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hallo (Gelesen: 22.574 mal)
Themen Beschreibung: abschiebung????
melekyunus
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Antwort #15 - 05.10.2012 um 17:05:15
 
Ich meinete mit Anwältin also du hast doch geschrieben ich solle mich erstmal beraten lassen.Schade das du so grob zu mir bist.Es gibt schliesslich auch menschen  die nicht gleich alles verstehen.Finde es traurig das du so patzig antwortest.Soll ich nun zu ene Anwalt?
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Antwort #16 - 05.10.2012 um 17:13:40
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:05:15:
Soll ich nun zu ene Anwalt?

das kann dir doch keiner sicher sagen, ob ein Anwalt nötig ist (ratsam ist er).
Bisher gibt es eine Aufforderung, zum Amtgericht zu kommen.
Die Fragen, die dort gestellt werden, kann man doch im voraus gar nicht wissen, da man auch nicht weiss, welche Informationen das Amtgericht hat.
Natürlich kann man sicherheitshalber vorher zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
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Antwort #17 - 05.10.2012 um 17:14:54
 
Reinhard hat doch bereits alles geschrieben. Patzig habe ich ihn nicht erlebt.
Also hingehen alle Fragen beantworten und aufpassen, dass er sich nicht belastet. Lieber zu wenig als zu viel sagen. Wenn er sich sicherer fühlt, kann ein Anwalt sinnvoll sein.
Wenn er meint, einen Dolmetscher zu benötigen, so vorher beim Gericht fragen, ob einer bestellt wurde und so nein dies schriftlich beantragen.
Und ganz wichtig Ruhe bewahren!
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melekyunus
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Antwort #18 - 05.10.2012 um 17:22:01
 
Tut mie leid vielleicht habe ich es falsch aufgenommen.Gut ich werde ja sehen was passiert.Habe nur Angst das sie ihn abschieben oder so.Oder eine Geldstrafe?Wer weiss.Anwalt kann ich mir nicht leisten dann muss mein Mann einfach durch.Warum sollte er ruhe bewahren?Ich kann mir vorstellen das mein Mann tottal rot wird und total aufgeregt spricht.Weil er immer so bei Behörden ist.Na ja wisst ihr was danch passiert also wenn das Vefahren fertig ist?Leitet das Amtgericht die Antworten an das Amtsgericht in der Türkei weiter?Und wer entscheide was nun passiert?Weil es ist ja ein Fall in der Türkei und mein Mann ist ja aber hier in Deutschland.Welche Gesetze aus welchem Land gelten?
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reinhard
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Antwort #19 - 05.10.2012 um 17:25:40
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:05:15:
Ich meinete mit Anwältin also du hast doch geschrieben ich solle mich erstmal beraten lassen.


Nein, das habe ich bestimmt nicht geschrieben. Dir wird doch überhaupt nichts vorgeworfen.

Ich habe etwas anderes geraten.

Sobald Du Zeit hast, lies Dir am besten die Antworten noch mal ganz in Ruhe durch und besprich dann mit Deinem Mann, was er für nötig hält.

Du kannst ja für den Fall, dass Dein Mann mit einem Anwalt oder einer Anwältin sprechen möchte, am Wochenende schon mal Namen und Telefonnummern (Internet oder Telefonbuch) suchen.
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Antwort #20 - 05.10.2012 um 17:32:00
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:22:01:
Warum sollte er ruhe bewahren?

Weil in der Ruhe die Kraft liegt.
Deine vielen teils wiederholt formulierten Fragen können hier genauso wenig beantwortet werden, wie die Frage, ob es am Hl. Abend schneit oder nicht.
Es ist nicht verboten, beim Gericht zu fragen, was jetzt passiert.
Deine Unsicherheit musst Du irgendwie aushalten. Mach Yoga, autogenes Training, hör entspannende Musik oder sonst was. Unsicherheit gehört zum Leben dazu.
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melekyunus
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Antwort #21 - 05.10.2012 um 17:32:34
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 16:54:04:
also geht er hin und wenn ihn die Anwältin fragt sagt er ich möchte keine Stellung nehmen oder wie?Und was passiert dann wenn er keine Stellung nimmt?Was passiert nachdem Verfahren?Wenn er jetzt nichts sagt wird das dann weitegeleitet und was passiert dann?Ich mein der Fall muss doch abschlossen werden wenn er nichts sagt zögert es doch hinaus.Ich hatte mit so etwas noch nie zu tun deswegen weiss ich nicht wie wir vorgehen sollen.Noch dazu kommt das ich mir einen Anwalt garnicht leisten kann.Da mein Mann nicht arbeitet.Wie so


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melekyunus
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Antwort #22 - 05.10.2012 um 17:34:54
 
OK alles klar werde mal zu mir finden.Ja ich hab einfach nur angst um meinen Mann.Und das macht mich so wuschig.Habe angst das sie ihn nachher abschieben oder so.Velen dank für eure Antworten.
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reinhard
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Antwort #23 - 05.10.2012 um 17:43:30
 
Aber gerade wenn Du aufgeregt bist, ist es besser:

1) Du überlegst Dir genau, was Du hier fragen willst, welche Fragen im Moment am wichtigsten sind.

