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einreisesperre,abshiebungskosten,shengen (Gelesen: 26.479 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 28.12.2012 um 21:14:50
 
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
warum nicht fur auslander ?

Weil ein Land oder eine Gruppe von Ländern Gesetze für die eigenen Bürger macht.

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
ich habe doch das recht zu reisen egal in welches schengen land

Hast Du nicht.
Du kannst bei der Einreise an der Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.
Ich nicht, denn ich habe ein Recht auf die Einreise nach Deutschland..

Wenn Du zudem im Visumverfahren wahre Angaben gemacht hast und im Moment die Einreisevoraussetzungen erfüllst, dann ist das richtig.
Hast Du aber bereits beim Visumantrag gelogen, also bewußt falsche Angaben gemacht, dann ist Deine Annahme völlig falsch. Das ist eine der oben genannten "bestimmten Voraussetzungen".

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
das ist unrecht.( fur mich).

Ist es nicht.

Denn Du leidest dann unter dieser Folge Deines eigenen Fehlverhaltens in der ferneren Vergangenheit sowie unter den Folgen Deines Nichtstuns heute oder in Zukunft, wenn Du nämlich keinen Befristungsantrag stellst.

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
fur einen land wie deutshland sind doch pfennig...

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
welche garantie bekomme ich

Ich brauche keine Nachweise mehr, daß Dein Anspruchsdenken funktioniert.

Daß der deutsche Steuerzahler an vielen Stellen für andere zahlt, heißt ja nicht, daß es ihm egal ist wofür.
Lies mal § 66 AufenthG. Das war früher § 84 AuslG.

Du bekommst keine Garantie, daß irgendeine Zahlung Deine Chancen auf eine schnelle Lösung verbessert.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befristung Deiner Sperre gegeben sind - und dazu zählt die Begleichung der Kosten nicht - hast Du das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Rein menschlich dürfte es klar sein: Wo jemand nach Ermessen entscheidet, ist guter Wille nicht schädlich.

Bekommst Du keine solche Entscheidung, kannst Du Dein Recht vor Gericht einklagen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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tayoal
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Antwort #16 - 29.12.2012 um 10:56:28
 
fur reinhard :
ich war in Deutschland als Student seit 1999.wegen einige taten auslanderbehörder wollen mir keine verlängerung machen und haben und haben mir gebettet Deutschland zu verlassen ( April 2002) aber ich hatte einen Termin beim Gericht in Berlin wegen geldfälschung sagen wir zb am Juni 2002. ich habe wirklich Deutschland verlassen wie die auslanderbehörder mir anfordert.bis dann geflogen nach Schweden wo ich illegal war und das bis ende 2003.ich wollte nach Marokko reisen mit falsche dokument und wollte einfach einen Auto kaufen in Deutschland.bin zurück nach Deutschland mit Absicht nur Auto kaufen und weg.was ist passiert ich war in einer Kaufmagazine wo war eine schlägerei zwischen ein Araber und Sicherheit und hat ihnen verletzt und Wegelauft.sie dachten dass wir zusammen waren und das war mein Freund und ich kenne ihn überhaupt nicht.Polizei haben mich festgenommen nur so.als sie haben mich Fingerprint sie entdecken meine wahrliche angaben.und weil ich war nicht beim Gericht in Berlin war wegen mich Haftbefehl.war in gafagniss in Berlin in alt moabit fast 4 Monaten wegen das und am ende ich war unschuldig (war ein zufällig Kontrolle und damals hatte auch Haftbefehl wegen was anderes und haben bei mir falschgeld gefunden und selbst ich weiss überhaupt nicht wer hat mich betrugt oder wie ich sie gekriegt ) also ich war unschuldig aber Amtsgericht wollen mir nicht bezahlen die 4 Monaten die ich war in gefangniss nur so.sie sagen hatte gemeldet beim ihnen .wie denn ? ich hab doch Deutschland verlassen aber leider ich konnte das nicht beweisen.sofort nach diese 4 Monaten hatte noch Haftbefehl in Darmstadt dort war wegen die tat fast 7 Monaten und Amtsgericht mir urteilt 2 Jahre Bewährung.nachstes Tag haben mich abgeschoben ohne mich nichts zu sagen .habe alle Sache von mir verloren und das kostet bestimmt noch mehr als die kosten von abschiebungs aber leider man so was nicht beweisen. also insgesamt fast 11 Monaten und die waren keine abschiebungshafte.4 monaten wegen geldfalschung und 7 monaten wegen betrug.

fur petersburger : siehst aus wie sie schreiben und analysieren dass sie haben Gosse Erfahrung und auch wissen und gratuliere ich ihnen. aber trotzdem ist es nicht so alles was sie schreiben weil leider es gibt viele taten die kann man sie nicht beweisen und Amtsgericht oder behörden sie glauben nur an Akten und beweise.sie schreiben zb dass ich falsche angaben gegeben. wo denn ? in welcher Punkt ? in Antrag steht nicht die frage zb welcher Land hat ihnen abgeschoben oder so was oder muss ich selbst alles erzählen obwohl keiner gefragt hat ? und ich leide wirklich wegen mein fehlverhaltniss weil war nicht so bezogen aber ich leide überhaupt nicht  von meinem nixtun wie sie denken.ich versuch das zu erledigen wegen meiner Familie wenn das klappt ist gut wenn nicht dann ist auch nicht so shlimm.man kann auch reisen woanderes in urlaub.und wer weiss vielleicht in die zukunft vieles verandert..........
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reinhard
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Antwort #17 - 29.12.2012 um 12:31:45
 
Für mich sieht es so aus, dass Du weder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile hast. Es kann also sein, dass noch eine Reststrafe offen ist. Es kann auch sein, dass nichts mehr offen ist.

