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Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen (Gelesen: 13.504 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
Silke46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.08.2012 um 18:18:22
 
Hallo ich bin die Silke.
Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 3 Jahren geheiratet und nun hat sich herausgestellt, dass er sich in seinem Heimatland vor kurzem verlobt hat.
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können.
Ich weiß, dass seine Einbürgerung vor 1 Jahr ganz durch ist. Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizei  anzeige als Aussage : ,, er hat mich geheiratet nur wegen seiner Papiere.."
oder wäre es auch  möglich, dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?


Ihr würdet mir damit sehr weiterhelfen.
Ich bedanke mich schon mal im voraus
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.08.2012 um 18:24:02
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können.
Ich weiß, dass seine Einbürgerung vor 1 Jahr ganz durch ist. Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizei  anzeige als Aussage : ,, er hat mich geheiratet nur wegen seiner Papiere.."
oder wäre es auch  möglich, dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?


ihr habt aber offensichtlich eine eheliche LG geführt. Damit ist die Frage, warum Dein Mann mit Dir die LG geführt hat überhaupt nicht mehr relevant.

Falls Ihr Euch aber jetzt trennen solltet, könntest Du die Trennung der ABH und der EBH mitteilen. Eine Einbürgerung nach § 9 StAG (d.h. in der Regel nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und als Ehegatte eines Deutschen) wäre dann nicht mehr möglich.
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Antwort #2 - 29.08.2012 um 18:27:36
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizeianzeige

möglich ist es .... bringt aber nichts.

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?

du kannst da nichts zurückziehen.

Ist die Einbürgerung durch (Einbürgerungsurkunde ausgehändigt)?
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?
Wenn ja, ist er dt. Staatsbürger.

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können

legitim
zu einer "Scheinehe" (darauf willst du wohl hinaus) gehören zwei.
Wenn Ihr in ehelicher LG gelebt habt, ist alles in Ordnung.
(Der Grund, warum er in ehelicher LG gelebt hat, ist egal)

"drum prüfe, wer sich ewig bindet...."

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Antwort #3 - 29.08.2012 um 18:34:10
 
Zitat:
ihr habt aber offensichtlich eine eheliche LG geführt. Damit ist die Frage, warum Dein Mann mit Dir die LG geführt hat überhaupt nicht mehr relevant.

Falls Ihr Euch aber jetzt trennen solltet, könntest Du die Trennung der ABH und der EBH mitteilen. Eine Einbürgerung nach § 9 StAG (d.h. in der Regel nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und als Ehegatte eines Deutschen) wäre dann nicht mehr möglich.

ich habe gearbeitet und er hat weiter studiert.
er ist seit 9 Jahren in Deutschland, hat eine  Einbürgerung nach 10 § .
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Antwort #4 - 29.08.2012 um 19:22:19
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:34:10:
er ist seit 9 Jahren in Deutschland, hat eine  Einbürgerung nach 10 § 


dann ist das Thema erledigt und die Einbürgerung völlig ok.
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Antwort #5 - 29.08.2012 um 19:26:44
 
Zitat:
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?


Was sind die Voraussetzungen für LG?
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Antwort #6 - 29.08.2012 um 19:33:19
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 19:26:44:
Zitat:
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?


Was sind die Voraussetzungen für LG

Missverständnis

Gemeint ist "Haben die Voraussetzungen gestimmt?"
und dabei als Bspl. "war die eheliche LG nicht getürkt und echt"?
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Antwort #7 - 29.08.2012 um 19:40:55
 
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, ist das nicht Betrug gegen LG ?
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Antwort #8 - 29.08.2012 um 20:03:38
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 19:40:55:
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, ist das nicht Betrug gegen LG ?


Sein Motiv für die Ehe ist rechtlich völlig egal: ob Liebe, Status, Essen und Dach über dem Kopf, finanzielle Absicherung, Aufenthalt, was auch immer: wenn tatsächlich eine eheliche LG geführt wurde, kommt es auf die (insgeheimen) Absichten der Ehepartner nicht an.

Dass Deine persönlichen Erwartungen und Vorstellungen enttäuscht wurden, ist aufenthaltsrechtlich belanglos.
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Antwort #9 - 29.08.2012 um 20:18:38
 
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, das ist mit Sicherheit  eine  Scheinehe oder ??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.08.2012 um 20:22:17
 
Sag mal, liest du eigentlich was dir hier geantwortet wird?!
Oder willst du es nicht kapieren?
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Silke46
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Antwort #11 - 29.08.2012 um 20:29:36
 
Ich will einfach die Gerechtigkeit, dass seine Einbürgerung zurück zieht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.08.2012 um 20:35:32
 
Ausländer- und Einbürgerungsrecht ist kein Racheinstrument
für Eheprobleme.
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Antwort #13 - 29.08.2012 um 20:43:25
 
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 20:29:36:
Ich will einfach die Gerechtigkeit, dass seine Einbürgerung zurück zieht. 


Das Ausländer- und Einbürgerungsrecht ist nicht dazu da, um persönliche Differenzen auszufechten. Habt ihr in ehelicher LG gelebt ist die Einbürgerung rechtmäßig, auf die dahinterliegenden Motive kommt es nicht an.

Der Staat will und soll sich nicht in die Privatangelegenheiten von Eheleuten einmischen.
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Antwort #14 - 31.08.2012 um 18:28:48
 
wäre es möglich, dass ich ihn wegen Scheinehe bei der Polizei anzeige??
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