Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Termin für Schengen-Visa Beantragung (Gelesen: 8.215 mal)
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Termin für Schengen-Visa Beantragung
30.05.2012 um 17:01:44
 
Hallo allerseits,

in manchen Ländern muss man um ein Schengen-Visum nur beantragen zu dürfen einen Termin ausmachen.

Ich selbst kenne einige Länder in denen dies katastrophal gemanagt wird (z.B. Schweizer oder deutsche Botschaft in Beirut/Libanon), und kürzlich hat der Spiegel über die >>deutsche Botschaft in China berichtet<<.

Der >>Visakodex<< sagt dazu
Zitat:
KAPITEL  II
Antrag
Artikel  9
Modalitäten  für  das  Einreichen  eines  Antrags
(1)...
(2)  Von  den  Antragstellern  kann  verlangt  werden,  dass  sie
einen  Termin  für  die  Einreichung  des  Antrags  vereinbaren.
Der  Termin  findet  in  der  Regel  innerhalb  von  zwei  Wochen
nach  seiner  Beantragung  statt.


Das interpretatorische >>Visahandbuch<< sagt:
Zitat:
3.2.2.  Welcher  Zeitraum  darf  höchstens zwischen  Terminvereinbarung  und  Termin liegen?
Rechtsgrundlage: Visakodex - Artikel 9 Absatz 2
Ein Termin muss innerhalb von höchstens zwei Wochen erhältlich sein. Die Kapazitäten der
Konsulate  der  Mitgliedstaaten  für die  Bearbeitung  von  Visumanträgen  sind  so  anzupassen,
dass diese Frist auch in Stoßzeiten eingehalten werden kann.


Im verbindlichen Gesetz steht zwar mit "in der Regel" ein herrlicher Gummiausdruck, aber unendlich dehnbar sollte auch das nicht sein. So habe ich eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, und folgende Antwort erhalten:

Zitat:
...Allerdings dürfen die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin weder zu einer Dauerhaften Situation werden, noch ist ein Anstieg zur Urlaubssaison oder ähnliches als unvorhersehbarer Ausnahmefall zu betrachten... Da die Situation...bis heute unverändert erscheint, obwohl die zuständigen Behörden mittlerweise genügend Zeit zur Beseitigung der Engpässe gehabt hätten, wird die Kommission den Sachverhalt weiter prüfen, und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten...


Hat damit jemand Erfahrung?

Ich plane aktuell 3 Monate lang täglich zu dokumentieren, dass eine deutsche Botschaft (z.B. die in Shanghai) keinen Termin innerhalb der Regelfrist anbietet, und möchte dann auf Erteilung eines ebensolchen klagen.

Zuständig scheint mir das >>Verwaltungsgericht Berlin<<, Kirchstraße 7, 10557 Berlin.

Habe dort mit der Rechtsantragstelle telefoniert. Dort sagte man mir dass die Klage prinzipiell eingereicht werden kann, und dass selbige im Verlustfall 365 Euro Kosten verursachen würde. Über Erfolgsaussichten schweigt sich die Rechtsantragstelle (natürlich) aus. Einen kostentreibenden Rechtsanwalt braucht man nicht.

Die €365 würde ich für den "Spass" beisteuern. Es fehlt mir noch an:
  • Infos zu Erfolgsaussichten
  • Einem "freiwilligen" Staatsbürger passend zur "auserwählten" Botschaft, der die Klage als "Betroffener" einreichen kann. Ich als nicht-Betroffener kann die Klage nicht einreichen.


Hier noch die Antwort zur offensichtlichen Frage "warum will ich das machen, wo ich nichts (direkt) davon habe?":

Ich habe Verwandte/Familienangehörige im Libanon, und jedes mal wenn von dort Besuch kommen soll haben wir dasselbe Drama... Die Visabeantragung wird verzögert und behindert wo es nur geht, und das obwohl wir bisher 5 Besucher hatten, welche auch alle wieder brav des heilige "Schengenreich" verlassen haben.