Du versuchst aber gar nicht, die einzelnen Vorgänge zu schildern, Du versuchst Dich zu rechtfertigen. Das kannst Du gerne machen, es sind aber keine Informationen dabei, die für eine Antwort wichtig sind.

Ich hatte nur nach Urteilen gefragt, nach nichts anderem. Falls Du diese Information nicht geben kannst oder willst, muss Du selbst rausfinden, ob noch eine Reststrafe offen ist. Eine Abschiebung kann auch erfolgen, wenn noch eine Strafe offen ist.
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tayoal
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Antwort #18 - 29.12.2012 um 12:43:47
 
sie haben recht.ich habe  weder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile. wie kann ich denn wissen oder wo erfahre ich dass ich noch eine restestraffe? die informationnen die ich hier schreibe ist einfach damit ihnen oder noch andere besucher hier die vielleicht haben so was erlebt wissen.ich weiss die sind nicht so wichtig weil sie nichts anderen und weil hier ist nur ein forum und nicht ein Gericht.
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Antwort #19 - 29.12.2012 um 12:51:16
 
Du kannst an die jeweiligen Staatsanwaltschaften schreiben und fragen, ob gegen Dich noch ein Haftbefehl vorliegt.
Am besten legst Du eine Kopie Deines Ausweises bei.
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Antwort #20 - 29.12.2012 um 13:06:32
 
danke vinzent2m. in welcher form shreibe ich ? gibts einen besonderes antrag ?
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reinhard
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Antwort #21 - 29.12.2012 um 13:36:38
 
Einfach einen ganz normalen Brief. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen.
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Antwort #22 - 29.12.2012 um 18:41:31
 
habe hier noch einige themen gelesen von vershiedene leute aus verschieden lander und viele auch sie fanden dass es gibt keine gerechtigkeit in deutshland und denke mal uberall gibts so was besonderes wenn auslander kommt aus 3 oder 4 welt oder ...... die gerechtigkeit mit jemand der kommt aus (.....) ist nicht wie der kommt aus (........) und hier in forum gibts auch viele deutshen die sind juristen oder rechsanwalte oder sie haben was zu tun mit auslander .sie geben immer recht fur  eure justiz obwohl ist die wahrheit nicht so.........
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reinhard
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Antwort #23 - 30.12.2012 um 12:41:44
 
Du musst aber auch daran denen, dass rund 90 % aller AusländerInnen in Deutschland mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht (meistens NE) hier leben und vollkommen zufrieden mit dem System sind. Die Ausländerbehörde haben nur mit rund 10 % ihrer "Kunden" Arbeit. Und von denen beschweren sich natürlich einige hier im Forum.

Deshalb entsteht vielleicht ein falscher Eindruck, dass die Mehrheit die Gesetze ungerecht findet.

Es nützt Dir aber nichts: Du musst in Deinem eigenen Fall sytematisch vorgehen. Im ersten Schritt musst Du alle Informationen sammeln, im zweiten entscheiden was Du machen willst und im dritten Schritt alles beantragen, was Du haben willst.

Ob die Gesetze gut sind oder nicht - andere haben wir nicht.
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Antwort #24 - 30.12.2012 um 14:06:03
 
wenn 90 % haben keine Probleme gehabt und nichts zu tun mit Justiz dann bestimmt sie haben keine Ahnung ob gibt Gerechtigkeit oder nicht.und wenn die Mehrheit von die 10 % finden was anderes dann die Wahrheit ist so : es gibt keine 100% Gerechtigkeit. vom meiner Erfahrung ich finde das trotzdem Deutschland ist einer der besten Länder von Menschenrechts. und Gesetz in Deutschland ist viel viel besser als Gesetz in meiner Heimatland.ich schreibte das nur dass sie wissen auch dass eure behörden nicht immer recht sind.
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Antwort #25 - 01.01.2013 um 13:02:27
 
habe noch fuhrungszeugnis vom polizei bekommen da steht keine angaben. heisst das dass meine taten nicht so schlimm  und schlecht waren  ?
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Antwort #26 - 01.01.2013 um 14:32:19
 
Von welcher Polizei genau hast Du was genau bekommen?
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Antwort #27 - 02.01.2013 um 08:57:58
 
entschuldigung.war nicht vom Polizei sondern von Bundesamt für Justiz .in Bonn. da steht keine Eintragung in Inhalt.
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Antwort #28 - 02.01.2013 um 09:01:27
 
fur vinzent2m : habe gefragt beim stadtanwaltshaft und sie ahben mir geantwortet dass ich beim auslanderbehode wenden. so war ihr antwor :

leider können wir Ihre Fragen nicht mehr beantworten, da hier keine Unterlagen über Sie
vorhanden sind.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrichstraße 219 in 10958 Berlin
oder an das zuständige Gericht.
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Vinzent2m
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Antwort #29 - 02.01.2013 um 09:15:21
 
was genau hast Du denn gefragt. Bitte genaue Formulierung benennen.
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