Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizeianzeige
möglich ist es .... bringt aber nichts.
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?
du kannst da nichts zurückziehen.
Ist die Einbürgerung durch (Einbürgerungsurkunde ausgehändigt)?
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche
LG nicht getürkt)?
Wenn ja, ist er dt. Staatsbürger.
Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können
legitim
zu einer "Scheinehe" (darauf willst du wohl hinaus) gehören zwei.
Wenn Ihr in ehelicher
LG gelebt habt, ist alles in Ordnung.
(Der Grund, warum er in ehelicher
LG gelebt hat, ist egal)
"drum prüfe, wer sich ewig bindet...."