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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
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Beitrag begonnen von tayoal am 27.12.2012 um 19:50:59

Titel: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 27.12.2012 um 19:50:59
guten tag.
haben sie alle vielen dank fur ihre raten und mithilfe.
war abgeshoben nach meiner heimatland (Marokko) 10 jahre bevor wegen einige dummheit (bin selbst shuldig) war einen jahr in gefangniss und dann abgeshoben mit sicherheitsbegleitung. kurz danach bin ich nach russland eingereist wo ich bis jetzt lebe und arbeite und hier geheiratet.also ich habe nix mehr zu tun in deutshland. ich habe in deutshland keine familie.kein arbeit .keine frau also zuruck nach deutshland habe niemals daran noch gedacht.nur 7 jahre bevor wollte ich nach finnland als tourist reisen und habe eine ablehnung bekommt.grund war : mein name ist in system (SIS) also ich war entausht dachte hatte landesverbot nur von deutshland aber verbot in ganzen shengen stadten.nach 8 jahre wollte nochmal als tourist reisen nach poland dann kamm ich nochmal ablehnung ( bevor ich beantragt  habe, bekamm ich eine SIS auskunft wo steht dass mein name steht menr nicht da weil ist 8 jahre vorbei ) und die grund diesemal war (6. Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen.) also dieser mitgleid ist bestimmt deutshland.ich war in botshfat in moskau und haben mir gegeben einen antrag fur AZ gesetz oder so was die man kriegt von bundesvervaltungsamt in koeln.sie haben mich kurz danach genatwortet und da steht dass ich eine unbefristete wirkung fur meine abshiebung und wenn ich sie befristet machen will muss ich an die auslanderbehorder wenden und mit ihnen das erledigen. versuchte ich in kontakt mit auslanderbehorder aber bis jetzt kein antwort bekommen ( fast einen monat bevor ).habe so viel gelesen hier vom vershieden leute zb abshiebungskosten und so was. was denken sie oder was meinen sie muss ich die abshiebungskosten bezahlen obwohl sind shon 10 jahre vorbei und gibts die moglichkeit dass die wirkungbefristet in alle shengn stadten ausser deutshland ?  und was ich hoffe, weil ehrlich gesagt  das lohnt nicht zu bezahlen so viel kosten damit einfach eine antrag fur visum beantargt und man weiss nicht bekommt man ein tourist visum oder nicht.ich denke mal wer muss so viel geld bezahlen damit zuruck nach deutshland ist der personn der hat ein ehepartner oder familie in deutshland.mein ziel ist einfach als tourist zu reisen nach einige sdaaten in europa in meinem urlaub mit meiner frau und das was.gibts eine losung . danke fur alle

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 27.12.2012 um 19:56:28
Wenn Du bei der Ausländerbehörde den Antrag auf Befristung der Sperre vor einem Monat gestellt hast (Ende November? Anfang Dezember?), kannst Du jetzt noch nicht mit einer Antwort rechnen. Das dauert viel länger.

Die Bezahlung der Abschiebekosten ist eine zweite Sache. Viele Ausländerbehörden wollen zwar erst über die Befristung entscheiden, wenn die Kosten bezahlt sind, das dürfen sie aber eigentlich nicht. Es sind zwei getrennte Fragen.

Auch wenn die Sperre gelöscht ist, kann jedes Mitgliedsland von Schengen einen Visumantrag ablehnen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Petersburger am 27.12.2012 um 20:00:35

tayoal schrieb am 27.12.2012 um 19:50:59:
weil ehrlich gesagtdas lohnt nicht zu bezahlen so viel kosten

Übersetzt: Laß die dummen Deutschen doch auf den Kosten sitzen!

Habe ich das falsch verstanden?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Muleta am 27.12.2012 um 20:05:03
Die dummen Europäer haben das genau so in der Rückführungsrichtlinie festgeschrieben. Da kann man es den Abgeschobenen wohl jetzt nicht zum Vorwurf machen, dass sie das auch nutzen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 27.12.2012 um 20:23:17
ich habe noch kein antrag gestellt ich warte immer noch auf die antwort welcher sacharbeiter ist fur meine sache ist.und sie haben recht man kann immer eine ablehnung bekommen aber ich will nicht mehr eine ablehung bekommen mit solche grunden.
und fur sie ( peterburger ) die deutshen sind keine dummen.ich wollte einfach sagen dass stoht nicht zu bezahlen warum ? weil das war nicht meine entsheidung mich abshieben und noch mit sicherheitsbegleitung und noch was sie haben mich kein besheid gesagt wann ich werde abgeshoben einfach von gefangniss nach flughafen.ich habe alles was ich zu hause verloren hab nix genommen.ich sag die wahrheit.denken sie ist das auch recht ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Muleta am 27.12.2012 um 20:32:02
Doch, es war Deine Entscheidung, dass eine begleitete Abschiebung durchgeführt wurde: Du hast als Krimineller Dein Aufenthaltsrecht in Deutschland verloren. Was erwartest Du da? Dass man Dir die Chance gibt, nochmal abzutauchen?!? Nein, das ist dann völlig richtig eine Abschiebung mit Begleitung. Das ist nur die Konsequenz deiner eigenen Taten.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 27.12.2012 um 21:08:02
kein mensch ist fehler frei. mir ist schlecht als ich daran erinnere.das war meine fehler und ich denke mal ich war gut bestraft.jetzt ich fuhre eine ruhiges leben und es mir geht sehr gut habe meine studium forgestzt in russland diplom bekommen habe hier familie und arbeit.alles in ordnung.meine frau hat immer visum bekommen fur egal welches land und sie will nicht ohne mich reisen und daswegen ich versuch alles zu korigieren.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Petersburger am 27.12.2012 um 21:59:56
Deswegen auch meine Frage.

