Hallo allerseits,
in manchen Ländern muss man um ein Schengen-Visum nur beantragen zu dürfen einen Termin ausmachen.
Ich selbst kenne einige Länder in denen dies katastrophal gemanagt wird (z.B. Schweizer oder deutsche Botschaft in Beirut/Libanon), und kürzlich hat der Spiegel über die
>>deutsche Botschaft in China berichtet<<.
Der
>>Visakodex<< sagt dazu
Zitat:KAPITEL II
Antrag
Artikel 9
Modalitäten für das Einreichen eines Antrags
(1)...
(2) Von den Antragstellern kann verlangt werden, dass sie
einen Termin für die Einreichung des Antrags vereinbaren.
Der Termin findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen
nach seiner Beantragung statt.
Das interpretatorische
>>Visahandbuch<< sagt:
Zitat:3.2.2. Welcher Zeitraum darf höchstens zwischen Terminvereinbarung und Termin liegen?
Rechtsgrundlage:
Visakodex - Artikel 9 Absatz 2
Ein Termin
muss innerhalb von höchstens
zwei Wochen erhältlich sein. Die Kapazitäten der
Konsulate der Mitgliedstaaten für die Bearbeitung von Visumanträgen
sind so anzupassen,
dass diese Frist auch in Stoßzeiten eingehalten werden kann. Im verbindlichen Gesetz steht zwar mit "in der Regel" ein herrlicher Gummiausdruck, aber unendlich dehnbar sollte auch das nicht sein. So habe ich eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, und folgende Antwort erhalten:
Zitat:...Allerdings dürfen die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin weder zu einer Dauerhaften Situation werden, noch ist ein Anstieg zur Urlaubssaison oder ähnliches als unvorhersehbarer Ausnahmefall zu betrachten... Da die Situation...bis heute unverändert erscheint, obwohl die zuständigen Behörden mittlerweise genügend Zeit zur Beseitigung der Engpässe gehabt hätten, wird die Kommission den Sachverhalt weiter prüfen, und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten...
Hat damit jemand Erfahrung?
Ich plane aktuell 3 Monate lang täglich zu dokumentieren, dass eine deutsche Botschaft (z.B. die in Shanghai) keinen Termin innerhalb der Regelfrist anbietet, und möchte dann auf Erteilung eines ebensolchen klagen.
Zuständig scheint mir das
>>Verwaltungsgericht Berlin<<, Kirchstraße 7, 10557 Berlin.
Habe dort mit der Rechtsantragstelle telefoniert. Dort sagte man mir dass die Klage prinzipiell eingereicht werden kann, und dass selbige im Verlustfall 365 Euro Kosten verursachen würde. Über Erfolgsaussichten schweigt sich die Rechtsantragstelle (natürlich) aus. Einen kostentreibenden Rechtsanwalt braucht man nicht.
Die €365 würde ich für den "Spass" beisteuern. Es fehlt mir noch an:
- Infos zu Erfolgsaussichten
- Einem "freiwilligen" Staatsbürger passend zur "auserwählten" Botschaft, der die Klage als "Betroffener" einreichen kann. Ich als nicht-Betroffener kann die Klage nicht einreichen.
Hier noch die Antwort zur offensichtlichen Frage "warum will ich das machen, wo ich nichts (direkt) davon habe?":
Ich habe Verwandte/Familienangehörige im Libanon, und jedes mal wenn von dort Besuch kommen soll haben wir dasselbe Drama... Die Visabeantragung wird verzögert und behindert wo es nur geht, und das obwohl wir bisher 5 Besucher hatten, welche auch alle wieder brav des heilige "Schengenreich" verlassen haben.
Blöderweise sind meine Verwandten der Meinung, dass eine Klage zukünftige Visaaussichten negativ beeinflusst... Daher würde ich das beschriebene Vorgehen gerne testweise an jemanden "auslagern" der das nicht glaubt oder ohnehin kein Schengen-Visum benötigt, und im Erfolgsfall später einfach immer das Aktenzeichen zitieren.
Würde mich über jede mögliche Antwort/Hinweise freuen!