tayoal schrieb am 28.12.2012 um 17:53:13:ist auch unrecht dass man reiseverbot in so viele lander.
Ist es nicht.
"Schengen" ist nicht für Ausländer gemacht, sondern für die Einwohner. Die können frei und ohne Grenzkontrollen reisen.
Die übergroße Mehrheit der "Nicht-Schengen-Einwohner" hat ebenso Vorteile davon.
Wenige spezielle Gruppen haben Nachteile.
Ich hatte mal einen Russen vor mir, der sich bitterlich beklagt hat. Er hatte sich zur (russischen) Steuervermeidung jeweils drei Monate im Jahr in Deutschland, Litauen und Estland aufgehalten. Damit war er weniger als sechs Monate in RUS ...
Als Litauen und Estland Schengenstaaten wurden, entfiel die Geschichte.
Gleiches (Nachteile) gilt für Leute mit Gesetzesverstößen im Lebenslauf.
Wo ist da Unrecht?
Stelle halt Deinen Befristungsantrag.
Willst Du guten Willen auf Behördenseite erreichen, weist Du einerseits darauf hin, daß diese Entscheidung nicht von einer Begleichung der Abschiebekosten abhängig ist und auch nicht gemacht werden darf, andererseits kannst Du ja Begleichung wenigstens eines Teilbetrages anbieten.
Dann ist da guter Wille auch auf Deiner Seite erkennbar, was einer für Dich positiven Entscheidung ...