Grundsätzlich ist die Begleichung der Kosten keine Voraussetzung für eine Befristung/Aufhebung der Sperre.


Wer allerdings von jemandem etwas will, sollte nicht nur die eigene Seite sehen.
Vor allem dann, wenn er auf der anderen Seite guten Willen erwartet.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 28.12.2012 um 11:42:13

tayoal schrieb am 27.12.2012 um 21:08:02:
daswegen ich versuch alles zu korigieren.



Dann ist es nur wichtig, dass Du ganz systematisch vorgehst. Und rechne damit, dass alles lange dauert.

Du kannst bei jedem Schritt hier nachfragen. Dann ist es gut, immer ein oder zwei Wochen die Antworten zu lesen. Hier im Forum sind verschiedene Menschen, die einen antworten schnell, die anderen korrigieren oder ergänzen das dann nach ein paar Tagen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 28.12.2012 um 17:53:13
fur (Reinard) ob das zeit dauert mir ist shon klar .ich eile auch nicht. wenn alles in ordnung wird dann werde ich die sacharbeiter und die personnen die entsheidung treffen sehr dankbar.wenn das klappt nicht ist dann werde ich ihnen verstehen .mein ziel wie gesagt ist nicht umziehen nach europa sondern nur ein paar tagen ab und zu als tourist mit seiner familie und damals shengen staaten waren nicht 26 oder 27.ist auch unrecht dass man reiseverbot in so viele lander.
fur (peterburger ):ich sehe nicht nur meine seite  sondern auch die andere seite die wie gesagt haben ich erwarte auf sie  gute willen und hoffe dass ich nicht enthausht werde.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Petersburger am 28.12.2012 um 18:28:58

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 17:53:13:
ist auch unrecht dass man reiseverbot in so viele lander.

Ist es nicht.

"Schengen" ist nicht für Ausländer gemacht, sondern für die Einwohner. Die können frei und ohne Grenzkontrollen reisen.

Die übergroße Mehrheit der "Nicht-Schengen-Einwohner" hat ebenso Vorteile davon.

Wenige spezielle Gruppen haben Nachteile.

Ich hatte mal einen Russen vor mir, der sich bitterlich beklagt hat. Er hatte sich zur (russischen) Steuervermeidung jeweils drei Monate im Jahr in Deutschland, Litauen und Estland aufgehalten. Damit war er weniger als sechs Monate in RUS ...

Als Litauen und Estland Schengenstaaten wurden, entfiel die Geschichte.

Gleiches (Nachteile) gilt für Leute mit Gesetzesverstößen im Lebenslauf.

Wo ist da Unrecht?


Stelle halt Deinen Befristungsantrag.

Willst Du guten Willen auf Behördenseite erreichen, weist Du einerseits darauf hin, daß diese Entscheidung nicht von einer Begleichung der Abschiebekosten abhängig ist und auch nicht gemacht werden darf, andererseits kannst Du ja Begleichung wenigstens eines Teilbetrages anbieten.

Dann ist da guter Wille auch auf Deiner Seite erkennbar, was einer für Dich positiven Entscheidung ...

