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Einbrgerung fehlgeschlagen? (Gelesen: 13.262 mal)
Themen Beschreibung: HIer gebiren, 19 Jahre alt und keinen deutschen Pass.
Arber
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbrgerung fehlgeschlagen?
16.07.2012 um 10:55:24
 
Ein freundliches Hallo an alle Smiley

Ich habe folgendes Problem,
ich bin 19 Jahre alt, bin hier geboren und gehe hier schon
soweit ich denken kann zur Schule. Zur Zeit besuche ich
die (nun schon) 13te Klasse eines Antonius Kollegs (Gymnasium) hier in der Nähe.
Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen und kann trotzdem keinen deutschen Pass beantragen?

Ich hab nur so n blöden Lappen mit dem ich alle 3 monate zum Rathaus muss, um den verlängern zu lassen -.-

Bin der jüngste von 3 Geschwistern. Mein Vater ist lange schon im Ausland und meine Mutter ist im Rollstuhl. Keiner aus meiner Familie hat den deutschen Pass und ich frag mich echt was ich da machen kann.

Meine Eltern kommen aus dem Kosovo. Meine Mutter hat aber nicht mal den "kosovarischen" Pass.
Mir wurde erklärt ich solle mich im Kosovo einbürgern lassen, mich wieder ausbürgern, damit ich mich in deutschland einbürgern kann?

Ich frag mich echt wo da der Sinn ist. Außerdem müsste ich hinfliegen, was ziemlich teuer ist, weil ich ja nicht so über die Grenzen darf.

Ich bin auch gerne dazu bereit mich telefonisch mit euch auseinander zu setzen wenn sich da jemand zu bereit erklärt.

Grüße!  Smiley
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.07.2012 um 10:58:07
 
Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Ich hab nur so n blöden Lappen mit dem ich alle 3 monate zum Rathaus muss, um den verlängern zu lassen -


wenn Du zum Gymnasium gehst, dann wirst Du wohl etwas genauer erklären können, was das für ein "Lappen" ist. Das ist nämlich der Schlüssel zum weiteren Aufenthalt - ohne Details dazu kann man überhaupt nichts sagen
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Arber
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Antwort #2 - 16.07.2012 um 11:25:09
 
Ich blick das selbst nicht!
Das ist eine "Bescheinugung über die Verlängerung eines Reiseausweises für Ausländer".
Wenn du magst kann ich dir das ja mal einscannen und schicken.
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reinhard
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Antwort #3 - 16.07.2012 um 11:57:23
 
Und was für einen Aufenthaltstitel hast Du, und seit wann?

Seit Du 16 Jahre alt bist, kümmerst Du Dich ja selbst um Deinen Aufenthaltstitel, oder?
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Arber
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Antwort #4 - 16.07.2012 um 12:39:40
 
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007.
Vorher war ich auf Duldung.
Warum und wieso das worum passiert ist weiß ich selber nicht.
Meine Mutter hat eine art Rechtshilfe und Betreuer von der Diakonie. Der hat sich damals auch um meine Angelegenheiten gekümmert. Der muss noch einen Aktenordner haben wo all meine Dokumente drinne sind.

Ich war eben im Rathaus und die haben gesagt das ich den erst 2015 beantragen kann. Aber die Leute da haben auch von nichts ne Ahnung.. nicht nur ich hab schlechte Erfahrungen mit denen gemacht..

Und das geht echt nicht vorher?
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reinhard
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Antwort #5 - 16.07.2012 um 13:06:17
 
Wenn Du Dich seit dem 22. Juli 2007 erlaubt in Deutschland aufhältst, kannst Du sieben Jahre später (bei Vorhandensein des Abiturs) einbürgern lassen. Die normale Frist liegt bei acht Jahren, das war wohl die Auskunft.

Was für eine Aufenthaltserlaubnis ist das? Du weißt ja sicherlich, dass es 42 verschiedene gibt, und längst nicht alle erlauben eine Einbürgerung.

Du solltest Dir auf jeden Fall alle Dokumente bei Eurem Berater ansehen, damit Du über Dich selbst Bescheid weißt.

