutsche bin , werden wir auch einen Deutschen Anwalt nehmen.

Ich habe gerade noch in einem älteren Beitrag gelesen, das Remonstration doch auch bei Scheineheverdacht und eine eventuelles Gespräch sehr gut vorkommen kann. Und das diese Person auch beweisen konnte und sie nun endlich glücklich sein dürfen ::)

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Saxonicus am 17.02.2013 um 14:32:30
Die von Dir geschilderte Problematik
steht aber im Widerspruch mit Deinem Profil.


Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht:
Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche


Das solltest Du dann aber mal ändern/berichtigen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 14:39:37
ups ja ich  brauche eine Brille :)  geändert :) , vielen lieben Dank  :)=1361107950]Die von Dir geschilderte Problematik
steht aber im Widerspruch mit Deinem Profil.


Das solltest Du dann aber mal ändern/berichtigen.
[/quote]

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Saxonicus am 17.02.2013 um 14:44:13
Wenn Du schreibst Ehegatte von ehem. Ausländer/in, dann impliziert das, daß Dein Ehegatte Deutscher ist und damit wäre Dein Problem nicht vorhanden.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 17.02.2013 um 14:44:15

MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 13:44:13:
vom Prinzip ja das stimmt, aber ....ich sehe das als unser beide Problem. Nicht seine Visumablehnung ,nein unser Leben unsere Ablehnung.. unser Leben wird uns  schwer gemacht auch das meiner Kinder.


Das ist "gefühlt" richtig, aber letztlich bleibt es sein Antrag, und die Ablehnung ist an ihn gegangen.

Aber wenn es bei Gericht zur mündlichen Verhandlung kommt, wirst Du mit Sicherheit gehört, weil der Richter das zur Beurteilung braucht.



Zitat:
Das Leben für 3 Menschen wird hier schwer gemacht. Und da das die Deutsche Botschaft ist und ich reinrassige Deutsche bin , werden wir auch einen Deutschen Anwalt nehmen.


Das ist egal. Es muss nur jemand sein, der sich wirklich auskennt und beim VG in Berlin klagen kann.

Ein Anwalt, der ohne Akteneinsicht den Erfolg einer Remonstration "verspricht", hat jedenfalls keine Ahnung von der Problematik, sondern nur von den eigenen Kontoauszügen.




Zitat:
Ich habe gerade noch in einem älteren Beitrag gelesen, das Remonstration doch auch bei Scheineheverdacht und eine eventuelles Gespräch sehr gut vorkommen kann. Und das diese Person auch beweisen konnte und sie nun endlich glücklich sein dürfen ::)


Ja, ist schon vorgekommen. Es hat auch mal jemand 37 Millionen im Lotto gewonnen. Welche Schlüsse Du für Dein Problem aus einzelnen Beiträgen ziehst, musst Du wissen.

Er hat jedenfalls die Möglichkeit der Remonstration und der Klage.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 14:45:44
Ja stimmt da habe ich falsch oder zu schnell gelesen :) danke nochmals
Saxonicus schrieb am 17.02.2013 um 14:44:13:
Wenn Du schreibst Ehegatte von ehem. Ausländer/in, dann impliziert das, daß Dein Ehegatte Deutscher ist und damit wäre Dein Problem nicht vorhanden.


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 17.02.2013 um 15:04:40

Muleta schrieb am 17.02.2013 um 13:12:36:
eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

(Exkurs: ich hab schon anwaltliche "Remonstrationen" gesehen, die bestanden aus einem Satz: 'Es wird um Übersendung eines Remonstrationsbescheides gebeten." Über die Sinnhaftigkeit muss sich dann jeder selbst Gedanken machen...)


wurde schon mehrfach gesagt: Klagen - es gibt überhaupt keine Alternative dazu und durch ('tschuldigung, aber so isses) rumjammern wird sich daran nichts ändern.

rumjammern, ja wer sitzt den getrennt voneinander. Wir.
Die das entschieden haben, sitzten doch mit Ihren Familien schön zusammen und führen ein normales leben, die können doch diese demütigung uns gegenüber gar nicht nachvollziehen. Wir sind hilflos im Moment

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 18.02.2013 um 19:30:46
Wer kann mir sagen wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und man macht eine Remonstration und man bekommt das visum nicht. wie oft kann man einen neuen visumantrag stellen, weil das konsulat schreibt :Mein Antrag wurde abgelehnt. Ich bzw. mein Bevollmächtigter haben remonstriert. Was geschieht jetzt?

