Ich möchte meine Verlobte aus Indonesien im Jahre 2013 heiraten.
Nun habe ich von der Botschaft sämtliche Merkblätter, wie "Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland " und "Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland" erhalten und meine Verlobte ist fleißig beim Goethe Institut in Jakarta am Deutsch lernen
Meine Verlobte ist der Auffassung, dass für den Visumsantrag auch die indonesische Geburtsurkunde (Akta Tahir) gebraucht wird und noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Nun habe ich in dem Merkblatt nichts dergleichen gelesen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht oder hat konkretes Wissen, ob diese indon. Geburtsurkunde notwendig ist .
Meine Verlobte befürchtet weiterhin große Probleme bei der Legalisierung der Dokumente, da wir nicht die gleiche Religion haben. (Sie buddhistisch , ich konfessionslos). Was können wir da tun ?
Welche Dokumente Ihrerseits müssen überhaubt legalisiert werden ?
Wir überlegen seit einiger Zeit auch die Variante in Singapur zu heiraten, dennoch wäre es einfacher uns ggf auch kostengünstiger wenn es anders geht, da ich dann nicht zweimal in kürzester Zeit nach SIN fliegen müsste und mir die 16 Tage in SIN sparen könnte.
Gerade habe ich eine Email von der Botschaft in Jakarta erhalten, dass die Akta Lahir auf jeden Fall notwendig ist und bei Legalisierung noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
(Obwohl davon nichts auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft zu finden ist)
Wie schwierig wäre ein Übertritt für uns beide zum muslimischen Glauben und vor allem hätte das irgendwelche negativen Folgen für uns ?
Danke schonmal für Eure lieben Tips