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tiggger am 28.12.2012 um 18:35:40
ist eigentlich noch eine Reststrafe offen?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 28.12.2012 um 19:04:37
warum nicht fur auslander ? warum nennet man also visum fur touristen in shengen lander shengenvisum. zb bin kein einwohner sondern auslander und bekomm ich tourist visum fur deutshland.ich habe doch das recht zu reisen egal in welches schengen land. und als ich bekamm ablehnung 2 mal von vershiedene lander die grund war nur einreiseeperre von deutshland. und wenn in die zukunft schengen lander werden 50 oder 100 dann bekomm ich noch verbot in alle lander.das ist unrecht.( fur mich).
bis jetzt habe keine ahnung fur die kosten oder vieviel sind es aber bestimmt nicht zu wenig ( fur mich ) aber fur einen land wie deutshland sind doch pfennig...
und wenn ich anbiete auch einen teil zu bezahlen.welche garantie bekomme ich dass meine meine einreisesperre loschen oder befristet machen ? ist doch richtig dass ich bezahle auch was.wird unrecht wenn ich nicht bezahlen wird.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 28.12.2012 um 19:05:47
ist eigentlich noch eine Reststrafe offen?

ich denke mal nein.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 28.12.2012 um 20:14:36

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:05:47:
ich denke mal nein.


Was war denn das Urteil (wie viele Monate Gefängnis)?

Wie lange warst Du tatsächlich im Gefängnis?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Petersburger am 28.12.2012 um 21:14:50

tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
warum nicht fur auslander ?

Weil ein Land oder eine Gruppe von Ländern Gesetze für die eigenen Bürger macht.


tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
ich habe doch das recht zu reisen egal in welches schengen land

Hast Du nicht.
Du kannst bei der Einreise an der Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.
Ich nicht, denn ich habe ein Recht auf die Einreise nach Deutschland..

Wenn Du zudem im Visumverfahren wahre Angaben gemacht hast und im Moment die Einreisevoraussetzungen erfüllst, dann ist das richtig.
Hast Du aber bereits beim Visumantrag gelogen, also bewußt falsche Angaben gemacht, dann ist Deine Annahme völlig falsch. Das ist eine der oben genannten "bestimmten Voraussetzungen".


tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
das ist unrecht.( fur mich).

Ist es nicht.

Denn Du leidest dann unter dieser Folge Deines eigenen Fehlverhaltens in der ferneren Vergangenheit sowie unter den Folgen Deines Nichtstuns heute oder in Zukunft, wenn Du nämlich keinen Befristungsantrag stellst.


tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
fur einen land wie deutshland sind doch pfennig...


tayoal schrieb am 28.12.2012 um 19:04:37:
welche garantie bekomme ich

Ich brauche keine Nachweise mehr, daß Dein Anspruchsdenken funktioniert.

Daß der deutsche Steuerzahler an vielen Stellen für andere zahlt, heißt ja nicht, daß es ihm egal ist wofür.
Lies mal § 66 AufenthG. Das war früher § 84 AuslG.

Du bekommst keine Garantie, daß irgendeine Zahlung Deine Chancen auf eine schnelle Lösung verbessert.
Sofern die Voraussetzungen für eine Befristung Deiner Sperre gegeben sind - und dazu zählt die Begleichung der Kosten nicht - hast Du das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Rein menschlich dürfte es klar sein: Wo jemand nach Ermessen entscheidet, ist guter Wille nicht schädlich.

Bekommst Du keine solche Entscheidung, kannst Du Dein Recht vor Gericht einklagen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 29.12.2012 um 10:56:28
fur reinhard :
ich war in Deutschland als Student seit 1999.wegen einige taten auslanderbehörder wollen mir keine verlängerung machen und haben und haben mir gebettet Deutschland zu verlassen ( April 2002) aber ich hatte einen Termin beim Gericht in Berlin wegen geldfälschung sagen wir zb am Juni 2002. ich habe wirklich Deutschland verlassen wie die auslanderbehörder mir anfordert.bis dann geflogen nach Schweden wo ich illegal war und das bis ende 2003.ich wollte nach Marokko reisen mit falsche dokument und wollte einfach einen Auto kaufen in Deutschland.bin zurück nach Deutschland mit Absicht nur Auto kaufen und weg.was ist passiert ich war in einer Kaufmagazine wo war eine schlägerei zwischen ein Araber und Sicherheit und hat ihnen verletzt und Wegelauft.sie dachten dass wir zusammen waren und das war mein Freund und ich kenne ihn überhaupt nicht.Polizei haben mich festgenommen nur so.als sie haben mich Fingerprint sie entdecken meine wahrliche angaben.und weil ich war nicht beim Gericht in Berlin war wegen mich Haftbefehl.war in gafagniss in Berlin in alt moabit fast 4 Monaten wegen das und am ende ich war unschuldig (war ein zufällig Kontrolle und damals hatte auch Haftbefehl wegen was anderes und haben bei mir falschgeld gefunden und selbst ich weiss überhaupt nicht wer hat mich betrugt oder wie ich sie gekriegt ) also ich war unschuldig aber Amtsgericht wollen mir nicht bezahlen die 4 Monaten die ich war in gefangniss nur so.sie sagen hatte gemeldet beim ihnen .wie denn ? ich hab doch Deutschland verlassen aber leider ich konnte das nicht beweisen.sofort nach diese 4 Monaten hatte noch Haftbefehl in Darmstadt dort war wegen die tat fast 7 Monaten und Amtsgericht mir urteilt 2 Jahre Bewährung.nachstes Tag haben mich abgeschoben ohne mich nichts zu sagen .habe alle Sache von mir verloren und das kostet bestimmt noch mehr als die kosten von abschiebungs aber leider man so was nicht beweisen. also insgesamt fast 11 Monaten und die waren keine abschiebungshafte.4 monaten wegen geldfalschung und 7 monaten wegen betrug.