Die Botschaft wird aufgrund Ihrer Remonstration den  Sachverhalt erneut voll umfänglich betrachten.



1. Alternative

Sofern wir zum Ergebnis kommen, dass hier ein weiteres Gespräch helfen könnte, laden wir Sie erneut schriftlich zu einem Gepräch ein.

Sofern wir dabei Ihren Gründen folgen können, erhalten Sie ein Visum in der Regel am gleichen Tag.


Sofern wir Ihren Gründen nicht folgen können, erhalten Sie im Anschluss einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.   



2. Alternative

Sofern wir der Ansicht sind, dass unsere Entscheidung keines weiteren Gesprächs bedarf, erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.

Sie können auch alternativ einen neuen Antrag stellen. Hierbei sollten Sie besonders auf die vorherigen Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese dokumentarisch zu klären. Außerdem sollten Sie in diesem Fall überlegen, ob Sie Ihre zuvor eingelegte Remonstration zurückziehen.

weil laut meiner Logik kann man das alles doch auch ohne Klage schaffen mit viel Geduld aber ? Immer wieder neu einen Antrag stellen...was meinen die experten.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Saxonicus am 18.02.2013 um 19:37:57
Solange Ihr die Ablehnungsgründe für die Visumserteilung nicht entkräften könnt, macht es auch keinen Sinn einen neuen Visumsantrag zu stellen. Dann müßt Ihr es über den gerichtlichen Klageweg versuchen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 18.02.2013 um 19:44:29
aber unsere liebe ist ganz stark damit entkräften wir doch von alleine eigentlich... der anwalt sagte heute vor gericht das kann 1 oder gar zwei jahre dauern.. und viele kosten ca. 2.000 euro

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Saxonicus am 18.02.2013 um 19:52:14
Na ja, so ohne Grund und aus dem hohlen Bauch wird man das Visum kaum abgelehnt haben. Du solltest erst mal die Gründe, die zur Visumsablehnung geführt haben in Erfahrung bringen, damit Ihr sie gezielt entkräften könnt.

Bereits vorher einen neuen Antrag zu stellen ist wenig sinnvoll.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 18.02.2013 um 20:06:15

MONIKA IBRAHIM schrieb am 18.02.2013 um 19:44:29:
aber unsere liebe ist ganz stark damit entkräften wir doch von alleine eigentlich...


Ja, genau das müsst Ihr versuchen.


Zitat:
der anwalt sagte heute vor gericht das kann 1 oder gar zwei jahre dauern.. und viele kosten ca. 2.000 euro


Ja, das kann sein. Aber wenn Ihr das Visum wollt, dann muss er nach der Ablehnung klagen.

Eine Remonstration dauert zwei bis drei Monate und kostet nichts. Wenn Ihr da aber nicht gezielt vorgehen könnt, er also nicht gezielt schriftlich genau die Gründe der Ablehnung widerlegen kann, ist das nur ein Zeitverlust von zwei / drei Monaten. Das müsst Ihr entscheiden.

Und zur Klage müsste er sich entschließen, vermutlich bist Du dann für die Bezahlung zuständig. Wie lange es dauert, kann Dir niemand sagen - erst mal bekommt Dein Anwalt die Akte und die Begründungen für die Ablehnung, dann schickt er die Begründung für das Visum. Darauf kann dann wieder Botschaft (Auswärtiges Amt) und ggf. Ausländerbehörde antworten.

Falls sich das Verfahren zu Euren Gunsten neigt, kann das AA auch vorschlagen: Ihr zieht die Klage zurück, die Botschaft gibt das Visum. Das bedeutet, es geht dann schnell, aber Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Falls Ihr gewinnt, bezahlt das AA einen Teil Deiner Kosten (Gerichtskosten, teils Anwalt).

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Saxonicus am 18.02.2013 um 20:45:05

MONIKA IBRAHIM schrieb am 16.02.2013 um 20:45:47:
ich bin 13 jahre älter, geschieden und habe zwei kinder

Die Ablehnung begründet sich (höchstwahrscheinlich ?) auf diesen Umstand, da solche Verbindungen in islamischen Ländern weitgehend unüblich sind.

