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Urkundenfälschung beim Ausländeramt (Gelesen: 2.607 mal)
Themen Beschreibung: aufgedeckt!!
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkundenfälschung beim Ausländeramt
29.10.2012 um 14:08:52
 
Hallo,
ein Bekannter von mir wollte sich den unbefristeten Aufenthaltstitel erschleichen!

Und darum interessiert mich Euer Wissen auf Grundlage der Praxis und schildere mal den Sachverhalt wie folgt:
Dieser Kerl ist seit einigen Jahren in D und war per Asylweg nach D gekommen. Dann lief sein Asyl aus und dieser stand unter Duldung. Dann hat der einen Junkee auf Schein geheiratet und er bekam den befristeten Aufenthaltstitel, der immer wieder verlängert wurde. Plötzlich starb der Alkoholiker an Überdosis von Heroin. Der Bekannte war meistens arbeitslos und deshalb lehnte ihm die Ausländerbehörde den unbefristeten Aufenthaltstitel ab. Dann hat er eine Teilzeittätigkeit aufgenommen und dieser bekam immer noch Zuzahlung an Hartz4. Der Kerl ist stinkefaul und wollte nicht in Vollzeit arbeiten um für sich komplett selbst zu sorgen. Vor dem Befristungsablauf kam er auf die Schnapsidee die Verdienstbescheinigung abzuändern und erhöhte das Gehalt um einige Hundert Euros. Mit dieser Bescheinigung hat er eine weitere 6 Monate Verlängerung bekommen und einige Zeit später meldete sich die Behörde zurück, und erklärten, dass sie es aufgedeckt haben, dass die Lohnabrechnung gefälscht war und dass ihm die Abschiebung drohe und dass die eine Strafanzeige gegen ihn haben. Das Ausländeramt hätte beim JobCenter nachgefragt. Nun hat er nächsten Monat Gerichtstermin.

Kann mir jemand dann sagen was auf ihn zukommt? weinend

Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.10.2012 um 14:17:36
 
- Strafverfahren nach §267 StGB (Urkundenfälschung), §95 Abs. 2  Nr. 2 AufenthG (Erschleichung der AE, falsche Urkunden)
- Rücknahme bzw. Widerruf oder nicht Verlängerung der AE mit Aufforderung zur Ausreise
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.10.2012 um 13:51:18
 
Also kann der sich darauf einstellen, dass er nach der Gerichtsverhandlung verhaftet und abgeschoben wird?
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.10.2012 um 13:59:31
 
blogger schrieb am 30.10.2012 um 13:51:18:
Also kann der sich darauf einstellen, dass er nach der Gerichtsverhandlung verhaftet und abgeschoben wird?

Nein, nicht unbedingt.
Zur Begriffsklärung Ausweisung/Abschiebung bitte die FAQ lesen.
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