Bei "Rathaus": Weißt Du denn, wo im Rathaus Du gefragt hast? Hattest Du einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde, lag dort Deine Akte vor? Oder hast Du jemanden auf dem Flur gefragt?

Denk daran: Wenn es um Deine Zukunft geht, solltest Du sehr, sehr präzise sein.
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Antwort #6 - 16.07.2012 um 13:13:19
 
Arber schrieb am 16.07.2012 um 12:39:40:
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007.


Welche?  - Rück' doch bitte die Infos nicht nur so scheibschenweise raus ...  Augenrollen

Eine gemäß § 25 (5) AufenthG oder nach § 25 (4) Satz 2 AufenthG? - Mit den beiden Titeln könntest Du beispielsweise so oder so nicht eingebürgert werden. - Das sieht das StAG nicht vor.

Eventuell könntest Du aber eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 35 AufenthG erfolgreich beantragen - solange Du Dich in einer Ausbildung befindest, die zu einem anerkannten schulischen bzw. beruflichen Abschluss führt, sogar erleichtert, ohne das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung.

Und die NE wäre zum einen eine wesentliche Aufenthaltsverfestigung (die kann man Dir nicht mehr nehmen, es sei denn Du würdest in nicht unerheblichem Maße kriminell werden) und dann auch eine aufenthaltsrechtliche Basis für eine Einbürgerung, auch wenn die, nach Lage der Dinge in der Tat wohl erst 2015, zumindst als Anspruchseinbürgerung, möglich wäre. -

Die Duldungszeiten und das was davor war sind nämlich wirklich nicht als rechtmäßige Vorausfenthaltszeit anrechenbar.

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Antwort #7 - 16.07.2012 um 14:55:33
 
Arber schrieb am 16.07.2012 um 12:39:40:
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007. Vorher war ich auf Duldung.

Ich war eben im Rathaus und die haben gesagt das ich den erst 2015 beantragen kann.

Aber die Leute da haben auch von nichts ne Ahnung.. nicht nur ich hab schlechte Erfahrungen mit denen gemacht..

Passt doch, für die Einbürgerung sind 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich und diese Zeitspanne hast Du eben erst 2015 vollendet.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und schon garkein rechtmäßiger, sondern nur die Aussetzung der Abschiebung.

Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Bin der jüngste von 3 Geschwistern. Mein Vater ist lange schon im Ausland und meine Mutter ist im Rollstuhl. Keiner aus meiner Familie hat den deutschen Pass und ich frag mich echt was ich da machen kann.Meine Eltern kommen aus dem Kosovo.

Leider ist es so, daß den Kindern die Versäumnisse der Eltern "vor die Füße fallen" und sie deren Fehler ausbaden müssen.
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« Zuletzt geändert: 16.07.2012 um 15:07:30 von Saxonicus »  

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Arber
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Antwort #8 - 17.07.2012 um 16:23:41
 
Ich war heut beim Ausländeramt und hab dennen meinen alten Wisch vorgezeigt. Den haben die mir sofort abgenommen und meinten, dass das Rathaus mir sowas eig garnicht mehr ausstellen dürfe. Dann haben die mir eine Bescheinigung ausgestellt, in der bestätigt wird, das mir am 24.02.2011 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde.

Rechtsgrundlage: §26 Abs.4 AufenthG
Auflagen/Bedingungen: Der Aufenthalstitel wurde erteilt am 23.07.2009 von dem Landrat

Die Bescheinigung ist hetzt aber ein halbes Jahr gültig.

Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen Smiley !

ERST DANN, wenn ich diesen Reisepass habe, habe ich auch eine "wirkliche" Staatsangehörigkeit.
Auf die Frage hin, wieso ich denn nicht direkt eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommnen könne, wurde mir gesagt, dass ich als Kind 2er Elternteile ohne Pass automatisch die Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes der Eltern übernommen habe.
Heißt: Ich muss mich im Konsulat in Frankfurt einbürgern - dann ins Ausländeramt - mich mit denen wegen einer Ausbürgerung in Verbindung setzen und dann erst kann ich schlussendlich 2014 statt 2015 ( mit dem Vorzeigen meines Zeugnisses der 10ten Klasse und dem Absolvieren eines Tests) den Antrag auf eine Einbürgerung in Deutschland stellen.