Deshalb geht man anscheinend davon aus, daß die Eheschließung lediglich zur Erlangung des Aufenthalts geplant ist.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 18.02.2013 um 22:21:10
das wissen wir beide , aber wir sind nicht andere und ich hoffe irgendwann werden die gesetzte sich ändern :-/

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 19.02.2013 um 05:37:06
Guten Morgen, ich konnte wieder nicht schlafen.

Ich habe einen für die Remonstration einen Brief von meiner Seele geschrieben und darum gebeten das wir erneut die Chance bekommen zusammenangehört werden dürfen.
Ibrahim hat die Reihenfolge der Botschaftsgänge niedergeschrieben und erklärt das wir wegen den Kindern hier leben wollen auf meinen Wunsch hin.

Jetzt überlege ich aber, wir haben keine genauen Gründe bezüglich der Ablehnung erhalten nur das es hinreichene Anhaltspunkte gibt. Geht eine Remonstration überhaupt wenn wir nur unsere Gefühle und unseren Weg schreiben den wir hatten.

oder besser das der Anwalt die Gründe der Ablehnung offen legt und wir dann remonstrieren?

oder die Remonstration abwarten, der Anwalt ist ja nebenbei auch eingeschaltet, dann wenn wieder abgelehnt werden sollte, weil wir eben mit unseren Schreiben noch nicht entkräften konnten, einen neuen Antrag versuchen weil wir ja dann die Gründe kennen und diese vesuchen alleine zu enträften ( Anwalt bleibt so lange eingschaltet , bis wir es geschafft haben )

hat jemand Erfahrung  :o


[edit]Folgepost :[/edit]
hinreichende Anhaltspunkte das er sich nur hier niederlassen möchte ist ja ganz falsch, da er mit mir in der Türkei ein leben aufbauen möchte und ich  das nicht kann , noch nicht , wegen der Kinder.
Somit ist das ja vom Konsulat eine Bauchablehnung die so nicht stimmt. Dafür habe ich genügend Zeugen, meine ganze Familie, Freunde kennen unsere ganze Geschichte das alles wegen der Kinder ist .

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 19.02.2013 um 10:30:29
Mit der Remonstration muss er die Gründe widerlegen, die zur Ablehnung geführt haben, und zwar ganz präzise und juristisch einwandfrei. Mit Gefühlen hat die Remonstration überhaupt nichts zu tun - die kann er äußern, das wird aber bei der Entscheidung ignoriert.

Es geht darum, dass er mit der Antragstellung behauptet, er wollte eine eheliche Lebensgemeinschaft herstellen. Die Informationen der Botschaft deuten darauf hin, dass er lediglich ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis haben will, an der Ehe selbst aber kein Interesse hat.

Genau dort muss er mit Belegen ansetzen.

Ansonsten: Wenn er das nicht kann, weil er die Ablehungsgründe nicht kennt, kann er auch sofort klagen.

Titel: Visum Eheschließung zu Unrecht abgelehnt. Suche Hilfe
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 28.02.2013 um 18:10:31
ich war heute beim Anwalt. Die Remonstration läuft. Meine Frage weil ich habe das nicht richtig vom Anwalt vertanden.

wir haben das Visum zur Eheschließung/ Familienzusammenführung beantragt in Ankara.

wenn es was ich nicht hoffe, weil ich hoffe wir können mit der Remonstration unsere Wahrheit zeigen,

falls es aber doch zu einer Kage kommt:( , sagte der Anwalt, Sie können auch in der Türkei heiraten dann würde er eben bei der Klage das Wort Visum Eheschließung / Famlienzusammenführung auf Familienzusammenführung ändern, aber ansonsten würde alles so weiter laufen.?? Stimmt das so ?

Aber ich denke dann muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden beimKonsulat auf Familienzusammenführung ? oder wie ? ehrlich ich verstehe nicht wie das geht , kann mir da jemand helfen?