Blöderweise sind meine Verwandten der Meinung, dass eine Klage zukünftige Visaaussichten negativ beeinflusst... Daher würde ich das beschriebene Vorgehen gerne testweise an jemanden "auslagern" der das nicht glaubt oder ohnehin kein Schengen-Visum benötigt, und im Erfolgsfall später einfach immer das Aktenzeichen zitieren.

Würde mich über jede mögliche Antwort/Hinweise freuen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #1 - 30.05.2012 um 18:40:36
 
Welche Art von Klage willst machen? Aus meiner Sicht kannst bestenfalls einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen (sollte eigentlich nur 121 Euro kosten). Das kann auch einen Monat dauern. Dann bekommst den Termin und das Rechtschutzbedürfnis gibt es nicht mehr. Dann willst eine Feststellungsklage. Am Ende sagt das Gericht, ist ok wenn die Behörde ausnahmsweise länger braucht, was anderes ist hier in dem Einzelfall nicht ersichtlich.

Was dann?

Sammle Screenshots z.b. vom 1.5, 5.5, ... von mir aus von 3 Buchungssystemen bei unterschiedlichen Botschaften und sende sie der Kommission. Ggf. die gesammelten Werke an Spiegel, stern, faz, sz, die Linken, ...

Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn du nicht persönlich betroffen bist.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #2 - 30.05.2012 um 20:50:51
 
chr76 schrieb am 30.05.2012 um 17:01:44:
Es fehlt mir noch an:

Da du nicht betroffen bist als Deutscher hast du gar keinen Grund zu klagen. Klagen kann man normalerweise nur als Betroffener, also Visaantragsteller

chr76 schrieb am 30.05.2012 um 17:01:44:
Ich plane aktuell 3 Monate lang täglich zu dokumentieren, dass eine deutsche Botschaft (z.B. die in Shanghai) keinen Termin innerhalb der Regelfrist anbietet, und möchte dann auf Erteilung eines ebensolchen klagen.


Sende die dokumentierte Liste wie gehabt an die EU-Komminsion, die dann sieht das es eben kein Einzelfall ist sondern ein systematisches Problem vorliegt. Zudem könntest du den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages anschreiben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #3 - 31.05.2012 um 10:40:23
 
Zitat:
Welche Art von Klage willst machen?
Ich möchte eine Klage auf Erteilung eines Antragstermines innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen. Wie das genau heisst weiss ich nicht. Ich hoffe, dass die Rechtsantragstelle mich da in die richtige Richtung bugsiert...

Zitat:
Aus meiner Sicht kannst bestenfalls einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen (sollte eigentlich nur 121 Euro kosten). Das kann auch einen Monat dauern. Dann bekommst den Termin und das Rechtschutzbedürfnis gibt es nicht mehr. Dann willst eine Feststellungsklage. Am Ende sagt das Gericht, ist ok wenn die Behörde ausnahmsweise länger braucht, was anderes ist hier in dem Einzelfall nicht ersichtlich.
Ich möchte und werde nachweisen, dass es schon seit langer Zeit keine Termine innerhalb der gesetzlichen Frist mehr gibt, so dass von "in der Regel" keine Rede mehr sein kann. Gleichzeitig reicht die Klage ein "betroffener" Strohmann ein, bei dem kein Termindruck besteht. Insofern ist mir egal wie lange es dauert...

Zitat:
Sammle Screenshots z.b. vom 1.5, 5.5, ... von mir aus von 3 Buchungssystemen bei unterschiedlichen Botschaften und sende sie der Kommission. Ggf. die gesammelten Werke an Spiegel, stern, faz, sz, die Linken, ...

Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn du nicht persönlich betroffen bist.
Ich bin ja persönlich betroffen, undzwar immer dann wenn wir Besuch aus dem Libanon empfangen wollen. Bei der Kommission habe ich mich schon beschwert, und die im Erstbeitrag zitierte Antwort bekommen. Die Kommission rät bei Beschwerden immer den nationalen Rechtsweg zu beschreiten, da eine Beschwerde bei der Kommission länger dauern kann. Also beschreite ich jetzt den nationalen Rechtsweg...



grisu1000 schrieb am 30.05.2012 um 20:50:51:
chr76 schrieb am 30.05.2012 um 17:01:44:
Es fehlt mir noch an:

Da du nicht betroffen bist als Deutscher hast du gar keinen Grund zu klagen. Klagen kann man normalerweise nur als Betroffener, also Visaantragsteller
Ich freue mich über jeden Beitrag / jede Antwort. Hättest Du mich aber einen Satz weiterzitiert, wäre Deine Antwort hinfällig gewesen, also zitiere ich mich einfach selbst:
    chr76 schrieb am 30.05.2012 um 17:01:44:
    Es fehlt mir noch an:
    • (...)
    • Einem "freiwilligen" Staatsbürger passend zur "auserwählten" Botschaft, der die Klage als "Betroffener" einreichen kann. Ich als nicht-Betroffener kann die Klage nicht einreichen.


grisu1000 schrieb am 30.05.2012 um 20:50:51:
Sende die dokumentierte Liste wie gehabt an die EU-Komminsion, die dann sieht das es eben kein Einzelfall ist sondern ein systematisches Problem vorliegt. Zudem könntest du den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages anschreiben.
Das werde ich tun, und der "Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union" ist mir neu - das werde ich verfolgen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #4 - 31.05.2012 um 10:41:10
 
Aktuelle Info:
Die Botschaft (Shanghai) hat mir heute morgen geschrieben, ich möge die Details des "verhinderten" Antragstellers per email bekanntgeben... Ich vermute der Termin würde nun innerhalb der First erteilt werden. Wer also einen Termin innerhalb von 2 Wochen in Shanghai benötigt, kann sich gerne bei mir melden (PN an mich) um als "freiwilliger" zu fungieren. Möglicher Vorteil: Termin sofort in der Tasche. Möglicher Nachteil: Die Botschaftsangestellten werden denjenigen sicher nicht gerade herzlich empfangen Zwinkernd

Gruss, Christian
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
katran76
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 162

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #5 - 31.05.2012 um 10:46:09
 
Zitat:
Möglicher Nachteil: Die Botschaftsangestellten werden denjenigen sicher nicht gerade herzlich empfangen

Ich würde sagen: diejenigen, die die Email-Adresse "eines Vorgesetzten" (in dem Falle - der EU-Komission) wissen, werden werden wahrschenlich nicht sehr herzlich, aber immerhin höfflich, rechtskonform und kompetent bedient.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.05.2012 um 10:56:37 von schweitzer » 
Grund: Zitat als solches kenntlich gemacht 
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #6 - 31.05.2012 um 12:48:46
 
chr76 schrieb am 31.05.2012 um 10:41:10:
Möglicher Nachteil: Die Botschaftsangestellten werden denjenigen sicher nicht gerade herzlich empfangen

Unterstellungen bringen niemanden weiter.

Mir z.B. ist es völlig egal, ob nun ein Termin auf dem üblichen Weg zustande kam oder vom Leiter Visastelle unmittelbar vergeben wurde. Welchen Grund sollte es geben für Anderes?

katran76 schrieb am 31.05.2012 um 10:46:09:
Ich würde sagen: diejenigen, die die Email-Adresse "eines Vorgesetzten" (in dem Falle - der EU-Komission) wissen, werden werden wahrschenlich nicht sehr herzlich, aber immerhin höfflich, rechtskonform und kompetent bedient.

Auch hier darf man davon ausgehen, daß das der Normalfall sein dürfte.

Es gibt selbstverständlich immer wieder Grund zu Klagen. (Wo nicht in größeren Organisationen?)
Wenn diese allerdings von 99% im stillen Kämmerlein "abgeladen" wird oder im Freundeskreis, können eventuelle Mißstände von der jeweiligen Leitung auch nicht erkannt werden.
Was nicht erkannt wird, wird höchstens durch Zufall beseitigt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #7 - 31.05.2012 um 12:51:56
 
Warum ich nur zwei Minuten nach dem Senden den vorigen Beitrag nicht korrigieren kann?  weinend

Petersburger schrieb am 31.05.2012 um 12:48:46:
Auch hier darf man davon ausgehen, daß das der Normalfall sein dürfte.

ist mißverständlich.

