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Die Deutsche Botschaft verklagen (Gelesen: 23.333 mal)
Themen Beschreibung: Lange wartezeiten,verstoß gegen EU Rechte, unhöfflich,
bia2berry
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02.07.2012 um 09:38:09
 
Hallo zusammen,
Die Deutsche Botschaft in Teheran ist anscheinend in einem Katastrophalen zustand was Visumrecht und EU-recht angeht.

1-einen Termin zum Beantragen eines Visum (Schengen usw) bekommt du IN DER REGEL ! nicht früher als 3 Monate !

2- Du buchst einen Termin,gehst du hin ,dein Name steht auch auf der Liste dass du heute einen Termin gemacht hast ,gehst du rein, willst du die Unterlagen abgeben, sagen sie : aha Sie haben bei der Terminbuchung die Erste Buchstabe Ihrer Passnummer nicht eingegeben, so können wir Ihren Antrag nicht entgegen nehmen, gehen Sie nach Hause und machen Sie einen neuen Termin. und 2-3 Monate Später ...

3-ohne eine VE darfst du keinen Antrag auf Schengen Visum stellen. Du wirst ohne eine VE sogar nicht mal zu deinem Termin in die Botschaft eingelassen ! (Visakodex sagt jeder darf Antrag stellen, und eine VE ist nicht zwingend)

4-die Bearbeitungsdauer eines Schengenvisums beträgt jetzt  (nach dem Aktuellen Fall) mind. 5-6 Wochen .( sogar für Antragssteller die Regelmäßig Visum bekommen haben und kein Sonderfälle sind ! )

5- Auf Email-Anfragen reagiert die Botschaft einfach nicht -- Telefonisch haben sie nur 1 Stunde am Tag Sprechstunde und da nimmt auch keiner das Telefon ab .

6- Die Botschaft überprüft den Antrag und gibt einen Termin zum Abholen des Visums (20 Tage später ) ,gehst du 3 Tage vor dem Termin hin um zu fragen ob das Visum vielleicht doch früher ausgestellt ist , sagen sie dir : können Sie nicht lesen wann der Abholtermin ist ??  gehst du zu diesem Termin hin, wirst du von dem Türsteher beschimpft und sie sagen dir wir haben viel zu tun ,kommen Sie nächste Woche wieder, gehst du nächste Woche hin, sagen sie dir immer noch nicht fertig und jetzt Raus hier und kommen Sie nächste Woche wieder !!! beschwerst du dich und drohst du die mit einer Anklage , sagen sie dir machen sie doch was sie wollen .heute gibt es kein Visum !!und dabei notieren sie etwas von dir und machen in deine Akte !

7- gehst du paar Tage später hin , sagen Sie dir haben Sie schon Flugticket gekauft? wenn Sie Flugticket gekauft haben können wir Sie reinlassen um Visum abzuholen ! sonst gehen Sie nach Hause und kommen Sie wieder, wir haben viel zu tun !

und das bei fast jedem Antragssteller . es gab anscheinend letzte Woche Demonstration vor Ort und die Botschaft wurde von den ganzen Antragssteller die dort warteten ausgebuht !



ich rufe das Auswärtige Amt an ,(Referat 509 ) und er total unfreundlich am Telefon sagt mir so ist es !!

so was kann man da machen ? an wen kann ich mich wenden?wer ist die Aufsichtsbehörde? klagen ? beschwerden ? was bringt was?  ich bitte um eure Hilfe . danke
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chr76
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Antwort #1 - 02.07.2012 um 11:11:25
 
Kenn ich so oder so ähnlich von den deutschen und Schweizerischen Botschaften in Beirut, und anderen Schengen-Botschaften:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1338390104

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1340872562

"Kundenservice" ist bei diesen Botschaften eben ein Fremdwort.

Klage einreichen, so wie in den angegebenen Threads beschrieben!
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« Zuletzt geändert: 02.07.2012 um 11:22:26 von chr76 »  
 
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bia2berry
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Antwort #2 - 02.07.2012 um 11:27:20
 
chr76 schrieb am 02.07.2012 um 11:11:25:
Klage einreichen, so wie in den anderen Threads beschrieben!