Wie wäre das dann( das die Klage bestehen bleibt das ist mir klar ) :-/

Wir können alles wiederlegen und beweisen, Wir suchen nur den kürzesten weg um endlich nach2,7 Jahren zusammen sein zu können  :'(

[edit]@ MONIKA IBRAHIM

Du kannst einen Beitrag 15 Minuten ändern - nutze die
Zeit  :#s22:. Ich habe deine Beiträge zusammen gefügt.[/edit]

Titel: Re: Visum Eheschließung zu Unrecht abgelehnt. Suche Hilfe
Beitrag von Muleta am 28.02.2013 um 18:21:05
warum schreibst Du nicht in deinem alten Thread weiter? http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1361043948/35#35

Wenn zwischenzeitlich in der TK geheiratet wird, ist kein neuer Antrag erforderlich, da noch immer das gleiche Ziel verfolgt wird (nationales Visum aus familiären Gründen).

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 03.03.2013 um 07:57:37
Wie wird beim Versorungsausgleich nach Gehalt geguckt. Ich wohne im Moment Mietfrei, da meine Familie mich so unterstützt.
Wie viel ist die Regel für den Versorgungsausgleich , das es keinerlei Probleme dafür geben kann? Oder ist das immer unterschiedlich wegen dem Bundesland usw . ? Weiß das jemand ? Zählen auch Nebenjobs dazu ? Ich möchte nicht das dieses auch noch zu einem Problem werden kann und möchte mich dafür auf jeden Fall absichern,( ich überlege mir eine andere Arbeitsstelle zuzulegen, da es in meiner Firma Probleme gibt. )

Titel: Re: Visum Eheschließung zu Unrecht abgelehnt. Suche Hilfe
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 03.03.2013 um 08:00:19
Ich weiß nicht wie ich da weiterschreiben kann :( ;) Frauen und Technik ...das trifft auf mich zu :)
Muleta schrieb am 28.02.2013 um 18:21:05:
warum schreibst Du nicht in deinem alten Thread weiter? http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1361043948/35#35

Wenn zwischenzeitlich in der TK geheiratet wird, ist kein neuer Antrag erforderlich, da noch immer das gleiche Ziel verfolgt wird (nationales Visum aus familiären Gründen).


Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von lausi am 03.03.2013 um 08:54:59

MONIKA IBRAHIM schrieb am 03.03.2013 um 07:57:37:
Wie wird beim Versorungsausgleich nach Gehalt geguckt. Ich wohne im Moment Mietfrei, da meine Familie mich so unterstützt.
Wie viel ist die Regel für den Versorgungsausgleich , das es keinerlei Probleme dafür geben kann? Oder ist das immer unterschiedlich wegen dem Bundesland usw . ? Weiß das jemand ? Zählen auch Nebenjobs dazu ? Ich möchte nicht das dieses auch noch zu einem Problem werden kann und möchte mich dafür auf jeden Fall absichern,( ich überlege mir eine andere Arbeitsstelle zuzulegen, da es in meiner Firma Probleme gibt. )

Bist Du sicher, dass es Dir um den Versorgungsausgleich geht?
Das ist der Ausgleich der (u.a.)Rentanansprüche nach der Scheidung... bist Du schon verheiratet und willst Dich scheiden lassen?
Ansonsten kannst Du zB hier lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsausgleich

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 03.03.2013 um 09:14:11
[u]offf :) Verpflichungserklärung[/u] heist das :) ich musste als wir den Visumantrag gestellt haben 3 Gehaltsabrechungen vorlegen.
Jetzt wurde aber ja das Visum abgelehnt und wir werden in der Türkei deswegen heiraten weil unsere Papiere nur noch bis Mai 2013 gültig sind . Falls ich den Arbeitgeber wechseln werde, und die Ausländerbehörde dann noch einmal 3 neue Gehaltsabrechnungen wünscht, dafür frage ich... wie hoch MUSS mein Gehalt sein, das keine Probleme auftreten können , dafür  :o

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von erne am 03.03.2013 um 10:33:23

MONIKA IBRAHIM schrieb am 03.03.2013 um 09:14:11:
wie hoch MUSS mein Gehalt sein, das keine Probleme auftreten können


das du Deutsche bist, muss der LU in der Regel nicht gesichert werden.
Somit ist dann dein Gehalt/Einkommen irrelevant

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Miss_Chris am 03.03.2013 um 12:04:05
Hallo Monika

Von mir wurden auch Einkommensnachweise von der ABH verlangt sowie auch Mietvertrag und das Scheidungsurteil der ersten Ehe.Es ist aber tatsãchlich so, dass es für die FZF uninteressant ist bzw sein sollte, was du verdienst, wenn du Deutsche bist.
Ich hab in der Türkei geheiratet, weil es meiner Meinung nach problemloser ist... :o

