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einreisesperre,abshiebungskosten,shengen (Gelesen: 26.446 mal)
tayoal
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27.12.2012 um 19:50:59
 
guten tag.
haben sie alle vielen dank fur ihre raten und mithilfe.
war abgeshoben nach meiner heimatland (Marokko) 10 jahre bevor wegen einige dummheit (bin selbst shuldig) war einen jahr in gefangniss und dann abgeshoben mit sicherheitsbegleitung. kurz danach bin ich nach russland eingereist wo ich bis jetzt lebe und arbeite und hier geheiratet.also ich habe nix mehr zu tun in deutshland. ich habe in deutshland keine familie.kein arbeit .keine frau also zuruck nach deutshland habe niemals daran noch gedacht.nur 7 jahre bevor wollte ich nach finnland als tourist reisen und habe eine ablehnung bekommt.grund war : mein name ist in system (SIS) also ich war entausht dachte hatte landesverbot nur von deutshland aber verbot in ganzen shengen stadten.nach 8 jahre wollte nochmal als tourist reisen nach poland dann kamm ich nochmal ablehnung ( bevor ich beantragt  habe, bekamm ich eine SIS auskunft wo steht dass mein name steht menr nicht da weil ist 8 jahre vorbei ) und die grund diesemal war (6. Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen.) also dieser mitgleid ist bestimmt deutshland.ich war in botshfat in moskau und haben mir gegeben einen antrag fur AZ gesetz oder so was die man kriegt von bundesvervaltungsamt in koeln.sie haben mich kurz danach genatwortet und da steht dass ich eine unbefristete wirkung fur meine abshiebung und wenn ich sie befristet machen will muss ich an die auslanderbehorder wenden und mit ihnen das erledigen. versuchte ich in kontakt mit auslanderbehorder aber bis jetzt kein antwort bekommen ( fast einen monat bevor ).habe so viel gelesen hier vom vershieden leute zb abshiebungskosten und so was. was denken sie oder was meinen sie muss ich die abshiebungskosten bezahlen obwohl sind shon 10 jahre vorbei und gibts die moglichkeit dass die wirkungbefristet in alle shengn stadten ausser deutshland ?  und was ich hoffe, weil ehrlich gesagt  das lohnt nicht zu bezahlen so viel kosten damit einfach eine antrag fur visum beantargt und man weiss nicht bekommt man ein tourist visum oder nicht.ich denke mal wer muss so viel geld bezahlen damit zuruck nach deutshland ist der personn der hat ein ehepartner oder familie in deutshland.mein ziel ist einfach als tourist zu reisen nach einige sdaaten in europa in meinem urlaub mit meiner frau und das was.gibts eine losung . danke fur alle
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reinhard
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Antwort #1 - 27.12.2012 um 19:56:28
 
Wenn Du bei der Ausländerbehörde den Antrag auf Befristung der Sperre vor einem Monat gestellt hast (Ende November? Anfang Dezember?), kannst Du jetzt noch nicht mit einer Antwort rechnen. Das dauert viel länger.

Die Bezahlung der Abschiebekosten ist eine zweite Sache. Viele Ausländerbehörden wollen zwar erst über die Befristung entscheiden, wenn die Kosten bezahlt sind, das dürfen sie aber eigentlich nicht. Es sind zwei getrennte Fragen.

Auch wenn die Sperre gelöscht ist, kann jedes Mitgliedsland von Schengen einen Visumantrag ablehnen.
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Antwort #2 - 27.12.2012 um 20:00:35
 
tayoal schrieb am 27.12.2012 um 19:50:59:
weil ehrlich gesagtdas lohnt nicht zu bezahlen so viel kosten

Übersetzt: Laß die dummen Deutschen doch auf den Kosten sitzen!

Habe ich das falsch verstanden?
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Antwort #3 - 27.12.2012 um 20:05:03
 
Die dummen Europäer haben das genau so in der Rückführungsrichtlinie festgeschrieben. Da kann man es den Abgeschobenen wohl jetzt nicht zum Vorwurf machen, dass sie das auch nutzen.
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Antwort #4 - 27.12.2012 um 20:23:17
 
ich habe noch kein antrag gestellt ich warte immer noch auf die antwort welcher sacharbeiter ist fur meine sache ist.und sie haben recht man kann immer eine ablehnung bekommen aber ich will nicht mehr eine ablehung bekommen mit solche grunden.
und fur sie ( peterburger ) die deutshen sind keine dummen.ich wollte einfach sagen dass stoht nicht zu bezahlen warum ? weil das war nicht meine entsheidung mich abshieben und noch mit sicherheitsbegleitung und noch was sie haben mich kein besheid gesagt wann ich werde abgeshoben einfach von gefangniss nach flughafen.ich habe alles was ich zu hause verloren hab nix genommen.ich sag die wahrheit.denken sie ist das auch recht ?
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Muleta
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Antwort #5 - 27.12.2012 um 20:32:02
 
Doch, es war Deine Entscheidung, dass eine begleitete Abschiebung durchgeführt wurde: Du hast als Krimineller Dein Aufenthaltsrecht in Deutschland verloren. Was erwartest Du da? Dass man Dir die Chance gibt, nochmal abzutauchen?!? Nein, das ist dann völlig richtig eine Abschiebung mit Begleitung. Das ist nur die Konsequenz deiner eigenen Taten.
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Antwort #6 - 27.12.2012 um 21:08:02
 
kein mensch ist fehler frei. mir ist schlecht als ich daran erinnere.das war meine fehler und ich denke mal ich war gut bestraft.jetzt ich fuhre eine ruhiges leben und es mir geht sehr gut habe meine studium forgestzt in russland diplom bekommen habe hier familie und arbeit.alles in ordnung.meine frau hat immer visum bekommen fur egal welches land und sie will nicht ohne mich reisen und daswegen ich versuch alles zu korigieren.
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Antwort #7 - 27.12.2012 um 21:59:56
 
Deswegen auch meine Frage.