fur petersburger : siehst aus wie sie schreiben und analysieren dass sie haben Gosse Erfahrung und auch wissen und gratuliere ich ihnen. aber trotzdem ist es nicht so alles was sie schreiben weil leider es gibt viele taten die kann man sie nicht beweisen und Amtsgericht oder behörden sie glauben nur an Akten und beweise.sie schreiben zb dass ich falsche angaben gegeben. wo denn ? in welcher Punkt ? in Antrag steht nicht die frage zb welcher Land hat ihnen abgeschoben oder so was oder muss ich selbst alles erzählen obwohl keiner gefragt hat ? und ich leide wirklich wegen mein fehlverhaltniss weil war nicht so bezogen aber ich leide überhaupt nicht  von meinem nixtun wie sie denken.ich versuch das zu erledigen wegen meiner Familie wenn das klappt ist gut wenn nicht dann ist auch nicht so shlimm.man kann auch reisen woanderes in urlaub.und wer weiss vielleicht in die zukunft vieles verandert..........

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 29.12.2012 um 12:31:45
Für mich sieht es so aus, dass Du weder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile hast. Es kann also sein, dass noch eine Reststrafe offen ist. Es kann auch sein, dass nichts mehr offen ist.

Du versuchst aber gar nicht, die einzelnen Vorgänge zu schildern, Du versuchst Dich zu rechtfertigen. Das kannst Du gerne machen, es sind aber keine Informationen dabei, die für eine Antwort wichtig sind.

Ich hatte nur nach Urteilen gefragt, nach nichts anderem. Falls Du diese Information nicht geben kannst oder willst, muss Du selbst rausfinden, ob noch eine Reststrafe offen ist. Eine Abschiebung kann auch erfolgen, wenn noch eine Strafe offen ist.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 29.12.2012 um 12:43:47
sie haben recht.ich habe  weder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile. wie kann ich denn wissen oder wo erfahre ich dass ich noch eine restestraffe? die informationnen die ich hier schreibe ist einfach damit ihnen oder noch andere besucher hier die vielleicht haben so was erlebt wissen.ich weiss die sind nicht so wichtig weil sie nichts anderen und weil hier ist nur ein forum und nicht ein Gericht.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Vinzent2m am 29.12.2012 um 12:51:16
Du kannst an die jeweiligen Staatsanwaltschaften schreiben und fragen, ob gegen Dich noch ein Haftbefehl vorliegt.
Am besten legst Du eine Kopie Deines Ausweises bei.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 29.12.2012 um 13:06:32
danke vinzent2m. in welcher form shreibe ich ? gibts einen besonderes antrag ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 29.12.2012 um 13:36:38
Einfach einen ganz normalen Brief. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 29.12.2012 um 18:41:31
habe hier noch einige themen gelesen von vershiedene leute aus verschieden lander und viele auch sie fanden dass es gibt keine gerechtigkeit in deutshland und denke mal uberall gibts so was besonderes wenn auslander kommt aus 3 oder 4 welt oder ...... die gerechtigkeit mit jemand der kommt aus (.....) ist nicht wie der kommt aus (........) und hier in forum gibts auch viele deutshen die sind juristen oder rechsanwalte oder sie haben was zu tun mit auslander .sie geben immer recht fur  eure justiz obwohl ist die wahrheit nicht so.........

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 30.12.2012 um 12:41:44
Du musst aber auch daran denen, dass rund 90 % aller AusländerInnen in Deutschland mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht (meistens NE) hier leben und vollkommen zufrieden mit dem System sind. Die Ausländerbehörde haben nur mit rund 10 % ihrer "Kunden" Arbeit. Und von denen beschweren sich natürlich einige hier im Forum.

Deshalb entsteht vielleicht ein falscher Eindruck, dass die Mehrheit die Gesetze ungerecht findet.

Es nützt Dir aber nichts: Du musst in Deinem eigenen Fall sytematisch vorgehen. Im ersten Schritt musst Du alle Informationen sammeln, im zweiten entscheiden was Du machen willst und im dritten Schritt alles beantragen, was Du haben willst.

Ob die Gesetze gut sind oder nicht - andere haben wir nicht.

