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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbrgerung fehlgeschlagen?
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Beitrag begonnen von Arber am 16.07.2012 um 10:55:24

Titel: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 16.07.2012 um 10:55:24
Ein freundliches Hallo an alle :)

Ich habe folgendes Problem,
ich bin 19 Jahre alt, bin hier geboren und gehe hier schon
soweit ich denken kann zur Schule. Zur Zeit besuche ich
die (nun schon) 13te Klasse eines Antonius Kollegs (Gymnasium) hier in der Nähe.
Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen und kann trotzdem keinen deutschen Pass beantragen?

Ich hab nur so n blöden Lappen mit dem ich alle 3 monate zum Rathaus muss, um den verlängern zu lassen -.-

Bin der jüngste von 3 Geschwistern. Mein Vater ist lange schon im Ausland und meine Mutter ist im Rollstuhl. Keiner aus meiner Familie hat den deutschen Pass und ich frag mich echt was ich da machen kann.

Meine Eltern kommen aus dem Kosovo. Meine Mutter hat aber nicht mal den "kosovarischen" Pass.
Mir wurde erklärt ich solle mich im Kosovo einbürgern lassen, mich wieder ausbürgern, damit ich mich in deutschland einbürgern kann?

Ich frag mich echt wo da der Sinn ist. Außerdem müsste ich hinfliegen, was ziemlich teuer ist, weil ich ja nicht so über die Grenzen darf.

Ich bin auch gerne dazu bereit mich telefonisch mit euch auseinander zu setzen wenn sich da jemand zu bereit erklärt.

Grüße!  :)

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Muleta am 16.07.2012 um 10:58:07

Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Ich hab nur so n blöden Lappen mit dem ich alle 3 monate zum Rathaus muss, um den verlängern zu lassen -


wenn Du zum Gymnasium gehst, dann wirst Du wohl etwas genauer erklären können, was das für ein "Lappen" ist. Das ist nämlich der Schlüssel zum weiteren Aufenthalt - ohne Details dazu kann man überhaupt nichts sagen

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 16.07.2012 um 11:25:09
Ich blick das selbst nicht!
Das ist eine "Bescheinugung über die Verlängerung eines Reiseausweises für Ausländer".
Wenn du magst kann ich dir das ja mal einscannen und schicken.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von reinhard am 16.07.2012 um 11:57:23
Und was für einen Aufenthaltstitel hast Du, und seit wann?

Seit Du 16 Jahre alt bist, kümmerst Du Dich ja selbst um Deinen Aufenthaltstitel, oder?

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 16.07.2012 um 12:39:40
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007.
Vorher war ich auf Duldung.
Warum und wieso das worum passiert ist weiß ich selber nicht.
Meine Mutter hat eine art Rechtshilfe und Betreuer von der Diakonie. Der hat sich damals auch um meine Angelegenheiten gekümmert. Der muss noch einen Aktenordner haben wo all meine Dokumente drinne sind.

Ich war eben im Rathaus und die haben gesagt das ich den erst 2015 beantragen kann. Aber die Leute da haben auch von nichts ne Ahnung.. nicht nur ich hab schlechte Erfahrungen mit denen gemacht..

Und das geht echt nicht vorher?

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von reinhard am 16.07.2012 um 13:06:17
Wenn Du Dich seit dem 22. Juli 2007 erlaubt in Deutschland aufhältst, kannst Du sieben Jahre später (bei Vorhandensein des Abiturs) einbürgern lassen. Die normale Frist liegt bei acht Jahren, das war wohl die Auskunft.

Was für eine Aufenthaltserlaubnis ist das? Du weißt ja sicherlich, dass es 42 verschiedene gibt, und längst nicht alle erlauben eine Einbürgerung.

Du solltest Dir auf jeden Fall alle Dokumente bei Eurem Berater ansehen, damit Du über Dich selbst Bescheid weißt.

Bei "Rathaus": Weißt Du denn, wo im Rathaus Du gefragt hast? Hattest Du einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde, lag dort Deine Akte vor? Oder hast Du jemanden auf dem Flur gefragt?

Denk daran: Wenn es um Deine Zukunft geht, solltest Du sehr, sehr präzise sein.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von schweitzer am 16.07.2012 um 13:13:19

Arber schrieb am 16.07.2012 um 12:39:40:
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007.