2) Schreibe die Fragen in Ruhe auf, sieh den Beitrag noch mal durch, ob alles so richtig ist, und schicke ihn erst nach dem dritten Lesen ab.

3) Dann wartest Du sechs bis acht Stunden und liest dann in Ruhe die Antworten, die gekommen sind. Es antworten hier ja verschiedene Leute, die teils auch arbeiten und deine Frage von 13 Uhr erst nach 18 Uhr beantworten können. Auch auf diese Antworten solltest Du in Ruhe warten.

4) Und erst danach solltest Du überlegen, ob Du neue Fragen hast, und die dann in Ruhe stellen.

Hier wird niemand so schnell abgeschoben. Und wenn irgend eine Behörde plant, irgend jemanden abzuschieben, muss sie diese Absicht rechtzeitig vorher mitteilen und zunächst eine Frist sagen, in der der Betroffene dazu Stellung nehmen kann, und zwar bevor die Entscheidung fällt.
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Antwort #24 - 05.10.2012 um 18:12:49
 
reinhard schrieb am 05.10.2012 um 17:43:30:
Hier wird niemand so schnell abgeschoben.

Das ist erst mal die wichtige Ansage !!

Trenn das strafrechtliche Verfahren vor dem
Amtsgericht und ein (eventuell) ausländerrechtliches.

Konzentriert Euch auf die Sache vor dem Amtsgericht.
Der Rest wird sich zeigen.

Wie schon mehrfach geraten: Ruhe bewahren( auch
wenn es schwer fällt).

BTW Welche Staatsangehörigekeit hat Euer Kind?
(Wichtig für die sich eventuell anschließende ausländerrechtliche Sache)
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melekyunus
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Antwort #25 - 05.10.2012 um 19:39:48
 
Unser Kind hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.Nehme ich an er ist in Deutschland geboren.Ja ihr habt Recht werde mir die Fragen besser durchlesen und vorher 3 mal überlegen was ich schreibe.Bin nur so durcheinander weil ich ja schon Probleme hatte bei meinem Mann mit der FZF.Deshalb hab ich jetzt angst das was passieren könnte.Ich mein Mann ist auch so bescheuert und verprügelt jemanden.Unmöglich!!!!Aber ist nun mal passiert.Habe noch eine klitzekleine Frage:Könnte er auch mit einer Geldstrafe davon kommen oder mit Sozialarbeit?Na ja wir werden sehen.Ich werde euch Berichten.
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Antwort #26 - 05.10.2012 um 19:59:21
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 19:39:48:
Unser Kind hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn das Kind tatsächlich die deutsche Staatsangehörigekeit hat, dann behaupte ich mal,dass die Möglichkeit einer Ausweisung wegen einer Prügelei gegen Null geht.

Warst Du bei der Geburt des Kindes im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und 8 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet, hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Müsste dann ja auch die entsprechenden Papiere haben.

Ende
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Antwort #27 - 05.10.2012 um 20:00:39
 
Solange er nicht in der Türkei ist, wird vermutlich gar nichts passieren. Das deutsche Gericht interessiert sich vermutlich überhaupt kein bisschen dafür, sondern macht nur den Job, weil es einen Vertrag mit der Türkei gibt und die Türkei Fragen geschickt hat.

Der Vater eines deutschen Kindes darf auf jeden Fall in Deutschland bleiben, wegen "Körperverletzung" wird er nicht ausgeliefert oder ausgewiesen.

Wie gesagt: Dein Mann sollte sich informieren, was passiert, falls er mal wieder in die Türkei reisen will.

(Geldstrafe? Sozialarbeit? Das musst Du im türkischen Strafrecht nachsehen, deutsches Recht spielt hier keine Rolle.)
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Antwort #28 - 05.10.2012 um 20:32:51
 
Es sieht wohl so aus:
Ein türkisches Gericht hat einen Antrag gestellt, deinen Mann hier vernehmen zu lassen - oder was sonst steht in dem Schreiben vom Amtsgericht?
Wenn er der Angeklagte ist, hat er das Recht,  zu sagen, dass er keine Aussage machen möchte.
Ebenso hat er das Recht, sich vorher beraten zu lassen, durch einen Anwalt die Akte einsehen zu lassen und sich auch von einem Anwalt zum Gericht begleiten zu lassen.
Du darfst da auch mit, aber so nervös, wie du zu sein scheinst, wäre das vielleicht keine so große Hilfe.

Sollte der Strafvorwurf sehr schwerwiegend sein und er sich keinen Anwalt leisten können, müsste das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen - das lässt sich ohne weitere Kenntnis der Sachlage nicht beurteilen.
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Antwort #29 - 05.10.2012 um 22:04:52
 
Reni schrieb am 05.10.2012 um 20:32:51:
Sollte der Strafvorwurf sehr schwerwiegend sein und er sich keinen Anwalt leisten können, müsste das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen

das deutsche Gericht? warum? das deutsche Gericht klagt ihn, so weit ich das sehe, gar nicht an.

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