Danke, deine Threads habe ich schon gelesen, aber  welche Adresse ( email ) hat diese EU Kommision oder an wen soll ich mich am besten wenden wo es schnell geht? es kann doch nicht sein dass die AV sich an die vorschriften nicht hält und das AA sagt ganz Frech so ist es halt !!

wie soll ich die Klage formulieren? ich meine wo steht konkret ob die Botschaft das Visum zu dem von ihr vereinbarten Termin entweder erteilen oder Ablehnen muss  usw ..?
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Antwort #3 - 02.07.2012 um 11:35:19
 
das habe ich noch vergessen, du könntest natürlich einen schnellen Termin zum Visumbeantragen bekommen wenn du ca. 200 bis 300 Euro zahlst !! das zahlst du natürlich nicht direkt an die Botschaft sondern die Botschaft hat anscheinend schon dafür gesorgt dass paar nette Helfer dieses Geld annehmen und die restliche mit der Botschaft klären !!

und noch eine frage :
ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit , hat es für meine Familie (Eltern) welche Vorteile wenn sie mich besuchen kommen? (Visumverfahren usw , weil sie  jedes Jahr dieses Theater mit der Botschaft mitmachen müssen bis sie ein Visum bekommen.) )
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chr76
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Antwort #4 - 02.07.2012 um 11:41:09
 
bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 11:27:20:
Danke, deine Threads habe ich schon gelesen, aber  welche Adresse ( email ) hat diese EU Kommision oder an wen soll ich mich am besten wenden wo es schnell geht? es kann doch nicht sein dass die AV sich an die vorschriften nicht hält und das AA sagt ganz Frech so ist es halt !!

wie soll ich die Klage formulieren? ich meine wo steht konkret ob die Botschaft das Visum zu dem von ihr vereinbarten Termin entweder erteilen oder Ablehnen muss  usw ..?

Beschwerde bei der EU Kommission: sg-plaintes@ec.europa.eu
Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.

Leider dauert das länger als einem lieb sein kann, aber wenn es mal einer macht würde das für die Zukunft helfen. Ich habe doch ziemlich genau beschrieben wie die Klage laufen müsste, und warum ich leider aktuell nicht selbst klagen kann...?! Detaillierte Fragen dazu beantworte ich gerne, so ich es kann.

bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 11:35:19:
das habe ich noch vergessen, du könntest natürlich einen schnellen Termin zum Visumbeantragen bekommen wenn du ca. 200 bis 300 Euro zahlst !! das zahlst du natürlich nicht direkt an die Botschaft sondern die Botschaft hat anscheinend schon dafür gesorgt dass paar nette Helfer dieses Geld annehmen und die restliche mit der Botschaft klären !!

Das habe ich noch nie konkret erlebt, aber aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen würde ich es nicht 100%ig von der Hand weisen... Kann man das beweisen?
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Antwort #5 - 02.07.2012 um 11:47:59
 
chr76 schrieb am 02.07.2012 um 11:41:09:
Kann man das beweisen?


natürlich kannst du das so einfach nicht beweisen ! ich habe diesbezüglich vor paar Jahren an AA geschrieben und da kam nichts . es ist nicht verboten dass jemand anders für dich Termin macht ! wie er das macht weisst ja keiner !  es kann ja nur eine möglichkeit geben . denn es werden täglich und wöchentlich viele Termine von den Antragssteller abgesagt .

ich habe noch ne zweite Frage im letzten Thread zugefügt , hast du da vielleicht informationen?
danke
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chr76
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Antwort #6 - 02.07.2012 um 11:57:25
 
bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 11:47:59:
ich habe noch ne zweite Frage im letzten Thread zugefügt , hast du da vielleicht informationen?
danke

schreib´ Deine Fragen lieber chronologisch, als irgendwo etwas hinzuzufügen. Wie soll man das so finden? "Ändern" ist normalerweise nur für Schreibfehler und Kleinigkeiten gedacht, nicht um grundsätzlich den Verlauf zu ändern...

bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 11:35:19:
und noch eine frage :
ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit , hat es für meine Familie (Eltern) welche Vorteile wenn sie mich besuchen kommen? (Visumverfahren usw , weil sie  jedes Jahr dieses Theater mit der Botschaft mitmachen müssen bis sie ein Visum bekommen.) )

Soweit ich weiss hat das keine Vorteile.

Vorteile gibt es nur, wenn Du eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, und in einem anderen EU-Land wohnst als das von dem Du die Staatsangehörigkeit besitzt.