Somit hat sich dieses Thema glaube ich erledigt Smiley
Ich bedanke mich bei allen die sich für mich Zeit genommen haben !! Smiley Ihr seid die besten !
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Antwort #9 - 17.07.2012 um 16:28:34
 
Nur zur Korrektur:

Einbürgern lassen musst Du Dich dort nicht. Du bist ja Kosovare, nur eben ohne Pass. In Deutschland gibt es aber "Passpflicht", insofern musst Du einen Pass haben. Und von Deinen Eltern her kannst Du eben nur den von Kosova bekommen.

Sobald Du dann "Deine" Papiere in Ordnung hast und sieben Jahre erlaubt (!) hier bist, kannst Du die Einbürgerung beantragen. Die NE nach § 26 ist dafür gut genug.

Die anderen Bedingungen (Schulabschluss, keine Vorstrafen) wirst Du erfüllen können.
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Antwort #10 - 17.07.2012 um 16:41:45
 
Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:
Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen!


bleibt nur zu hoffen, dass diese Auskunft auch richtig ist. Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können...
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Antwort #11 - 17.07.2012 um 17:50:01
 
Muleta schrieb am 17.07.2012 um 16:41:45:
Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können... 

Das glaube ich allerdings auch, daß da noch ein schönes Stück Arbeit und einige Kosten auf den TS zukommen werden, bis er den kosovarischen Pass in den Händen hält.

So auf bloßen Zuruf hin wird man den Pass beim Konsulat sicher nicht ausstellen, das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Antwort #12 - 17.07.2012 um 21:01:23
 
Muleta schrieb am 17.07.2012 um 16:41:45:
bleibt nur zu hoffen, dass diese Auskunft auch richtig ist. Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können... 



Saxonicus schrieb am 17.07.2012 um 17:50:01:
Das glaube ich allerdings auch, daß da noch ein schönes Stück Arbeit und einige Kosten auf den TS zukommen werden, bis er den kosovarischen Pass in den Händen hält.

So auf bloßen Zuruf hin wird man den Pass beim Konsulat sicher nicht ausstellen, das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 


Nach meiner Kenntnis muss für die Passausstellung erst eine Registrierung im Kosovo erfolgen, schließlich ist der TS hier in Deutschland geboren.
Zur Registrierung wird er aber selbst in den Kosovo reisen müssen. Wenn er sich hat registrieren lassen, kann er einen Pass beantragen. Das geht dann im Kosovo aber auch hier im Konsulat.

Nur Personen, die bereits bei den kosovarischen Behörden registriert sind, können den Pass direkt hier im kosovarischen Konsulat bekommen.

Eine Reise in den Kosovo wird daher wohl nicht zu vermeiden sein.

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Antwort #13 - 24.07.2012 um 19:56:13
 
Noch mal eine  Frage zur grundsätzlichen Einbürgerung.
Wie ich gelesen habe sind die Voraussetzungen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG weitgehend denen einer Anspruchseinbürgerung entsprechend.

Allerdings setzt die Ermessenseinbürgerung darüber hinaus die Feststellung eines öffentlichen Interesses an der Einbürgerung voraus.
Man muss also nicht schon 8 Jahre offiziell "auf dem Buckel haben".
Wie sieht das damit aus.
Wie kann ich so ein "interesse" auf mich ziehen?
Kann ich nicht damit begründen, dass ich hier schon immer auf die schule gehe, hier geboren bin, hier wohne etc?

Mir ist zu Ohren gekommen das sich letztens auch was mit den Gesetzen getan haben soll..
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Antwort #14 - 24.07.2012 um 20:11:31
 
Ein "öffentliches Interesse" besteht zum Beispiel an Spitzensportlern, die für die deutsche Nationalmannschaft antreten sollen, aber erst ein oder zwei Jahre in Deutschland sind.

Wer hier geboren und aufgewachsen ist, erfüllt ja die acht Jahre für die Regeleinbürgerung, da ist es also überflüssig, sich nach einer Ausnahmeerlaubnis umzusehen.
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