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einreisesperre,abshiebungskosten,shengen (Gelesen: 26.359 mal)
tayoal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 02.01.2013 um 09:54:56
 
Vinzent2m schrieb am 02.01.2013 um 09:15:21:
was genau hast Du denn gefragt. Bitte genaue Formulierung benennen.



sehr Geehrte frau,herrn,

mein name : xxxxx. war abgeshoben am 2004. ich will reisen nach deutshland aber ich habe einen reisesperre unbefristet.ich hoffe alles erledigen. erstens bekamm ich auskunft ( AZR Gezetz ) wo steht meine aktenzeichen.


aktenzeichen in Landesamt  xxxxxxx : xxxxxxxx

aktenzeichen in Landesamt fur burger u ordnungsangel. xxxxxxxxx


ich hatte gern von ihnen auskunft bekommen uber meine straftaten und urteile und gibts noch uber mich Reststraffe oder Haftbefehl ? und wenn moglich ist die name und adresse von meiner rechsanwaltin die war fur meinen tat weil nach soviel jahre hab alles vergessen.

freue mich auf eure antwort.
mit freundlichen grussen



Sehr geehrter xxxxxxxx,
leider können wir Ihre Fragen nicht mehr beantworten, da hier keine Unterlagen über Sie
vorhanden sind.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrichstraße 219 in 10958 Berlin
oder an das zuständige Gericht.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxx

Zentrale Auskunftsstelle
der Berliner Vollzugsanstalten
bei der JVA Moabit

Alt-Moabit 12, 10559 Berlin

Tel.: 030 9014 5656
Intern:    914 5656
Fax:  030 9014 5666
Mail: auskunft@zast-justizvollzug.berlin.de
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #31 - 02.01.2013 um 10:17:54
 
Die Antwort erfolgte von der JVA und nicht von der Staatsanwaltschaft.

Hast Du Dein Schreiben denn überhaupt an die Staatsanwaltschaft Berlin adressiert : Turmstraße 91  10559 Berlin
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tayoal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 02.01.2013 um 10:24:47
 
Vinzent2m schrieb am 02.01.2013 um 10:17:54:
Die Antwort erfolgte von der JVA und nicht von der Staatsanwaltschaft.

Hast Du Dein Schreiben denn überhaupt an die Staatsanwaltschaft Berlin adressiert : Turmstraße 91  10559 Berlin



danke sehr. mit einfach email .geht nicht ?
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tayoal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #33 - 02.01.2013 um 11:12:45
 
noch eine frage bitte ? bekomme ich meine Straftaten und urteilen nur von einer staatsanwaltschaft ? wenn  ich Straftaten und urteilen von verschiedene staatsanwaltschaft ? dann was machen ?
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reinhard
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Antwort #34 - 02.01.2013 um 11:28:02
 
Am besten schreibst Du jeder Staatsanwaltschaft, die eine Akte von Dir hat, einen Brief. Du kannst das auch gleichzeitig per Mail schicken, ich würde aber immer einen Brief mit einer Passkopie schicken (falls sie eine Mail nicht beantworten wollen, die kann ja auch von Deinem Nachbarn kommen...).

Wichtig ist, dass Du alles ganz systematisch machst, immer Kopien ordentlich abheftest und alle Namen, Adressen, Termine sehr sorgfältig aufschreibst. Tu am besten alles in einen Ordner, so dass Du dort immer nachsehen kannst und alle Informationen immer gut geordnet sind.
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tayoal
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Antwort #35 - 02.01.2013 um 12:52:52
 
ich wollte auch wissen meine Straftaten und urteilen daswegen habe ich bekommen meine Führungszeugnis von Justiz ich dachte dass alles über meine Straftaten da steht aber es war leer kein Inhalt. heisst das dass alles ist gelöscht ? und wenn ja dann ist nicht auch gelöscht beim staatsanwaltschaft ?
und wenn nein ( sind immer gespeichert ) dann wozu wird mich das helfen meine Straftaten und urteilen zu kriegen ? hilft das beim Ausländergehörter ? mein Ziel ist meine einreisesperre löschen. was meinen sie ?
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Saxonicus
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Antwort #36 - 02.01.2013 um 13:08:07
 
tayoal schrieb am 29.12.2012 um 12:43:47:
ich habeweder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile. 

Es ist für mich nicht vorstellbar, daß da Gerichtsurteile ergangen sein sollen und Freiheitsstrafen verbüßt worden sind, ohne das der Betroffene die entsprechende Dokumente oder zumindest eine Abschrift derselben erhalten haben soll ?

Selbst in der "DDR" erhielten die, aus politischen Gründen Inhaftierten, bei ihrer Entlassung aus der Haft einen Entlassungsschein.

Schließlich dürfte er doch auch einen Anwalt gehabt haben, der Zugang zu den Akten hatte und über entsprechende Kopien verfügen dürfte.

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tayoal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #37 - 02.01.2013 um 13:24:10
 
für saxonicus :
ich habe jetzt weder Straftaten noch urteile.damals sie haben mir immer gegeben Dokument wo alles steht. fast 10 Jahre vorbei und weil ich hatte niemals ausprobiert alles zu erledigen weil ich habe nichts mehr zu tun in Deutschland daswegen habe alles verloren.ich habe auch vergessen wie meine rechtsanwältin heisst.ich habe gefragt nach ihrer Name beim JVA Berlin aber sie antworten dass sie nicht wissen.
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reinhard
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Antwort #38 - 02.01.2013 um 13:31:20
 
Den Antrag auf Befristung hast Du ja Anfang November gestellt, der läuft also.

Die Briefe an die Staatsanwaltschaft solltest Du jetzt abschicken. Ich glaube, es hilft Dir, wenn Du alle Informationen so vollständig wie möglich hast. Du wirst nicht mehr alles zusammen bekommen, aber was Du besorgen kannst solltest Du jetzt besorgen.

Rechne damit, dass es viele Monate dauert, bis alles zusammen ist.
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Antwort #39 - 02.01.2013 um 13:36:40
 
fur reinhard :
Antrag die ich am november geschickt  war als e mail. ist das gültig ? oder es muss schriftlich sein ?
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reinhard
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Antwort #40 - 02.01.2013 um 14:07:12
 
Per E-Mail wird es nicht funktionieren, die Behörde wartet sicherlich, bis Dein Brief mit der Pass-Kopie angekommen ist.

Wie schon oben geschrieben: Immer gleichzeitig einen Brief schicken, sonst passiert nichts.

Du solltest immer doppelt so viel tun wie eigentlich nötig, wenn Du Erfolg haben willst. Versuch immer, es für die andere Seite so einfach wie möglich zu machen (= versuch niemals, es für Dich so einfach wie möglich zu machen).
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Antwort #41 - 02.01.2013 um 14:20:20
 
danke.mogen versuch alles zu schicken.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #42 - 04.01.2013 um 10:22:57
 
wissen sie bitte vom wem bekommt man auskünfte über Haftbefehl ?
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reinhard
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Antwort #43 - 04.01.2013 um 10:38:26
 
Vom Bundesverwaltungsamt. Das liefert Dir einen Zettel, auf dem alle Sperren und Haftbefehle draufstehen - allerdings nur die reine Information, dass es einen Haftbefehl gibt (und von wem beantragt).

Nennt sich Selbstauskunft, aber ich denke, das kennst Du schon. Da steht es mit drauf.
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Antwort #44 - 04.01.2013 um 10:46:50
 
diese Auskunft  (AZR) vom bundesverwaltungsamt habe ich schon bekommen. da steht kein haftbefehl. heisst das dass kein haftbefehl über mich gibt ?
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