Titel: Re: Einreisesperre,Abschiebungskosten,Schengen
Beitrag von tayoal am 30.12.2012 um 14:06:03
wenn 90 % haben keine Probleme gehabt und nichts zu tun mit Justiz dann bestimmt sie haben keine Ahnung ob gibt Gerechtigkeit oder nicht.und wenn die Mehrheit von die 10 % finden was anderes dann die Wahrheit ist so : es gibt keine 100% Gerechtigkeit. vom meiner Erfahrung ich finde das trotzdem Deutschland ist einer der besten Länder von Menschenrechts. und Gesetz in Deutschland ist viel viel besser als Gesetz in meiner Heimatland.ich schreibte das nur dass sie wissen auch dass eure behörden nicht immer recht sind.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 01.01.2013 um 13:02:27
habe noch fuhrungszeugnis vom polizei bekommen da steht keine angaben. heisst das dass meine taten nicht so schlimm  und schlecht waren  ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 01.01.2013 um 14:32:19
Von welcher Polizei genau hast Du was genau bekommen?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 08:57:58
entschuldigung.war nicht vom Polizei sondern von Bundesamt für Justiz .in Bonn. da steht keine Eintragung in Inhalt.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 09:01:27
fur vinzent2m : habe gefragt beim stadtanwaltshaft und sie ahben mir geantwortet dass ich beim auslanderbehode wenden. so war ihr antwor :

leider können wir Ihre Fragen nicht mehr beantworten, da hier keine Unterlagen über Sie
vorhanden sind.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrichstraße 219 in 10958 Berlin
oder an das zuständige Gericht.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Vinzent2m am 02.01.2013 um 09:15:21
was genau hast Du denn gefragt. Bitte genaue Formulierung benennen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 09:54:56

Vinzent2m schrieb am 02.01.2013 um 09:15:21:
was genau hast Du denn gefragt. Bitte genaue Formulierung benennen.



sehr Geehrte frau,herrn,

mein name : xxxxx. war abgeshoben am 2004. ich will reisen nach deutshland aber ich habe einen reisesperre unbefristet.ich hoffe alles erledigen. erstens bekamm ich auskunft ( AZR Gezetz ) wo steht meine aktenzeichen.


aktenzeichen in Landesamt  xxxxxxx : xxxxxxxx

aktenzeichen in Landesamt fur burger u ordnungsangel. xxxxxxxxx


ich hatte gern von ihnen auskunft bekommen uber meine straftaten und urteile und gibts noch uber mich Reststraffe oder Haftbefehl ? und wenn moglich ist die name und adresse von meiner rechsanwaltin die war fur meinen tat weil nach soviel jahre hab alles vergessen.

freue mich auf eure antwort.
mit freundlichen grussen



Sehr geehrter xxxxxxxx,
leider können wir Ihre Fragen nicht mehr beantworten, da hier keine Unterlagen über Sie
vorhanden sind.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Friedrichstraße 219 in 10958 Berlin
oder an das zuständige Gericht.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxx

Zentrale Auskunftsstelle
der Berliner Vollzugsanstalten
bei der JVA Moabit

Alt-Moabit 12, 10559 Berlin

Tel.: 030 9014 5656
Intern:    914 5656
Fax:  030 9014 5666
Mail: auskunft@zast-justizvollzug.berlin.de

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Vinzent2m am 02.01.2013 um 10:17:54
Die Antwort erfolgte von der JVA und nicht von der Staatsanwaltschaft.

Hast Du Dein Schreiben denn überhaupt an die Staatsanwaltschaft Berlin adressiert : Turmstraße 91  10559 Berlin

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 10:24:47

Vinzent2m schrieb am 02.01.2013 um 10:17:54:
Die Antwort erfolgte von der JVA und nicht von der Staatsanwaltschaft.

Hast Du Dein Schreiben denn überhaupt an die Staatsanwaltschaft Berlin adressiert : Turmstraße 91  10559 Berlin



danke sehr. mit einfach email .geht nicht ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 11:12:45
noch eine frage bitte ? bekomme ich meine Straftaten und urteilen nur von einer staatsanwaltschaft ? wenn  ich Straftaten und urteilen von verschiedene staatsanwaltschaft ? dann was machen ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 02.01.2013 um 11:28:02
Am besten schreibst Du jeder Staatsanwaltschaft, die eine Akte von Dir hat, einen Brief. Du kannst das auch gleichzeitig per Mail schicken, ich würde aber immer einen Brief mit einer Passkopie schicken (falls sie eine Mail nicht beantworten wollen, die kann ja auch von Deinem Nachbarn kommen...).