Unmißverständlich: Auch hier darf man davon ausgehen, daß solche Behandlung der Normalfall sein dürfte.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
katran76
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 162

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #8 - 31.05.2012 um 13:22:57
 
Zitat:
Auch hier darf man davon ausgehen, daß solche Behandlung der Normalfall sein dürfte.
klar Smiley
Im Normalfall seien auch die Termine innerhalb zwei Wochen, selbst zu Spitzenzeiten, zu bekommen Cool

Was ich sagen wollte: in einem Sonderfall, wenn der Termin auf einem unüblichen Wege enstanden ist, geht das Risiko einer ungerechten Behandlung gegen 0.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.05.2012 um 13:47:05 von schweitzer » 
Grund: Zitat als solches kenntlich gemacht 
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #9 - 01.06.2012 um 15:20:08
 
Möchte jemand den möglichen Termin in Shanghai innerhalb der nächsten 2 Wochen wahrnehmen? (Erklärung siehe erster Beitrag)

Wenn ich der Botschaft nicht bald antworte wird das ganze unglaubwürdig.

Gruss,
Christian
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
katran76
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 162

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #10 - 01.06.2012 um 21:59:00
 
Änderung:
Möchte jemand den möglichen Termin in Shanghai innerhalb der nächsten 2 Wochen wahrnehmen? (Erklärung siehe erster Beitrag)

Wenn ich der Botschaft nicht bald antworte wird das ganze unglaubwürdig.

Du kannst ihn ja an die EU-Kommission weiterleiten. Ich nehme an, das sich dort der Eine oder Andere bald melden wird, insbesondere nachdem hier der Weg dorthin gezeigt wurde Smiley
@Team: Sorry für Off-Topic Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #11 - 02.06.2012 um 14:00:47
 
katran76 schrieb am 01.06.2012 um 21:59:00:
Änderung:
Möchte jemand den möglichen Termin in Shanghai innerhalb der nächsten 2 Wochen wahrnehmen? (Erklärung siehe erster Beitrag)

Wenn ich der Botschaft nicht bald antworte wird das ganze unglaubwürdig.

Du kannst ihn ja an die EU-Kommission weiterleiten. Ich nehme an, das sich dort der Eine oder Andere bald melden wird, insbesondere nachdem hier der Weg dorthin gezeigt wurde Smiley
@Team: Sorry für Off-Topic Traurig


Der EU Kommission habe ich das Problem am 18.Mai 2011 gemeldet, und bisher nur (am 14.Juli 2011) die im ersten Beitrag genannte Antwort erhalten. Vielleicht sollte ich das Zitat etwas ausweiten:

EU Kommission (am 14.Juli 2011) Zitat:
...Allerdings dürfen die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin weder zu einer Dauerhaften Situation werden, noch ist ein Anstieg zur Urlaubssaison oder ähnliches als unvorhersehbarer Ausnahmefall zu betrachten... Da die Situation...bis heute unverändert erscheint, obwohl die zuständigen Behörden mittlerweise genügend Zeit zur Beseitigung der Engpässe gehabt hätten, wird die Kommission den Sachverhalt weiter prüfen, und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Sie werden vom Ergebnis dieser Prüfung und über den Verlauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahren persönlich unterrichtet...


Natürlich kam seither, trotz inzwischen 3 entsprechender Nachfragen, kein weiteres Feedback, also seit inzwischen insgesamt einem Jahr. In dem Zusammenhang habe ich am 01.Juni 2012 (also gestern) eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten der EU eingelegt.

Und nein - ich bin nicht naiv, ich glaube nicht dass das ganze etwas bringt. Ich glaube nur, dass steter Tropfen den Stein höhlt.

Individuell klagen auf einen Termin hingegen könnte wirklich helfen. Aber scheinbar traut sich das ja keiner...