Welche?  - Rück' doch bitte die Infos nicht nur so scheibschenweise raus ...  ::)

Eine gemäß § 25 (5) AufenthG oder nach § 25 (4) Satz 2 AufenthG? - Mit den beiden Titeln könntest Du beispielsweise so oder so nicht eingebürgert werden. - Das sieht das StAG nicht vor.

Eventuell könntest Du aber eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 35 AufenthG erfolgreich beantragen - solange Du Dich in einer Ausbildung befindest, die zu einem anerkannten schulischen bzw. beruflichen Abschluss führt, sogar erleichtert, ohne das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung.

Und die NE wäre zum einen eine wesentliche Aufenthaltsverfestigung (die kann man Dir nicht mehr nehmen, es sei denn Du würdest in nicht unerheblichem Maße kriminell werden) und dann auch eine aufenthaltsrechtliche Basis für eine Einbürgerung, auch wenn die, nach Lage der Dinge in der Tat wohl erst 2015, zumindst als Anspruchseinbürgerung, möglich wäre. -

Die Duldungszeiten und das was davor war sind nämlich wirklich nicht als rechtmäßige Vorausfenthaltszeit anrechenbar.

=schweitzer=

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2012 um 14:55:33

Arber schrieb am 16.07.2012 um 12:39:40:
Ich hab eine Aufenthaltserlaubnis seit dem 22.07.2007. Vorher war ich auf Duldung.

Ich war eben im Rathaus und die haben gesagt das ich den erst 2015 beantragen kann.

Aber die Leute da haben auch von nichts ne Ahnung.. nicht nur ich hab schlechte Erfahrungen mit denen gemacht..

Passt doch, für die Einbürgerung sind 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich und diese Zeitspanne hast Du eben erst 2015 vollendet.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und schon garkein rechtmäßiger, sondern nur die Aussetzung der Abschiebung.


Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Bin der jüngste von 3 Geschwistern. Mein Vater ist lange schon im Ausland und meine Mutter ist im Rollstuhl. Keiner aus meiner Familie hat den deutschen Pass und ich frag mich echt was ich da machen kann.Meine Eltern kommen aus dem Kosovo.

Leider ist es so, daß den Kindern die Versäumnisse der Eltern "vor die Füße fallen" und sie deren Fehler ausbaden müssen.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 17.07.2012 um 16:23:41
Ich war heut beim Ausländeramt und hab dennen meinen alten Wisch vorgezeigt. Den haben die mir sofort abgenommen und meinten, dass das Rathaus mir sowas eig garnicht mehr ausstellen dürfe. Dann haben die mir eine Bescheinigung ausgestellt, in der bestätigt wird, das mir am 24.02.2011 eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde.

Rechtsgrundlage: §26 Abs.4 AufenthG
Auflagen/Bedingungen: Der Aufenthalstitel wurde erteilt am 23.07.2009 von dem Landrat

Die Bescheinigung ist hetzt aber ein halbes Jahr gültig.

Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen :) !

ERST DANN, wenn ich diesen Reisepass habe, habe ich auch eine "wirkliche" Staatsangehörigkeit.
Auf die Frage hin, wieso ich denn nicht direkt eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommnen könne, wurde mir gesagt, dass ich als Kind 2er Elternteile ohne Pass automatisch die Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes der Eltern übernommen habe.
Heißt: Ich muss mich im Konsulat in Frankfurt einbürgern - dann ins Ausländeramt - mich mit denen wegen einer Ausbürgerung in Verbindung setzen und dann erst kann ich schlussendlich 2014 statt 2015 ( mit dem Vorzeigen meines Zeugnisses der 10ten Klasse und dem Absolvieren eines Tests) den Antrag auf eine Einbürgerung in Deutschland stellen.

Somit hat sich dieses Thema glaube ich erledigt :)
Ich bedanke mich bei allen die sich für mich Zeit genommen haben !! :) Ihr seid die besten !

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von reinhard am 17.07.2012 um 16:28:34
Nur zur Korrektur:

Einbürgern lassen musst Du Dich dort nicht. Du bist ja Kosovare, nur eben ohne Pass. In Deutschland gibt es aber "Passpflicht", insofern musst Du einen Pass haben. Und von Deinen Eltern her kannst Du eben nur den von Kosova bekommen.

