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hallo (Gelesen: 22.588 mal)
Themen Beschreibung: abschiebung????
melekyunus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.09.2012 um 21:47:49
 
hallo,leute ihr seit meine hilfe ich weiss nicht mehr weiter.ich fang einfach mal an mein mann  hat vor ca.2 jahren jemanden körperlich verletzt in der türkei.die person hat eine anzeige gemacht und das verfahren läuft noch vor gericht.mein mann ist jetzt 24 und wir haben ein gemeinsames kind.er ist vor 2 jahren nach deutschland gekommen und hat einen befristeten aufenhalt bis nächstes jahr.nun nach 2 jahren habe ich mit meiner schwiegermutter gesprochen und sie hatte mich gefragt ob wir post vom gericht bekommen haben bezüglich des falles von vor 2 jahren.ich sagte nein weil wir dachten der fall wäre schon abgehackt.sie sagte zu mir das die den jungen gesehen hat den mein mann verprüggelt hatte.und der junge der verprügelt wurde sagte zu meiner schwiegermutter na hat ihr sohn in deutschland schon post bekommen?da sagte sie warum da sagte er ja das verfahren läuft jetzt.sie ermitteln wohl jetzt nach ihnen.ob es wahr ist oder nicht weiss ich nicht.aber meine frage ist können sie ihn jetzt abschieben?oder wie lüft das jetzt?können die polizisten jetzt kommen und ihn einfach abholen?und in die türkei zurück schicken oder wie läuft das?ich habe total angst bin total deprimert.was können wir machen also er hat ihn jetzt nicht irgentwie behindert geschlagen oder so.sondern halt nur die nase kaputt und lippen aufgeplatzt.ich habe angst meinem mann tut es auch leid aber es ist nun mal passiert meine frage was kann ich jetzt tun?sollen wir zur polizei und uns erkundigen wie wir vor gehen sollen?und der junde der die anzeige gemacht hat weiss ja gernicht wo wir wohnen etc.als mein mann  den jungen verprügelt hat hat die polize meinen mann mitgenommen und seine daten genommen.ach ich weiss auch nicht nicht das die polizei ihne mitnimmt wenn sie ihn finden hilfeeeeeeeeeeeeeeeee bitte helft mir bin so verzweifelt;((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((
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Irene18
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.09.2012 um 22:34:14
 
Hallo,
zunächst mal wird niemand so schnell abgeschoben, der mal im Ausland jemanden verprügelt hat.
Erst mal muss das Ganze zugestellt werden und dann muss man auch nicht zwingend vor Ort Reisen um eine Aussage zu machen. Hierfür gibt es Rechtsanwälte. Es gibt auch in jeder Stadt, meistens im Gerichtsgebäude, kostenfreie oder für 10 Euro, einen Rechtsanwalt, der einem Auskunft gibt. Mach dich nicht verrückt, kläre die Sache mit einem Anwalt und alles wird wieder gut.
Gruß,
Muskaan
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melekyunus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.09.2012 um 13:59:08
 
danke für deine lieben worte aber ich hab trotzdem angst.ach ich weiss auch nicht was ich machen soll.habe angst das sie ihn abschieben;(aber geht das denn?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 02.09.2012 um 14:58:12
 
Was hat Dein Mann für eine Aufenthaltserlaubnis?

Wie lange gilt sie noch?

Hat er Post von der Ausländerbehörde bekommen, was stand drin?
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melekyunus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.09.2012 um 18:27:29
 
ein mann hat noch aufenhalt bis september 2013 ein brief hat er noch nicht bekommen.könnten sie ihn abschieben?
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reinhard
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Antwort #5 - 02.09.2012 um 18:40:43
 
Nein.

Falls die Ausländerbehörde irgend etwas planen sollte, jetzt oder später, wird sie Deinen Mann zuerst darüber informieren, was sie machen will. Dann hätte er erst mal Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Aber die Ausländerbehörde bekommt nur Mitteilungen über deutsche Ermittlungsverfahren, nicht über ausländische.

Dein Mann muss nur darauf achten, was passieren könnte, wenn er in die Türkei reist.
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melekyunus
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Antwort #6 - 02.09.2012 um 20:48:46
 
also heisst es das die hier in deutschlan ihn nicht bestrafen können?aber was ich nicht verstehe er hat ja eine anzeige bekommen und nun muss er ja auch stellung dazu nehmen sucht ihn die türkische behörde jetzt nicht oder wie läuft das ab?können sie ihn festnehmen wenn er in der türkei ist?ich mein ist ja jetzt nicht so das er jemanden tot geschlagen hat oder so.es war einfach eine prügelerei.hmm ich glaube ich mach mir zu viele soregn.ich habe halt nur angst um unser kind das sie mein mann nachher abschieben oder so:(ich weiss auch nicht.wird mich die ausländerbehörde dann anschreben oder die polizei?wenn sie meinen mann jetzt ermitteln in der türkei.oder wird der fall dann einfach geschlossen da er ja in deutschland ist?und wenn er in der türkei ist wird er fest genommen?man man man ich blick manchmal garnicht mehr durch.
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reinhard
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Antwort #7 - 02.09.2012 um 20:52:08
 
Nein, das was ich geschrieben habe heißt nur das, was dort auch steht.