Wichtig ist, dass Du alles ganz systematisch machst, immer Kopien ordentlich abheftest und alle Namen, Adressen, Termine sehr sorgfältig aufschreibst. Tu am besten alles in einen Ordner, so dass Du dort immer nachsehen kannst und alle Informationen immer gut geordnet sind.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 12:52:52
ich wollte auch wissen meine Straftaten und urteilen daswegen habe ich bekommen meine Führungszeugnis von Justiz ich dachte dass alles über meine Straftaten da steht aber es war leer kein Inhalt. heisst das dass alles ist gelöscht ? und wenn ja dann ist nicht auch gelöscht beim staatsanwaltschaft ?
und wenn nein ( sind immer gespeichert ) dann wozu wird mich das helfen meine Straftaten und urteilen zu kriegen ? hilft das beim Ausländergehörter ? mein Ziel ist meine einreisesperre löschen. was meinen sie ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Saxonicus am 02.01.2013 um 13:08:07

tayoal schrieb am 29.12.2012 um 12:43:47:
ich habeweder eine Übersicht über die Straftaten noch über die Urteile. 

Es ist für mich nicht vorstellbar, daß da Gerichtsurteile ergangen sein sollen und Freiheitsstrafen verbüßt worden sind, ohne das der Betroffene die entsprechende Dokumente oder zumindest eine Abschrift derselben erhalten haben soll ?

Selbst in der "DDR" erhielten die, aus politischen Gründen Inhaftierten, bei ihrer Entlassung aus der Haft einen Entlassungsschein.

Schließlich dürfte er doch auch einen Anwalt gehabt haben, der Zugang zu den Akten hatte und über entsprechende Kopien verfügen dürfte.


Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 13:24:10
für saxonicus :
ich habe jetzt weder Straftaten noch urteile.damals sie haben mir immer gegeben Dokument wo alles steht. fast 10 Jahre vorbei und weil ich hatte niemals ausprobiert alles zu erledigen weil ich habe nichts mehr zu tun in Deutschland daswegen habe alles verloren.ich habe auch vergessen wie meine rechtsanwältin heisst.ich habe gefragt nach ihrer Name beim JVA Berlin aber sie antworten dass sie nicht wissen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 02.01.2013 um 13:31:20
Den Antrag auf Befristung hast Du ja Anfang November gestellt, der läuft also.

Die Briefe an die Staatsanwaltschaft solltest Du jetzt abschicken. Ich glaube, es hilft Dir, wenn Du alle Informationen so vollständig wie möglich hast. Du wirst nicht mehr alles zusammen bekommen, aber was Du besorgen kannst solltest Du jetzt besorgen.

Rechne damit, dass es viele Monate dauert, bis alles zusammen ist.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 13:36:40
fur reinhard :
Antrag die ich am november geschickt  war als e mail. ist das gültig ? oder es muss schriftlich sein ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 02.01.2013 um 14:07:12
Per E-Mail wird es nicht funktionieren, die Behörde wartet sicherlich, bis Dein Brief mit der Pass-Kopie angekommen ist.

Wie schon oben geschrieben: Immer gleichzeitig einen Brief schicken, sonst passiert nichts.

Du solltest immer doppelt so viel tun wie eigentlich nötig, wenn Du Erfolg haben willst. Versuch immer, es für die andere Seite so einfach wie möglich zu machen (= versuch niemals, es für Dich so einfach wie möglich zu machen).

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 02.01.2013 um 14:20:20
danke.mogen versuch alles zu schicken.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 04.01.2013 um 10:22:57
wissen sie bitte vom wem bekommt man auskünfte über Haftbefehl ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 04.01.2013 um 10:38:26
Vom Bundesverwaltungsamt. Das liefert Dir einen Zettel, auf dem alle Sperren und Haftbefehle draufstehen - allerdings nur die reine Information, dass es einen Haftbefehl gibt (und von wem beantragt).

Nennt sich Selbstauskunft, aber ich denke, das kennst Du schon. Da steht es mit drauf.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 04.01.2013 um 10:46:50
diese Auskunft  (AZR) vom bundesverwaltungsamt habe ich schon bekommen. da steht kein haftbefehl. heisst das dass kein haftbefehl über mich gibt ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 11.01.2013 um 20:55:12
guten Abend.
noch eine frage bitte : habe wie gesagt einreisesperre für Deutschland.das heisst auch für die ganze schengen.wir mochten für kurz zeit nach Zypern reisen. ist das möglich ?.Zypern ist Mitglied der EU aber kein schengen Mitglied.oder auch einreisesperre ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 13.01.2013 um 10:51:48
guten Tag.

ich bekomme nicht mehr keine antworte.naja vielleicht sind sie dumm oder Unisinnlich.( FUR MICH NICHT ). will noch alle danken an eure Beratung und antworte.und bitte der Moderator das Thema zu löschen. vielen dank

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von fons am 13.01.2013 um 11:01:44
Wir löschen grundsätzliche keine Beiträge/threads.
Siehe NUB

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 13.01.2013 um 12:06:52

tayoal schrieb am 13.01.2013 um 10:51:48:
ich bekomme nicht mehr keine antworte.naja vielleicht sind sie dumm oder Unisinnlich.( FUR MICH NICHT ).