Wenn Du also als Deutscher in Deutschland wohnst, wird der Antrag normal nach deutschen Ausländerrecht behandelt. Dieses ist, ohne es zu genau zu kennen, ungünstiger als die darüberstehende EU-Direktive, welche Du so nicht in Anspruch nehmen kannst.

Gruss,
Christian
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Antwort #7 - 02.07.2012 um 12:04:02
 
bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 11:27:20:
...an wen soll ich mich am besten wenden wo es schnell geht?...

Der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin dauert Ewigkeiten.

Ich würde der Botschaft mitteilen, dass Du gerne einen gesetzeskonformen Termin innerhalb von 2 Wochen (ab jetzt) hättest, und wenn Du diesen nicht erhältst eine Klage einreichen wirst...

...die versuchen mit Händen und Füßen zu verhindern dass jemand Klage einreicht, weil wenn die Musterklage erstmal durch wäre, hätten die Jungs ein echtes Problem.

Daher hoffe ich so sehr, dass irgendwer mal Klagt! (Ich werde das tun, sobald ich einen entsprechenden Strohmann finde.)

Bis dahin ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie Dir schnell einen Termin zwischenschieben, um die Klageeinreichung zu verhindern.
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Antwort #8 - 02.07.2012 um 12:11:26
 
chr76 schrieb am 02.07.2012 um 12:04:02:
Daher hoffe ich so sehr, dass irgendwer mal Klagt! (Ich werde das tun, sobald ich einen entsprechenden Strohmann finde.)


"klagen" heißt aber nicht nur, "sich beschweren"... Es braucht daher schon ein eindeutiges Klageziel, was man mit rechtlichen Mitteln durchsetzen könnte.

Da ist dann schon die Frage, ob die Antragstellung nur persönlich erfolgen kann und man insofern eine Antragsannahme erzwingen müsste (so könnte man den Visa-Kodex interpretieren, der bindet jedoch m.E. nur die Behörde während der Antragsteller sich auf das AufenthG berufen kann - aber das wäre zu klären). Ansonsten halt eine Untätigkeitsklage auf Verpflichtung zur Visumserteilung bzw. Bescheidung. Mit Sicherheit wird es vor einem Urteil dann zu einer Erledigung in der Sache kommen und man hat allenfalls noch eine (wenig übertragbare) Kostenentscheidung in der Hand.

Das ist also ein wenig aussichtsreicher Weg... (Bürgerservice sollte da im Einzelfall mehr bringen).
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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chr76
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Antwort #9 - 02.07.2012 um 12:21:33
 
Muleta schrieb am 02.07.2012 um 12:11:26:
"klagen" heißt aber nicht nur, "sich beschweren"... Es braucht daher schon ein eindeutiges Klageziel, was man mit rechtlichen Mitteln durchsetzen könnte.

Ich werde das so machen:

Mir ist bewusst, dass nur ein potentieller Antragssteller klagen kann. Da ich Deutscher bin kann/darf ich kein Schengen-Visum beantragen, ich kann daher sowieso nicht selbst klagen.

Daher such ich irgendeinen chinesischen/iranischen/sonstwas Staatsbürger, der Lust hat dieses "Spiel" mitzumachen.

Am besten natürlich jemand, der gar nicht wirklich reisen möchte, denn das Prozedere wird ewig dauern.

Vorgehen:
Der "Strohmann" schreibt eine email an die Botschaft, und verlangt einen Antragstermin innerhalb von 2 Wochen, wie es das Gesetz fordert.

Dies wird dann von der Botschaft abgeleht, und auf das Terminvergabesystem verwiesen.

Sodann schaue ich 3 Monate täglich nach ob Termine innerhalb der gesetzlichen 2-Wochen-Frist verfügbar sind.

Nachdem der Beleg erbracht ist dass Termine innerhlab von 2 Wochen niemals verfügbar sind, reicht der Strohmann eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Klageziel: "Erteilung eines Termines innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen".

Dann dauert es halt, bis das Gericht entscheidet. Und zum Schluss hat man mit etwas Glück das Urteil in der Hand, welches die Botschaft zur entsprechenden Terminvergabe zwingt.

Ab dann muss sich jeder nur noch auf das Urteil beziehen, und sollte dann immer Termine innerhalb von 2 Wochen erhalten.