Sobald Du dann "Deine" Papiere in Ordnung hast und sieben Jahre erlaubt (!) hier bist, kannst Du die Einbürgerung beantragen. Die NE nach § 26 ist dafür gut genug.

Die anderen Bedingungen (Schulabschluss, keine Vorstrafen) wirst Du erfüllen können.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Muleta am 17.07.2012 um 16:41:45

Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:
Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen!


bleibt nur zu hoffen, dass diese Auskunft auch richtig ist. Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können...

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Saxonicus am 17.07.2012 um 17:50:01

Muleta schrieb am 17.07.2012 um 16:41:45:
Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können... 

Das glaube ich allerdings auch, daß da noch ein schönes Stück Arbeit und einige Kosten auf den TS zukommen werden, bis er den kosovarischen Pass in den Händen hält.

So auf bloßen Zuruf hin wird man den Pass beim Konsulat sicher nicht ausstellen, das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Runenwolf am 17.07.2012 um 21:01:23

Muleta schrieb am 17.07.2012 um 16:41:45:
bleibt nur zu hoffen, dass diese Auskunft auch richtig ist. Denn welche Anforderungen das kosovarische Konsulat stellt, wird sich noch zeigen. In der Regel werden dort aber Unterlagen verlangt, welche nur persönlich im Herkunftsland beschafft werden können... 




Saxonicus schrieb am 17.07.2012 um 17:50:01:
Das glaube ich allerdings auch, daß da noch ein schönes Stück Arbeit und einige Kosten auf den TS zukommen werden, bis er den kosovarischen Pass in den Händen hält.

So auf bloßen Zuruf hin wird man den Pass beim Konsulat sicher nicht ausstellen, das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 


Nach meiner Kenntnis muss für die Passausstellung erst eine Registrierung im Kosovo erfolgen, schließlich ist der TS hier in Deutschland geboren.
Zur Registrierung wird er aber selbst in den Kosovo reisen müssen. Wenn er sich hat registrieren lassen, kann er einen Pass beantragen. Das geht dann im Kosovo aber auch hier im Konsulat.

Nur Personen, die bereits bei den kosovarischen Behörden registriert sind, können den Pass direkt hier im kosovarischen Konsulat bekommen.

Eine Reise in den Kosovo wird daher wohl nicht zu vermeiden sein.


Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 24.07.2012 um 19:56:13
Noch mal eine  Frage zur grundsätzlichen Einbürgerung.
Wie ich gelesen habe sind die Voraussetzungen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG weitgehend denen einer Anspruchseinbürgerung entsprechend.

Allerdings setzt die Ermessenseinbürgerung darüber hinaus die Feststellung eines öffentlichen Interesses an der Einbürgerung voraus.
Man muss also nicht schon 8 Jahre offiziell "auf dem Buckel haben".
Wie sieht das damit aus.
Wie kann ich so ein "interesse" auf mich ziehen?
Kann ich nicht damit begründen, dass ich hier schon immer auf die schule gehe, hier geboren bin, hier wohne etc?

Mir ist zu Ohren gekommen das sich letztens auch was mit den Gesetzen getan haben soll..
Gibts da was neues?

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von reinhard am 24.07.2012 um 20:11:31
Ein "öffentliches Interesse" besteht zum Beispiel an Spitzensportlern, die für die deutsche Nationalmannschaft antreten sollen, aber erst ein oder zwei Jahre in Deutschland sind.

Wer hier geboren und aufgewachsen ist, erfüllt ja die acht Jahre für die Regeleinbürgerung, da ist es also überflüssig, sich nach einer Ausnahmeerlaubnis umzusehen.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von erne am 24.07.2012 um 20:11:45

Arber schrieb am 24.07.2012 um 19:56:13:
Wie kann ich so ein "interesse" auf mich ziehen?

Spitzensportler? Ausnahmekünstler? führender Wissenschaftler?
etwas in der Art.


Arber schrieb am 24.07.2012 um 19:56:13:
Kann ich nicht damit begründen, dass ich hier schon immer auf die schule gehe, hier geboren bin, hier wohne etc?


und worin hier ein besonderes öffentliches Interesse, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst?
(Antwort: es gibt keines)

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Arber am 24.07.2012 um 22:11:13
Ich bin hier geboren und gehe hier schon in die 13te klasse.
Trotzdem hab ich die 8 Jahre nicht voll.
Damals als Kleinkind auf duldung - und erst ab 2007 fangen die 8 Jahre an zu ticken.   :-?