Du hast am 11. Januar nach Zypern gefragt. Jetzt solltest Du auch zwei, drei Wochen Geduld haben, bis jemand zufällig hier ist, der sich mit Zypen auskennt.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 06.02.2013 um 13:08:36
guten Tag.

habe einen Antwort vom staatsanwaltschaft bekommen über meine strafen und taten.

In dem Strafverfahren gegen Sie

xxxxxxxxx / xxxxxxxxx



Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,



bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 30.12.2012 teilen wir Ihnen mit, dass das hiesige Verfahren erledigt ist.



Mit freundlichen Grüßen



was das bedeutet bitte ? danke

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 06.02.2013 um 13:27:10
Das bedeutet, dass das hiesige Verfahren erledigt ist.

Was sonst?

Was genau ist Deine Frage?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 06.02.2013 um 13:47:29
danke Reinhard.
wenn allles erledigt ist.kann ich trozdem nicht bekommen eine kopie von urteile und Taten ? oder ist nicht mehr wichtig ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 06.02.2013 um 14:05:47
Das musst Du die Staatsanwaltschaft oder Deinen Anwalt fragen.

Erinnerst Du Dich inzwischen an Deinen Anwalt? Sonst kannst Du auch über "google" nach Anwälten in Deiner Stadt suchen, vielleicht erinnerst Du Dich an den Namen, wenn Du ihn siehst.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 06.02.2013 um 17:00:14
ich habe doch die staatsanwaltschaft gefragt und sie haben mir einfach so kurz geantwortet dass alles erledigt ist.
leider ich erinnere mich nicht die Namen von Reckanwälten.von wem kann ich über die Name vom Anwalt haben ?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von reinhard am 06.02.2013 um 17:04:55
An den Namen Deines Anwaltes musst Du Dich selbst erinnern. Ansonsten gib die Straße und den Ort des Büros bei "google" ein, zusätzlich das Wort Rechtsanwalt - und guck, ob der Richtige dabei ist.

Die Staatsanwaltschaft hat Dir damals sicherlich alles zugeschickt. Wenn Du alles verloren hast, ist die Staatsanwaltschaft natürlich nicht verpflichtet, alles nochmal zu kopieren und zu schicken. Du hast freundlich gefragt, aber anscheinend will sie nicht. Dann kannst Du nichts machen.

Nächstes Mal musst Du Dir besser überlegen, was Du wegschmeißt und was Du aufhebst.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 06.02.2013 um 17:16:11
vielen dank reinhard. du hast recht...

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Muleta am 06.02.2013 um 17:21:56
Urteile können vom Gericht jederzeit nochmal als Abschrift angefordert werden. Sinnvollerweise mit Aktenzeichen, in Strafsachen geht aber auch relativ problemlos Name und Geburtsdatum.

Wenn es nicht zu einem Urteil kam, dann kann das Gericht auch nix schicken. Und die Staatsanwaltschaft ist da weniger kooperativ (ist ja dann auch alles nicht so wichtig).

Eine Sperre hast Du aber, weil Du entweder abgeschoben oder ausgewiesen wurdest. Befristung ist bei der ABH zu beantragen - damit haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften gar nichts zu tun.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 17.03.2013 um 13:27:14
guten Tag.
habe bis jetzt keinen Antwort von auslanderbehörder bekommen ? Antrag geschickt war anfangs Januar.ist das normal oder so was stimmt nicht. danke

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 18.04.2013 um 16:03:36
die ausländerbehörde haben mir noch nicht geantwortet obwohl ich noch drei mal ihnen noch geschrieben habe.in solche falle an wenn muss ich weden ?
ich hoffe mal auch hier einen Antwort zu bekommen. danke

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von erne am 18.04.2013 um 16:20:10

tayoal schrieb am 17.03.2013 um 13:27:14:
Antrag geschickt war anfangs Januar



tayoal schrieb am 18.04.2013 um 16:03:36:
die ausländerbehörde haben mir noch nicht geantwortet

du hast noch KEINE Antwort erhalten? Gar keine?


nun, drei Monate sind rum, damit kannst du wegen Untätigkeit klagen.
Ich würde mich aber erst an die Fachaufsicht wenden und da nachfragen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 19.04.2013 um 11:08:02
danke für die Antwort.
solche antworte habe ich bekommen :
die erste Antwort am 12.12.2012 :

Sehr geehrter Herr  xxxxxxxx, 



hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer e-mail . Diese habe ich an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Angesichts der Vielzahl hier täglich eingehender schriftlicher Anfragen bitte ich um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXXXXX

------------------------------------------------------------------------------
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ausländerbehörde
13353 Berlin, Friedrich-Krause-Ufer 24
XXXXXXXX

die zweite Antwort am 02.04.2013 :

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,



hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer e-mail-Anfrage. Diese habe ich an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet, die sich zu gegebener zeit mit Ihnen in Verbindung setzen wird.