Dein Text ist auch so durcheinander, das man sieht: Du blickst nicht durch, und jemand, der den Text lesen muss, erst recht nicht.

Du solltest erst mal überlegen, was Du an Informationen geben und was Du fragen willst. Solch ein "Buchstabensalat" hilft niemandem weiter.

Am besten ist es, wenn Du Deine Beiträge in Ruhe in schreibst und zunächst durch eine Rechtschreibkontrolle schickst, damit klar wird, was Du meinst.
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Vinzent2m
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Antwort #8 - 02.09.2012 um 21:28:49
 
Bei sovielen Möglichkeiten, die eventuell passieren könnten, muss man ja fast zwangsläufig wirr im Kopf werden.
Momentan einfach mal abwarten, was passiert und dann reagieren (oder hier nochmal nachfragen). Alles andere erzeugt nur Schwindelanfälle.
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melekyunus
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Antwort #9 - 05.10.2012 um 16:04:31
 
Hallo,
ich weiss garnicht wo ich anfangen soll.mein Mann hat heute das Schreiben vom amsgericht bekommn und muss in 2 Wochen zum Gericht bezglich des falles der Türkei.Ich möchte mich diesmal etwas detlicher ausdrücken und stelle euch ein paar fragen.
1.Was könnte im schlimmsten fall passieren?
2.könnten sie menen Mann abschieben?
3.Müsste er eine Geldstrafe bezahlen?
4.Wer übernimmt die Kosten für Dolmetscher etc?
5.darf ich als Ehegatte mit zum Amtsgericht?
Ich habe solche Angst und weiss nicht weiter.Habe meinen Mann auch zur Sau gemacht was das sollte mit der Körperverletzung.Zu mal die Person minderjährig ist.ach na ja ich hoffe ihr Antwortet mir.lg
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reinhard
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Antwort #10 - 05.10.2012 um 16:26:14
 
Was "passieren könnte" ist natürlich nicht zu sagen. Ohne Akte kann das niemand wissen.

Vermutlich gibt es eine Anfrage aus der Türkei, dass Dein Mann sich äußern soll oder sich weigern soll sich zu äußern. Er sollte hingehen, aber ich würde schlicht nichts sagen. Falls er will, kann er vorher Beratung von einem Rechtsanwalt holen - es gibt inzwischen überall auch türkisch-sprachige Rechtsanwälte, die sich mit solchen Anfragen auskennen.

Ein Dolmetscher / Dolmetscherin wird vom Gericht bestellt und vom Staat bezahlt. Wenn er nicht genug Deutsch kann, wäre es gut, wenn er das Gericht rechtzeitig vorher darauf aufmerksam macht.

Geh ruhig mit, aber versuch besser nicht, das Verfahren auch zu führen. In der Regel ist keine Aussage die beste Möglichkeit.
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Antwort #11 - 05.10.2012 um 16:32:00
 
Danke für deine schnelle Antwort.Aber was ich nicht verstehe warum sollte er nichts sagen?Das verstehe ich nicht.Was passiert nachdem Verfahren also wenn er zum Amtsgericht geht?Warum sollte er keine Stellung nehmen?
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reinhard
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Antwort #12 - 05.10.2012 um 16:43:01
 
Damit er sich nicht selbst belastet und nichts Falsches sagt.
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Antwort #13 - 05.10.2012 um 16:54:04
 
Also ich verstehe nur Bahnhof.
also geht er hin und wenn ihn die Anwältin fragt sagt er ich möchte keine Stellung nehmen oder wie?Und was passiert dann wenn er keine Stellung nimmt?Was passiert nachdem Verfahren?Wenn er jetzt nichts sagt wird das dann weitegeleitet und was passiert dann?Ich mein der Fall muss doch abschlossen werden wenn er nichts sagt zögert es doch hinaus.Ich hatte mit so etwas noch nie zu tun deswegen weiss ich nicht wie wir vorgehen sollen.Noch dazu kommt das ich mir einen Anwalt garnicht leisten kann.Da mein Mann nicht arbeitet.Wie sollten wir jetzt vorgehen?
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reinhard
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Antwort #14 - 05.10.2012 um 16:59:00
 
Ich glaube, Du solltest die Antworten viel sorgfältiger lesen.

Jetzt sprichst Du wieder von einer Anwältin. Was für eine Anwältin?

Überlege Dir lieber, nachdem Du einen Beitrag entworfen hast, mindestens zwei Stunden lang, und schicke ihn erst danach ab.

Was passiert, kann Dir doch nur Dein Mann sagen. Niemand sonst weiß das. Und Dein Mann weiß es auch erst in sechs oder zwölf Monaten.
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