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Bayraqiano am 24.07.2012 um 22:31:40

Arber schrieb am 24.07.2012 um 22:11:13:
und erst ab 2007 fangen die 8 Jahre an zu ticken

So ist es, denn du bist erst seit 2007 rechtmäßig in Deutschland. Vorher warst du ausreisepflichtig.

Für die Anrechnung von Duldungszeiten gibt es im Gesetz (StaG ) keine Grundlage. Du musst entweder versuchen, besondere Integrationsleistungen i.S des §10 (3) StaG geltend zu machen (dann wäre eine Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt möglich) oder eben bis 2015 warten.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Anyonne am 25.07.2012 um 16:30:24
Nochmal zu deiner Passgeschichte....

Wenn du in Frankfurt nichts erreichst, kannst du es auch noch mal in Konsulat in Berlin versuchen... dort soll es freundlicher zugehen und die Unterlagen schneller fertig sein.
In Frankfurt scheinen die noch nicht ganz so weit zu sein...

Gruß

Anyonne

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von schweitzer am 25.07.2012 um 16:52:28

Anyonne schrieb am 25.07.2012 um 16:30:24:
Wenn du in Frankfurt nichts erreichst, kannst du es auch noch mal in Konsulat in Berlin versuchen..


Bist Du sicher, dass das so einfach geht? - Normalerweise ist es so, dass es Konsularbezirke (jeweils bestimmte Bundesländer) gibt, für die das jeweilige Konsulat zuständig ist.

Wenn sich da jeder sein "Lieblingskonsulat" aussuchen dürfte/könnte, wäre das irgendwie Makulatur.


=schweitzer=

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Anyonne am 26.07.2012 um 08:24:06
Ich kann ja nur das wiedergeben, was mir meine Leute sagen, aber einige haben das aus NRW so gemacht und kamen mit einem Pass wieder.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von chr76 am 26.07.2012 um 09:48:49

Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
...und kann trotzdem keinen deutschen Pass beantragen?...
...Meine Mutter hat aber nicht mal den "kosovarischen" Pass.
Mir wurde erklärt ich solle mich im Kosovo einbürgern lassen, mich wieder ausbürgern, damit ich mich in deutschland einbürgern kann?...


Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:
...ERST DANN, wenn ich diesen Reisepass habe, habe ich auch eine "wirkliche" Staatsangehörigkeit...



Oft wird der Unterschied zwischen "Reisepass" und "Staatsangehörigkeit" nicht richtig verstanden, und das führt immer wieder zu Mißverständnissen und Problemen.

Erklärung...

  • Die >>Staatsangehörigkeit<< beschreibt die Tatsache dass man eine Staatsangehörigkeit innehat
    • Beispiel: Ein Schweizer ist ganz einfach immer ein Schweizer, völlig unabhängig davon ob
      • er gerade erst geboren wurde, noch im Krankenhaus ist und noch nie einen Reisepass oder Personalausweis hatte ODER
      • man einen Reisepass/Personalausweis besitzt und/oder mit sich führt
      • der Pass verloren/gestohlen/abgelaufen/ungültig/gefälscht/was auch immer ...ist...


  • Der >>Reisepass<< wird benutzt um nachzuweisen dass man (höchstwahrscheinlich) eine Nationalität besitzt
    • Der Pass bestätigt, dass die ausstellende Behörde glaubt, dass jemand zum Ausstellungszeitpunkt die Staatsangehörigkeit innehatte.
    • NB: Tatsache (Staatsangehörigkeit) vs. Nachweis (Reisepass)


  • Man kann also:
    • die Staatsangehörigkeit eines Landes innehaben, und den zugehörigen Pass besitzen (einfachster Fall)
    • die Staatsangehörigkeiten mehrerer Länder innehaben, und die zugehörigen Pässe besitzen (einfacher Fall)
    • keine Staatsangehörigkeit innehaben, dann kann man auch keinen regulären Pass bekommen (>>Staatenlos<<)