Angesichts der Vielzahl hier täglich eingehender schriftlicher Anfragen bitte ich um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXXXXX
Landesamt für Bürger-
und Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerbehörde -
XXXXXXX
Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin

siehst aus dass man antwortet nur um zu antworten...


sagen sie bitte wie man wendet an die Fachaufsicht ? hat diese Behörde Adresse in Berlin zb ?


[edit] Bitte keine Klarnahmen von Mitarbeitern in Behörden nennen! Ich habe diese wie auch die Abteilungsbezeichnungen hier unkenntlich gemacht.[/edit]

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 22.04.2013 um 14:03:21
warum keiner antwortet ???????????????????????????

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von erne am 22.04.2013 um 16:36:37

tayoal schrieb am 22.04.2013 um 14:03:21:
warum keiner antwortet ?


1. weil hier keiner antworten MUSS.


2.

tayoal schrieb am 19.04.2013 um 11:08:02:
sagen sie bitte wie man wendet an die Fachaufsicht ? hat diese Behörde Adresse in Berlin zb ?

http://lmgtfy.com/?q=Fachaufsicht+Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde+Berlin

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 23.04.2013 um 13:59:05

erne schrieb am 22.04.2013 um 16:36:37:
1. weil hier keiner antworten MUSS.


2.
http://lmgtfy.com/?q=Fachaufsicht+Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde+Berlin


ich habe ihnen auch nicht verlangt  zu antworten.deswgen wäre es besser ihre Antwort für sie zu sparen.habe einfach so geschrieben damit so viele Besucher schreiben auch ihre Meinung.ist doch so das Ziel von Forum tauschen miteinander Meinungen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Runenwolf am 23.04.2013 um 14:06:11

tayoal schrieb am 23.04.2013 um 13:59:05:
ich habe ihnen auch nicht verlangtzu antworten.deswgen wäre es besser ihre Antwort für sie zu sparen.habe einfach so geschrieben damit so viele Besucher schreiben auch ihre Meinung.ist doch so das Ziel von Forum tauschen miteinander Meinungen. 


Miteinander Meinungen tauschen ist aber etwas anderes, als eine Antwort anzumahnen oder nachzufragen, weshalb keiner antwortet.

In der Frage


tayoal schrieb am 22.04.2013 um 14:03:21:
warum keiner antwortet ??????????????????????????? 


kann ich auch beim besten Willen keine Meinung entdecken.

Solche unnötigen Beiträge ziehen die Threads unnötig in die Länge. Viele hier geben Antworten in ihrer Freizeit. Da schreckt es natürlich ab, solche aufgeblähten Threads durchzulesen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von tayoal am 23.04.2013 um 14:31:18

Runenwolf schrieb am 23.04.2013 um 14:06:11:
Miteinander Meinungen tauschen ist aber etwas anderes, als eine Antwort anzumahnen oder nachzufragen, weshalb keiner antwortet.

In der Frage


kann ich auch beim besten Willen keine Meinung entdecken.

Solche unnötigen Beiträge ziehen die Threads unnötig in die Länge. Viele hier geben Antworten in ihrer Freizeit. Da schreckt es natürlich ab, solche aufgeblähten Threads durchzulesen.

ist nicht etwas anderes.es lohnt auch nicht ihnen zu erklaren.sovieso sie geben sich und eure kollegin oder freunde recht.vergessen sie nicht dass sie  auch eure erfahrung und stufe mit solche themen verbessern.
am ende ich sage : vielen dank fur alles und aufwiedersehen.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von erne am 23.04.2013 um 14:35:23
die Antwort auf die Frage nach der Fachaufsicht in Berlin war:
http://lmgtfy.com/?q=Fachaufsicht+Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde+Berlin

wo ist das Problem?

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Runenwolf am 23.04.2013 um 14:38:20

tayoal schrieb am 23.04.2013 um 14:31:18:
sovieso sie geben sich und eure kollegin oder freunde recht.



Das ist eine ziemlich unverschämte Aussage, die von Vorurteilen geprägt ist.

Eine Frage zu stellen - auch in einem Forum - heißt nicht, dass man die Antwort bekommt die man gerne hätte.
Vielleicht lohnt es deshalb nicht, auf manche Fragen zu antworten.


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