tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:warum nicht fur auslander ?
Weil ein Land oder eine Gruppe von Ländern Gesetze
für die eigenen Bürger macht.
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:ich habe doch das recht zu reisen egal in welches schengen land
Hast Du nicht.
Du kannst bei der Einreise an der Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.
Ich nicht, denn ich habe ein Recht auf die Einreise nach Deutschland..
Wenn Du zudem im Visumverfahren wahre Angaben gemacht hast und im Moment die Einreisevoraussetzungen erfüllst, dann ist das richtig.
Hast Du aber bereits beim Visumantrag gelogen, also bewußt falsche Angaben gemacht, dann ist Deine Annahme völlig falsch. Das ist eine der oben genannten "bestimmten Voraussetzungen".
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:das ist unrecht.( fur mich).
Ist es nicht.
Denn Du leidest dann unter dieser Folge
Deines eigenen Fehlverhaltens in der ferneren Vergangenheit sowie unter den Folgen Deines Nichtstuns heute oder in Zukunft, wenn Du nämlich keinen Befristungsantrag stellst.
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:fur einen land wie deutshland sind doch pfennig...
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:welche garantie bekomme ich
Ich brauche keine Nachweise mehr, daß Dein Anspruchsdenken funktioniert.
Daß der deutsche Steuerzahler an vielen Stellen für andere zahlt, heißt ja nicht, daß es ihm egal ist wofür.
Lies mal § 66
AufenthG. Das war früher § 84
AuslG.
Du bekommst
keine Garantie, daß irgendeine Zahlung Deine Chancen auf eine schnelle Lösung verbessert.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befristung Deiner Sperre gegeben sind - und dazu zählt die Begleichung der Kosten nicht - hast Du das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Rein menschlich dürfte es klar sein: Wo jemand nach Ermessen entscheidet, ist guter Wille nicht schädlich.
Bekommst Du keine solche Entscheidung, kannst Du Dein Recht vor Gericht einklagen.