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Schwiegermutternachzug möglich? (Gelesen: 2.126 mal)
Mari_ri
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwiegermutternachzug möglich?
07.07.2015 um 11:39:10
 
Hallo an alle in diesem Forum!  Smiley  Die eigentliche Frage steht ja oben. Die Ausgangslage ist wie folgt: ich als drittstaatangehörige (Russland) bin mit einem EU-Bürger (Rumänien) verheiratet. Mein Mann geniesst die EU Freizügigkeit. Stimmt das, dass meine Mutter zu ihrem Schwiegersohn nachziehen kann? Die kommt regelmäßig uns besuchen, aber wir hätten uns gewünscht dass die doch mit uns wohnt, außerdem hängt der kleine Sohn sehr an seiner Omi. Wir haben die Gesetze schon durch und durch gelesen, es scheint ja rein theoretisch möglich zu sein. Aber gibt es hier jemand der das tatsächlich schon geschafft hat?    Ich freue mich wirklich auf eure Antworten!  Smiley
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.07.2015 um 15:19:48
 
Mari_ri schrieb am 07.07.2015 um 11:39:10:
Aber gibt es hier jemand der das tatsächlich schon geschafft hat?Ich freue mich wirklich auf eure Antworten!


Und was hilft es dir? Solche Aussagen haben IMHO keinerlei prognostische natur. Anderes Zuzugsland, andere ABH, anderer Sachbearbeiter, andere AV, andere Detaillierung in den familiären Verhältnissen und damit Begründung.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.07.2015 um 18:43:32
 
Kann klappen. Zumindest sollte es aber auch nachweisbare Unterhaltszahlungen ggü. der Mutter geben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.07.2015 um 19:38:24
 
Mari_ri schrieb am 07.07.2015 um 11:39:10:
Stimmt das, dass meine Mutter zu ihrem Schwiegersohn nachziehen kann?

EuGH "Jia" (C‑1/05) i.V.m § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU: Aufenthaltserecht für die Schwiegermutter dann, wenn dieser Unterhalt gewährt wird und dieser auch benötigt wird, um ihre Grundbedürfnisse in ihrem Herkunftsstaat decken. Sollte sie nicht darauf angwiesen sein, genießt sie auch kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht.
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Mari_ri
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.07.2015 um 22:11:12
 
Vielen Dank für die Antworten! So wie es aussieht, soll ich mir nicht viele Hoffnungen machen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 08.07.2015 um 12:52:15
 
Hab das mal irgendwo hier im Forum bezüglich Unterhaltszahlungen geschrieben. Im Grunde kann die russische Behörde den ungesicherten Lebensunterhalt nachweisen und dann zahlst du halt Unterhalt.

http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steuerportal_prod/Steuerportal/content/de/_Se...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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