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VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN (Gelesen: 22.138 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 17.02.2013 um 12:34:48
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 11:14:54:
Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben. 

Würde ich als Anwalt vermutlich auch erstmal sagen, um einen Mandanten zu bekommen.

Da ich aber kein Anwalt bin, halte ich eine solche Aussage ohne Kenntnis der Akten für ... mutig.
Um das nett zu formulieren.

Es würde mich nicht wundern, wenn dann nach Kenntnis der Aktenlage derselbe Anwalt ein wenig vorsichtiger formulieren würde.


Realistisch kann derzeit niemand aus der Ferne einschätzen, ob die Chancen für eine Remonstration gut oder schlecht oder überhaupt vorhanden sind.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #16 - 17.02.2013 um 12:58:21
 
ich habe aber gelesen ich glaube hier im Forum das es vorkommt, das man nochmal vorsprechen kann bei der Botschaft ?
oder ist es sogar möglich das der Anwalt die Vollmacht erhält für uns die Remonstration zu machen. Ehrlich was kann ich machen ich habe doch die Kinder. Oder sollen wir direkt klagen , ich halte dieses getrennt sein so nicht mehr lange aus.   das sind jetzt schon 2,5 Jahre. Was ist der schnellste Weg? Kann denn das ganze an Vermutungen der Botschaft scheitern? Was soll ich nur machen  weinend ich kenne ihn doch wohl am besten, ich bin seit 2,5 Jahren jeden Tag in Kontakt durchgehend und seit 1,5 Jahren  ununterbrochen ausser  während der Arbeit zusammen. Wir beide gehen nicht raus, lediglich arbeiten und wenn mal einkaufen. Das kann doch ein Beamter über Papiere gar nicht beurteilen.  weinenddas ist einfach unfair. Aktenlage sind die Worte die die Botschaft mit Ihren Worten schreibt, nicht die, die mein zuk. Mann gesagt hat.


Änderung:
nahezu gleichlautendes Doppelpost wurde gelöscht - =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 17.02.2013 um 13:11:04 von schweitzer »  
 
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Muleta
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Antwort #17 - 17.02.2013 um 13:12:36
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 11:14:54:
haben wir denn eine Chance auch bei einer Remonstration wenn er dann hoffentlich mal die Chance bekommt in ganzen Sätzen gehört zu werden ? Der Anwalt sagte mir als ich kurz mit Ihm telefoniert habe das wir auch für eine Remonstration hohe Chancen haben.


eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

(Exkurs: ich hab schon anwaltliche "Remonstrationen" gesehen, die bestanden aus einem Satz: 'Es wird um Übersendung eines Remonstrationsbescheides gebeten." Über die Sinnhaftigkeit muss sich dann jeder selbst Gedanken machen...)

MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 12:36:39:
Was soll ich nur machen 


wurde schon mehrfach gesagt: Klagen - es gibt überhaupt keine Alternative dazu und durch ('tschuldigung, aber so isses) rumjammern wird sich daran nichts ändern.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #18 - 17.02.2013 um 13:18:05
 
das werden wir dann auch machen. klagen Muleta schrieb am 17.02.2013 um 13:12:36:
eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

(Exkurs: ich hab schon anwaltliche "Remonstrationen" gesehen, die bestanden aus einem Satz: 'Es wird um Übersendung eines Remonstrationsbescheides gebeten." Über die Sinnhaftigkeit muss sich dann jeder selbst Gedanken machen...)


wurde schon mehrfach gesagt: Klagen - es gibt überhaupt keine Alternative dazu und durch ('tschuldigung, aber so isses) rumjammern wird sich daran nichts ändern.

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Antwort #19 - 17.02.2013 um 13:30:29
 
<ICH WERDE WEGEN MEINEN KINDER DIESEN WEG GEHEN SEHR GERNE MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 13:18:05:
das werden wir dann auch machen. klagen

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Antwort #20 - 17.02.2013 um 13:36:13
 
Und immer daran denken:

- Er hat das Visum beantragt.
- Er hat eine Ablehnung bekommen.
- Er klagt.

Allerdings kann der Anwalt von Dir gesucht werden, er kann auch die Klage einreichen und die Vollmacht seines Mandanten nachreichen. Denn dir sollte Dein Mann original unterschreiben und per Post schicken.
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Antwort #21 - 17.02.2013 um 13:44:13
 
vom Prinzip ja das stimmt, aber ....ich sehe das als unser beide Problem. Nicht seine Visumablehnung ,nein unser Leben unsere Ablehnung.. unser Leben wird uns  schwer gemacht auch das meiner Kinder.
Das Leben für 3 Menschen wird hier schwer gemacht. Und da das die Deutsche Botschaft ist und ich reinrassige Deutsche bin , werden wir auch einen Deutschen Anwalt nehmen.

Ich habe gerade noch in einem älteren Beitrag gelesen, das Remonstration doch auch bei Scheineheverdacht und eine eventuelles Gespräch sehr gut vorkommen kann. Und das diese Person auch beweisen konnte und sie nun endlich glücklich sein dürfen Augenrollen
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« Zuletzt geändert: 17.02.2013 um 13:54:43 von MONIKA IBRAHIM »  
 
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Antwort #22 - 17.02.2013 um 14:32:30
 
Die von Dir geschilderte Problematik
steht aber im Widerspruch mit Deinem Profil.

Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht:
Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Das solltest Du dann aber mal ändern/berichtigen.
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MONIKA IBRAHIM
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Antwort #23 - 17.02.2013 um 14:39:37
 
ups ja ich  brauche eine Brille Smiley  geändert Smiley , vielen lieben Dank  Smiley=1361107950]Die von Dir geschilderte Problematik
steht aber im Widerspruch mit Deinem Profil.


Das solltest Du dann aber mal ändern/berichtigen.
[/quote]
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Antwort #24 - 17.02.2013 um 14:44:13
 
Wenn Du schreibst Ehegatte von ehem. Ausländer/in, dann impliziert das, daß Dein Ehegatte Deutscher ist und damit wäre Dein Problem nicht vorhanden.
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Antwort #25 - 17.02.2013 um 14:44:15
 
MONIKA IBRAHIM schrieb am 17.02.2013 um 13:44:13:
vom Prinzip ja das stimmt, aber ....ich sehe das als unser beide Problem. Nicht seine Visumablehnung ,nein unser Leben unsere Ablehnung.. unser Leben wird uns  schwer gemacht auch das meiner Kinder.


Das ist "gefühlt" richtig, aber letztlich bleibt es sein Antrag, und die Ablehnung ist an ihn gegangen.

Aber wenn es bei Gericht zur mündlichen Verhandlung kommt, wirst Du mit Sicherheit gehört, weil der Richter das zur Beurteilung braucht.


Zitat:
Das Leben für 3 Menschen wird hier schwer gemacht. Und da das die Deutsche Botschaft ist und ich reinrassige Deutsche bin , werden wir auch einen Deutschen Anwalt nehmen.


Das ist egal. Es muss nur jemand sein, der sich wirklich auskennt und beim VG in Berlin klagen kann.

Ein Anwalt, der ohne Akteneinsicht den Erfolg einer Remonstration "verspricht", hat jedenfalls keine Ahnung von der Problematik, sondern nur von den eigenen Kontoauszügen.



Zitat:
Ich habe gerade noch in einem älteren Beitrag gelesen, das Remonstration doch auch bei Scheineheverdacht und eine eventuelles Gespräch sehr gut vorkommen kann. Und das diese Person auch beweisen konnte und sie nun endlich glücklich sein dürfen Augenrollen


Ja, ist schon vorgekommen. Es hat auch mal jemand 37 Millionen im Lotto gewonnen. Welche Schlüsse Du für Dein Problem aus einzelnen Beiträgen ziehst, musst Du wissen.

Er hat jedenfalls die Möglichkeit der Remonstration und der Klage.
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Antwort #26 - 17.02.2013 um 14:45:44
 
Ja stimmt da habe ich falsch oder zu schnell gelesen Smiley danke nochmals Saxonicus schrieb am 17.02.2013 um 14:44:13:
Wenn Du schreibst Ehegatte von ehem. Ausländer/in, dann impliziert das, daß Dein Ehegatte Deutscher ist und damit wäre Dein Problem nicht vorhanden.

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Antwort #27 - 17.02.2013 um 15:04:40
 
Muleta schrieb am 17.02.2013 um 13:12:36:
eine Remonstration ist bei Scheineheverdacht vollkommen aussichtslos. Und er wird auch nicht nochmal angehört dabei - das ist ein rein schriftliches Verfahren. Und wenn man dafür noch nicht mal weiß, was in den Befragungsprotokollen drin steht, dann kann man auch schriftlich nichts Brauchbares dagegen äußern. Ein Anwalt kann natürlich eine Remonstration machen, aber der kennt dann auch nicht die Akte und kann auch von Euch wenig erzählen

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rumjammern, ja wer sitzt den getrennt voneinander. Wir.
Die das entschieden haben, sitzten doch mit Ihren Familien schön zusammen und führen ein normales leben, die können doch diese demütigung uns gegenüber gar nicht nachvollziehen. Wir sind hilflos im Moment
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Antwort #28 - 18.02.2013 um 19:30:46
 
Wer kann mir sagen wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und man macht eine Remonstration und man bekommt das visum nicht. wie oft kann man einen neuen visumantrag stellen, weil das konsulat schreibt :Mein Antrag wurde abgelehnt. Ich bzw. mein Bevollmächtigter haben remonstriert. Was geschieht jetzt?

Die Botschaft wird aufgrund Ihrer Remonstration den  Sachverhalt erneut voll umfänglich betrachten.



1. Alternative

Sofern wir zum Ergebnis kommen, dass hier ein weiteres Gespräch helfen könnte, laden wir Sie erneut schriftlich zu einem Gepräch ein.

Sofern wir dabei Ihren Gründen folgen können, erhalten Sie ein Visum in der Regel am gleichen Tag.


Sofern wir Ihren Gründen nicht folgen können, erhalten Sie im Anschluss einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.   



2. Alternative

Sofern wir der Ansicht sind, dass unsere Entscheidung keines weiteren Gesprächs bedarf, erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.

Sie können auch alternativ einen neuen Antrag stellen. Hierbei sollten Sie besonders auf die vorherigen Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese dokumentarisch zu klären. Außerdem sollten Sie in diesem Fall überlegen, ob Sie Ihre zuvor eingelegte Remonstration zurückziehen.

weil laut meiner Logik kann man das alles doch auch ohne Klage schaffen mit viel Geduld aber ? Immer wieder neu einen Antrag stellen...was meinen die experten.
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Antwort #29 - 18.02.2013 um 19:37:57
 
Solange Ihr die Ablehnungsgründe für die Visumserteilung nicht entkräften könnt, macht es auch keinen Sinn einen neuen Visumsantrag zu stellen. Dann müßt Ihr es über den gerichtlichen Klageweg versuchen.
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