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hallo (Gelesen: 22.487 mal)
Themen Beschreibung: abschiebung????
melekyunus
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Antwort #60 - 09.10.2012 um 10:58:29
 
Hallo,weiss garnicht wo ich anfangen soll.Also eigentlich wollte ich ja heute zum Amsgericht um Mir so ein Besucherschein zu holen.Mir fehlten ja ein paar Kontoauszüge die ich verdaddelt habe.Ich war bei der Bank und wollte die rstlichen Kontoauszüge holen.Die Dame sagte es würde 4-6Wochen dauern.Dann rufte ich beim Amt an um den das mitzuteilen ob es trotzdem geht wenn ein paar Kontoauszüge fehlen?Dann aber hat den unfreundliche Herr an der Info mich einfach verbunden.Ich bin dann zufällig bei der Dame gelandet die für meinen Mann zuständig ist.Ich sagte ihr das ich einen Antrag für Besucherschein stellen möchte und mir die Kontoasuzüge fehlen und ob es trotzdem gehen würde.Dann sagte sie moment mal geben sie mir mal das Aktenzeichen durch vom Schreiben.Sie sagte es ist ja nur eine Vernehmung.er ist ja nicht bestraft oder so deswegen könnte er garkeinen Antrag stellen für Besucherschein?Stimmt das?Sie sagte di müssen ihn nur befragen und dann geht das ganze zurück an die türkei und was die machen wissen wir nicht.Und wenn ich trotzdem einen Anwalt möchte dann kann ich mir einen holen um mich beraten zu lassen aberd er wird nicht von dedn übernommen.Also mein Mann ist ja kein verbrcher oder so er wurde ja noch nicht bestraft und deswegen kann erso einen Antarg nicht stellen.Hmmm komisch stimmt das?Auf jeden Fall bin ich dann auch  icht hingegenagen.Was sollte ich jetzt tun?Reicht das wenn mein Mann einfach so hingeht ohne Anwalt?
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Vinzent2m
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Antwort #61 - 09.10.2012 um 11:51:15
 
1000 mal die gleichen Fragen und du hast doch alle Antworten bereits bekommen.
Allein beim Lesen bekomme ich fast schon ein Schleudertrauma.
Die Idee mit dem Anwalt ist m. E. nur aufgekommen, weil Du wie ein aufgescheuchtes Huhn hin- und herläufst und da ist ein "Hühnerhirt", der aufpasst, dass den Hühnern nichts passiert vielleicht nicht verkehrt.
Aber vielleicht ist Dein Mann (um den geht es hier ja) ja viel ruhiger und beantwortet einfach die gestellten Fragen.
Das einzige wofür er u. U. einen Anwalt bräuchte wäre als Aufpasser, dass er sich nicht selber belastet.
Aber das dürfte er eigentlich auch selber hinbekommen.
Und nochmal mit einer Abschiebung hat die Befragung gar nichts zu tun.
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reinhard
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Antwort #62 - 09.10.2012 um 11:53:22
 
Du solltest wirklich mal die Antworten lesen, die oben stehen. Du bist wieder viel zu eilig mit dem Schreiben.

Es geht um ein türkisches Strafverfahren, der deutsche Richter soll nur ein paar Fragen im Auftrag stellen, hat aber selbst keine Interessen in dem Fall.

Falls Dein Mann sich vorher beraten lassen will, sollte er sich zuerst einen Anwalt suchen, der das kann, und dann Beratungshilfe beantragen. Er kann auch so zur Befragung gehen, denn er ist zu keiner Antwort verpflichtet. Dein Mann kann aber einen Anwalt am Telefon fragen, wie viel eine einmalige Beratung kostet. Vielleicht ist es einfacher, das zu bezahlen, wenn er die Beratung möchte.

Einen "Besuchsschein" braucht Ihr überhaupt nicht, weil Ihr niemanden besuchen wollt. Und telefonische Auskünfte würde ich überhaupt nicht einholen. Wenn er einen Beratungsschein haben möchte, muss er ihn beantragen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, danach auf die Entscheidung warten. Wenn aber die verbummelten Kontoauszüge jetzt schon mehr kosten als die Beratung beim Rechtsanwalt, solltet Ihr Euch überlegen, ob Ihr nicht einen Rechtsanwalt findet und direkt selbst bezahlt oder die Befragung ohne anwaltlichen Rat (und dann besser ohne Antworten!) übersteht.
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melekyunus
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Antwort #63 - 11.10.2012 um 14:15:31
 