Ich spitze gerade eine iranische Freundin an ihre (Groß)-Eltern zu fragen. Speziell die Großeltern werden ohnehin in diesem Leben nicht mehr nach Europa reisen, insofern wäre es ganz egal wie lange das ganze dauert...

Gruss,
Christian
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Antwort #10 - 02.07.2012 um 12:23:12
 
Muleta schrieb am 02.07.2012 um 12:11:26:
Bürgerservice sollte da im Einzelfall mehr bringen


ich habe doch geschrieben was"" Bürgerservice"" !! am Telefon gesagt hat !
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Antwort #11 - 02.07.2012 um 12:25:07
 
bia2berry schrieb am 02.07.2012 um 12:23:12:
ich habe doch geschrieben was"" Bürgerservice"" !! am Telefon gesagt hat !


Den "Bürgerservice" kann man in der Tat vergessen. Die wiederholen was auf der Webseite steht - wirkliche, komplexe Fragen werden dort nicht beantwortet.

Die deutsche Botschaft in Shanghai hat mir -siehe anderer Thread- jedenfalls nach einem etwas hitzigem emailaustausch indirekt einen Termin abgeboten, ich vermute eben um die Klage zu verhindern.

Würde mich wundern, wenn das in Teheran nicht klappt.

Versuch´s doch mal!?

Wer´s schnell und selbst sehen will:

Aktuell (02.Juli 2012, 12h27 deutsche Zeit) vergibt die deutsche Botschaft in Teheran überhaupt keinen Termin:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/appointment_showMonth.do?locationCode=...
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Antwort #12 - 02.07.2012 um 12:31:52
 
chr76 schrieb am 02.07.2012 um 12:25:07:
Versuch´s doch mal!?


ich habe schon vor 2 Tagen an die Botschaft geschrieben und um eine " sofortige " Erklärung gebeten ! (Samstag und Sonntag sind normale Arbeitstage im Iran, auch für die Deutsche AV ) bis jetzt kam nichts !!
werde jetzt wie du sagst mit Klage drohen und mal sehen was raus kommt.
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Antwort #13 - 02.07.2012 um 12:36:55
 
chr76 schrieb am 02.07.2012 um 12:25:07:
vergibt die deutsche Botschaft in Teheran überhaupt keinen Termin


das ist für mich nicht ungewöhnlich ! ist fast immer so ! habe doch gesagt ! wenn überhaupt 3 monate vorher ! und heute hat die Botschaft plötzlich zu ! ohne Grund ,einfach mal so ein Tag frei !! heute ist weder im Iran feiertag noch in Deutschland !
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Antwort #14 - 02.07.2012 um 12:43:23
 
das ist ungefähr das, was ich an die Botschaft in Shanghai geschrieben hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwiegermutter, Frau abc def, * xx.xx.19xx benötigt einen Termin zur Visabeantragung bei der deutschen Botschaft in Teheran.

In Ihrem >>Online-System<< finde ich innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen (siehe folgendes Zitat) niemals freie Termine.
Zitat:
Zitat "Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)"
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:243:0001:0058:DE...
KAPITEL  II
Antrag
Artikel  9
Modalitäten  für  das  Einreichen  eines  Antrags
(1) (...)
(2)  Von  den  Antragstellern  kann  verlangt  werden,  dass  sie
einen  Termin  für  die  Einreichung  des  Antrags  vereinbaren.
Der  Termin  findet  in  der  Regel  innerhalb  von  zwei  Wochen
nach  seiner  Beantragung  statt.


Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

  • Wie komme ich an einen Termin, der innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen (also bis zum xx.Juli 2012) liegt?
  • Sollte ein Termin innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erhältlich sein, teilen Sie mir bitte mit
    • wann sie zuletzt ("in der Regel") Termine innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen vergeben haben,
    • welcher besondere Umstand dazu führt dass dies aktuell ausnahmsweise (entgegen "der Regel") nicht möglich ist, UND
    • ab wann Sie planen wieder Termine ("in der Regel") innerhalb der gesetzlichen Frist zu vergeben.

Hinweis:
  • In Ermangelung eines fristgerechten Termines oder einer genauen Begründung der Besonderheit einer potentiellen aktuellen Situation (welche ich nicht erkennen kann) werde ich eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin einreichen, um einen fristgerechten Termin zu erzwingen.

Dank und Gruss,
"just me"
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