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Krise am Arbeitsplatz (Gelesen: 1.770 mal)
Oppelia
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krise am Arbeitsplatz
29.08.2012 um 15:27:43
 
Hallo,
Ich bin Ausländerin  (bin seit dem Juli 2005 verheiratet(mit dem Deutschen)  und habe zur Zeit 2 Kinder, seit dem 2008 habe niederlassungserlaubnis, unbefristet).
Habe am Frühjahr letztes Jahres Einbürgerung beantragt und im Oktober 2011 habe Einbürgerungszusicherung bekommen. Habe auch nötige Registrierungen und Dauerhaftes bleiben gemacht/bekommen in dem Ukrainischen Konsulat im München und habe am 27. August jetzt den Entlassungsantrag gestellt.
Das Problem: alle diese Jahre, die ich mit meinem zukunfigen Mann und dann auch schon mit dem Ehemann zusammen elebt habe, war alles finanziel Prima.. er hat einen Familienbetrieb (GmbH), noch als nebenjob hat er einen Internet-Shop  , wo ich als Angestellte tätig bin (buchhaltung und VErsand).. nur, leider jetzt geht der  Firma (der GmbH) meines Mannes nicht so doll... überall krisen.. und es wird auch Kurzarbeit gemeldet... was udn wie weiter geht bei ihm - weiss ich nicht. Unser Shop geht weiter.. Kann mir jemand bitte sagen, wie schlimm es sein schon muss in finanz, dass es irgendwie die Einbürgerung beeinflusst?...

ah, und noch was, weisst jemand, ob diese BEscheinigung über den gestellten ausbürgerungsantantrag mit Apostille sein soll? meine sachbearbeitewrin ist bis zum 9. September im Urlaub, deswegen kann ich nicht fragen... und noch: ist diese BEscheinigung von großer bedeutung?... ich habe gerade eben einen Fehler gefunden im Namen meines Kindes, anstatt KATHARINA wurde KATARINA geschrieben .. ohne "H"... kann man darauf augen zu machen oder muss ich das konsulat informieren, damit sie mir neue bestätigung senden?

Ich danke euch vielmals!

mfG

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jammie
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i4a rocks!


Beiträge: 142

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krise am Arbeitsplatz
Antwort #1 - 30.08.2012 um 21:38:05
 
Ich gehe davon aus, dass du nach dem §9 (oder §8) eingebürgert wirst. In diesem Fall kann Erhalt von ALGII schädlich sein und (das wissen die Experten besser) unter Umständen sogar Anspruch auf ALGII.

Aber: es gibt noch genug Zeit. Entlassung aus der ukrainischen StAG braucht ungefähr ein Jahr. Es kann passieren, das der Firma wieder besser geht. (Ich habe die Firmen gesehen, die Kurzarbeit einführen mussten, leben aber immer noch.) Es kann auch passieren, dass Du inzwischen auch die Voraussetzungen für §10 erfüllst (das ist nur die Frage der Zeit). Ich verstehe sehr gut, dass die Situation für Dich unangenehm ist, im Moment gibt's aber nur die Tendenzen, nichts ist verloren.

Was die Bescheinigung betrifft, dass Du Antrag gestellt hast, musst Du sie einfach aufbewahren (Du brauchst es, um im Extremfall nachzuweisen, dass Du alles richtig gemacht hast).
Ich glaube auch nicht, dass ein Buchstabe in der Bescheinigung sehr wichtig ist, aber, wenn Du dich unsicher füllst, bitte lieber das Konsulat, das zu korrigieren, die alte Bescheinigung hast Du sowieso (gib nicht zurück, es sei denn, Du kriegst die Richtige und willst es doppelt nicht mehr haben).
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.08.2012 um 08:51:32
 
jammie schrieb am 30.08.2012 um 21:38:05:
In diesem Fall kann Erhalt von ALGII schädlich sein und (das wissen die Experten besser) unter Umständen sogar Anspruch auf ALGII.


Das trifft nicht ganz zu.
Wenn es eine EB nach § 9 StAG (und somit auch nach § (StAG) ist, dann IST der Bezug und bereits der rechnerische Anspruch auf ALG II einbürgerungshindernd.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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