Hallo,mal wieder wurde ich flasch verstanden:(.Die Frau am Telefon vom Amtsgericht meinte zu mir das er ja noch nicht bestraft ist und somit kann er garkeinen Antrag stellen für so ein Anwaltschein oder wie sich das nennt.Nur wenn ja jetzt bestraft wäre dann könnte er sich einen Schein beantragen.Hierfür habe ich keine Antwort von euch bekommen.Und dann hatte ich noch die Frage warum er schweigen sollte?Ich war noch nie vor Gericht mein Mann auch nicht.Wir können uns so garkein Bild machen.Er geht jetzt hin und sagt nichts wie nichts das verstehe ich nicht.Die Richterin stellt ihn Fragen und er soll dann sagen möchte nicht darauf Antworten oder wie?Und dann Stellt sie ihn wieder eine Frage und er sagt wieder das selber oder wie?Wo ist denn der Sinn der Sache?

was passiert wenn er hier nichts sagt?Der fall muss doch geklärt werden.Wie klären sie den wenn er nichts sagt?das problem ist nach der"Schlägerei" hat ihn die türkische Polizei ja mit auf die wache genommen.
Und da hat er ja schon erzählt was passiert ist.Warum wollen die jetzt schon wieder wissen was los ist?Die kennen seine Antwort ja schon und wenn er jetzt zum Amtsgericht geht und nichts sagt was passiert dann?Ist er dann nicht Strafbar?Ach ich weiss selber nicht was ich will irgentwie,mein Mann macht sich garnicht sorgen und ich lauf hier wie ein verückters Huhn von A nach B.Könnt ihr mir trotzdem meine Fragen beantworten?dann bin ich nähmlich ein wenig beruhigt.Schönen Tag noch  Kuss
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Antwort #64 - 11.10.2012 um 16:42:11
 
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Hallo,mal wieder wurde ich flasch verstanden

ja, kein Wunder bei dem Durcheinader deiner Schilderung (und wohl auch deiner Gedanken)

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
meinte zu mir das er ja noch nicht bestraft ist und somit kann er garkeinen Antrag stellen für so ein Anwaltschein oder wie sich das nennt

Beratungsschein -- steht mehrfach weiter oben. WEnn du nicht nachlesen willst, um die richtigen Begriffe zu verwenden, solltest du dich nicht wundern, wenn man dich nicht versteht.
Die Schuld dafür liegt bei DIR !

und du musst auch die Frau vom AG falsch verstanden haben. Natürlich gibt es den Beratungsschein auch bevor man "bestraft" = verurteilt wird.
Aber in Eurem Fall ist das deutsche Gericht gar nicht zuständig und es gibt kein Verfahren vor einem deutschen Gericht.
Warum sollte es dann einen Beratungsschein vom deutschen Gericht geben?
Das Verfahren wird von einem türkischen Gericht betrieben und dieses hat das deutsche Gericht nur um Hilfe angefragt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Und dann hatte ich noch die Frage warum er schweigen sollte?

die ist schon mehrfach beantwortet worden.
Wenn du das nicht verstehst, ist dir nicht zu helfen.
Kurz: wer redet, kann sich selbst belasten.
Wer schweigt, kann sich nicht selbst belasten.
Oder auch: "Reden ist silber, schweigen ist Gold"

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Die Richterin stellt ihn Fragen und er soll dann sagen möchte nicht darauf Antworten oder wie?

ja, warum nicht?
nur wenn er ganz genau absehen kann, was seine Anwort bewirken kann, sollte er antworten. Ich glaube nicht, dass Ihr die Tragweite der Antworten absehen könnt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Wo ist denn der Sinn der Sache?

na, dann kommt das ("keine Aussage") in die Akten.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
was passiert wenn er hier nichts sagt?

das wird an die Türken übermittelt.
Keine Ahnung was weiter kommt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
nach der"Schlägerei" hat ihn die türkische Polizei ja mit auf die wache genommen.
Und da hat er ja schon erzählt was passiert ist

na wunderbar, genau das kann er ja sagen:
"Ich habe bereits alles, was zu sagen war, auf der Polizeiwache in der Türkei direkt nach dem Vorfall gesagt"

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Warum wollen die jetzt schon wieder wissen was los ist?

warum fragst du hier? frag doch die, die es wissen ... die Türken.
Vielleicht ist was nicht klar, vielleicht fehlt noch was und eine Antwort darauf würde die Sachlage für deinen Mann noch verschlechtern.
Das erfährt man nur nach Akteneinsicht.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Ist er dann nicht Strafbar?

nach deutschem Recht muss man sich nicht selber belasten und darf schweigen, wenn es um einen selber geht (also kein Zeuge ist)





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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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melekyunus
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Antwort #65 - 22.10.2012 um 17:53:20
 
Hallo,morgen ist es soweit mein Mann muss vor Gericht.Ich Frage zum letzten mal wenn die Richterin ihn befragt dann sagt er einfach ich habe meine Aussage in der Türkei schon gemacht und möchte nichts mehr sagen.Kann man das so sagen.Habt ihr sonst noch Tipps?
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Vinzent2m
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Antwort #66 - 22.10.2012 um 18:28:56
 
Ja das kann man so sagen. Alles andere ist Dir doch hier schon mehrfach mitgeteilt worden.
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