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 03.03.2013 um 17:30:33
ist es auch , problemloser.die dame der außländerbehörde meinte besser hier und jetzt haben wir die probleme. aber wir werden uns nun in der türkei das ja wort geben:). ach wir haben ehrlich nur probleme gehabt.ich hoffe das wenn ich eine neue arbeitsstelle habe nicht doch noch wieder ein neues problem haben werde ;) insallah

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 12.04.2013 um 17:14:35
Hallo
suche dringend einen Rat von Experten die mir eine Sichere Antwort geben koennen.
Wir befinden uns noch im Remonstrationsverfahren. Wir wissen noch nichtsss neues. Die Auslaenderbehörde hat mir gesagt, besser die Remonstration abwarten noch nicht vorher Heiraten da der Visumantrag ja auf Eheschliessung war. Dann waere alles wie nicht mehr gültig und alles müsste neu. Wir haben beinahe Angst beim Konsulat nachzufragen um erneut Probleme zu bekommen. Darum bitte ich um Experten rat wie koennen wir endlich auf schnellstem Weg UNSER gemeinsames Leben haben .
Danke

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 12.04.2013 um 18:06:58
Ist also das Visum ein anderes weil bei den Merkblaettern steht Eheschliessung/ Ehegattennachzug und für mich hört sich das nach dem selben Visum an. Es ist genug wir sind bald 3 Jahre zusammen und doch getrennt voneinander ımmer und immer wieder

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Bayraqiano am 12.04.2013 um 18:10:32
es wäre kein Neuantrag nötig, weil es immer noch auf das selbe hinauslaufen würde. Dir ist aber schon mehrfach in dem Thread gesagt worden, dass ihr mit einer Eheschließung in der Türkei keine neuen Fakten schaffen werdet, weil der Scheineheverdacht immer noch im Raum steht. Auch die Remonstration wird nichts ändern (wurde Dir auch mehrmals gesagt), da hilft nur klagen.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 12.04.2013 um 19:48:05
das habe ich auch verstanden, was mich verunsichert ist nur das die auslaenderbehörde mir sagte ein neuer Antrag müsse gestellt werden.. wir lassen uns unser! Leben von einer Behörde schwer machen das ist unglaublich und wir wollen nicht noch mehr Steine, darum erneut meine Frage

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von reinhard am 13.04.2013 um 20:00:22
Aber genau diese Fragen sind doch mehrfach beantwortet worden. Wenn Du unsicher bist, lies einfach die Antworten oben. Nochmal das Gleiche fragen bringt Dir keine neue Antwort.

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 23.04.2013 um 15:01:50
Hallo liebe Experten
Meine Frage. Wie können wir dem Konsulat das Beweisen, dass wir eine Eheliche Lebensgemeinschaft führen werden und die Eheschließung nicht dem Einreisezweck dient  ? Wer hat Tips dazu wie wir das noch Beweisen können schriftlich, das wir aus Liebe heiraten wenn wir nicht gelassen werden Ihnen das Real zu beweisen. Wie können wir das schaffen diese Falsche Aussage zu entkräften?

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von erne am 23.04.2013 um 18:34:55

MONIKA IBRAHIM schrieb am 23.04.2013 um 15:01:50:
Meine Frage. Wie können wir dem Konsulat das Beweisen, 

das ist gar nicht mehr möglich ... Antrag abgewiesen, Remonstration läuft.
Hat diese keinen Erfolg, könnt Ihr klagen (und da muss das Gericht und nicht die AV überzeugt werden).

Heiratet Ihr und stellt dann einen neuen Antrag auf FZF zum Ehegatten, dann sind die Karten ein bisschen neu gemischt.
Die bereits bekannten Fakten bleiben ja Fakt (Altersunterschied etc...).
Am sichersten wäre das Leben in ehelicher LG in seinem Land, um dann "irgendwann" wieder umzuziehen.
Wann "irgendwann" ist, weiss ich nicht, aber nicht in ein paar Wochen.

Alles andere hängt vom Einzelfall ab, da kann man kein Kochrezept vorlegen.
Fakt ist: Die AV und/oder ABH haben Zweifel an ehelicher LG.
Ihr konntet diese Zweifel nicht zerstreuen.


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.