Grundsätzlich ist die Begleichung der Kosten keine Voraussetzung für eine Befristung/Aufhebung der Sperre.


Wer allerdings von jemandem etwas will, sollte nicht nur die eigene Seite sehen.
Vor allem dann, wenn er auf der anderen Seite guten Willen erwartet.
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Antwort #8 - 28.12.2012 um 11:42:13
 
tayoal schrieb am 27.12.2012 um 21:08:02:
daswegen ich versuch alles zu korigieren.



Dann ist es nur wichtig, dass Du ganz systematisch vorgehst. Und rechne damit, dass alles lange dauert.

Du kannst bei jedem Schritt hier nachfragen. Dann ist es gut, immer ein oder zwei Wochen die Antworten zu lesen. Hier im Forum sind verschiedene Menschen, die einen antworten schnell, die anderen korrigieren oder ergänzen das dann nach ein paar Tagen.
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Antwort #9 - 28.12.2012 um 17:53:13
 
fur (Reinard) ob das zeit dauert mir ist shon klar .ich eile auch nicht. wenn alles in ordnung wird dann werde ich die sacharbeiter und die personnen die entsheidung treffen sehr dankbar.wenn das klappt nicht ist dann werde ich ihnen verstehen .mein ziel wie gesagt ist nicht umziehen nach europa sondern nur ein paar tagen ab und zu als tourist mit seiner familie und damals shengen staaten waren nicht 26 oder 27.ist auch unrecht dass man reiseverbot in so viele lander.
fur (peterburger ):ich sehe nicht nur meine seite  sondern auch die andere seite die wie gesagt haben ich erwarte auf sie  gute willen und hoffe dass ich nicht enthausht werde.
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Antwort #10 - 28.12.2012 um 18:28:58
 
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 17:53:13:
ist auch unrecht dass man reiseverbot in so viele lander.

Ist es nicht.

"Schengen" ist nicht für Ausländer gemacht, sondern für die Einwohner. Die können frei und ohne Grenzkontrollen reisen.

Die übergroße Mehrheit der "Nicht-Schengen-Einwohner" hat ebenso Vorteile davon.

Wenige spezielle Gruppen haben Nachteile.

Ich hatte mal einen Russen vor mir, der sich bitterlich beklagt hat. Er hatte sich zur (russischen) Steuervermeidung jeweils drei Monate im Jahr in Deutschland, Litauen und Estland aufgehalten. Damit war er weniger als sechs Monate in RUS ...

Als Litauen und Estland Schengenstaaten wurden, entfiel die Geschichte.

Gleiches (Nachteile) gilt für Leute mit Gesetzesverstößen im Lebenslauf.

Wo ist da Unrecht?


Stelle halt Deinen Befristungsantrag.

Willst Du guten Willen auf Behördenseite erreichen, weist Du einerseits darauf hin, daß diese Entscheidung nicht von einer Begleichung der Abschiebekosten abhängig ist und auch nicht gemacht werden darf, andererseits kannst Du ja Begleichung wenigstens eines Teilbetrages anbieten.

Dann ist da guter Wille auch auf Deiner Seite erkennbar, was einer für Dich positiven Entscheidung ...
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Antwort #11 - 28.12.2012 um 18:35:40
 
ist eigentlich noch eine Reststrafe offen?
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Antwort #12 - 28.12.2012 um 19:04:37
 
warum nicht fur auslander ? warum nennet man also visum fur touristen in shengen lander shengenvisum. zb bin kein einwohner sondern auslander und bekomm ich tourist visum fur deutshland.ich habe doch das recht zu reisen egal in welches schengen land. und als ich bekamm ablehnung 2 mal von vershiedene lander die grund war nur einreiseeperre von deutshland. und wenn in die zukunft schengen lander werden 50 oder 100 dann bekomm ich noch verbot in alle lander.das ist unrecht.( fur mich).
bis jetzt habe keine ahnung fur die kosten oder vieviel sind es aber bestimmt nicht zu wenig ( fur mich ) aber fur einen land wie deutshland sind doch pfennig...
und wenn ich anbiete auch einen teil zu bezahlen.welche garantie bekomme ich dass meine meine einreisesperre loschen oder befristet machen ? ist doch richtig dass ich bezahle auch was.wird unrecht wenn ich nicht bezahlen wird.
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Antwort #13 - 28.12.2012 um 19:05:47
 
ist eigentlich noch eine Reststrafe offen?

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Antwort #14 - 28.12.2012 um 20:14:36
 
tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:05:47:
ich denke mal nein.


Was war denn das Urteil (wie viele Monate Gefängnis)?

Wie lange warst Du tatsächlich im Gefängnis?
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