  • Ebenfalls möglich:
    • Man besitzt eine Staatsangehörigkeit, aber weiss es nicht
    • Man glaubt eine Staatsangehörigkeit zu haben, aber dem ist nicht so
    • Man kann den Pass eines Landes innehaben, ohne die Staatsangehörigkeit zu besitzen (aufgrund falscher Annahmen ausgestellt, Staatsangehörigkeit wird entzogen - den Pass hat man aber noch...)
    • Es kann ein rechtmäßiger Pass vorenthalten werden, weil man seine Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann


...und ein paar Beispiele:

  • Wird ein Kind von einem belgischen Vater und einer irischen Mutter geboren, ist das Kind automatisch belgisch und irisch (Abstammungsprinzip)
    • Das Kind kann einen oder beide Pässe bekommen. Die gewählte Kombination ändert nichts an den Staatsangehörigkeiten

  • Wird ein Kind von einer irischen Mutter und einem belgischen Vater geboren, aber der Vater ist unbekannt, so ist das Kind trotzdem belgisch und irisch, wird aber von seiner belgischen Seite eventuell nie erfahren

  • Wird dieses "Beispielkind" in den USA geboren, hat es 3 Staatsangehörigkeiten - belgisch und irisch durch Abstammung, und die US-Staatsangehörigkeit durch das "Territorialrecht"
    • Das Kind kann einen, zwei oder drei Pässe bekommen. Die gewählte Kombination ändert nichts an den Staatsangehörigkeiten
    • Wird das Kind z.B. bei einem Kurzaufenthalt der Eltern geboren, und kehrt dann wieder nach Europa zurück, kann es sein dass niemand weiss, dass das Kind auch US-Bürger ist. Das Kind müsste US-Steuern zahlen, und darf nur mit einem US-Pass in die USA einreisen, solange die Staatsangehörigkeit nicht offiziell widerrufen wird

  • Einige Länder (Beispiel Libanon), erlauben die Weitergabe der Staatsangehörigkeit nur durch den Vater, NIEMALS durch die Mutter..
    • Libanesischer Vater, irische Mutter --> libanesische und irische Staatsangehörigkeit
    • Libanesische Mutter und irischer Vater --> "nur" irische Nationalität



Dein Fall:

Ich vermute sehr stark, dass Du bereits Kosovare bist. Dementsprechend müsstest Du Dich dort nicht "einbürgern" lassen, sondern den Nachweis erbringen, dass Du bereits Kosovare bist. Dann wird Dir ein kosovarischer Reisepass ausgestellt, den Du gegenüber den deutschen Behörden als Nachweis nutzen kannst.

Wie das in Deinem Fall im Detail geht, weiss ich leider nicht. Aber ich hoffe dass Du Dich mit diesen Erklärungen präziser äußern kannst, einiges klarer wird und Du so schneller zum Ziel kommst!

Viel Erfolg und alles Gute im Bürokratie-Dickicht!

Gruss,
Christian

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2012 um 11:30:25

Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Meine Eltern kommen aus dem Kosovo. 


chr76 schrieb am 26.07.2012 um 09:48:49:
Ich vermute sehr stark, dass Du bereits Kosovare bist.

Diese Vermutung dürfte wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tatsache entsprechen.

Der nicht vorhandene Pass begründet jedenfalls noch längst nicht die Staatenlosigkeit.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von Runenwolf am 26.07.2012 um 11:37:04

Saxonicus schrieb am 26.07.2012 um 11:30:25:
Der nicht vorhandene Pass begründet jedenfalls noch längst nicht die Staatenlosigkeit. 


Richtig, ich habe auch keinen deutschen Reisepass und dennoch bin ich deutsche Staatsangehörige.

Titel: Re: Einbrgerung fehlgeschlagen?
Beitrag von FaredinZenuni am 31.08.2012 um 11:10:50

Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:


Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen :) !


Freu dich nicht zu früh. Du hast nichts vom Kosovo, daher vergiss das ganz schnell.

Bevor du einen Pass im kosovarischen Konsulat beantragen kannst, brauchst du einen kosovarischen Personalausweis.

Den Personalausweis bekommst Du aber nur, wenn du die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis vorliegen hast, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Ich denke nicht, dass du diese Dokumente vorliegen hast.

Erspare dir den Weg zum Konsulat. Einen Pass einfach so wirst Du nicht kriegen. Kein Perso=Kein Pass. Ist halt im Kosovo so geregelt.



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