Wer nicht will, der hat wohl schon... Schade...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #12 - 05.06.2012 um 12:11:44
 
Hallo Petersburger,

in der Visastelle in St.Petersburg (arbeitest Du da?) sind laut Webseite Antragstermine "zum nächsten Arbeitstag" verfügbar - stimmt das? Wäre natürlich cool, und vor allem sogar schneller als das Gesetz verlangt Smiley

Petersburger schrieb am 31.05.2012 um 12:48:46:
Unterstellungen bringen niemanden weiter.

Mir z.B. ist es völlig egal, ob nun ein Termin auf dem üblichen Weg zustande kam oder vom Leiter Visastelle unmittelbar vergeben wurde. Welchen Grund sollte es geben für Anderes?


Also ich unterstelle niemals etwas, ich rede immer von dem was ich jeweils selbst erlebt habe.

Mag ja sein, dass Eure Visastelle gross ist, und man als Antragssteller daher nicht jeden immer sieht.

Aber in der kleinen belgischen Botschaft in Dublin wurden wir mit immer größerem Mißtrauen beäugt. Wir hatten immer mit denselben 2 Angestellten zu tun, und waren fast jede 2. Woche da: Immer einmal Antrag stellen, und dann wieder abholen, weil wir halt etwa einmal im Monat "rüber" wollten. Die waren sauer weil wir dauernd kamen und "irgendwas" wollten. Wir waren sauer, weil wir trotz langer Erklärungen nie ein langes Multiple-Visum bekamen (womit sie uns ja hätten loswerden können)...

Paradoxerweise kann man bei meiner Frau und mir tatsächlich sagen: Hätten sie uns ein langjähriges Schengen-Visum gegeben, würden wir evtl. noch in Dublin wohnen. So sind wir halt eingewandert/umgezogen. Also hat die Visastelle dort das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich durch Nichtvergabe von Visas erreichen will.

Logik: Fehlanzeige!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #13 - 05.06.2012 um 15:46:31
 
chr76 schrieb am 05.06.2012 um 12:11:44:
sind laut Webseite Antragstermine "zum nächsten Arbeitstag" verfügbar

Das steht da nicht.

Vielmehr steht da
Zitat:
Eine Terminvergabe für den auf den Anruf folgenden Arbeitstag, sofern diese überhaupt noch möglich ist,

...

chr76 schrieb am 31.05.2012 um 10:41:10:
Möglicher Nachteil: Die Botschaftsangestellten werden denjenigen sicher nicht gerade herzlich empfangen

Das ist eine Unterstellung und kein Erfahrungsbericht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
chr76
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin für Schengen-Visa Beantragung
Antwort #14 - 05.06.2012 um 23:11:51
 
Petersburger schrieb am 05.06.2012 um 15:46:31:
chr76 schrieb am 05.06.2012 um 12:11:44:
sind laut Webseite Antragstermine "zum nächsten Arbeitstag" verfügbar

Das steht da nicht.

Vielmehr steht da
Zitat:
Eine Terminvergabe für den auf den Anruf folgenden Arbeitstag, sofern diese überhaupt noch möglich ist,

Sorry, dass ich bei meiner (tatsächlich unschuldig gemeinten) Nachfrage umschreibe. Aber ist schon klar. Da war wohl mein Wunsch, dass sich wenigstens irgendeine Botschaft an die Gesetze hält, Vater des Gedanken. Aber wen interessieren schon die Gesetze...

Wo Du´s so genau nimmst, dann bitte auch folgendes zur Kenntnis nehmen:

Petersburger schrieb am 05.06.2012 um 15:46:31:
chr76 schrieb am 31.05.2012 um 10:41:10:
Möglicher Nachteil: Die Botschaftsangestellten werden denjenigen sicher nicht gerade herzlich empfangen

Das ist eine Unterstellung und kein Erfahrungsbericht.


Beachte mein erstes Wort "Möglicher Nachteil".

Es ist ein Erfahrungsbericht, bei dem ich mich auf meine persönlichen, real gemachten Erfahrungen bei der belgischen Botschaft in Dublin beziehe. Sorry, dass ich vermute, dass sich meine real gemachten Erfahrungen in anderen Botschaften wiederholen könnten, was ich durch das Wort "mögliche" auch ganz klar so dargestellt habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema